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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.12.2010, 17:46
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Hallo,

zur Vorgeschichte, ein Auto war seit 2007 fünf mal in der Werkstatt um einen Ölverlust reparieren zu lassen. Drei mal wurde darauf hin der Stirnraddeckel getauscht.
Der vorletzte Tausch fand im April diesen Jahres statt. Im September war der Motor wieder verölt und der Deckel wurde auf Kosten der Werkstatt getauscht.
Nun sammeln sich erneut kleine Tropfen an der Unterseite des Deckels. Die Werkstatt ist der Meinung, dass dieser geringe Ölverlust nicht repariert werden müsse. Sollte die Undichtigkeit zunehmen, müsse der Motorträger abgedichtet werden. Diese Reperatur würde sehr aber arbeitsaufwändig werden und würde nicht unter die Nachbesserungspflicht der Werkstatt fallen.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Die Symptome -Ölaustritt an der Stirnseite- treten ja weiterhin auf und werden -so die Erfahrung der letzten Male- wieder stärker werden.
Gibt es hier eine Chance auf "Nachbesserung"? Wenn ja, welche Fristen gilt es zu beachten?
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Gruß
Christian
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  #2  
Alt 16.12.2010, 17:49
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Wenn die in der Innung sind, ab zur Schiedsstelle!!!
Brauchste noch nicht mal einen Anwalt für.

So pauschal abspeisen lassen mit halbgaren Aussagen- Nö!!

Gruß, Kai
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #3  
Alt 16.12.2010, 18:45
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Entweder sind die Stirnraddeckel alle krum bzw. in kürzester Zeit krum oder die andere Seite der Dichtfläche ist nicht plan...und dann muß das betreffende Bauteil entweder an der Dichtfläche bearbeitet werden oder komplett getauscht werden...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #4  
Alt 16.12.2010, 19:28
motordobi motordobi ist offline
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Hallo
bei Streitigkeiten von der Handwerkskammer die zuständige Schiedstselle der Innung erfragen.
Interessant wäre noch was für ein Fahrzeug und was für eine Werkstatt.
Undichtigkeiten sollten beim ersten Reparaturversuch nachhaltig zu beseitigen sein.
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  #5  
Alt 16.12.2010, 21:27
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Es handelt sich um einen Mondeo aus 2005. Das mit der Schiedsstelle werde ich mal probieren.

Ingo, ich befürchte, dass es gar nicht der Stirndeckel war/ist, sondern woanders her kommt. Denn Heute kam plötzlich die Motorversteifung ins Spiel, bei der man es auch noch probieren könnte. Dann muss aber Motor, Getriebe und Fahrwerk auseinander genommen werden.
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Gruß
Christian
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  #6  
Alt 16.12.2010, 21:30
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Hallo,

zur Vorgeschichte, ein Auto war seit 2007 fünf mal in der Werkstatt um einen Ölverlust reparieren zu lassen. Drei mal wurde darauf hin der Stirnraddeckel getauscht.
Der vorletzte Tausch fand im April diesen Jahres statt. Im September war der Motor wieder verölt und der Deckel wurde auf Kosten der Werkstatt getauscht.
Nun sammeln sich erneut kleine Tropfen an der Unterseite des Deckels. Die Werkstatt ist der Meinung, dass dieser geringe Ölverlust nicht repariert werden müsse. Sollte die Undichtigkeit zunehmen, müsse der Motorträger abgedichtet werden. Diese Reperatur würde sehr aber arbeitsaufwändig werden und würde nicht unter die Nachbesserungspflicht der Werkstatt fallen.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Die Symptome -Ölaustritt an der Stirnseite- treten ja weiterhin auf und werden -so die Erfahrung der letzten Male- wieder stärker werden.
Gibt es hier eine Chance auf "Nachbesserung"? Wenn ja, welche Fristen gilt es zu beachten?
Die Gewährleistungspflicht beginnt nach einem Reparaturversuch immer wieder neu, d. h. wenn die Reparatur nicht zum Erfolg geführt hat und man das auch dokumentieren kann beginnt die Gewährleistungspflicht (nur für diese Reparatur!) neu und läuft dann wieder wie es das BGB vorschreibt. Wenn nun immer wieder innerhalb der Gewährleistungspflicht des Verkäufers derselbe Schaden auftritt hätte der Käufer sofort (schon beim ersten mal) sämtliche gewährleistungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen können. Es gibt keine Pflicht des Käufers, eine bestimmte Anzahl von "Nachbesserungen" zu akzeptieren, man macht das "eben".

Als rechtsunkundiger Laie wäre der beste Weg, eine fachkundigen Anwalt einzubeziehen.

Leider wissen die meisten "mündigen Bürger" nicht, welche Rechte ihnen das BGB einräumt und lassen sich von den Verkäufern schlicht verarschen.

Dabei wäre alles (meistens jedenfalls) so einfach, für nen Fünfer und gut ist:

http://www.amazon.de/B%C3%BCrgerlich...2534651&sr=8-1 (PaidLink)

oder als (kostenlose) "alte Naive":

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...bgb/gesamt.pdf

Nur lesen und verstehen muss man das halt schon selbst...
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  #7  
Alt 16.12.2010, 23:51
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
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Nur ohne die entsprechenden Kommentare nützt dir das ganze BGB nichts.
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Wilfried
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  #8  
Alt 17.12.2010, 00:03
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Zitat:
Zitat von Wilfried2 Beitrag anzeigen
Nur ohne die entsprechenden Kommentare nützt dir das ganze BGB nichts.
Das mag wohl so zutreffen, aber man muss auch ab und an mal sein eigenes Hirnkastl zuschalten, denn so schwierig ist die Thematik nun auch nicht.
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  #9  
Alt 17.12.2010, 11:41
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Es handelt sich um einen Mondeo aus 2005. Das mit der Schiedsstelle werde ich mal probieren.

Ingo, ich befürchte, dass es gar nicht der Stirndeckel war/ist, sondern woanders her kommt. Denn Heute kam plötzlich die Motorversteifung ins Spiel, bei der man es auch noch probieren könnte. Dann muss aber Motor, Getriebe und Fahrwerk auseinander genommen werden.
Haben die am Firmentor das Motto "Versuch macht klug" angepinselt?

Wie schafft man es als Fachmann- logisch nachvollziebar- von Der Diagnose "Stirnraddeckel defekt" auf "Motorversteifung" (was/ welche Baugruppen meint er Explizit damit) umzuschwenken?
Hört sich ein wenig abstrus an!

Ich fürchte, Du bist an eine Teiletausch-Werkstatt geraten, wo keiner mehr Ahnung von Motorenbau hat.
Lass die die Karre bloss nicht so weit auseinander nehmen, daß Du die nicht mehr problemlos dort wegholen kannst.

Sorge für einen zeitnahen Termin bei der Schiedsstelle und kipp lieber noch ´ne Weile Öl nach.
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....und immer eine handbreit... Kai
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  #10  
Alt 17.12.2010, 11:52
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Flybridge Flybridge ist offline
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Das Thema ist doch ein ganz anderes.

Die Frage ist doch: Ist der Strinraddeckel ursächlich gewesen und wurde die Reparatur fachgerecht durchgeführt? Das wäre zunächst sicher zu stellen.

Oder in anderen Worten; man kann doch von der Werkstatt nicht verlangen, dass bei einer ganz anderen Ursache nun andere Bauteile zusätzlich kostenfrei gewechselt/repariert werden.

Die Gewährleistung bezieht sich natrülich nur auf das bearbeitete Bauteil.

Schiedsstelle wäre m.E. ein guter Ansatz. Zumindest würde dann evtl. die erste (Fehl-)Reparatur mit der neuen Reaparatur verrechnet.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 17.12.2010, 12:59
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Ein bischen recht haste schon.....aber:

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das Thema ist doch ein ganz anderes.

Die Frage ist doch: Ist der Strinraddeckel ursächlich gewesen und wurde die Reparatur fachgerecht durchgeführt? Das wäre zunächst sicher zu stellen.
Gegenfrage wäre: Hat die nicht fachgerechte -oder nicht erolgreiche- "Reparatur" das Schadensausmaß nicht vergrößert?

Oder in anderen Worten; man kann doch von der Werkstatt nicht verlangen, dass bei einer ganz anderen Ursache nun andere Bauteile zusätzlich kostenfrei gewechselt/repariert werden.
Das steht ausser Zweifel! Jedoch scheint von Anfang an die Schadensdiagnose nicht zielführend gewesen zu sein, bzw. die Nachbearbeitung der ersten fehlgeschlagenen Reparatur implizierte schon das "Einräumen eines Montagefehlers".
Spätestens bei der zweiten Nachbesserung hätte der Werkstattleiter seine Fehlersuche ausweiten und dem Kunden reinen Wein einschenken müssen.
Eine fünffache Bearbeitung ein- und desselben Fehlers lässt m.E. nur auf nicht fachgerechtes Arbeiten/ Unfähigkeit schliessen!!!


Die Gewährleistung bezieht sich natrülich nur auf das bearbeitete Bauteil.

Schiedsstelle wäre m.E. ein guter Ansatz. Zumindest würde dann evtl. die erste (Fehl-)Reparatur mit der neuen Reaparatur verrechnet.
Darüber, daß man als Betrieb/ Firma in der heutigen Zeit das Arbeiten nach dem Try and Error Prinzip nicht mehr erlauben kann, brauch man nicht zu diskutieren. Auch darüber, daß man sich als Kunde derartige Zumutungen nicht mehr antun muss, ebenso.

Wer mich fünf Mal antanzen lässt, mir Probleme wie Fahrzeugausfall/ Ersatzwagen usw. aufhalst und mir trotzdem den "Erfolg" schuldig bleibt- Der kriegt eine Kostenaufstellung von mir- inklusive meiner Zeit!!!
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  #12  
Alt 17.12.2010, 14:04
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Deine roten Anmerkungen trage ich zu 100% mit.

Aber leider ist die Ursache bis dato nicht bekannt; bzw. ob der Motor kaputt repariert wurde. Deshalb kann man eben nichts sagen.

Und der TE hat ja wohl das Problem, dass er wegen einer kleinen Undichtigkeit nicht den ganzen Wagen auseinander rupfen lassen möchte, was evtl. einen großen Betrag kosten könnte. Nach dem Motto: Bitte jetzt mal richtig, geht es hier ja nicht mehr. Der richtige, endgültige Reparaturweg der Werkstatt wurde ja schon aufgezeigt.
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  #13  
Alt 17.12.2010, 14:43
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Danke für eure Hinweise/Tips!
Den Weg über die Schlichtungsstelle werde ich -wie gesagt- versuchen.

Die wirkliche Ursache der Undichtigkeit ist leider immer noch nicht bekannt. Da der dreimalige Tausch des Stirndeckels aber nicht zum Erfolg geführt hat, schließe ich ihn als Ursache mittlerweile aus.
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Christian
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  #14  
Alt 17.12.2010, 14:55
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Da brauchst Du nichts versuchen -ist der Betrieb in der Innung wird man Dir konkret helfen.
Wurde z.B. jetzt zig mal ausschließlich der Gehäusedeckel ohne Wellendichtring getauscht (Rechnungen parat halten), wird die Werkstatt per Schiedsspruch darauf hingewiesen, dass die Reparatur nicht nach: "Stand der allgm. Technik" erfolgt ist und bis zur Erfüllung nach gebessert werden muss.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #15  
Alt 17.12.2010, 15:25
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Dein Wort in Gottes Ohr!

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
-ist der Betrieb in der Innung

Ich denke/hoffe, dass ein Ford Autohaus (eines der größten in Berlin) in der Innung ist. Kann ich das überprüfen?
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Gruß
Christian
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  #16  
Alt 17.12.2010, 15:30
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Dein Wort in Gottes Ohr!




Ich denke/hoffe, dass ein Ford Autohaus (eines der größten in Berlin) in der Innung ist. Kann ich das überprüfen?

Guckst Du hier:

http://www.kfz-innung-berlin.de/sess...dex.php?search[Marke]=ford&search[Name]=&search[Bezirk]=0&kindofsearch=full&a=mitgliedersuche&submit=Such en#results
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #17  
Alt 17.12.2010, 17:59
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Denn Heute kam plötzlich die Motorversteifung ins Spiel, bei der man es auch noch probieren könnte. Dann muss aber Motor, Getriebe und Fahrwerk auseinander genommen werden.
Ich denke, damit sind die Motorlagerungen gemeint. Die werden bei manchen Autos mit Öldruck beaufschlagt, damit sich die Aufhängung des Motors bei ansteigendem Öldruck und Temperatur verhärtet.

In der Tat ist das oft eine ziemlicher Aufwand.
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  #18  
Alt 11.01.2011, 09:50
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tja, meine Vermutung hat sich bestätigt, eines der größten Ford Autohäuser in Berlin-Brandenburg ist nicht in der Innung. Somit gibt es keine Klärung durch die Schiedsstelle

Sehe ich es richtig, dass mir jetzt nur noch der Weg über einen Anwalt bliebe?
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Christian
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  #19  
Alt 11.01.2011, 17:39
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Hallo,

zur Vorgeschichte, ein Auto war seit 2007 fünf mal in der Werkstatt um einen Ölverlust reparieren zu lassen. Drei mal wurde darauf hin der Stirnraddeckel getauscht.
Der vorletzte Tausch fand im April diesen Jahres statt. Im September war der Motor wieder verölt und der Deckel wurde auf Kosten der Werkstatt getauscht.
Nun sammeln sich erneut kleine Tropfen an der Unterseite des Deckels. Die Werkstatt ist der Meinung, dass dieser geringe Ölverlust nicht repariert werden müsse. Sollte die Undichtigkeit zunehmen, müsse der Motorträger abgedichtet werden. Diese Reperatur würde sehr aber arbeitsaufwändig werden und würde nicht unter die Nachbesserungspflicht der Werkstatt fallen.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Die Symptome -Ölaustritt an der Stirnseite- treten ja weiterhin auf und werden -so die Erfahrung der letzten Male- wieder stärker werden.
Gibt es hier eine Chance auf "Nachbesserung"? Wenn ja, welche Fristen gilt es zu beachten?

Mal aus der Praxis:

wie oft hast Du denn bis jetzt bezahlt???

Und war das zwischen den ganzen Reparaturen auch irgendwann mal dicht?
Diese ganze Gedrohe von wegen DEM WÜRDE ICH ABER ...bringt doch überhaupt zunächst mal garnichts !
Es gibt Motoren die so verbaut sind das man sie am besten ausbauen müsste und auf einem Prüfstand frei von allen umgebenden Anbauteilen laufen lässt um den entsprechenden Ölverlust zu lokalisieren.

Wenn von 2007 bis heute Ölaustritt war, ist auch nicht 100% sicher ob der Ölverlust von der ersten Baustelle kommt.
Klar,ist doch das es dem Kunden garnicht passt wenn ihm in´s Portemonnaie gegriffen wird !
Aber dieser Zugriff sollte erst nach einer genauen Diagnose erfolgen.

Ist es nicht möglich mit dem Werkstattleiter ein Gespräch zu führen in dem Du darum bittest den Ölverlust noch einmal exact zu lokalisieren.
Dazu gehört dann eben auch das hier und dort ein Teil demontiert wird oder eine Verkleidung entfernt wird um besseren Zugang zu haben.
Dann muß das gesamte verölte Umfeld mit Entfetter gründlich gereinigt werden. Danach sollte ein guter Betrieb über Talkum oder Kreidespray verfügen und die verdächtigen Stellen einsprühen. Nur so lässt sich manchmal erst nach mehreren Stunden Motorlauf ein Verlust feststellen. (bedenke:die Tropfen bildeten sich bei Dir immer erst nach Monaten !!)
Das setzt aber voraus das Du der Werkstatt auch entsprechend Zeit gibst den Fehler zu finden.
Dieses heute leider alltägliche Gehetze nicht auf sein Fahrzeug verzichten zu können endet leider oftmals für beide Parteien im Misserfolg .

Aber wer hier von den Klugschwätzern meint er findet so einen Fehler (manchmal echt fies,Haarrisse,etc.) auf Anhieb darf sich gerne bei mir melden....

Ach ja..Kleinbetrieb in der Innung bin ich auch noch ..Das so große Läden nicht in der Innung sind hilft ihnen nicht nach Tarif zahlen zu müssen und eigene Urlaubszeiten durchzusetzen.Außerdem spart es eine Menge Geld da die Beitrage Lohn- und Gehaltssummen abhängig sind ! Eigentlich traurig,aber das ist das einzige wo man als Handwerksbetrieb freiwillig austreten kann..
__________________
Gruß Thomas S

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  #20  
Alt 11.01.2011, 19:47
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mue mue ist offline
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Ja die Werkstatt hatte genügend Zeit und Möglichkeiten den Fehler zu finden! Der Wagen war wegen diesem Fehler mindestens sechs mal in der Werkstatt.
Nein, sehr wahrscheinlich war es nie dicht. Warum sonst sollte nach dem dritten Tausch des Stirndeckels immer noch die gleichen Symptome auftreten?

Aber was hat das alles mit meiner letzten Frage zu tun?
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Gruß
Christian
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  #21  
Alt 12.01.2011, 11:21
Thomas S Thomas S ist offline
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rein garnichts !
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Gruß Thomas S

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