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  #1  
Alt 12.12.2010, 06:09
Benutzerbild von Kalle
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Standard Gewerbsmäßig genutzte Sportboote

Moin zusammen,
der DSV teilt mir, dass gewerbsmäßig genutzte Sportboote auch unterhalb des SSS/SHS besetzt werden können, weiß jemand ob sich Binnen auch was geändert hat????

Hier Text und Link:

Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten

Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.
Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.
Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.


http://www.dsv.org/index.php?id=13
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Kalle
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  #2  
Alt 12.12.2010, 08:09
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
... in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein ...
Also bleibt hier alles (fast) beim Alten, oder will man die Ausbildung jetzt vor dem Strand (300 m) bzw. nur noch vor der heimischen Küste (12 sm) machen?
Im Seebereich nimmt bei den Führerscheinen (SBF See -> SKS -> SSS -> SHS) die Anforderung zu!

Im Binnenbereich gibt es nur den SBF Binnen (Sportboote bis 15 m, ggfls. Sportschifferzeugnis Binnen / E bis 25 m). Ich kenne auch keine Segelschule im Binnenbereich, bei denen die Lehrer andere Binnenscheine haben.

Ich würde mal beim WSA anfragen, welche zusätzlichen Auflagen kommen können (Sicherheit, Ausrüstung, usw.).
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Stefan
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  #3  
Alt 12.12.2010, 08:36
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Moin,
Binnen reichte doch der SBF-Binnen - oder habe ich da was verpasst?

Binnen hat sich zeitgleich auch nichts geändert: www.bgbl.de, siehe Seite 573
und www.gesetze-im-internet.de/seespbootv (§ 15 Fahrerlaubnis)

Gruß Ralph
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  #4  
Alt 12.12.2010, 09:58
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Kalle Kalle ist offline
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Fehler von mir: Der SSS wird binnen nicht für gewerbliche genutzte Boote sondern
"zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden" vorgeschrieben.

Zitat: WSV, http://www.dsv.org/index.php?id=59#c190
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  #5  
Alt 13.12.2010, 12:12
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Fehler von mir: Der SSS wird binnen nicht für gewerbliche genutzte Boote sondern
"zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden" vorgeschrieben.

Zitat: WSV, http://www.dsv.org/index.php?id=59#c190
Das ist falsch und steht so auch nicht auf der zitierten Website.

Der SSS ist ein Seeschein und binnen völlig ohne Bedeutung.
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  #6  
Alt 13.12.2010, 12:19
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Das sehe ich auch so.

Das obige Zitat scheint sich wohl auf Holland zu beziehen?
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Micha


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  #7  
Alt 13.12.2010, 14:51
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das sehe ich auch so.
Das obige Zitat scheint sich wohl auf Holland zu beziehen?
Dito - Das es für Binnen eine entsprechende Regel wie für "See" gibt ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Holland??? Welches Zitat meintest Du? Ich konnte in keinem eine Verbindung nach NL finden.
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Liebe Grüße
Mattze

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