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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen,
der DSV teilt mir, dass gewerbsmäßig genutzte Sportboote auch unterhalb des SSS/SHS besetzt werden können, weiß jemand ob sich Binnen auch was geändert hat???? Hier Text und Link: Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden. Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich. Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten. http://www.dsv.org/index.php?id=13
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de
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#2
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![]() Zitat:
Im Seebereich nimmt bei den Führerscheinen (SBF See -> SKS -> SSS -> SHS) die Anforderung zu! Im Binnenbereich gibt es nur den SBF Binnen (Sportboote bis 15 m, ggfls. Sportschifferzeugnis Binnen / E bis 25 m). Ich kenne auch keine Segelschule im Binnenbereich, bei denen die Lehrer andere Binnenscheine haben. Ich würde mal beim WSA anfragen, welche zusätzlichen Auflagen kommen können (Sicherheit, Ausrüstung, usw.).
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Gruß Stefan ![]()
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#3
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Moin,
Binnen reichte doch der SBF-Binnen - oder habe ich da was verpasst? ![]() ![]() Binnen hat sich zeitgleich auch nichts geändert: www.bgbl.de, siehe Seite 573 und www.gesetze-im-internet.de/seespbootv (§ 15 Fahrerlaubnis) Gruß Ralph
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#4
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Fehler von mir: Der SSS wird binnen nicht für gewerbliche genutzte Boote sondern
"zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden" vorgeschrieben. Zitat: WSV, http://www.dsv.org/index.php?id=59#c190
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#5
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![]() Zitat:
Der SSS ist ein Seeschein und binnen völlig ohne Bedeutung.
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#6
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Das sehe ich auch so.
Das obige Zitat scheint sich wohl auf Holland zu beziehen?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#7
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![]() Zitat:
Holland??? Welches Zitat meintest Du? Ich konnte in keinem eine Verbindung nach NL finden.
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Liebe Grüße Mattze |
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