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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.12.2010, 20:01
Benutzerbild von chico100468
chico100468 chico100468 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Deutsche Bahn verarscht Kunden

nabend ,

möchte mal in die runde fragen,wie ihr auf folgendes
problem reagieren würdet.

mein schatz hat einen jahresabo für ihre fahrt zur arbeit.
abgeschlossen wurde der vertrag für ein jahr mit der
kondition 12 monate fahren und nur 10 monate dafür zahlen.

dieser vertrag verliert aber nun seine gültigkeit einfach so
mal seine gültigkeit laut anschreiben zum jahresende.
man wird jetzt aufgefordert einen neuen vertrag
fürs neue jahr abzuschließen.

jetzt ist es aber so,daß sie im januar und februar
ihre 2 bezahlfreien monate in anspruch nehmen wollte.

laut kundenbetreuung ganz einfach pech gehabt
und auf e mails keine antwort.

die deutsch bahn kann doch nicht so einfach einen vertrag
als gegenstandslos erklären und diesen nicht erfüllen,
oder habe ich irgendwas verpasst???

immerhin stehen hier 350 € im raum!!!

wie würdet ihr darauf reagieren???
hoffe auf zahlreiche ideen und vorschläge vom forum!!!

gruß swen
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  #2  
Alt 05.12.2010, 20:12
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
Admiral
 
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Standard

Ich würde eine Rechtsanwalt fragen, alles andere ist Spekulation.
Oder mit dem Vertrag Direkt zur BD und die fehlenden 2 Monate einfordern!
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #3  
Alt 05.12.2010, 20:28
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Die Bahn sollte ihr Angebot auch für ihre eigene Kündigung anwenden :


"Günstig pendeln: Mit der DB Monatskarte und der DB Jahreskarte im Abo
Mit den Zeitkarten-Abonnements der Bahn fahren Sie 12 Monate lang auf der gewählten Strecke mit beliebig vielen Hin- und Rückfahrten und zahlen nur für 10 Monate! So sparen Sie gegenüber dem Einzelkauf bis zu 17% der Fahrtkosten. Wenn Sie sich für eine einmalige Zahlung und damit die DB Jahreskarte im Abo entscheiden, zahlen Sie sogar nur für 9½ Monate! Dabei gehen Sie kein Risiko ein: Wenn Sie vor Ablauf des Jahresabonnements aus persönlichen Gründen kündigen müssen, berechnen wir Ihnen lediglich für die gefahrenen Monate zusätzlich die Differenz zwischen der DB Monatskarte im Abo und dem Kaufpreis einzelner Monatskarten."

Quelle hier :

http://www.bahn.de/p/view/angebot/pe...reskarte.shtml

So würdest Du trotzdem noch sparen. Ansonsten ist der Tip mit dem

Anwalt wohl nicht der schlechteste, falls die Bahn nicht reagiert.
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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #4  
Alt 05.12.2010, 21:17
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Was bedeutet denn bei der DB "Jahresabo"? Bei einer Jahresvignette für die Autobahn zb. gilt ja auch das Kalenderjahr und nicht 12 Monate. Ist das denn irgendwo überhaupt beschrieben?
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  #5  
Alt 05.12.2010, 21:26
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Also ich hab grad mal rumgegooglet, das sollte wohl doch 12 Monate sein unabhängig vom Beginn. Wie siht dieses Ticket eigentlich aus? ist das nur ein Schreiben mit Strichcode zum Scannen für den Schaffner oder ist das ein Richtiger Ausweis? Stehen da irgendwelche Daten zu Vertragsbeginn und -laufzeit drauf?
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  #6  
Alt 05.12.2010, 21:37
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Wie siht dieses Ticket eigentlich aus? ist das nur ein Schreiben mit Strichcode zum Scannen für den Schaffner oder ist das ein Richtiger Ausweis? Stehen da irgendwelche Daten zu Vertragsbeginn und -laufzeit drauf?
Guckst Du nochmal hier (bei Angebotskonditionen):

http://www.bahn.de/p/view/angebot/pe...reskarte.shtml
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Gruß Jörg
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  #7  
Alt 05.12.2010, 21:40
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Das hab ich mir schon angesehen Jörg, aber entweder hab ichs übersehen oder es ist da kein Musterticket abgebildet auf dem man Start und Ablaufdatum erkennen könnte.
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  #8  
Alt 05.12.2010, 21:47
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nabend,

der vertrag wurde von februar 2010 bis februar 2011
abgeschlossen und schriftlich von der db bestätigt und zwar in form der monatlich neu aufzuklebenden gültigen sticker ein jahr voraus
auf eine personbezogenen kundencard.
und genau diese sticker habe ich bis ende februar.

wollte keinen rechtsanwalt in anspruch
nehmen,sondern selber in die hand nehmen und lösen.

gruß swen
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  #9  
Alt 05.12.2010, 21:51
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Na dann, wenns bezahlt ist, dafür eine Quittung vorhanden und die gültigen Sticker bei dir, solltest du das weiterhin bis Ablauf nutzen. Sofern dir kein Verstoß gegen die AGB´s anzulasten ist, hast du meiner Ansicht nach das Recht auf deiner Seite.
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  #10  
Alt 05.12.2010, 21:59
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Na dann, wenns bezahlt ist, dafür eine Quittung vorhanden und die gültigen Sticker bei dir, solltest du das weiterhin bis Ablauf nutzen. Sofern dir kein Verstoß gegen die AGB´s anzulasten ist, hast du meiner Ansicht nach das Recht auf deiner Seite.
So würde ich das auch machen.

Was will denn der Zugbegleiter schon sagen wenn du eine gültige Fahrkarte vorweisen kannst.

Steht denn in dem Schreiben etwas von Kündigung des Vertrages?
Vielleicht mal den allgemeinen Teil scannen und hier einstellen.
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  #11  
Alt 05.12.2010, 22:01
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nabend,

genau so sehe ich das auch.

aber kann sie dann nicht belangt werden als schwarzfahrer,
wegen ungültigen fahrausweis.

sie hat leider nicht die dinger wie ich in der hose.

ich möchte hier schon fast feststellen,
daß die db einen betrug vergeht.

ihr seid echt klasse


ganz lieben gruß swen
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  #12  
Alt 05.12.2010, 22:15
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Schwarzfahren würde bedeuten, daß du kein gültiges Ticket hast. Laut deinen Aussagen und deinen Dokumenten hast du das ja, evtl kannst ja mit deinen Unterlagen an einem Schalter direkt mal nachfragen was da los ist. Btw gibt google bei DB ABO und Verbraucherschutz den einen oder anderen Hinweis.
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  #13  
Alt 05.12.2010, 22:40
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Zitat:
Zitat von Tias Beitrag anzeigen
Schwarzfahren würde bedeuten, daß du kein gültiges Ticket hast. Laut deinen Aussagen und deinen Dokumenten hast du das ja, evtl kannst ja mit deinen Unterlagen an einem Schalter direkt mal nachfragen was da los ist. Btw gibt google bei DB ABO und Verbraucherschutz den einen oder anderen Hinweis.
natürlich ist mein schatz in besitz der sticker
und deren gültigkeit.



lieben gruß swen
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  #14  
Alt 06.12.2010, 07:55
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale oder den Fahrgastverband Pro-Bahn wenden.

Die werden das dann schon zu klären wissen!

Gruß, Kai
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #15  
Alt 06.12.2010, 08:01
Wohnbusfahrer
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Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ihr die Sticker für Januar und Februar habt, dann kann sie doch damit fahren. Erst ab März müsst ihr was Neues machen ...
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  #16  
Alt 06.12.2010, 09:27
Benutzerbild von chico100468
chico100468 chico100468 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ihr die Sticker für Januar und Februar habt, dann kann sie doch damit fahren. Erst ab März müsst ihr was Neues machen ...
moin moin,

die kernfrage für mich ist und bleibt,ob man einen vertrag
so einfach einseitig für ungültig erklären kann.

gruß swen
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  #17  
Alt 06.12.2010, 10:29
WeserW WeserW ist offline
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Morgen!

Auch wenn ich die Deutsche Bahn überhaupt nicht leiden kann, könnte es vielleicht sein, dass das Vorgehen korrekt ist? Leider haben wir nicht genauen Wortlaut des Schreibens hier, deshalb ist das ein bisschen Kristallkugelleserei aber meint die Bahn vielleicht das Ende des Jahres der bezahlte Teil des Vertrages ausläuft Ihr/deine Frau aber den Gratisteil im Januar & Februar natürlich ausnutzen könnt? Zumal euch ja auch gültige Fahrscheine (Sticker) vorliegen?
__________________
vg
Sascha
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  #18  
Alt 06.12.2010, 10:41
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moin moin,

bin morgen in unserer landeshauptstadt unterwegs
und werde dann mal im servicecenter der deutschen
bahn einschlagen.

ich werde dann natürlich hier berichten.


auf alle fälle möchte ich hier schon mal danke sagen,
ihr habt mich in meinen gedankengänge gestärkt.

mein idee war,um kein streß als schwarzfahrer zu haben,
neuen vertrag abschließen und zahlungen so lange einfrieren
bis der ausstehende betrag ausgeglichen ist.

gute oder schlechte idee???


gruß swen
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  #19  
Alt 06.12.2010, 11:05
WeserW WeserW ist offline
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Schlechte Idee!

Entweder bist du trotzdem mit ungültigem Fahrschein (unbezahlt) unterwegs oder du musst im Nachhinnein doppelt bezahlen.

Mach doch est mal was Wolf b. vorgeschlagen hat und stell das schreiben (ggf. geschwärzt) hier rein. Oder probiers mal an den bahn-hotlines (zumindest biller als ein extramonat)

http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml
__________________
vg
Sascha
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  #20  
Alt 06.12.2010, 11:50
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Schlechte Idee!

Entweder bist du trotzdem mit ungültigem Fahrschein (unbezahlt) unterwegs oder du musst im Nachhinein doppelt bezahlen.

Mach doch est mal was Wolf b. vorgeschlagen hat und stell das schreiben (ggf. geschwärzt) hier rein. Oder probiers mal an den bahn-hotlines (zumindest billiger als ein extramonat)

http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml
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  #21  
Alt 06.12.2010, 12:11
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hilgoli hilgoli ist offline
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Ist das Abo überhaupt von der Deutschen Bahn oder von einem Verkehrsverbund ??
Ich erlebe immer wieder Fahrgäste im ÖPNV die über die DB motzen obwohl sie im Zug eines anderen Anbieters sitzen ( oder mal wieder darauf warten)


Grundsätzlich sollte im Kleingedruckten des Vertrages stehen: wie lange der Vertrag läuft, unter welchen Voraussetzungen er (einseitig) gekündigt werden kann und wann die bezahlfreien Monate in Anspruch genommen werden bzw wie man diese aktiviert/abruft
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Gruß Olli
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  #22  
Alt 06.12.2010, 14:12
mirco mirco ist offline
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Bei mir stand da aber was ganz anderes drin.

Das Abo wird lediglich monatlich um 1,9% teurer. Ich habe nur die Möglichkeit einer Sonderkündigung.

Ansonsten läufts weiter und es wird weiterhin abgebucht
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  #23  
Alt 06.12.2010, 15:17
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Ich würde eine Rechtsanwalt fragen, alles andere ist Spekulation.
Oder mit dem Vertrag Direkt zur BD und die fehlenden 2 Monate einfordern!
Kein guter Vorschlag (außer bei Rechtsschutz) 95% aller Fälle enden in Vergleichen, bei denen jede Seite Ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt....
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  #24  
Alt 06.12.2010, 17:11
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chico100468 chico100468 ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Ist das Abo überhaupt von der Deutschen Bahn oder von einem Verkehrsverbund ??
Ich erlebe immer wieder Fahrgäste im ÖPNV die über die DB motzen obwohl sie im Zug eines anderen Anbieters sitzen ( oder mal wieder darauf warten)


Grundsätzlich sollte im Kleingedruckten des Vertrages stehen: wie lange der Vertrag läuft, unter welchen Voraussetzungen er (einseitig) gekündigt werden kann und wann die bezahlfreien Monate in Anspruch genommen werden bzw wie man diese aktiviert/abruft
nabend olli,

der vertrag ist definitiv direkt von der db.
muss aber gestehen,daß die beförderung
mit dem viola hex express erfolgt.

gruß swen
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  #25  
Alt 06.12.2010, 17:13
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Kein guter Vorschlag (außer bei Rechtsschutz) 95% aller Fälle enden in Vergleichen, bei denen jede Seite Ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt....

nabend ,genau so sehe ich das auch.

gruß swen
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