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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar wichtige Fragen. 1. Muss mein neues Schlauchboot mit Motor (4PS) zugelassen werden (amtliches Kennzeichen) ? 2. Wenn ja, dann denke ich, es muss bei der WSV (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) zugelassen werden, oder? 3. Ich wohne in Sachsen-Anhalt möchte aber hauptsächlich das Boot nur im Urlaub in Mecklenburg nutzen, muss das Boot dann bei einer WSV Stelle in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg angemeldet werden? 4. Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für mein Boot? Danke für alle Hilfreichen Antworten im vorraus !!! |
#2
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Hallo,
zu 1: ja zu 2: zulassen kannst du bei deinem zuständigen Wasser und Schifffahrtsamt (Anmeldung einmalig und fristlos gültig): Dann kannst du zB beim ADAC oder DMYV anmelden (Anmeldung in D fristlos gültig, wenn du ins Ausland willst muß diese alle zwei Jahre erneuert werden) zu 3: bei welchem WSA oder ADAC usw du anmeldest ist egal. zu 4: eine Versicherungspflicht besteht nicht, ist aber empfehlenswert (stell dir nur mal vor, du fährst einen Schwimmer an) und relativ billig Schätze mal für das von dir beshriebene Boot keine 30Euro/Jahr. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#3
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Hallo Knatti,
das mit der Versicherung ist klar. Du schreibst, Du willst in MacPomm fahren. See oder Binnen? See benötigst kein Kennzeichen, dann kanst Du Dir den ganzen Anmeldekram sparen. Falls doch binnen, s.o..
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Gruss Vestus |
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