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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.09.2004, 14:03
Esmeralda Esmeralda ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
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6.643 Danke in 1.592 Beiträgen
Standard Räume ausmessen

Willys Beitrag im Schwarzen Kanal hat mich drauf gebracht, daß Ihr ja wissen könntet wie man Raumgrößen (qm) berechnet - muß ich nun ja angeben und hab keine Ahnung wie man das ausmißt.

Also von den Zimmern die Grundfläche, aber alle Zimmer haben Schrägen..... wie rechnet man das? Und wie wird bei Untermietverhältnissen der Anteil an den "öffentlichen Räumen", sprich Küche, Bad, Flur etc. gerechnet?

Anneke
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  #2  
Alt 27.09.2004, 14:08
Benutzerbild von michel
michel michel ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 22.09.2004
Ort: Mühlheim am Main
Beiträge: 23
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Standard

Grundflächen, über denen die Wand maximal einen Meter Höhe erreicht, dürfen überhaupt nicht in die Größenberechnung einfließen. Grundflächen, über denen die Dachschräge eine Höhe von einem bis zwei Meter erreicht, sind zur Hälfte anrechenbar. Erst oberhalb von zwei Metern zählt die darunter liegende Grundfläche zu einhundert Prozent zur Wohnungsfläche. (BGH, Az. VII ZR 44/03)

__________________
Gruß

Michael
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  #3  
Alt 27.09.2004, 14:13
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Fleet Captain
 
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Beiträge: 849
Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
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Standard

kommt drauf an, was du angeben musst:
Grundfläche = Bodenfläche
nutzbare Fläche = meist identisch bodenfläche
Wohnfläche = Grundfläche ab Schrägenhöhe 1,20cm vom Boden aus gesehen (war mal so bei uns im Mietspiegel abgedruckt, haben die aber nach Gesetzesänderung rausgenommen)
edit --> Michel hat es gecshrieben wie es heute ist - war nen Tick schneller mit absenden bei gleichzeitig schreiben

zu den öffentlich genutzten Räumen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Pit
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #4  
Alt 27.09.2004, 15:05
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,
Schrägen zwischen 1 und 2 Metern wir mit 50% gerechnet.
Also, den Raum messen und die Grundfläche ermitteln. LxB
Dann ermitteln, wo die Höhe 2 Meter beträgt, auf den Fußboden übertragen, diese Fläche ebenfalls ermitteln, LxB und von der zuvor Errechneten abziehen.... ...so hab ich es gemacht.
Gib bei Google mal Wohnflächenberechnung ein, da kommt so einiges.

Gruß Willy
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