![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Willys Beitrag im Schwarzen Kanal hat mich drauf gebracht, daß Ihr ja wissen könntet wie man Raumgrößen (qm) berechnet - muß ich nun ja angeben und hab keine Ahnung wie man das ausmißt.
Also von den Zimmern die Grundfläche, aber alle Zimmer haben Schrägen..... wie rechnet man das? Und wie wird bei Untermietverhältnissen der Anteil an den "öffentlichen Räumen", sprich Küche, Bad, Flur etc. gerechnet? ![]() |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Grundflächen, über denen die Wand maximal einen Meter Höhe erreicht, dürfen überhaupt nicht in die Größenberechnung einfließen. Grundflächen, über denen die Dachschräge eine Höhe von einem bis zwei Meter erreicht, sind zur Hälfte anrechenbar. Erst oberhalb von zwei Metern zählt die darunter liegende Grundfläche zu einhundert Prozent zur Wohnungsfläche. (BGH, Az. VII ZR 44/03)
![]()
__________________
Gruß Michael |
#3
|
||||
|
||||
![]()
kommt drauf an, was du angeben musst:
Grundfläche = Bodenfläche nutzbare Fläche = meist identisch bodenfläche Wohnfläche = Grundfläche ab Schrägenhöhe 1,20cm vom Boden aus gesehen (war mal so bei uns im Mietspiegel abgedruckt, haben die aber nach Gesetzesänderung rausgenommen) edit --> Michel hat es gecshrieben wie es heute ist - war nen Tick schneller mit absenden bei gleichzeitig schreiben ![]() zu den öffentlich genutzten Räumen kann ich nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus. ![]() ![]()
__________________
Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hi,
Schrägen zwischen 1 und 2 Metern wir mit 50% gerechnet. Also, den Raum messen und die Grundfläche ermitteln. LxB Dann ermitteln, wo die Höhe 2 Meter beträgt, auf den Fußboden übertragen, diese Fläche ebenfalls ermitteln, LxB und von der zuvor Errechneten abziehen.... ![]() Gib bei Google mal Wohnflächenberechnung ein, da kommt so einiges. Gruß Willy |
![]() |
|
|