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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bei dem Kauf meines Camcorders wurde mir ein Schutzbrief empfohlen.
Gerade weil ich oft auf See bin und dort schnell ein Schaden durch Wasser entstehen kann, sollte ich lieber den Camcorder bei AXA/Jamba versichern lassen. Das war die Aussage des Verkäufers. Hab ich dann auch abgeschlossen. Jetzt hab ich den Schaden und bekomme einen negativen Bescheid von der Versicherung. [/b]Zitat: "Aus ihrem Schadensbericht geht hervor, dass sie den Camcorder auf einen Segeltörn mitgenommen haben. Dabei ist immer damit zu rechnen, dass Wasser in das Boot gelangen kann. Es ist daher ein grob fahrlässiges Verhalten, mit Wertsachen ein Gewässer zu befahren." Also VORSICHT bei Verträgen mit AXA/Jamba. Auf See ist nichts versichert!!! Ich denke, sie hätten auch im Wald oder sonstwo einen Grund gefunden. Im Vertrag steht, das weltweit alles versichert ist...kein Wort von einem Ausschluss auf See. Auf mein Nachfragen bei der Versicherung habe ich keine Antwort erhalten. Ich werde ihnen jetzt den Link dieses Beitrages mailen...darum hier im sichtbaren Bereich. Meine persönliche Erfahrung mit AXA/Jamba: Finger weg...lohnt nicht, ist weggeschmissenes Geld |
#2
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Darf ich fragen wieviel Du für diese "Versicherung" bezahlt hast?
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
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... ich sach' nur "typisch Versicherung" (sorry Norman). Meine Erfahrung ist, nur die ganz elementaren Risiken versichern und ansonsten gut aufpassen
![]() Gruß Jürgen ![]() |
#4
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bei einem Versicherungswert bis 500 Euro sind es 2,99 Euro/Monat
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#5
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Hallo Jörg,
"grobe Fahrlässigkeit" setzt rechtlich eine direkte, fahrlässige Benutzung oder den Aussatz in eine Umgebung, in der die Gefahr einer Zerstörung durch den Normalfall gegeben ist. Dies ist beim Segeltörn so! Dafür gibt es reichlich Fälle, die zu Gunsten der Versicherungen so entschieden worden sind. Das weiss ich von einem ähnlichen Fall aus eigener Erfahrung. Warum geht deine Cam auch auf dem Wasser kaputt ... ? ![]() Die Versicherungen müssen in den AGB´s auch nicht auf die besonderen Gefahrenbereiche hinweisen! Sie müssen jedoch auf Verlangen eine detaillierte Aufstellung solcher Gefahrenbereiche herausgeben - das nützt dir aber jetzt auch nichts mehr. Blöd gelaufen ... Eur 3,- pro Monat = 7,2 % pro Jahr (ohne Verzinsung) ist wahrlich nicht viel ... Da würde ich auf die 3,- verzichten, meine Camera geht auf einer Land-Reise kaputt und ist über die Hausrat versichert ... Gruß - Ray |
#6
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Ja es geht mir auch nicht um die Versicherungsprämie, selbst die 500 Euro werde ich wohl verschmerzen können. Was mich tierisch ärgert ist, das mir der Verkäufer, der ja wohl eine Prämie von der Versicherung bekommt, mir die Versicherung angedreht hat, obwohl sie auf See nichts nutzt
![]() Den köpfe...ähhhh knöpfe ich mir heute mal vor ![]() ![]() |
#7
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Mach´ das - Jörg!
Auch wenn du keine Chance hast auf Erfolg - Du solltest dem Verkäufer ruhig etwas von Hinweispflicht bei Hobby-Nutzung, böswillige Desinformation und veröffentlichungswürdige Verkaufsmethoden erzählen. Das könnte ungeahnte positive Reaktionen des Konzerns ergeben. Wir haben ähliches erlebt, was ich aber hier nicht wiedergeben möchte. Nur so viel: AXA hat neben Entschuldigungen auch großzügige Wiedergutmachung geübt. Habe aber auch wirklich mächtig Dampf gemacht. ABER: AXA unterscheidet sich keinen Deut von allen anderen! Versicherer sind alle gleich - viel Umsatz, viel verkaufen, große, unflexible, total chaotische Verwaltung und Bearbeitung und, und, und ... Grrrr - Ray |
#8
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Das mit dem Jamba "Zusatznutzen Zamba" plus Versicherung wurde schon öfters von Verbrauchermagazinen kritisiert. Bringt nichts weil zu viele Ausschlusstatbestände
![]() ![]() ![]() ![]() Mir kommt das vor wie bei manchen Kreditverträgen der Banken. Die faseln was von günstigen Kreditzinsen und hauen dann eine Restschuldversicherung drauf die dann die tatsächliche Zinsen auf 20 Prozent und mehr hochtreibt. ![]() ![]()
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Beste Grüße Uwe
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#9
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Jörg - geh nicht heute in den Laden, sondern Freitag abend oder dann, wenn es so richtig voll ist
![]() Nimm dir noch jemanden mit und dann leg los, aber so, daß der ganze Laden das mitkriegt. Manchmal hilft die Öffentlichkeit ja..... ![]() |
#10
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Nein Anneke,
ich werde mit dem Geschäftsführer in seinem Büro sitzen und mich über seine Angestellten unterhalten. Wild keiffende Kunden im Laden werden nicht ernst genommen und mit einem 10 Euro Gutschein ruhig gestellt. Ich will aber keine 10 Euro...ich will einen neuen Camcorder!!!! Schön ist, das ich noch ne andere Sache in dem Laden erlebt habe, wo ich bis jetzt noch nichts gesagt habe. Ich freue mich auf Feierabend! PS Die Versicherung hat sich auch nicht bei mir gemeldet. Toller Service ![]() |
#11
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Von "wild keifen" hab ich nichts gesagt, normal ruft das (ruhige aber mit sonorer Stimme erfolgende) Ansprechen so eines Problems vor je mehr Leuten desto besser schon von alleine den Geschäftsführer auf den Plan.....
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#12
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Na Jörg,
vielen Dank für den Kurzbericht - da weiß ich ja schon mal ganz genau wo ich meinen Kahn NICHT versichern werde! ![]() |
#13
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![]() Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Ja Chris, wahrscheinlich würden sie dir im Fall eines Schadens schreiben, das die Gefahr eines Untergangs für ein Schiff auf See immer besteht und du deßhalb grob fahrlässig gehandelt hast, da du dein Boot ins Wasser gesetzt hast
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#15
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...und wäre was im Winterlager an Land passiert hättest du auch grob fahrlässig gehandelt...schließlich gehört ein Schiff ins Wasser und nicht an Land !!!!
![]() Aber ob so nur bei AXA mit den Kunden umgegangen wird...keine Ahnung |
#16
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@ Cyrus,
hast Recht, das war nicht die Hausrat, sondern die Reiseversicherung über die Kreditkarte (Mastercard)! War "gestohlen" ... ganz einfach - und hat funktioniert. Sorry - Hausrat ist ja nur "Haus", "Rat" (= "Hausrat" = Bessere Hälfte, oder auch Rat des Hauses oder auch Ratsherrin ... ![]() Habe gerade nochmal meine Hausrätin gefragt ... ![]() Gruß Ray |
#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() Ein vom Verkäufer angesprochener Schaden durch Wasser ist z.B. überhaupt nicht versichert (siehe Versicherungsbedingungen der AXA/Jamba §2, 1-5). ![]() Da gibt es eine (kleine) Aufzählung der versicherten Gefahren. Beschädigung ist nur durch Bodenstürze, Bedienungsfehler, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Raub, Einbruch oder Plünderung, Konstruktionsfehler, Guss –oder Materialfehler, Berechnungs-, Wekstätten- und Montagefehler versichert. Von Wasserschäden steht da leider gar nix! ![]() Mal ganz abgesehen von den Ausschlüssen, in denen so lustige Wörter wie "ungewöhnliche" Verwendung aufgeführt sind. ![]() Witterungseinflüsse sind übrigens auch ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen... ![]() Kleiner Tipp, wenn Du das nächst Mal eine Versicherung abschließen möchtest, suche Dir jemanden der mehr liest als nur den Kundenflyer. ![]() Ich wünsche Dir aber trotzdem viel Erfolg beim Gespräch mit dem Geschäftsführer, ich glaube auch Du wirst da erfolgreicher sein, da es sich definitiv um eine falsche "Beratung " handelte. Zitat:
![]() Aber das ist ja das Schöne an meinem Beruf. Wären Versicherungen und deren Bedingungen so leicht zu verstehen, bräuchte mich ja keiner. Denn ich denke es gibt nicht einen, der nicht weiß wo man eine Versicherung abschließen könnte. Aber leider sehr sehr viele, die nach einem Schaden aufgrund von Falschberatungen ihr Geld nicht bekommen werden... Meine Erfahrung ist, nehme eine ganz "normale" Versicherung wie z.B. Hausrat, Haftpflicht, Unfall, usw. und lasse Dir über einen Sondertarif oder ein spezielles Deckungskonzept bei einem richtigen Makler soviel wie nur möglich bedingungsgmässig wieder einschließen und zahle sogar noch weniger durch die Großhandelskonditionen dieser speziellen Tarife. Du wirst Dich wundern, welche versteckten Ausschlüsse eine "normale" Versicherung der eben aufgeführten im Vergleich so alles hat... Auch hier ist es wieder das Problem für einen Laien (auch wenn er Jurist ist ![]() Gruß Norman ![]() |
#18
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![]() Zitat:
Mag wohl sein dass bei "den Roten und Gelben" das so ist. Es gibt aber seit über 40 Jahren eine seriöse Art seine Geräte zu schützen- auch den Camcorder beim Segeln! Dieses Produkt kann kein Vers.makler anbieten! Allerdings ist dies ein reines Fachhandelsprodukt, das gibt es nicht bei den "Großen." ...so, wer jetzt neugierig ist kann hier nachlesen... http://www.wertgarantie.de/angebot_g..._schuetzen.cfm
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#19
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Hallo Norman,
du kennst dich aus, das weiß ich. Und ich werde wohl auch keine Ansprüche haben. Aber es ist auch so, wie du schreibst. Ich habe halt eine völlig schlechte Beratung vom Verkäufer bekommen. Egal ob er es nicht besser wußte oder es mir angedreht hat. Fakt ist, das ich die Versicherung abgeschlossen hatte, weil angeblich diese Dinge versichert wären. Nun gut...ich war heute Im Geschäft: Es handelt sich um eine Filiale des MediaMarkt und die Geschäftsleitung hat mich auch zu einem Gespräch empfangen. Ob nun gespielt oder nicht, der freundliche Mann war entsetzt über den Brief von AXA/Jamba, hat ihn kopiert und wollte sich MORGEN sofort persönlich drum kümmern. Er selbst meinte, das seine Verkäuferin nicht absichtlich falsche Vertragsbedingungen nannte und er auch davon ausgeht, das dieser Schaden bezahlt werden muß. Ich denke mal, das die Versicherung dann eventuell doch bezahlt. Wenn nicht, hat er das Problem. Da er zugegeben hat, das sie mir diesen Vertrag unter falscher Beratung verkauft haben, wird ihm wohl nichts anderes übrigbleiben, den Schaden auf Kosten vom MediaMarkt laufen zu lassen. Ich denke, da werden wir uns schon einig werden...ICH BIN JA NICHT BLÖD ![]() |
#20
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@ Jörg
Ich denke Du wirst das Teil ersetzt bekommen. Allerdings nicht von der Versicherung, denn die erfüllt nur ihre vertraglichen Verpflichtungen, freiwillige Zusatzzahlungen sind da nicht vorgesehen. Dass der Geschäftsführer nicht die Versicherungsbedingungen einer Schutzbriefversicherung auswendig kennt ist verständlich. Braucht er auch gar nicht, er hat sicher eine ganze Menge wichtigerer Dinge im Kopf. Da aber einer seiner Verkäufer definitiv unter falschem Vorwand Dir diese Versicherung verkauft hat, wird er sicher dafür geradestehen. Wäre auch wirklich schade, wenn ein Unternehmen wie der Mediamarkt sich da versuchen würde aus der Affaire zu ziehen. Die sind ja nicht blöd. ![]() Sollte wider Erwarten doch die Versicherung bezahlen, dann höchstens aus Kulanz aufgrund der hohen Umsätze, die sie mit dem Mediamarkt macht. Ein Schaden dieser Größenordnung wird in der Regel bei den Gesellschaften ohne "Papierkram" erledigt. Ich bin gespannt. @ Alaska Mein Posting bezog sich auf den Kenntnisstand der Verkäufer bezüglich der Inhalte der Vertragsbedingungen. Sicher kann die "Wertgarantie" für den einen oder anderen interssant sein. Ich habe allerdings nirgendwo eine Vertragsklausel finden können, aus der hervorgeht, dass Jörgs Wasserschaden ein versichertes Ereignis wäre. Aber da kannst Du mir sicher weiterhelfen... Ausserdem fehlt mir bei der "Wertgarantie" so ein bisschen der Versicherungsgedanke. Denn ein Gerät wie das von Jörg mit einem Kaufpreis von 500 € kostet bei "Wertgarantie " innerhalb von nur 4,5 Jahren 514,80 € Versicherungsbeitrag (inkl. Diebstahlversicherung). Ob das wirklich sinnvoll ist. ![]() Gruß Norman ![]() |
#21
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@blaue-elise
Möchte nicht in den Verdacht kommen hier Werbung zu machen, deshalb Antwort per PN. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#22
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![]() Zitat:
[szenario] lieber kunde, offensichtlich wurden sie flashc beraten. der vertrag ist daher ab beginn ungültig. wir erstatten aus kulanz ohne jede rechtliche verpflichtung - andere schadensereignisse waren durchaus versichert und wir trugen das risiko dafür - in voller höhe die bisher gezahlten beiträge in hohe 7,56 euronen und bestätigen die aufhebung des vertrages ab beginn. [/szenario] und was willste dagegen machen? die sind sogar so nett und bestätigen dir, dasse wochenlang kostenlos irgendein risiko lt. vertrag versichert hatten. so einfach isses, ungeliebte ansprüche abzubügeln. le loup |
#23
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so...Thema ist wieder da und ich kann was berichten:
AXA zahlt nicht...hatte ich mir ja auch schon fast gedacht aber das die mich auch noch als blöd darstellen ist schon eine Unverschämtheit. Ich kann niemanden einen Schutzbrief empfehlen, jedenfalls nicht von der Fa. Jamba/AXA. Es sieht ja nun so aus, das die Versicherung wirklich im Recht ist , aber dann ist so ein Schutzbrief ja auch völlig überflüssig. Hier erstmal der Text den der Mediamarkt an Jamba geschickt hat: Sehr geehrter Herr Cerovina, bezugnehmend auf unser Gespräch vom 27.09.04, möchte ich Ihnen mein Anliegen noch einmal schriftlich mitteilen. Am 27.09.04 beschwerte sich Herr Jörg Meier (Schutzbriefnummer 273194 / AXA) bei mir, dass Ihre Firma seinen Schaden nicht regulieren wolle. Als Begründung wurde dem Kunden grobe Fahrlässigkeit unterstellt, weil er seinen Camcorder auf einen Segeltörn mitgenommen habe. Diese Begründung kann ja wohl nur ein schlechter Scherz sein. Unsere Mitarbeiterin hat dem Kunden genau für so einen Unfall, Ihren Schutzbrief verkauft. Ich möchte dazu sagen, dass wir mit unseren Notebookabschlüssen zu den ersten 20 Media Märkten gehören, ich aber für die Zukunft keinen Sinn mehr in Ihren Schutzbriefen sehe, falls dieser Schaden nicht reguliert wird. Weiterhin habe ich durch solche Aktionen nur unnötig verärgerte Kunden und einen Imageverlust, den ich dann doch lieber vermeide. Für mich gibt es hier nur eine zufriedenstellende Lösung, die Ich voraussetze, um mit Ihrem Unternehmen weiter arbeiten zu können. Ich erwarte, dass der Schaden von Herrn Meier reguliert wird. Mit freundlichen Grüssen P. Schürmann Bereichsleiter Computer Media Markt Porta Westfalica Soweit sogut...Mediamarkt gibt schonmal zu, das sie mir den Schutzbrief für's Segeln verkauft hat. Die Antwort von Jamba/AXA : ...nach erneuter eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir ebenfalls zu dem Ergebnis, die Regulierung des Schaden wegen Verursachung durch grobe Fahrlässigkeit abzulehnen... ...Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn in dem konkreten Fall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen wird, wenn also dasjenige mißachtet wird, was jedem hätte einleuchten müssen... Das heißt also 1. Das es mir wohl nicht einleuchtend war-also ich zu blöd bin. Klar leuchtet es mir ein, das elektronische Geräte an Bord ein erhöhtes Risiko haben aber genau aus diesem Grund habe ich die Versicherung ja auch abgeschlossen!!!! Sie wurde mir ja für dieses Risiko extra angeboten !!! 2. Derartige Schutzbriefe sind für uns Wassersportler zu 100% rausgeschmissenes Geld! 3. Schutzbriefe, die angeblich Fahrlässigkeit versichern, sind zu 100% rausgeschmissenes Geld da aus Fahrlässigkeit mal eben grobe Fahrlässigkeit gemacht wird...reine Auslegungssache. Mit AXA bin ich durch...der Mediamarkt will sich Anfang nächster Woche bei mir melden und mir mitteilen, was man jetzt noch machen kann. Ich habe ihnen aber heute nochmals drauf hingewiesen, das egal ob die Versicherung nun zahlt oder nicht, der Mediamarkt mir diese Versicherung genau für diesen Fall verkauft hat...es geht also noch etwas weiter... |
#24
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![]() grobe Fahrlässigkeit ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gesetz dem Fall ich nehm mein Schlepptop an den Strand mit, um die Sonne zu geniesen und dennoch zu arbeiten ![]() Laut AXA Jamba Schutzbrief - den ich auch besitze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#25
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Kannst du bestimmt vergessen...die werden dir schreiben, das am Strand grundsätzlich mit Diebstahl zurechnen ist und du deßhalb grob fahrlässig gehandelt hast, ihn überhaupt da mit hinzunehmen. Das müßte doch auch dir "einleuchten"
![]() Kündige den Scheiß und paß auf deine Klamotten auf ![]() |
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