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  #1  
Alt 07.11.2010, 09:32
Didi1965 Didi1965 ist offline
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Hallo,

ich habe 1988 meinen Sportbootführerschein gemacht. Im Schein steht: "... wird hiermit im Auftrage des Bundesministers für Verkehr die Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen der BRD erteilt (§1 der Sportbootführerseinverordnung-See) und der Sportbootführerschein".
Auf der Rückseite heißt es dann in Englisch:
"The holder of this licence is entitled to operate any motor-equipped yacht on the water ways for seagoing vessels and on the costal waters."

Gemacht habe ich den Schein seinerzeit um mit Motorbooten auf dem Meer fahren zu dürfen und das drückt sich im englischen Text ja auch aus.

Im deutschen Text kann ich dagegen diese Einschränkung nicht erkennen.
In diesem Jahr sind nun offenbar die Bedingungen für das Segeln gesenkt worden. Beim DSV heißt es:

"Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.

Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich."


Zweiteilige Frage:
1. Bedeutet das, dass ich mit meinem alten Sportbootführerschein bis zu 15m lange Jachten bis zu 300m Entfernung von Land im Meer segeln dürfte? (Könnte ich zwar nicht, aber immerhin)

2. Logisch wäre es aus meiner Sicht, wenn Besitzer eines Sporthochseeschifferscheins auch in küstennahen Gewässern fahren dürften, also nicht alle Scheine machen, sondern nur diesen und man hat eine card blanche für weltweites Segeln. Ist das korrekt?


Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
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  #2  
Alt 07.11.2010, 09:39
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Didi1965 Beitrag anzeigen
Zweiteilige Frage:
1. Bedeutet das, dass ich mit meinem alten Sportbootführerschein bis zu 15m lange Jachten bis zu 300m Entfernung von Land im Meer segeln dürfte? (Könnte ich zwar nicht, aber immerhin)

2. Logisch wäre es aus meiner Sicht, wenn Besitzer eines Sporthochseeschifferscheins auch in küstennahen Gewässern fahren dürften, also nicht alle Scheine machen, sondern nur diesen und man hat eine card blanche für weltweites Segeln. Ist das korrekt?
Nichtgewerblich darfst du überall auf Seeschifffahrtsstraßen, also nicht Binnen, mit Seglern jeder größe fahren.

Binnen ist es unterschiedlich. In Bayern darfst du z.B. Boote bis 9m ohne Motor auch ohne Schein segeln.
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  #3  
Alt 07.11.2010, 10:26
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1. Zum segeln (Antrieb eines Wasserfahrzeuges nur mit Segel) brauchst du nirgendwo einen Schein.

2. Betreist du ein Segelfahrzeug mit einem Motor, hast du doch deinen Schein der dichbdazu berechtigt.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #4  
Alt 07.11.2010, 12:35
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Wenn Du einen Sporthochseeschifferschein (SHS) hast, darfst du im gesammten Seeraum fahren.
Dieses liegt daran, dass Du diesen nur bekommst, wenn du einen Sportseeschifferschein (SSS) hast.
Diesen kannst Du allerdings nur bekommen, wenn du einen Sportboot Führerschein See (SBF-See) hast.
Also must Du alle Scheine bis auf den Sportküstenschifferschein (SKS) machen. Zumindest wenn Du bestimmte Boote oder Bestimmte nutzung haben willst.

Ansonsten, kannst Du Weltweit dich mit einem Sportboot Führerschein See bewegen.
Ob das Wissen was Du dort erwirbst, für eine Atlantik überquerung ausreicht sei mal da hingestellt. ABer wenn Du dich mit der Materie beschäftigst und keine Prüfung machst, ist dieses in ordnung.

Viele Grüße

Olli
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  #5  
Alt 07.11.2010, 12:41
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Zitat:
Zitat von Didi1965 Beitrag anzeigen
...
Gemacht habe ich den Schein seinerzeit um mit Motorbooten auf dem Meer fahren zu dürfen ...


Zitat:
Zitat von Didi1965 Beitrag anzeigen
Zweiteilige Frage:
1. Bedeutet das, dass ich mit meinem alten Sportbootführerschein bis zu 15m lange Jachten bis zu 300m Entfernung von Land im Meer segeln dürfte? (Könnte ich zwar nicht, aber immerhin)
Die Längenbegrenzung von 15m gilt für den Sportbootführerschein Binnen.
Für den Sportbootführerschein See gibt es die nicht.

Die von Dir zitierte Stelle ("300m Entfernung") hat nichts mit der privaten
Sportschifffahrt zu tun. Die 300m-Beschränkung ist für gewerbliche Zwecke
vorgesehen.

Zitat:
Zitat von Didi1965 Beitrag anzeigen
2. Logisch wäre es aus meiner Sicht, wenn Besitzer eines Sporthochseeschifferscheins auch in küstennahen Gewässern fahren dürften, also nicht alle Scheine machen, sondern nur diesen und man hat eine card blanche für weltweites Segeln. Ist das korrekt?
...
Voraussetzung für den SHS (Sporthochseeschifferschein) ist u.a. der
Sportbootführerschein See. SHS ist als nur was für Scheinesammler .

Gruß Ralph

PS: Olli war schneller - ich musste noch den Kuchen aus dem Backofen holen
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  #6  
Alt 07.11.2010, 13:56
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
- ich musste noch den Kuchen aus dem Backofen holen
Dann laßt ihn euch schmecken.
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  #7  
Alt 07.11.2010, 16:14
Didi1965 Didi1965 ist offline
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Wow, da habe ich ja in kürzester Zeit geballtes Wissen erhalten. Vielen Dank!

Ich fasse nochmal zusammen: privat reicht mein Schein - aus gesetzlicher Sicht - für alles.

Sollte ich gewerblich fahren wollen, sind noch zwei Scheine fällig.

Finde ich wirklich überraschend, dass das so ist. Ich bin bislang ein einziges mal auf einem Segelschiff mitgefahren, also total unfähig alleine ein Segelschiff zu steuern. Schon mit den diversen Fachbegriffen käme ich ins Schleudern. Trotzdem haben weltweit Gesetzgeber keine Angst vor mir.

Na das lässt sich ändern.

Schurz beiseite: dann werde ich mich mal schlau lesen und schauen, dass ich Gelgenheiten zum praktischen Üben finde, bevor ich mich auf Schwimmer und andere wehrlose Skipper loslasse.

Besten Dank Euch allen!
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  #8  
Alt 07.11.2010, 16:48
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... noch eine kleine Bettlektüre, kann man immer wieder mal gebrauchen:

Sicherheit im See- und Küstenbereich - Sorgfaltsregeln für Wassersportler (www.bsh.de)
pdf-Datei. Besser auf dem Rechner speichern:
Recht Maustaste -> "Ziel speichern unter ..."


Ralph
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