boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.10.2010, 18:01
Benutzerbild von bombero
bombero bombero ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.03.2010
Ort: Bottrop
Beiträge: 19
Boot: Four Winns 238 Vista
15 Danke in 10 Beiträgen
Standard Was ist korrekt?

Hallo Forummitglieder,ich habe die Suchfunktion schon durchsucht,aber nicht die richtige Antwort gefunden.In meinem Freundeskreis und bei mir herrscht folgende Unklarheit über die Korrekte Flaggenführung. In unserem Fall:Boot liegt in Holland,hat holländische Speedbootregistrierung,ich bin Deutscher,wohne auch in Deutschland.Frage ist nun ,welche Nationalflagge muß ich am Heck führen-D-oder NL?
Vielen Dank im voraus Dieter
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.10.2010, 19:07
Benutzerbild von Tommy H.
Tommy H. Tommy H. ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Köln
Beiträge: 297
Boot: TORNADO 5.4m (RIB)
1.104 Danke in 352 Beiträgen
Standard

Hallo Dieter,

nachdem, was ich gelesen habe, muß das Boot die deutsche Flagge führen, weil der Besitzer deutscher Staatsbürger ist. Allerdings muß nicht auf allen Gewässern eine Nationalflagge gesetzt werden.

Und das findet sich z.B. beim Deutschen Motoryachtverband zu dem Thema:


"Flaggenführung


Vorwort
Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt.
Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.
Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt.
Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG).
In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen.

Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.
Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen..."


Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=389
__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 20.10.2010, 19:11
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2008
Ort: Gustorf
Beiträge: 1.291
Boot: keines
5.457 Danke in 3.178 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tommy H. Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,

nachdem, was ich gelesen habe, muß das Boot die deutsche Flagge führen, weil der Besitzer deutscher Staatsbürger ist. Allerdings muß nicht auf allen Gewässern eine Nationalflagge gesetzt werden.

Und das findet sich z.B. beim Deutschen Motoryachtverband zu dem Thema:


"Flaggenführung


Vorwort
Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt.
Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.
Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt.
Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG).
In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen.

Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.
Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen..."


Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=389

Das Boot ist aber in NL registriert, von daher ist es ein niederländisches Boot. Die meisten Frachter und Tanker haben auch deutsche Eigner und fahren und anderer Flagge
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 20.10.2010, 19:19
ancla ancla ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.09.2008
Ort: Empuriabrava
Beiträge: 624
Boot: Cruisers Laser 2200
3.198 Danke in 838 Beiträgen
Standard

NL
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 20.10.2010, 19:46
Benutzerbild von chris24
chris24 chris24 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1.093
Boot: Doriff
523 Danke in 296 Beiträgen
Standard

Man muss die Flagge des Landes führen, in dem das Boot registriert ist.
__________________
Gruß
Chris24

Never change a running system -->

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 20.10.2010, 19:47
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Wieder einmal zur Erinnerung:

Was heißt eigentlich "Flagge führen"?
"Flagge führen" bedeutet, zum Schiff gibt es ein amtliches Papier (das Flaggenzertifikat oder ähnliches), ähnlich der Registrierung, wo drinnen steht, wem das Schiff gehört, wo der Heimathafen ist und Details zum Schiff eben.
Das Schiff führt die Flagge jenes Staates, der dieses Dokument ausstellt.

Im gegenständlichen Fall: Zum Schiff gehört offenbar ein NL-Dokument, daher führt das Schiff ziemlich eindeutig die NL-Flagge.

Muss ich eine "Flagge zeigen"? (= Anbringen einer Flagge am Flaggenstock, der Vorgang des Anbringens wird in der Regel "hissen" genannt )

Genaugenommen jein. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht abhängig von der Schiffsgröße. Herkömmliche Sportboote fallen idR nicht darunter. In manchen Staaten wird das sehr eng gesehen, in manchen ist es völlig egal.

Als Faustregel kann gelten: Es schadet nicht, die Flagge zu zeigen, die zum Dokument gehört, ab 12m (manchmal 20, manchmal 24m) wird es meist zur gesetzlichen Pflicht.

Auf Binnenwasserstraßen besteht für Sportboote keine Pflicht, die Flagge zu zeigen.

Darüber hinaus gibt es Traditionen, die aber keine gesetzliche Verpflichtung darstellen.

Was ist "pfui", verpönt, in jeder Hinsicht falsch und in bestimmten Fällen auch gesetzlich verboten?
Ein Schiff hat ein Schiffsdokument vom Land X (="führt die Flagge von X") und zeigt als einzige Flagge die Flagge vom Land Y.

Wie gesagt: Gerne wird Flagge führen und Flagge zeigen verwechselt. Wenn das Boot ein NL-Kennzeichen hat, dann ist das vereinfacht ausgedrückt gleichbedeutend mit "es führt die NL-Flagge".

(Genaugenommen sind allerdings Binnenregistrierungen und Flaggenzertifikate von einander zu unterscheiden.)
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 20.10.2010, 19:57
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
.. Die meisten Frachter und Tanker haben auch deutsche Eigner und fahren und anderer Flagge
Das kann genaugenommen nach §1 Flaggenrechtsgesetz so nicht sein.
Das Schiff gehört der Gesellschaft X mit Sitz in zB Panama. Wer nun wie an der Gesellschaft beteiligt ist, ist eine andere Frage.

Der "deutsche Eigner" ist also gar nicht Eigner des Frachters etc., Eigner ist die Gesellschaft in Panama.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 20.10.2010, 20:12
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2008
Ort: Gustorf
Beiträge: 1.291
Boot: keines
5.457 Danke in 3.178 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das kann genaugenommen nach §1 Flaggenrechtsgesetz so nicht sein.
Das Schiff gehört der Gesellschaft X mit Sitz in zB Panama. Wer nun wie an der Gesellschaft beteiligt ist, ist eine andere Frage.

Der "deutsche Eigner" ist also gar nicht Eigner des Frachters etc., Eigner ist die Gesellschaft in Panama.

Die wiederum eine Tochter der in D ansässigen Firma ist.

Alles um Steuern und Löhne zu sparen
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 22.10.2010, 17:07
Benutzerbild von glastron70
glastron70 glastron70 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 27.08.2009
Ort: Schneverdingen
Beiträge: 348
Boot: Merry Fisher Marlin 645 Legende
333 Danke in 188 Beiträgen
Standard

Soweit ich weiß, bei größeren Schiffen trägt das Schiff in einem Hafen immer zwei Flaggen. Die vom Heimathafen und die vom Gasthafen. So hat ein Frachter aus China immer die Chinesische Nationalflagge und beim Einlaufen in Hamburg die Deutsche dazu. So kann auch immer erkannt werden woher das Schiff kommt. Mach, wie ich finde auch sinn.

Bei Sportbotten....naja, da ist es wohl etwas anderes. Es kommt allerdings nicht darauf an wer eigner ist, soweit ich mich erinnere.....


Gruß
Holger
__________________
_______________________________
Wenn alles gesagt und getan ist,
ist meist mehr gesagt als getan...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 22.10.2010, 18:50
Leafde Leafde ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Joure/Nederland
Beiträge: 1.371
Boot: Carrena 33, Friendship 33
1.356 Danke in 727 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chris24 Beitrag anzeigen
Man muss die Flagge des Landes führen, in dem das Boot registriert ist.
ja und nein


nur wenn du ein niederländisches flaggenzertifikat hast darfst du die niederländische flagge führen.

oder du hast du niederländische staatsbürgerschaft.

eine normale bootsregistrierung für schnelle boote, erlaubt dir nicht die flagge zu führen.

wobei bei sportbooten eh keine flagenführung vorgeschrieben ist.

daher normale registrierung und deutsche staatsbürgerschaft D flagge in deinem falle.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 22.10.2010, 19:00
Benutzerbild von S23
S23 S23 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 12.10.2010
Ort: Finnland
Beiträge: 53
Boot: HTECH A25 SAR
Rufzeichen oder MMSI: PV218, OJ8867, 230028470
99 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Ja, das Deutsche Schiffahrtsrecht ist irgendwie ziemlich veraltet... Mir wollte ein netter Mensch beim BSH aus weismachen, daß ich an meinem Boot die Deutsche Nationalflagge zu führen hätte, obwohl ich in Finnland lebe und das Boot hier registriert wäre - weil ich halt Deutscher Staatsbürger bin...
Zusammen mit dem Führerscheinschwachsinn (ich bräuchte anscheinend einen DEU Führerschein, wenn ich mit einem Finnischen Boot in DEU Gewässern fahren wollte), werd ich in letzter Konsequenz wohl nächstes Jahr nach der Hochzeit einen Antrag auf Einbürgerung in FIN stellen und meinen Deutschen Paß abgeben. Ist sonst alles viel zu kmpliziert (nicht nur im Schiffahrtsbereich)...
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 23.10.2010, 09:28
Benutzerbild von bombero
bombero bombero ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.03.2010
Ort: Bottrop
Beiträge: 19
Boot: Four Winns 238 Vista
15 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Danke für die vielen Antworten auf meine Frage.Das was mir am logischten erscheint,ist was Leafde schreibt.Die -D-Flagge führen ,wenn überhaupt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 23.10.2010, 09:39
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.858
Boot: Proficiat 975G
12.055 Danke in 5.782 Beiträgen
Standard

Dem würde ich auch zustimmen. Früher war es in NL für jedes Boot mit Vmax über 20 km/h Pflicht, die Schnellfahrnummer zu führen, auch wenn eine deutsche Registrierung vorlag. Sie wurde auf der Post beantragt und kostete rund 50 Gulden.
So kam es, daß manche deutsche Boote 2 verschiedene Nummern trugen.
Nach Anerkennung der deutschen Verbands- und WSA - kennzeichen auch für schnelle Boote fiel das dann weg.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.