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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Was ist korrekt?
Hallo Forummitglieder,ich habe die Suchfunktion schon durchsucht,aber nicht die richtige Antwort gefunden.In meinem Freundeskreis und bei mir herrscht folgende Unklarheit über die Korrekte Flaggenführung. In unserem Fall:Boot liegt in Holland,hat holländische Speedbootregistrierung,ich bin Deutscher,wohne auch in Deutschland.Frage ist nun ,welche Nationalflagge muß ich am Heck führen-D-oder NL?
Vielen Dank im voraus Dieter |
#2
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Hallo Dieter,
nachdem, was ich gelesen habe, muß das Boot die deutsche Flagge führen, weil der Besitzer deutscher Staatsbürger ist. Allerdings muß nicht auf allen Gewässern eine Nationalflagge gesetzt werden. Und das findet sich z.B. beim Deutschen Motoryachtverband zu dem Thema: "Flaggenführung Vorwort Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt. Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG). In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen. Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten. Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert. Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert. Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen..." Quelle: http://www.dmyv.de/index.php?id=389
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Viele Grüße aus Köln Thomas
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#3
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Zitat:
Das Boot ist aber in NL registriert, von daher ist es ein niederländisches Boot. Die meisten Frachter und Tanker haben auch deutsche Eigner und fahren und anderer Flagge
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle
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#4
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NL
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#5
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Man muss die Flagge des Landes führen, in dem das Boot registriert ist.
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Gruß Chris24 Never change a running system -->
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#6
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Wieder einmal zur Erinnerung:
Was heißt eigentlich "Flagge führen"? "Flagge führen" bedeutet, zum Schiff gibt es ein amtliches Papier (das Flaggenzertifikat oder ähnliches), ähnlich der Registrierung, wo drinnen steht, wem das Schiff gehört, wo der Heimathafen ist und Details zum Schiff eben. Das Schiff führt die Flagge jenes Staates, der dieses Dokument ausstellt. Im gegenständlichen Fall: Zum Schiff gehört offenbar ein NL-Dokument, daher führt das Schiff ziemlich eindeutig die NL-Flagge. Muss ich eine "Flagge zeigen"? (= Anbringen einer Flagge am Flaggenstock, der Vorgang des Anbringens wird in der Regel "hissen" genannt ) Genaugenommen jein. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht abhängig von der Schiffsgröße. Herkömmliche Sportboote fallen idR nicht darunter. In manchen Staaten wird das sehr eng gesehen, in manchen ist es völlig egal. Als Faustregel kann gelten: Es schadet nicht, die Flagge zu zeigen, die zum Dokument gehört, ab 12m (manchmal 20, manchmal 24m) wird es meist zur gesetzlichen Pflicht. Auf Binnenwasserstraßen besteht für Sportboote keine Pflicht, die Flagge zu zeigen. Darüber hinaus gibt es Traditionen, die aber keine gesetzliche Verpflichtung darstellen. Was ist "pfui", verpönt, in jeder Hinsicht falsch und in bestimmten Fällen auch gesetzlich verboten? Ein Schiff hat ein Schiffsdokument vom Land X (="führt die Flagge von X") und zeigt als einzige Flagge die Flagge vom Land Y. Wie gesagt: Gerne wird Flagge führen und Flagge zeigen verwechselt. Wenn das Boot ein NL-Kennzeichen hat, dann ist das vereinfacht ausgedrückt gleichbedeutend mit "es führt die NL-Flagge". (Genaugenommen sind allerdings Binnenregistrierungen und Flaggenzertifikate von einander zu unterscheiden.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#7
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Zitat:
Das Schiff gehört der Gesellschaft X mit Sitz in zB Panama. Wer nun wie an der Gesellschaft beteiligt ist, ist eine andere Frage. Der "deutsche Eigner" ist also gar nicht Eigner des Frachters etc., Eigner ist die Gesellschaft in Panama.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Zitat:
Die wiederum eine Tochter der in D ansässigen Firma ist. Alles um Steuern und Löhne zu sparen
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle
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#9
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Soweit ich weiß, bei größeren Schiffen trägt das Schiff in einem Hafen immer zwei Flaggen. Die vom Heimathafen und die vom Gasthafen. So hat ein Frachter aus China immer die Chinesische Nationalflagge und beim Einlaufen in Hamburg die Deutsche dazu. So kann auch immer erkannt werden woher das Schiff kommt. Mach, wie ich finde auch sinn.
Bei Sportbotten....naja, da ist es wohl etwas anderes. Es kommt allerdings nicht darauf an wer eigner ist, soweit ich mich erinnere..... Gruß Holger
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_______________________________ Wenn alles gesagt und getan ist, ist meist mehr gesagt als getan...
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#10
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ja und nein
nur wenn du ein niederländisches flaggenzertifikat hast darfst du die niederländische flagge führen. oder du hast du niederländische staatsbürgerschaft. eine normale bootsregistrierung für schnelle boote, erlaubt dir nicht die flagge zu führen. wobei bei sportbooten eh keine flagenführung vorgeschrieben ist. daher normale registrierung und deutsche staatsbürgerschaft D flagge in deinem falle. |
#11
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Ja, das Deutsche Schiffahrtsrecht ist irgendwie ziemlich veraltet... Mir wollte ein netter Mensch beim BSH aus weismachen, daß ich an meinem Boot die Deutsche Nationalflagge zu führen hätte, obwohl ich in Finnland lebe und das Boot hier registriert wäre - weil ich halt Deutscher Staatsbürger bin...
Zusammen mit dem Führerscheinschwachsinn (ich bräuchte anscheinend einen DEU Führerschein, wenn ich mit einem Finnischen Boot in DEU Gewässern fahren wollte), werd ich in letzter Konsequenz wohl nächstes Jahr nach der Hochzeit einen Antrag auf Einbürgerung in FIN stellen und meinen Deutschen Paß abgeben. Ist sonst alles viel zu kmpliziert (nicht nur im Schiffahrtsbereich)...
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Grüße aus Finnland, Stefan |
#12
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Danke für die vielen Antworten auf meine Frage.Das was mir am logischten erscheint,ist was Leafde schreibt.Die -D-Flagge führen ,wenn überhaupt.
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#13
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Dem würde ich auch zustimmen. Früher war es in NL für jedes Boot mit Vmax über 20 km/h Pflicht, die Schnellfahrnummer zu führen, auch wenn eine deutsche Registrierung vorlag. Sie wurde auf der Post beantragt und kostete rund 50 Gulden.
So kam es, daß manche deutsche Boote 2 verschiedene Nummern trugen. Nach Anerkennung der deutschen Verbands- und WSA - kennzeichen auch für schnelle Boote fiel das dann weg.
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Gruß Ewald |
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