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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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kann man fremdes Boot an die Kette legen lassen ?
Hallo zusammen,
folgendes hat sich ereignet : Mein Boot wurde an meinem Liegeplatz in Holland ( Stevensweert ) von einem Mitglied des ebenfalls dort ansässigen W.S.V Stevensweert beschädigt. Zeugen waren mehrfach vorhanden.Name und Adresse des Verursachers sind ebenfalls bekannt. Nur dieser hat es seit mehreren Wochen,trotz Aufforderung von mir,bzw.des Vereins nicht nötig, sich bei mir wegen der Regulierung zu melden. Daraufhin habe ich zum einen bei der polizei Anzeige erstattet, sowie mir einen Anwalt genommen. Dieser hat mir aber wenig Hoffnung gemacht, da er meinte, das speziell Belgien rechtlich gesehen, wohl eine Bananenrepublik ähnelt. Dies wurde mir zwischenzeitlich auch von einem Anwalt meines Arbeitgebers bestätigt. Nun meinte mein Hafenmeister, dass es wohl trotzdem über die Polizei eine Möglichkeit gibt bei diesem Sachverhalt das Boot an die Kette zu legen, bis das er mal reagiert. Deshalb wäre jetzt meine Frage, ob von euch schon jemand einen ähnlich gelagerten Fall durchgemacht hat. Ich bin gespannt auf eure Antworten.
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#2
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wenn er Deutscher sein sollte brauchst du doch nur eine Anzeige bei deiner Versicherung machen und das Aktenzeichen der Polizei mit angeben, den Rest sollte deine Versicherung dann schon geregelt bekommen.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#3
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Zitat:
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Viele Grüße, Vero
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#4
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moin
in holland hab ich mal ähnliches gesehen... der hafenmeister beschlagnahmte das verursacherboot kurzerhand ab in den kran und an land ..der verursacher wurde schnell aktiv..die genauen umstände weiss ich nicht mehr..aber hier gibt es sicher noch antworten........ gruss hago ps viel glück dir |
#5
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Fast: wenn er in Deutschland seinen Wohnsitz haben sollte .... Er muß kein Deutscher sein, aber in DE wohnen; dann kann man in DE gegen ihn vorgehen.
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Beste Grüße John
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#6
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Ich hatte die Info vergessen, das Verursacher Holländer ist, aber in Belgien wohnt.
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#7
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Zitat:
so meinte ich das auch
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#8
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Ich verstehe das nicht, man muss doch was unternehmen können auch wenn der Mann in Belgien wohnt.
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Gruß Andreas |
#9
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Zitat:
Es ist fast unglaublich, daß es im vereinigten Europa keine Möglichkeit geben soll, in so einem Fall länderübergreifend eine Schadenregulierung herbeizuführen. Jeder Scheiß wird von Brüssel haarklein vorgegeben, aber hier soll es doch wieder Grenzen geben ? Wenn es wirklich so schwer ist, zu seinem Recht zu kommen, dann sage ich nur: armes Europa. |
#10
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Wie groß ist denn der Schaden der dir endstanden ist?
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Gruß Andreas |
#11
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Wenn der Belgien wohnt, wird man wohl in Belgien gegen den vorgehen müssen. Ich vermute einfach mal, daß es auch bei den Belgiern Anwälte gibt.
Allerdings werden die genauso wie hier auch erstmal selbst die Hand aufhalten.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. Geändert von Konteradmiral (30.09.2010 um 17:21 Uhr) Grund: Edith hat einen Tippfehler korrigiert |
#12
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Hallo,
der Hafenmeister muß doch außer den Personalien auch wissen ob/und wo das Boot versichert/registriert ist. Ansonsten ist das doch über die Nummer am Boot festzustellen. Du kannst dich auch mal an die Wapo wenden. Die sollten mit dem Bootskennzeichen auch die Versicherung raus kriegen. Am besten du rufst mal bei der Wapo in Friedrichshafen an. die sind soweit mir bekannt international ganz gut vernetzt. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#13
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Ich würde ihn wegen Unfallflucht anzeigen und das Boot selber an die Kette legen!
Wenn sowas durch den Gesetzgeber nicht ordentlich geregelt wird, werde ich eben selber tätig!-so eine Matschbacke kommt mir nicht davon!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#14
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Der liegt bei ca. € 600,-.Eine weitere Verfolgung durch den Anwalt lohnt da nicht, da die Relation nicht mehr gegeben ist.
Ich werde jetzt mal versuchen, über die Bootsnr. was rauszukriegen. |
#15
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Zitat:
Es sind im übrigen die selben die auch glauben 1 Kilo Butter kostet 50 Pfenninge.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#16
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Das mit der Versicherung ist so ne Sache:
Mir ist ein französischer Türke( oder war´s ein türkischer Franzose) ins Auto gefahren, ich blieb auf den Kosten sitzen weil der Vogel sich nicht bei seiner Versicherung meldete! Das nur am Rande zu ein Europa. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#17
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Das nennt sich Selbstjustiz und das können manche Richter auch gar nicht ab .
Mein früherer Schwiegervater hat auch mal versucht, mir mein Motorrad nicht rauszugeben, weil er der Meinung war, dass ich seiner Tochter noch was schulden würde. Ich hab dann sofort Anzeige gegen ihn erstattet wegen Unterschlagung... Die Richterin hat meinem früheren Schwiegervater dann sowas von auf die Finger geklopft, dass dem ganz anderst wurde. Und hier ist das auch ganz klar Selbstjustiz. Und ob die belgische Richter da lockerer drauf sind in so einem Fall, das vermag ich zu bezweifeln. Gruß Didi |
#18
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moin,
wie seid ihr denn drauf. zuständig ist immer die obrigkeit des landes wo das ereigniss stattgefunden hat und nix anderes. ausnahmen sind kinderpornographie und anderes schwerkriminelles (u.a. steuerhinterziehung), aber das ist durch internationale abkommen geregelt. also vor ort ab zur polizei und anzeige erstattet. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#19
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Wegen was? UNfallflucht? Liegt ja nicht vor. Adresse hat er ja wohl.
Das ist eine zivilrechtliche Sache, die die Polizei nichts angeht. Wenn der Typ in Belgien wohnhaft ist, muss er tasächlich einen belgischen Anwalt einschalten und ihn dort auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Oder alternativ das -Inkasso, kostet nix und hat bisher immer geholfen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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Zitat:
Abkommen, die Bußgelder im Straßenverkehr für das Ausland einzutreiben ? Da klappt es, aber wenn der einzelne "Europabürger" zu seinem Recht kommen soll, ist nichts zu machen. Klar, da verdient ja auch kein Staat, kein Politiker und kein Lobbyist was dran. |
#21
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Zitat:
Unfallflucht wäre unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, da sich der Schädiger, so wie ich das lese, nicht beim Geschädigten gemeldet hat, läge auch das vor. Zitat:
Z.B. Behörden (Finanzamt usw.) tun sich auch leichter Forderungen einzutreiben, als Otto Normalbürger. |
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