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  #1  
Alt 01.07.2002, 22:58
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard ATIS,GMDSS

Hallo alle,

mir hat heute jemand erzählt, daß UKW-Funkgeräte gesetzlich ein Zusatzgerät namens ATIS (er hat zwar ständig von AVIS geredet, aber ich denke, daß er ATIS meinte???) benötigen und wenn man das nicht hat, die Anlage die Betriebserlaubnis verliert. Und zusätzlich dazu sei auch ein GPS an Bord gesetzliche Vorschrift, alternativ sei GMDSS möglich. Alles bezogen auf Deutschland.....

Hmmm, mein Funkfritzenzeugnis ist ja nun schon ein paar Tage älter, GMDSS hab ich vor zwei oder drei Jahren mal gemacht, aber natürlich nie gebraucht - aber was ist ATIS und stimmt diese Aussage???? Ich hab bisher noch nie gehört daß auf Sportbooten ein Funkgerät gesetzliche Voraussetzung in Deutschland ist........

Klärt mich doch bitte mal auf!

Anneke
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  #2  
Alt 02.07.2002, 01:28
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Tilo Tilo ist offline
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Standard

ATIS (Automatic Transmitter Identification System) ist ein System für die automatische Identifizierung von Schiffsfunkstellen im Binnenschifffahrtsfunk

Technik: Beim Senden wird automatisch der Code der jeweiligen Schiffsfunkstelle mitgesendet.

Vorschriften: Für ausrüstungspflichtige Schiffe sind binnen auschließlich ATIS-fähige Geräte zugelassen. Also insbesondere für Fahrgastschiffe und die Handelsschiffahrt. Für Sportboote ist die Ausrüstung freiwillig (Ausnahmen sind aber z.B. Rhein, Waal, Ijsselmeer bei Fahrten in unsichtigem Wetter), aber wenn Anlagen beantragt werden, dann müssen auch diese ATIS-fähig sein.

Ob Du für Dein Fahrgastschiff GPS benötigt, weiß ich nicht, aber GMDSS als Ersatz für GPS ist Nonsens. Das hat nichts miteinander zu tun. Eine GPS-Vorschrift für Sportboote gibt es jedenfall nicht.

GMDSS ist der aktuelle Technikstandard für den Seefunk, der (vereinfacht gesagt) vorgeschrieben ist für die Berufsschiffahrt. Für Sportboote ist das derzeit (noch) freiwillig.

Das alles gilt auf jeden Fall für Neuzulassungen (bei der RegTP). Wie es bei existierenden Zulassungen aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Aktuelle Funkgeräte, die derzeit im Handel sind, haben i.d.R. immer einen ATIS-Controller. Nur dann sind sie sowohl im Seefunk als auch im Binnenschiffahrtsfunk zulassungsfähig. Alte Geräte ohne ATIS können nur noch für den Seefunk zugelassen werden.

Wer (wie ich) ein altes Gerät ohne ATIS hat, bekommt zwar eine Seezulassung, aber eben keine Binnenzulassung, ich darf also bei mir auf dem See damit nicht funken.

Was die Betriebsgenehmigung (binnen) für in der Vergangenheit bereits zugelassene Geräte ohne ATIS betrifft, dazu können sicherlich am besten die Mitarbeiter der RegTP Auskunft geben. Telefonnummern habe ich gerade nicht zur Hand, sie wurden aber schon mal im Y-Forum veröffentlicht.

Hilft Dir das erstmal?

Gruß
Tilo
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  #3  
Alt 02.07.2002, 07:57
John John ist offline
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Zitat:
Zitat von Tilo
Ob Du für Dein Fahrgastschiff GPS benötigt, weiß ich nicht, aber GMDSS als Ersatz für GPS ist Nonsens. Das hat nichts miteinander zu tun.
...so ganz fremd sind sich die beiden nicht. gmdss wird erst funktionsfähig, wenn die aktuellen positionsdaten durch ein gps eingespiesen werden.
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  #4  
Alt 02.07.2002, 11:32
DirkJ DirkJ ist offline
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Hallo John,

kannst du so nicht sagen. GMDSS ist funktionsfähig, sobald du eine Funke mit integriertem DSC-Controller installierst oder eine Funke, die selbst keinen Controller hat, mit einem externen DSC-Controller verbindest. Ein angeschlossenes GPS macht die Geschichte dann lediglich einfacher, weil die aktuellen Positionsdaten automatisch an den Controller übermittelt werden und nicht regelmäßig per Hand (Eingabefehler möglich!) reingeklopft werden müssen.
Unter GMDSS zusamengefasst sind übrigens nicht nur Funkgeräte und DSC-Controller, sondern auch Navtex, Radartransponder, EPIRBs.
Die Anschaffung eines Funkgeräts mit Controller oder eines externen Controllers macht auf jeden Fall Sinn, weil die Verpflichtung zur ununterbrochenen Hörwache auf Kanal 16 spätestens am 1.1.2005 endet. Ein Distress-Call wäre dann nur noch halbwegs sicher über DSC (Kanal 70) absetzbar, weil ihn auf Kanal 16 vielleicht niemand mehr hören wird.
Ich bin mir leider nicht sicher, ob die RegTP für den Seefunk noch neu erworbene UKW-Funkgeräte zulässt, die nicht mindestens mit einem externen DSC-Controller zusammenarbeiten können. Vielleicht kann hier ein anderer Forumsteilnehmer was zu sagen?

Handbreit, der morgen seine DSC-Funke installierende Dirk
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  #5  
Alt 02.07.2002, 13:33
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Tilo Tilo ist offline
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Zitat:
Zitat von John
Zitat:
Zitat von Tilo
Ob Du für Dein Fahrgastschiff GPS benötigt, weiß ich nicht, aber GMDSS als Ersatz für GPS ist Nonsens. Das hat nichts miteinander zu tun.
...so ganz fremd sind sich die beiden nicht. gmdss wird erst funktionsfähig, wenn die aktuellen positionsdaten durch ein gps eingespiesen werden.
Nicht ganz, ein DSC-fähiges Gerät (zumindest der Kategorien A und B)erlaubt auch die Handeingabe der Position. Sinnvoll ist natürlich die Kopplung mit einem GPS-Gerät. Bei den für die Sportschiffahrt angebotenen Geräte der Kategorie D entfällt dies aber.

Aber: es gibt das AIS (Automatic Identification System), das ist das GMDSS-Pendant zu ATIS für den Seefunk. AIS kann man sich als Blackbox vorstellen, die auch einen eigenen GPS-Empfänger und ein Datenfunkgerät enthält.

Die IMO (International Maritime Organization) hat das AIS ab 2002 für ausrüstungspflichtige (See-)Schiffe vorgeschrieben. In welcher Form das bereits in eine deutsche Vorschrift umgesetzt ist, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Tilo
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  #6  
Alt 02.07.2002, 13:54
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Auskunft der RegTP vom Anfang diesen Jahres:

Ja, alte Geräte ohne DSC (und mein RS-8000 hat auch keine Anschlußmöglichkeit für einen externen DSC-Controller) werden derzeit noch zugelassen (nur für Sportschiffe und nur für den Seefunk, wenn ohne ATIS). Die Zulassungsfähigkeit ist derzeit bis 2005 absehbar, die Rechtsgrundlagen sind aber offenbar ziemlich schwammig. Die Frage, ob ich ab 2005 ein neues Gerät kaufen muß, konnten mir die Jungs aber nicht beantworten.

Gruß
Tilo
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  #7  
Alt 02.07.2002, 16:49
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Zitat:
Zitat von DirkJ
Ein angeschlossenes GPS macht die Geschichte dann lediglich einfacher, weil die aktuellen Positionsdaten automatisch an den Controller übermittelt werden und nicht regelmäßig per Hand (Eingabefehler möglich!) reingeklopft werden müssen.
umgekehrt, dirk.
gmdss sieht automatische übermittlung der position vor. und das geht nur mit angeschlossenem gps. die handeingabe ist vorgesehen, falls der gps ausfällt und keine position von sich gibt.
ich find es aber gut, wenn sich einer mit der sache auseinandersetzt und vielleicht noch ein paar andere zum mitdenken anregt. so gesehen lohnt sich der streit um des kaisers bart mitunter doch.
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  #8  
Alt 02.07.2002, 20:45
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Ein Hinweis aus eigener Erfahrung an Alle, die ein Funkgerät mit einem GSP verheiraten wollen. Trotz des genormten Standards NMEA gibt es hier u.U. Schwierigkeiten, beides zu verheiraten. Falls die Funke die Daten nicht lesen kann (Schuld wird natürlich immer auf das andere Gerät geschoben, das angeblich den Standard nicht einhält) ist ziemlich zügig Ende der Baustelle. Musste mir deswegen extra einen Hand-GPS zusätzlich kaufen, da die blöden Plotterdaten zum Funkgerät nicht kompatibel waren.

Also Augen auf beim Kauf!
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Gruss Thomas,

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  #9  
Alt 02.07.2002, 21:42
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Tilo
Ob Du für Dein Fahrgastschiff GPS benötigt, weiß ich nicht,

Hilft Dir das erstmal?

Gruß
Tilo
hallo Tilo und alle anderen,

erst mal danke für die vielen Antworten. Für unsere Barkasse ist das nicht, Tilo, das hat mir jemand erzählt der sein Boot auf den Ijsselmeer hat, er sprach aber von deutschen Vorschriften.

Hab ich das jetzt richtig verstanden, gesetzliche Vorschrift ist für Sportboote erst mal gar nichts davon???

Gruß Anke
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  #10  
Alt 02.07.2002, 22:00
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Falls es generell in Deutschland einen Funkzwang für Sportboote gäbe, dann müsste auf allen Booten ja jemand mit einem Funkzeugniss sein. Ist dort aber keiner, m u s s das Gerät lt Vorschrift aber ausgebaut werden!

Es ist richtig, dass für bestimmte Binnenstrecken Funk vorgeschrieben ist.
Dann muss das Gerät die Atiskennung haben, die meist durch den Händler nach Zuteilung durch die RegTP fest einprogrammiert wird. Von dieser Kennung merkt man im Betrieb nichts, sie wird einfach beim Senden immer mit übertragen.

Die WaschPo konntrolliert zwar das Mitführen von Seeekarten der letzten Ausgabe, ein GPS musste ich aber noch nie zeigen.

By the way: Ein DSC - Funkgerät ohne GPS Daten geht eigentlich garnicht, obwohl man natürlich die Position manuell eingeben kann. Das Ding brüllt sonst so ca alle 15min und will eine neue Position haben. Dann könnt Ihr UTC, Long, Lat ect erneut zu Fuss eingeben. Fazit: Fallen die GPS Daten einmal aus, kann man die Funke eigentlich wegen permanenter Ruhestörung nur noch über Bord werfen
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  #11  
Alt 03.07.2002, 08:19
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Olaf Olaf ist offline
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Zitat:
Zitat von Rautenberg
By the way: Ein DSC - Funkgerät ohne GPS Daten geht eigentlich garnicht, obwohl man natürlich die Position manuell eingeben kann. Das Ding brüllt sonst so ca alle 15min und will eine neue Position haben. Dann könnt Ihr UTC, Long, Lat ect erneut zu Fuss eingeben. Fazit: Fallen die GPS Daten einmal aus, kann man die Funke eigentlich wegen permanenter Ruhestörung nur noch über Bord werfen
Komisch, mein Icom mit (noch) nicht belegtem NMEA-Eingang für's GPS ist ein DSC-Gerät - hat aber noch nie, geschweige denn alle 15 Minuten, über fehlende GPS-Daten gemeckert. Deine Darstellung kann also so nicht stimmen...
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  #12  
Alt 03.07.2002, 08:27
DirkJ DirkJ ist offline
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Hallo John,

das kann man auch so auslegen, dass das DSC-Gerät die Position automatisch übermitteln muss, was es ja eigentlich auch immer tut, wenn es eine Position hat. Wie das DSC-Gerät nun die Infos erhält, ist eigentlich schnurzegal.

Hallo Thomas,

mal daran gedacht, dass sich diese Brüllfunktion vielleicht abschalten lässt? Kann mir kaum vorstellen, dass es eine DCS-Funke gibt, wo das nicht möglich sein sollte, denn das wäre echt ein Grund, eben KEIN DSC-Gerät zu installieren, weil ich z.B. mein GPS ja gar nicht permanent eingeschaltet habe (oder haben will).
Vom Ausbau des Funkgeräts, wenn kein Funkzeugnisinhaber an Bord ist, kann ja wohl keine Rede sein. Das Errichten einer Seefunkstelle ist, falls die Funke von der RegTP zugelassen ist, völlig formlos und nicht an den Besitz irgendwelcher Seefunkzeugnisse gebunden. Es geht lediglich um das Betreiben des Seefunkstelle. Betrieben, also benutzt werden, darf das Gerät nur durch einen oder unter der Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers (bei Distress aber wiederum auch von Nicht-Zeugnisinhabern). Ist also kein Zeugnisinhaber an Bord, reicht es, das Gerät eben nicht einzuschalten, und aus die Maus.

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  #13  
Alt 03.07.2002, 08:32
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von DirkJ
mal daran gedacht, dass sich diese Brüllfunktion vielleicht abschalten lässt? Kann mir kaum vorstellen, dass es eine DCS-Funke gibt, wo das nicht möglich sein sollte, denn das wäre echt ein Grund, eben KEIN DSC-Gerät zu installieren, weil ich z.B. mein GPS ja gar nicht permanent eingeschaltet habe (oder haben will).
Es gibt in der Tat Geräte, bei denen sich das _nicht_ abschalten lässt. Mein Kumpel hat so eins, und alle 2,5 Stunden beschließt es, mit der manuell eingegebenen Position nicht mehr zufrieden zu sein und quengelt los. Das Quengeln lässt sich zwar per Tastendruck abbrechen, aber in 2,5 Stunden gehts wieder los ...
Hersteller und Typenbezeichnung kenne ich (noch) nicht.
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  #14  
Alt 03.07.2002, 08:45
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Zitat:
Zitat von DirkJ
Ist also kein Zeugnisinhaber an Bord, reicht es, das Gerät eben nicht einzuschalten, und aus die Maus.
hallo dirk,

machen wir munter weiter mit der erbsenzählerei. den kanal 16 abhören musst du trotzdem, wenn eine betriebsbereite station an bord ist. befähigung hin oder her.
macht auch sinn, denke ich.
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  #15  
Alt 03.07.2002, 09:33
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Zitat:
Zitat von Seestern
Zitat:
Zitat von DirkJ
mal daran gedacht, dass sich diese Brüllfunktion vielleicht abschalten lässt? Kann mir kaum vorstellen, dass es eine DCS-Funke gibt, wo das nicht möglich sein sollte, denn das wäre echt ein Grund, eben KEIN DSC-Gerät zu installieren, weil ich z.B. mein GPS ja gar nicht permanent eingeschaltet habe (oder haben will).
Es gibt in der Tat Geräte, bei denen sich das _nicht_ abschalten lässt. Mein Kumpel hat so eins, und alle 2,5 Stunden beschließt es, mit der manuell eingegebenen Position nicht mehr zufrieden zu sein und quengelt los. Das Quengeln lässt sich zwar per Tastendruck abbrechen, aber in 2,5 Stunden gehts wieder los ...
Hersteller und Typenbezeichnung kenne ich (noch) nicht.
Bei meinem Furuno liegt der Zyklus hierfür bei ca 15 - 20 min!

Klar lässt sich der Alarm per Tastendruck abstellen, aber nach 15 -20min geht´s halt von vorne los!

Zum Thema: Funkgerät an Bord.

Nach meiner Kenntniss (Ausbildung Anfang 2002):

1. M u s s eine Seefunkstelle, falls vorhanden, während der Fahrt eingeschaltet und betriebsbereit sein.

2. Darf sie nur eingeschaltet sein, wenn einer mit Funkzeugnis an Bord ist.

3. Haftet für allen Quatsch mit dem Ding der Errichter.

4. Muss das Gerät direkt an die Batterie angeschlossen werden, ohne dazwischenliegende Schalter o.ä.

Da sich 1 und 2 bei Fahren ohne Zeugniss ausschließen, erhielten wir die dringende Empfehlung des Ausbilders, das Ding nicht nur einfach abzuschalten, sondern mindestens den Antennenmast zu entfernen oder das Gerät auszubauen. Für die Nutzung des Distressbuttons ist dies natürlich schizophren
Nun haut mich
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  #16  
Alt 03.07.2002, 13:18
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Moin,
Also für den Bereich Berlin und innern Ring der Brandenburger und Berliner Gewässer ist ATIS vorgeschrieben.
Ohne zu senden kann teuer werden und man wird an schleusen auch schlichtweg ignoriert. Deine Funklizenz behält trotzdem seine Bedeutung Anneke.

Auf See gibt es eine Übergangszeit ist aber bei Neuausrüstungen mittlerweile vorgeschrieben . ( Atis und Gmdss )

soweit sogut


Gruß




Klotzfisch
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  #17  
Alt 03.07.2002, 13:54
John John ist offline
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hallo thomas

bei punkt 1 stehe ich voll hinter dir. um den rest kümmert sich ausserhalb der deutschen bucht kein schwein mehr. sehr oft gilt dort, wie auf hoher see üblich, der gesunde menschenverstand. damit habe ich natürlich rein gar nichts gegen eueren regulierungsfimmel gesagt. ihr werdet dafür schon gründe haben. mir gehts drum, zu verhindern, dass einer vor lauter ehrfurcht vor den behörden, den funkverkehr nicht mithört und drum eventuelle warnmeldungen verpasst und so sich und seine crew unnötigerweise in gefahr bringt.
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  #18  
Alt 03.07.2002, 14:12
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Seien wir doch mal ehrlich: wer in der deutschen Bucht rumfährt ohne Funkgerät kann doch eigentlich nur lebensmüde sein...

Und: Ein sauteures Funkgerät an Bord haben, aber keinen müden Euro für den Schein übrig??? Naja...
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Olaf
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  #19  
Alt 03.07.2002, 14:15
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@John

ich gebe Dir natürlich 100% recht

es ging mir eher um die küstennahen, deutschen und holländischen Kontrollen. In Holland bauen dir (zumindest nach meinen Infos ) die Kontrolleure das Ding persönlich aus. Kann man dann wie in einem Fundbüro neben zig anderen zurückersteigern! (natürlich nur mit Funkzeugnis )

Es wäre doch schade, falls gerade Charterer, die bei strahlendem Sonenschein an der Küste schippern, wegen so einem Blödsinn eine Anzeige bekommen.
Genauso verboten, aber 100% sinnvoll ist das, was viele machen, die Boote überführen. Die bauen die Funke in einen Alu-Koffer, Strom drauf und Antenne dran und fertig. Verboten, weil ja eine Seefunkstelle fest installiert................
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  #20  
Alt 03.07.2002, 14:25
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@Olaf,

Kannst Du da was dazu sagen, liegst doch in der Nähe Hollands?

Ansonsten:
Ihr habt alle Recht, ich bin auch nicht von der RegTP, ich möchte auch mal wissen, wer im Notfall sich durch die DSC Menüs hangelt (Bsp "Robbery") um den richtigen Notfall dort auszuwählen.

Also hören wir doch einfach weiter dem Funkverkehr zu und drücken im Notfall unseren Distress-Button in der Hoffnung, das es hilft.

Remember:
Hold Distress- Button for min. 3 sec (Furuno Anleitung, immer im Notfall auch dran denken)
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  #21  
Alt 03.07.2002, 14:39
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Ja, Funkgeräte werden in Holland einkassiert, wenn der Betreiber und/oder das Gerät keine Lizenz besitzt(en). Aber die werden nicht gleich am nächsten Tag versteigert Dies gilt auch für in Deutschland (noch) zugelassene Geräte, die ohne Atis eingesetzt werden (immer dran denken: Wattengebiet ist für die Holländer auch noch binnen!). Habe ich nur eine Seefunke an Bord, sollte ich die in Holland binnen nicht mehr eingesetzt werden.

Übrigens reagieren die Holländer auch sehr regide bei Verstössen gegen die Umweltauflagen bei Antifoulinganstrichen. In Deutschland zugelassene Anstriche sind in Holland noch lange nicht zugelassen und nicht wenige werden deswegen Jahr für Jahr an die Kette gelegt. Auflage: nächste Werft anlaufen und den gesamten Anstrich entfernen und (teuer) entsorgen lassen - mit Nachweiss!

Und last not least die obligatorische Reissleine für alle Boote, die unter Maschine schneller als 12 Knoten fahren können.

Sowohl Funk ohne Schein wie auch der falsche Anstrich hat schon manche Urlaubskasse gesprengt. Die fehlende Reissleine macht da den Kohl auch nicht mehr fett.

Und da soll John nochmal von deutscher Reglemnetierungssucht reden....
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  #22  
Alt 03.07.2002, 14:51
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Zitat:
Zitat von Olaf
Und da soll John nochmal von deutscher Reglemnetierungssucht reden....
hallo olaf,
"...fimmel" hab ich glaub gesagt und das ganz einfach, weil's für mich aus sprachlichen gründen viel amüsanter ist mit euch zu "streiten " als mit den holländern.
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  #23  
Alt 03.07.2002, 15:11
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@Olaf,

oh Herr im Himmel, das mit dem Antifouling ist mir neu. Ich hatte nur den Wateralmanach im Kopf und das Theater mit den Signalpistolen.

Gibt´s irgenwo eine Liste mit den dort zugelassenen AF- Mitteln oder sind das generell nur die von holländischen Herstellern?
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Gruss Thomas,

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  #24  
Alt 03.07.2002, 16:52
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Anneke,

hier ist "Deine" Nummer der RegTP, Außenstelle Bremen:

0421 / 434 44 - 178

Gruß
Tilo
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  #25  
Alt 03.07.2002, 23:26
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Danke Tilo,

bloß mit denen hab ich gerade Krieg weil die das ja sind die auch die UMTS-Antenne auf dem Nachbardach genehmigt haben..........


Und mir gings ja eben um diese ominöse gesetzliche Vorschrift, von der mich mein Bekannter unbedingt überzeugen wollte.

Danke!

Anneke
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