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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.09.2010, 16:47
Benutzerbild von Volker Sch
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Standard Frage zum Flugbuch eines Sportflugzeugs

Hallo allerseits,

ich habe an Frage an die Flieger unter euch. Es geht um ein Flugbuch bei einem Sportflugzeug. Im vorliegenden Fall wurde das von Vater und Sohn genutzt. Eingetragen wurde als Pilot jeweils nur der Nachnahme. Da beide auch noch eine ähnliche Schrift haben, lässt sich nachträglich also nicht genau erkennen, wer geflogen ist.
Meine Frage, reicht das aus, und wo steht im Zweifelsfalle etwas dazu.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Volker
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  #2  
Alt 11.09.2010, 17:31
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Jeder PPL-Pilot muss doch sein eigenes Logbook für die Lizensierung haben oder ist das Bordbuch gemeint?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #3  
Alt 11.09.2010, 17:35
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Bordbuch: 1 pro Flugzeug
Flugbuch: 1 pro Pilot.

Ed
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  #4  
Alt 11.09.2010, 18:39
Hendrik Hendrik ist offline
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So ist es.

Beide müssen für sich Ihre Flüge eindeutig nachweisen.

So ist es sicher nicht zulässig.

Wie kommt man auf die Idee die Flüge in ein und das selbe Flugbuch einzutragen und dann auch noch ohne eindeutige Kennzeichnung wer nun PIC (pilot in command) war?

Also schleunigst ein 2. Flugbuch anschaffen und das Durcheinander auseinander klamüsern. Viel Spaß !
Ein Flugbuch ist ein wichtiges Dokument!
__________________
Gruß

Hendrik


Geändert von Hendrik (12.09.2010 um 00:33 Uhr)
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  #5  
Alt 12.09.2010, 00:24
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@Hendrik

Fliegst Du, zufällig in Hamm?

Ed
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  #6  
Alt 12.09.2010, 11:49
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Also ich habe nur ein Buch mit zwei verschiedenen Piloten gesehen, ich vermute daher, dass ich das Bordbuch gesehen habe. Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss der PIC dort eindeutig bezeichnet sein.
Könnt ihr mir vielleicht noch sagen, in welcher Vorschrift das steht, und wo man dies nachlesen könnte.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss ein Pilot seinen Flug also zweimal eintragen, einmal in das dem Flugzeug zugeordnete Bordbuch, und einmal in das persönliche Flugbuch. Ist das so richtig?

Schon mal vielen Dank und viele Grüße

Volker
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  #7  
Alt 12.09.2010, 12:04
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Also ich habe nur ein Buch mit zwei verschiedenen Piloten gesehen, ich vermute daher, dass ich das Bordbuch gesehen habe. Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss der PIC dort eindeutig bezeichnet sein.
Könnt ihr mir vielleicht noch sagen, in welcher Vorschrift das steht, und wo man dies nachlesen könnte.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss ein Pilot seinen Flug also zweimal eintragen, einmal in das dem Flugzeug zugeordnete Bordbuch, und einmal in das persönliche Flugbuch. Ist das so richtig?

Schon mal vielen Dank und viele Grüße

Volker
Genau so ist das richtig !

Beide Bücher sind rechtlich gesehen Urkunden !
Wer dort wissentlich falsche Eintragungen vornimmt, macht sich der Urkundenfälschung schuldig !

Zitat:
Zitat von Volker Sch
Eingetragen wurde als Pilot jeweils nur der Nachnahme. Da beide auch noch eine ähnliche Schrift haben, lässt sich nachträglich also nicht genau erkennen, wer geflogen ist.
Wahrscheinlich handelt es sich dabei um das Bordbuch. Auch hier sind eindeutige, unverwechselbare Einträge zu machen, ansonsten ==> Urkundenfälschung !
Wenn die beiden das tatsächlich so machen, solltest Du sie vielleicht darauf hinweisen - aber ich gehe mal davon aus, dass die da einen Trick versuchen (machen) bezüglich ihrer persönlichen Flugzeiten. Wenn sie Glück haben, werden sie nicht erwischt - wenn doch, wird das eine ganz heisse Kiste !
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 12.09.2010, 12:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Beide Bücher sind rechtlich gesehen Urkunden !
Hallo Fred,

kannst du mir noch sagen, wo dies steht?

Viele Grüße

Volker
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  #9  
Alt 12.09.2010, 12:35
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Im LuftVG.
Ansonsten lernt das jeder Pilot bereits in der Ausbildung.

Aber auch hier nachzulesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Flugbuch


Zitat:
Das Flugbuch ist eine Urkunde, da es eine regelmäßig geführte Aufzeichnung darstellt. Das Flugbuch wird zwar weder vom Piloten noch von der Luftaufsicht im Tower unterschrieben, ist aber bei Bedarf durch einen Vergleich mit den Aufzeichnungen im Tower überprüfbar.
Bei Flugschülern muss der Fluglehrer die Flugstunden im Flugbuch des Flugschülers unterschreiben.
Die gesetzlichen Regelungen zur Urkundenfälschung treffen auch auf das Flugbuch zu.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (12.09.2010 um 12:40 Uhr)
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  #10  
Alt 12.09.2010, 12:36
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Zitat:
Zitat von Ed Beitrag anzeigen
@Hendrik

Fliegst Du, zufällig in Hamm?

Ed
Hi Ed,

kennst Du diesen geilen Flugplatz in Hamm ??
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 12.09.2010, 12:42
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Es ist leider zu so, dass die wenigen Pflichtstunden die zu erbringen sind, auf dem Papier noch zusammenbeschissen werden.
GrußDidi
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  #12  
Alt 12.09.2010, 12:59
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Also ich habe nur ein Buch mit zwei verschiedenen Piloten gesehen, ich vermute daher, dass ich das Bordbuch gesehen habe. Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss der PIC dort eindeutig bezeichnet sein.
Könnt ihr mir vielleicht noch sagen, in welcher Vorschrift das steht, und wo man dies nachlesen könnte.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, muss ein Pilot seinen Flug also zweimal eintragen, einmal in das dem Flugzeug zugeordnete Bordbuch, und einmal in das persönliche Flugbuch. Ist das so richtig?

Schon mal vielen Dank und viele Grüße

Volker

Wird in § 120 LuftPersV bzw. JAR/FCL 1.080 geregelt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (12.09.2010 um 13:06 Uhr)
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  #13  
Alt 12.09.2010, 13:12
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Ich meine, dem Flugzeug ist es egal, wer es fliegt, im Bordbuch ist lediglich einzutragen, wann es geflogen wird. Bei mehreren Piloten sind sogar Sammeleinträge zulässig, wenn diese am gleichen Tag auf dem gleichen Platz gestartet unf gelandet sind. Die Gesamtflugzeit muß halt stimmen und die Anzahl der Starts und Landungen.
Das Flugbuch muß jeder Pilot für sich führen, wenn er als PIC oder Ausbilder oder mit sonst einer Funktion unterwegs war, aber nicht als Gast.
Insofern halte ich die Eintragungen im Bordbuch für völlig i.O., da man mit Hilfe der Flugbücher und evtl Startlisten alles genau nachweisen kann.

Gruß Torben
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  #14  
Alt 12.09.2010, 13:19
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich meine, dem Flugzeug ist es egal, wer es fliegt, im Bordbuch ist lediglich einzutragen, wann es geflogen wird.
Nachdem ihr mir geholfen habt, habe ich § 30 LuftBO gefunden. Danach ist im Bordbuch der "Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers" zu verzeichnen. Heiß das dann nicht, wenn zwei Piloten mit gleichem Nachnahmen das Flugzeug führen, dass dann eine genaue Unterscheidung einzutragen ist?

Viele Grüße

Volker
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  #15  
Alt 12.09.2010, 14:07
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Schaden tut das nicht, aber mit Hilfe der Flugbücher der in Frage kommenden Piloten sollte sich alles rekonstruieren lassen. Ist halt umständlicher, selbstgemachte Mehrarbeit.
Wieso willst Du das eigentlich wissen - gibt es Ermittlungen gegen einen Flugzeugführer, der sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat?

Gruß Torben
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  #16  
Alt 12.09.2010, 14:42
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Schaden tut das nicht, aber mit Hilfe der Flugbücher der in Frage kommenden Piloten sollte sich alles rekonstruieren lassen. Ist halt umständlicher, selbstgemachte Mehrarbeit.
Wieso willst Du das eigentlich wissen - gibt es Ermittlungen gegen einen Flugzeugführer, der sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat?

Gruß Torben
Letzteres auf jeden Fall nicht. Es ging um eine Diskussion der Genauigkeit eines Fahrtenbuches gegenüber einem, so habe ich es jetzt von euch gelernt, Bordbuch.
Diskussionsvermutung war, dass es aus Gründen der Flugsicherheit mehr Anforderungen an ein Bordbuch gibt, als an ein Fahrtenbuch.

Viele Grüße

Volker
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  #17  
Alt 12.09.2010, 15:55
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Heiß das dann nicht, wenn zwei Piloten mit gleichem Nachnahmen das Flugzeug führen, dass dann eine genaue Unterscheidung einzutragen ist?

Viele Grüße

Volker
Doch - genau das heisst das !
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Gruß Fred
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  #18  
Alt 12.09.2010, 22:19
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Hallo Fred,

war vor 2 Jahren in Hamm, wir haben vom dortigen Verein eine Dimona gekauft.

Servus

Ed


Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hi Ed,

kennst Du diesen geilen Flugplatz in Hamm ??
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  #19  
Alt 13.09.2010, 06:54
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Nachdem ihr mir geholfen habt, habe ich § 30 LuftBO gefunden. Danach ist im Bordbuch der "Name des verantwortlichen Luftfahrzeugführers" zu verzeichnen. Heiß das dann nicht, wenn zwei Piloten mit gleichem Nachnahmen das Flugzeug führen, dass dann eine genaue Unterscheidung einzutragen ist?

Viele Grüße

Volker
Ich bin verwirrt. Es werden 2 Bücher geführt. Das Bordbuch, welches zum Flugzeug gehört und hauptsächlich den technischen Zustand wiedergeben soll.

Und das persönliche Flugbuch, dass zwar keinem formellen Zwang im Aussehen unterliegt aber mit Name und Anschrift des zu Führenden anfängt und welche Funktion, Dauer, Ort er an Bord hatte.



Du hast nach dem Flugbuch, nicht nach dem Bordbuch gefragt?

Übrigens: Name ist die eingebürgerte Form von Personenname. Dieser besteht theoretisch immer aus Vor, -Zu und Nachname. Ansonsten ist der alleinige Nachname ausgeschrieben eine Unterschrift oder Signatur.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (13.09.2010 um 07:06 Uhr)
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  #20  
Alt 13.09.2010, 21:31
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Du hast nach dem Flugbuch, nicht nach dem Bordbuch gefragt?
Lass dich nicht verwirren.
Ich hatte in Unkenntnis der Tatsache, dass das dem Flugzeug zugeordnete Buch tatsächlich Bordbuch heißt, irrtümlich vom Flugbuch gesprochen. Dank einiger Antworten habe ich den Namen "Bordbuch" mittlerweile gelernt.

Vielen Dank an alle und viele Grüße

Volker
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  #21  
Alt 14.09.2010, 19:23
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Übrigens: Name ist die eingebürgerte Form von Personenname. Dieser besteht theoretisch immer aus Vor, -Zu und Nachname. Ansonsten ist der alleinige Nachname ausgeschrieben eine Unterschrift oder Signatur.
Aber im Bordbuch. Da muss der Pilot eindeutig identifizierbar sein. Im vorliegenden Fall also mit Vor- und Nachname !
Beim persönlichen Flugbuch spielt das keine Rolle, da das nur für einen Piloten da ist.
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  #22  
Alt 14.09.2010, 19:26
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Zitat:
Zitat von Ed Beitrag anzeigen
Hallo Fred,

war vor 2 Jahren in Hamm, wir haben vom dortigen Verein eine Dimona gekauft.

Servus

Ed
Welche Fabrik Nummer ?
War das noch eine Original Hoffman-Dimona oder bereits eine österreichische ?
Wir hatten bei den Segelfliegern die Dimona Nr. 6, gebaut damals noch in Dachau ....
Die hatte aber auch noch ihre Mucken mit der Klappen- bzw. Bremsbetätigung per Handhebel.
__________________
Gruß Fred
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  #23  
Alt 14.09.2010, 20:52
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Welche Fabrik Nummer ?
War das noch eine Original Hoffman-Dimona oder bereits eine österreichische ?
Wir hatten bei den Segelfliegern die Dimona Nr. 6, gebaut damals noch in Dachau ....
Die hatte aber auch noch ihre Mucken mit der Klappen- bzw. Bremsbetätigung per Handhebel.
Ist schon die österreichische HK36R. Nummer weiß ich nicht, aber das Kennzeichen ist leicht zu merken:

KOKS

Servus
Ed
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  #24  
Alt 15.09.2010, 16:52
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Zitat:
Zitat von Ed Beitrag anzeigen
aber das Kennzeichen ist leicht zu merken:

KOKS
War das ein Wunschkennzeichen?

Viele Grüße

Volker
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  #25  
Alt 15.09.2010, 17:11
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Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
War das ein Wunschkennzeichen?

Viele Grüße

Volker
Das kann durcaus sein.
Das vollstänmdige Kennzeichen war D- KOKS, wobei das erste K für den Flugzeugtyp = Motorsegler steht - der Rest war dann wohl gegen einen Bakschisch zu bekommen ....
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Gruß Fred
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