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  #1  
Alt 31.08.2010, 21:44
Benutzerbild von ATILA
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Standard Boot-Kennzeichen

Hallo .

Eine Fraage im bezug , Kennzeichen am Boot. Ißt in Deutschland üblich, das die Buchstaben von einem Amt ( der das kennzeichein ausschtelt ), oder der Stadt, des Wohnortes, des eigners , sind.
Es geht nämlich um die Buchstaben, entweder OV oder OY, und es folgen fünf ziffern. Danke.
Gruß Egon
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  #2  
Alt 31.08.2010, 21:57
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Hi Egon,
man unterscheidet das amtliche Kennzeichen,
das wird vom zuständigen WSA ausgestellt.
Es besteht aus den Buchstaben des Ortes wo das WSA ist
und einem oder 2 Buchstaben und unterschiedliche Menge an Ziffern.
Ist halt wie ein Autokennzeichen.

Dann gibt es noch die Möglichkeit ein amtlich anerkanntes Kennzeichen
bei einer Organisation (Verein) zu kaufen ADAC, Motoryachtverband usw.
Sind meist ein Buchstabe und mehrere Ziffern
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 01.09.2010, 05:57
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wobei das Kennzeichen auch sonst wo mit hingenommen werden kann.
Wurde mal ein Boot mit KO-xxxxxxxxxx zugelassen kann man (oder auch wer anders) es auf sich auch in M weiter mit KO zugelassen haben
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #4  
Alt 01.09.2010, 06:44
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Hallo ATILA,
Kennzeichen mit Buchstaben wird von den Wasserschifffahrtsämtern ausgegben wo du das Boot anmelden möchtest ist egal
anbei mal ein paar zur Auswahl mit den Kennzeichen Buchstaben

Aschaffenburg AB
Berlin B
Bingen MZ
Brandenburg BRB
Braunschweig BS
Bremen HB
Bremerhaven HBH
Brunsbüttel HEI
Cuxhaven CUX
Dresden DD
Duisburg-Meiderich DU
Duisburg-Rhein DUR
Eberswalde BAR
Emden EMD
Freiburg FR
Hamburg HH
Hann.-Münden GÖ
Heidelberg HD
Kiel-Holtenau KI
Koblenz KO
Köln K
Lauenburg RZ
Lübeck HL
Magdeburg MD
Mannheim MA
Meppen EL
Minden MI
Nürnberg N
Regensburg R
Rheine ST
Saarbrücken SB
Schweinfurt SW
Stralsund HST
Stuttgart S
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Trier TR
Uelzen UE
Verden VER
Wilhelmshaven WHV
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 01.09.2010, 06:52
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Zitat:
Zitat von ATILA Beitrag anzeigen
Es geht nämlich um die Buchstaben, entweder OV oder OY, und es folgen fünf ziffern. Danke.
Gruß Egon
Falls es ein älteres Boot ist, könnte OY und 5 Zahlen eine ehemalige Registrierung beim Deutschen Motoryacht Verband (DMYV) sein.
Was hast du denn für ein Boot?
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #6  
Alt 02.09.2010, 08:08
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Zuerst bedanke ich mich für Ihr bemühen.
Es handelt sich um einen Bayliner 2455 ( Vebo), Jahrgang 1988, Rumpfnummer BL3D93SBJ788. Das Boot war etwas leichtsinnig von einem bekanten von mir gekauft. Nur Kauffertraag, die Bootspapiere folgen . Jetzt sind die Papiere auf einmal Verschwunden, die Verkeufer ( zwei Eigner) können die nicht finden.
Dazu kommt noch, dass ihm gesagt wurde, das dass Boot bei ADAC eingetragen wurde. Beim ADAC saagen sie, das ein Boot mit diesen kennzeichen und diesen Eignern nicht eingetraagen wurde. Das selbe warr bei dem DMYV. Wie schon gesagt, das kennzeichen war OV oder OY-12621.
Kann mann da jetzt noch wass tuhn, oder wird das ein Garage-Boot, weil das Boot, nur mit einen Kauffertraag, bei uns nicht Registrirt werden kann.
Danke.
Gruss Egon
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  #7  
Alt 02.09.2010, 08:26
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Hallo Egon,

Kaufvertrag reicht für die Zulassung.


Edit: Falk hat natürlich recht (siehe nächsten Beitrag).
__________________
Grüße, Andreas

Geändert von Hausbootbewohner (02.09.2010 um 15:06 Uhr)
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  #8  
Alt 02.09.2010, 14:06
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Hallo Egon,

Kaufvertrag reicht für die Zulassung.
bei uns vielleicht, aber Egon hat Slowenien in seinem Profil
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #9  
Alt 02.09.2010, 17:53
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Hallo .
Ja richtig, ich komme aus Slovenien. Bei uns sind die Behörden, was das eischreiben eines Bootes ins Schiffsregister angeht, päpstliher als der Papst.
Neben dem Kauffertrag, naturlich unbedingt vom Notar begleubicht, brauchen wir ein Dokument, das nachweist, das dass Boot in D angemeldet war und jetzt abgemeldet ißt. Das muss von einer vom Staad Deutschland registrirte stelle sein. Zum beischpil ADAC, WSA, und enliche Stellen. Oder Original Rechnung vom Boot und Motor und Kauffertrag, aber wer hatt schonn noch die alten Rechnungen, wenn das Boot z.b. 20-25 Jahre alt ißt.
Zum beispiel, haabe ich auch für einen bekannten, der einen gebrauchten motor von Volvo -Penta in D kaufte und vom Verkeufer ne original Rechnung bekamm ( das reicht nicht bei uns) , Direkt von VP Büro für Europa in Kiel eine kopie erhalten, auf der war schön Lessbar Geschrieben, vann und wo in D und von wem ( der vor und nachname waren überstrichen ) der motor durch einen VP Serviseur in welches Boot eingesetzt wurde. Das war der Beweiss, das der motor schon in der EU zugelassen war.
Die mühe war umsonst, weil wie unsere Schiffartsbehörde angab, das das VP-Büro nicht eine Staadliche Stelle ißt. Ferrückt, oder ?
EU ja, auf Papier, in wirklichkeit immer noch Balkan ( Ißt nicht als Schimfvort gemeint, aber die Behörden sind noch Lichtjahre hinter D ).
Gruss Egon
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  #10  
Alt 01.10.2010, 08:56
merowinger merowinger ist offline
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Hallo ATILA,
wahrscheinlich hat es sich schon erledigt aber es gibt auch noch die "amtlich anerkannten Kennzeichen"=> http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...hen/index.html
meißt ausgestellt von Landesbehörden...aber OV bzw OY hab ich da auch net gefunden...sorry!
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