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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wo man nachlesen kann, nachweisen kann, das ein LKW mit zul. Ges. Gewicht bis 7,5 Tonnen der eine Zulassung als Bootstransporter hat, vom Fahrtenschreiber/Tachografen befreit ist ? gruß michael |
#2
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Hallo,
frag doch mal bei der Polizei nach , wenn die es nicht wissen wer dann ![]() ![]() Habe es auch gemacht wie ich wissen wollte ob mein Sohn auf meinen Roller mitfahren darf ![]()
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#3
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![]() Zitat:
beim TÜV wo ich den LKW eintragen und abnehmen lassen habe, haben die nichts davon gewusst . mal sehen ob die von der polizei wissen was sie tun ;) es wär halt schön wenns wo was gäb, das man dann auch ausdrucken lassen kannl. danke michael |
#4
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Private Fahrten sind nicht nachweispflichtig. Demzufolge solltest du den FS einfach drinlassen, ne Scheibe einlegen und laufen lassen.
So mache ich es mit meiner Firmen-Gurke, und ich habe bei Kontrollen noch nie Probleme mit gehabt( und das mit Scheiben die rundum nen schwarzen Balken haben). Bei dir dürfte das noch einfacher sein wenn der Lkw auf dich als Privatperson zugelassen ist. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#5
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Grüsse aus Dortmund ![]() ![]() Jörg
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#6
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![]() Zitat:
gruß michael |
#7
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![]() Zitat:
Muß mal schauen ob ich so ne Scheibe noch rumliegen habe. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#8
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Hallo In Flagranti,
nach der StVZO § 57 ff benötigen Fahrzeuge mit mehr als (7501 kg aufwärts) 7,5t einen Fahrtenschreiber. Nach der VOEG 561/06 müssen gewerbliche Fahrzeuge ab 3501 kg einen Fahrtenschreiben haben. Da Du privat unterwegs bist, gilt für Dich die Ausnahme bis 7500kg Zuggesamtgewicht. Du benötigst als keine Fahrtenschreiber. Für Rückfragen bitte PN schicken. Bin vom Fach. VG Heiinjoy
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#9
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Wirrwarr !!!
Bitte nicht durcheinander werfen !!! Ein "Fahrtenschreiber" und ein "EG-Kontrollgerät" sind zwei grundlegend verschiedene Dinge. Einen Fahrtenschreiber benötigen grundsätzlich nur Fahrzeuge über 7,5t die schneller als 40km/h fahren können. Dieser zeichnet nur Geschwindigkeit und Zeit auf. Die eingelegte Diagrammscheibe ist an das Fahrzeug gebunden, der Fahrer läßt sie hinterher im Fahrzeug. Die private Fahrt ist nicht befreit. Ein EG-Kontrollgerät benötigen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3500kg zul Gesamtgewicht die im gewerblichen Güterverkehr verwendet werden. (Es gibt auch da Ausnahmen "Handwerkerregel") Hier werden außer Geschwindigkeit auch die Pausen aufgezeichnet (um die Einhalten der EG-Personalverotdnung kontrollieren zu können). Die Scheibe ist peronengebunden, der Fahrer nimmt den Nachweis mit. Die private Fahrt ist befreit.
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#10
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![]() Zitat:
Und ich würde mir niocht die Mühe machen und zu hundert verschiedenen Stellen laufen um das Ding ausbauen zu können. Und dann bei jeder Kontrolle Erklärungen abgeben zu müssen. Oder wird das irgendwo in den Schein eingetragen? Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#11
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stell das DIng auf "out of scope"
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
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