boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.08.2010, 10:13
In Flagranti In Flagranti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.07.2010
Beiträge: 273
74 Danke in 59 Beiträgen
Standard Fahrtenschreiber befreiung für 7,5 tonner

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wo man nachlesen kann, nachweisen kann,
das ein LKW mit zul. Ges. Gewicht bis 7,5 Tonnen der eine Zulassung
als Bootstransporter hat, vom Fahrtenschreiber/Tachografen
befreit ist ?

gruß
michael
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.08.2010, 10:16
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.09.2007
Ort: Schwabach
Beiträge: 2.588
Boot: Stingray 729 ZP Ski Nautique 196 5,8L V8
Rufzeichen oder MMSI: ohne Funke
4.976 Danke in 1.788 Beiträgen
Standard

Hallo,

frag doch mal bei der Polizei nach , wenn die es nicht wissen wer dann
Habe es auch gemacht wie ich wissen wollte ob mein Sohn auf meinen Roller mitfahren darf .
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 14.08.2010, 10:32
In Flagranti In Flagranti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.07.2010
Beiträge: 273
74 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Hallo,

frag doch mal bei der Polizei nach , wenn die es nicht wissen wer dann
Habe es auch gemacht wie ich wissen wollte ob mein Sohn auf meinen Roller mitfahren darf .
mal sehen ob die mehr wissen ;)

beim TÜV wo ich den LKW eintragen und abnehmen lassen habe,
haben die nichts davon gewusst .

mal sehen ob die von der polizei wissen was sie tun ;)

es wär halt schön wenns wo was gäb, das man dann auch ausdrucken
lassen kannl.

danke
michael
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 14.08.2010, 10:44
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.574
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.554 Danke in 1.862 Beiträgen
Standard

Private Fahrten sind nicht nachweispflichtig. Demzufolge solltest du den FS einfach drinlassen, ne Scheibe einlegen und laufen lassen.
So mache ich es mit meiner Firmen-Gurke, und ich habe bei Kontrollen noch nie Probleme mit gehabt( und das mit Scheiben die rundum nen schwarzen Balken haben). Bei dir dürfte das noch einfacher sein wenn der Lkw auf dich als Privatperson zugelassen ist.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 14.08.2010, 10:47
Benutzerbild von Manta0773
Manta0773 Manta0773 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2007
Ort: Dortmund-Brechten
Beiträge: 1.534
Boot: Darragh Milan 670
996 Danke in 585 Beiträgen
Standard

Schau mal hier

http://www.verkehrsportal.de/board/i...showtopic=3673
__________________
Grüsse aus Dortmund Double Vize 2014
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 14.08.2010, 10:51
In Flagranti In Flagranti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.07.2010
Beiträge: 273
74 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Private Fahrten sind nicht nachweispflichtig. Demzufolge solltest du den FS einfach drinlassen, ne Scheibe einlegen und laufen lassen.
So mache ich es mit meiner Firmen-Gurke, und ich habe bei Kontrollen noch nie Probleme mit gehabt( und das mit Scheiben die rundum nen schwarzen Balken haben). Bei dir dürfte das noch einfacher sein wenn der Lkw auf dich als Privatperson zugelassen ist.
Grüße
ja, das problem ist nur , wenn der schwarze balken bei 110 km/h ist ;)

gruß michael
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 14.08.2010, 11:10
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.574
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.554 Danke in 1.862 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von In Flagranti Beitrag anzeigen
ja, das problem ist nur , wenn der schwarze balken bei 110 km/h ist ;)

gruß michael
Jep, zu meinen Sturm und Drangzeiten war das leider der Fall. Dem wurde mit Drosselung auf 89 KmH( Auslieferungszustand abgeregelt bei 116,5 KmH) aber ein Riegel vorgeschoben. Und wie durch ein Wunder haben sich meine Punkte, welche ausschließlich durch überholen im Überholverbot kamen, in Luft aufgelöst.
Muß mal schauen ob ich so ne Scheibe noch rumliegen habe.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 15.08.2010, 08:18
heiinjoy heiinjoy ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Mainz
Beiträge: 15
Boot: Hellwig Marathon
6 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Hallo In Flagranti,

nach der StVZO § 57 ff benötigen Fahrzeuge mit mehr als (7501 kg aufwärts) 7,5t einen Fahrtenschreiber. Nach der VOEG 561/06 müssen gewerbliche Fahrzeuge ab 3501 kg einen Fahrtenschreiben haben. Da Du privat unterwegs bist, gilt für Dich die Ausnahme bis 7500kg Zuggesamtgewicht. Du benötigst als keine Fahrtenschreiber.

Für Rückfragen bitte PN schicken. Bin vom Fach.

VG

Heiinjoy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 15.08.2010, 16:00
Benutzerbild von TOM Milos 585
TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 123
Boot: Hellwig Milos 585
184 Danke in 68 Beiträgen
Standard

Wirrwarr !!!

Bitte nicht durcheinander werfen !!!

Ein "Fahrtenschreiber" und ein "EG-Kontrollgerät" sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Einen Fahrtenschreiber benötigen grundsätzlich nur Fahrzeuge über 7,5t die schneller als 40km/h fahren können. Dieser zeichnet nur Geschwindigkeit und Zeit auf. Die eingelegte Diagrammscheibe ist an das Fahrzeug gebunden, der Fahrer läßt sie hinterher im Fahrzeug. Die private Fahrt ist nicht befreit.

Ein EG-Kontrollgerät benötigen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3500kg zul Gesamtgewicht die im gewerblichen Güterverkehr verwendet werden. (Es gibt auch da Ausnahmen "Handwerkerregel") Hier werden außer Geschwindigkeit auch die Pausen aufgezeichnet (um die Einhalten der EG-Personalverotdnung kontrollieren zu können).
Die Scheibe ist peronengebunden, der Fahrer nimmt den Nachweis mit.
Die private Fahrt ist befreit.
__________________
... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 15.08.2010, 22:19
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.06.2008
Ort: Bin ein Provinzidiot:-)) (Pinneberg)
Beiträge: 2.574
Boot: Chriscraft Commander
Rufzeichen oder MMSI: nulleinsfünfzwonulleinsachtachtfünfzwoeinsdrei
4.554 Danke in 1.862 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von TOM Milos 585 Beitrag anzeigen
Wirrwarr !!!

Bitte nicht durcheinander werfen !!!

Ein "Fahrtenschreiber" und ein "EG-Kontrollgerät" sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Einen Fahrtenschreiber benötigen grundsätzlich nur Fahrzeuge über 7,5t die schneller als 40km/h fahren können. Dieser zeichnet nur Geschwindigkeit und Zeit auf. Die eingelegte Diagrammscheibe ist an das Fahrzeug gebunden, der Fahrer läßt sie hinterher im Fahrzeug. Die private Fahrt ist nicht befreit.

Ein EG-Kontrollgerät benötigen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3500kg zul Gesamtgewicht die im gewerblichen Güterverkehr verwendet werden. (Es gibt auch da Ausnahmen "Handwerkerregel") Hier werden außer Geschwindigkeit auch die Pausen aufgezeichnet (um die Einhalten der EG-Personalverotdnung kontrollieren zu können).
Die Scheibe ist peronengebunden, der Fahrer nimmt den Nachweis mit.
Die private Fahrt ist befreit.
Du hast ja Recht! Aber, da in den meißten Fahrzeugen die unter dies Regelung fallen EG-Kontrollgeräte drin sind heißen die nun mal umgangssprachlich Fahrtenschreiber.
Und ich würde mir niocht die Mühe machen und zu hundert verschiedenen Stellen laufen um das Ding ausbauen zu können. Und dann bei jeder Kontrolle Erklärungen abgeben zu müssen. Oder wird das irgendwo in den Schein eingetragen?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 16.08.2010, 08:08
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.849
Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.462 Danke in 2.416 Beiträgen
Standard

stell das DIng auf "out of scope"
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.