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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.08.2010, 16:31
JohnB JohnB ist offline
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Standard Haften Kinder zwischen 7 und 10 bei Autoschäden?

Hier war das Ursprungsthema
http://www.boote-forum.de/showthread...788#post166788
verschoben, C-C

************************************************** *****+

Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Zur Haftung von Kindern ab dem 7. Lebensjahr an parkenden Autos hat der BGH erst Anfang der Woche gegen das Kind entschieden:[BGH Urteile VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03]
Ein Gastkind hat das parkende Nachbarauto beschädigt.

Somit stellt sich mir die Frage, ob die zitierte BGH-Rechtsprechung weiterhin Bestand hat, daß Kinder zwischen 7 und 10 für Schäden an parkenden Autos haften und damit die Hafdtpflichtversicherung eintritt. (Immerhin stammt das letzte Posting hier aus 2004.)

Weiß jemand darüber Bescheid?
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (12.08.2010 um 17:20 Uhr)
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  #2  
Alt 12.08.2010, 16:41
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Unser BGB ist aus dem Jahre 1896 und seit 1900 in kraft. Es bleibt dabei, dass kleine Kinder nicht schuldhaft handeln können und den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht selten nachgewiesen werden kann. Bei größeren (>7 Jahre) Kindern wird in der Regel davon auszugehen sein, dass die Einsicht bzw. geistige Reife vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall ist wird es auch Schwierigkeiten geben. Sonst zahlt eine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern. Falls aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein sollte genau prüfen ob nicht gutes Geld schlechtem hintergeworfen wird.
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Andreas
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  #3  
Alt 12.08.2010, 16:41
René René ist offline
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Was hat das jetzt mit Booten zu tun? Und warum mußt du einen 6 Jahre alten Thread darum bemühen?

Schreib doch einfach einen neuen Thread unter "Kein Boot"

Gruß René
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Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF)
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  #4  
Alt 12.08.2010, 16:53
JohnB JohnB ist offline
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Hallo Rene,

Zitat:
Zitat von René Beitrag anzeigen
Was hat das jetzt mit Booten zu tun? Und warum mußt du einen 6 Jahre alten Thread darum bemühen?
Schreib doch einfach einen neuen Thread unter "Kein Boot"
1. Für die Eingruppierung eines Threads ist der Erstersteller zuständig. Das bin ich nicht. Vielleicht könnte aber ein Mod so freundlich sein, und den Thread nach "kein Boot" verschieben. (Edit: Uwe hat verschoben und aufgeräumt. VIELEN DANK.)

2. Warum einen neuen Thread? Der exisitierende paßt inhaltlich. Ich halte es für nachteilig, Information im Forum unnötig zu zerstreuen.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (12.08.2010 um 17:21 Uhr) Grund: Edit
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  #5  
Alt 12.08.2010, 17:11
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Hallo Andreas,

Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Unser BGB ist aus dem Jahre 1896 und seit 1900 in kraft. Es bleibt dabei, dass kleine Kinder nicht schuldhaft handeln können und den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht selten nachgewiesen werden kann. Bei größeren (>7 Jahre) Kindern wird in der Regel davon auszugehen sein, dass die Einsicht bzw. geistige Reife vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall ist wird es auch Schwierigkeiten geben. Sonst zahlt eine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern. Falls aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein sollte genau prüfen ob nicht gutes Geld schlechtem hintergeworfen wird.
Es geht ganz konkret um den § 828 (1) BGB, demgemäß Kinder zwischen 7 und 10 für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeugverursacht haben, nicht verantwortlich sind. Dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Die oben erstmals von ToDi zitierten BGH-Urteile grenzten diesen Haftungsausschluß auf den fahrenden Verkehr ein. Bei Schäden an parkenden Autos müssen demnach Kinder auch zwischen 7 und 10 haften, und die Haftpflichtversicherung springt ein.

Die Frage ist nun, ob die BGH-Rechtsprechung aus 2004 noch Bestand hat.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 12.08.2010, 17:38
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Kind unter 7:

Als wir unsere Aufsichtspflicht verletzt hatten,
musste die Versicherung zahlen.
Und das ohne Wenn und Aber.
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Mit sportlichen Grüßen

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Siehe auch www.kegel.de
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Alt 12.08.2010, 18:08
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Kinder können auch im Hafen liegende Schiffe beschädigen, z.B. Leinen lösen, Steine werfen, mit Feuer spielen oder nur mit einem Fußball Menschen verletzen und für hohe Schäden sorgen. Deshalb versichern sich viele Eltern, aber die Versicherung kennt sich im Schadensfall besonders gut aus. Unter sieben Jahre ist die Schuldfähigkeit des Verursachers ausgeschlossen, danach bei kranken Kindern (mit geistiger Behinderung) in der Regel ebenfalls. Der Geschädigte geht also leer aus, kann das Kind oder die Eltern und die evtl. extra abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht erfolgreich in Anspruch nehmen. Ist das Kind älter und besteht keine Haftpflichtversicherung, kann mit Wut im Bauch und evtl. Rechtsschutzversicherung mit guten Aussichten geklagt werden. Ist keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig, werden meistens die Kosten des Verfahrens und die Urteilssumme nicht vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden können. Eltern haften nämlich nicht immer für ihre sonst wohlerzogenen und nicht verwahrlosten Kinder. Ob der Jugendliche nach Ausbildung oder Studium eine Arbeitsstelle hat wo eine Lohnpfändung möglich ist bleibt zu hoffen...

Wir haben als Kinder garantiert auch viel falsch gemacht. Der arme Geschädigte kann meistens nicht beweisen, dass irgendjemand dem Kind einen Hammer oder ähnliches oder sogar einen Auftrag zur Beschädigung des Fahrzeugs gegeben hat. Eltern und Gasteltern kann also auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden.... Die Versicherungen machen sich nicht gerne Konkurenz für die teure Vollkaskoversicherung, die hat aber vielfach auch noch Selbstbeteiligung, Rabattverlust und zahlt keine Wertminderung, kein Ersatzfahrzeug und keinen Nutzungsausfall.
__________________
Andreas

Geändert von chrisma (12.08.2010 um 18:23 Uhr)
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