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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hier war das Ursprungsthema
http://www.boote-forum.de/showthread...788#post166788 verschoben, C-C ************************************************** *****+ Zitat:
Somit stellt sich mir die Frage, ob die zitierte BGH-Rechtsprechung weiterhin Bestand hat, daß Kinder zwischen 7 und 10 für Schäden an parkenden Autos haften und damit die Hafdtpflichtversicherung eintritt. (Immerhin stammt das letzte Posting hier aus 2004.) Weiß jemand darüber Bescheid? ![]()
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (12.08.2010 um 17:20 Uhr) |
#2
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Unser BGB ist aus dem Jahre 1896 und seit 1900 in kraft. Es bleibt dabei, dass kleine Kinder nicht schuldhaft handeln können und den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht selten nachgewiesen werden kann. Bei größeren (>7 Jahre) Kindern wird in der Regel davon auszugehen sein, dass die Einsicht bzw. geistige Reife vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall ist wird es auch Schwierigkeiten geben. Sonst zahlt eine evtl. bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern. Falls aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein sollte genau prüfen ob nicht gutes Geld schlechtem hintergeworfen wird.
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#3
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Was hat das jetzt mit Booten zu tun? Und warum mußt du einen 6 Jahre alten Thread darum bemühen?
Schreib doch einfach einen neuen Thread unter "Kein Boot" Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF ![]() |
#4
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Hallo Rene,
Zitat:
![]() 2. Warum einen neuen Thread? Der exisitierende paßt inhaltlich. Ich halte es für nachteilig, Information im Forum unnötig zu zerstreuen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (12.08.2010 um 17:21 Uhr) Grund: Edit |
#5
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Hallo Andreas,
Zitat:
Die oben erstmals von ToDi zitierten BGH-Urteile grenzten diesen Haftungsausschluß auf den fahrenden Verkehr ein. Bei Schäden an parkenden Autos müssen demnach Kinder auch zwischen 7 und 10 haften, und die Haftpflichtversicherung springt ein. Die Frage ist nun, ob die BGH-Rechtsprechung aus 2004 noch Bestand hat.
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Beste Grüße John |
#6
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Kind unter 7:
Als wir unsere Aufsichtspflicht verletzt hatten, musste die Versicherung zahlen. Und das ohne Wenn und Aber. ![]()
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#7
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Kinder können auch im Hafen liegende Schiffe beschädigen, z.B. Leinen lösen, Steine werfen, mit Feuer spielen oder nur mit einem Fußball Menschen verletzen und für hohe Schäden sorgen. Deshalb versichern sich viele Eltern, aber die Versicherung kennt sich im Schadensfall besonders gut aus. Unter sieben Jahre ist die Schuldfähigkeit des Verursachers ausgeschlossen, danach bei kranken Kindern (mit geistiger Behinderung) in der Regel ebenfalls. Der Geschädigte geht also leer aus, kann das Kind oder die Eltern und die evtl. extra abgeschlossene Haftpflichtversicherung nicht erfolgreich in Anspruch nehmen. Ist das Kind älter und besteht keine Haftpflichtversicherung, kann mit Wut im Bauch und evtl. Rechtsschutzversicherung mit guten Aussichten geklagt werden. Ist keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig, werden meistens die Kosten des Verfahrens und die Urteilssumme nicht vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden können. Eltern haften nämlich nicht immer für ihre sonst wohlerzogenen und nicht verwahrlosten Kinder. Ob der Jugendliche nach Ausbildung oder Studium eine Arbeitsstelle hat wo eine Lohnpfändung möglich ist bleibt zu hoffen...
Wir haben als Kinder garantiert auch viel falsch gemacht. Der arme Geschädigte kann meistens nicht beweisen, dass irgendjemand dem Kind einen Hammer oder ähnliches oder sogar einen Auftrag zur Beschädigung des Fahrzeugs gegeben hat. Eltern und Gasteltern kann also auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden.... Die Versicherungen machen sich nicht gerne Konkurenz für die teure Vollkaskoversicherung, die hat aber vielfach auch noch Selbstbeteiligung, Rabattverlust und zahlt keine Wertminderung, kein Ersatzfahrzeug und keinen Nutzungsausfall.
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![]() Geändert von chrisma (12.08.2010 um 18:23 Uhr) |
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