boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 03.08.2010, 16:49
Der_Ostfriese Der_Ostfriese ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.08.2010
Ort: Leer
Beiträge: 6
Boot: eigenbau Kajak "Gabi"
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Kanu registrieren????

Hi ich bin ein ziemlicher Anfänger was Boote und alles was schwimmt angeht
Nun neulich meinte eine Bekannte das ich mein Kajak irgendwo anmelden müsste und dann eine Nummer bekomme die ich aufs Kajak schreiben muss.
Ist da was dran????

Also das Kajak ist ein Eigenbau aus Holz und ca. 5 meter lang. Dran hängt ein 2 PS Yamaha aussenborder.

MfG Der_Ostfriese
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 03.08.2010, 18:55
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,
Kennzeichen benötigst Du erst ab 2,21 KW, also 3 PS
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 03.08.2010, 18:58
Benutzerbild von drave110
drave110 drave110 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 616
Boot: Silentcraft 50 PS,Sunbird SPL 150,Zeepter 330
302 Danke in 217 Beiträgen
Standard

also ich hatte mal von der WSP am MLK gehört das selbst ein Badeboot angemeldet werden muss,..(was ich quatsch finde),is das so??
__________________

Gruß Dave
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 03.08.2010, 19:46
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.235
Boot: Volksyacht Fishermen
45.199 Danke in 16.658 Beiträgen
Standard

Das war früher mal so.
Es muß die Adresse irgendwo rein geschrieben sein.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 03.08.2010, 20:25
Benutzerbild von badmax
badmax badmax ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 29.10.2009
Ort: Werder/Havel OT Glindow
Beiträge: 1.531
Boot: ''Knepe'' und ''Sport frei''
6.493 Danke in 1.915 Beiträgen
Standard

Zitat:
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. Binnenschifffahrtsstraßen:
die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau sowie diejenigen sonstigen
Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt,
2. Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge
von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen
a) Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-
Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten:
aa) Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge
als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt
mitzuführen;
bb) Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen
sind;
cc) Fähren;
dd) schwimmende Geräte;
b) Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können;
c) Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden
können;
d) Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht
mehr als 2,21 kW beträgt;
e) Beiboote.
www.elwis.de

ansonsten wie Wolf schon sagte:
Adressschild im Boot -
und schreib dir ans Boot einen Namen.
ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilft gegen ''unötige'' Kontrollen
(jedenfalls bei uns in der Ecke)
__________________
schöne Grüße
Tommi


Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 03.08.2010, 20:50
Der_Ostfriese Der_Ostfriese ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.08.2010
Ort: Leer
Beiträge: 6
Boot: eigenbau Kajak "Gabi"
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Danke, also der Name "Gabi" steht schon drauf. Dann werde ich mal ein kleines Schild anfertigen mit der Adresse und das sollte dann also reichen.
MfG Der_Ostfriese
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 04.08.2010, 09:46
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.235
Boot: Volksyacht Fishermen
45.199 Danke in 16.658 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der_Ostfriese Beitrag anzeigen
Danke, also der Name "Gabi" steht schon drauf. Dann werde ich mal ein kleines Schild anfertigen mit der Adresse und das sollte dann also reichen.
MfG Der_Ostfriese
Ich habe die Adresse einfach mit wasserfestem Edding innen rein geschrieben.
Das macht auch Sinn wenn es einmal abgetrieben werden sollte oder anderweitig verloren geht.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 04.08.2010, 10:25
Benutzerbild von mike124
mike124 mike124 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.06.2008
Ort: An Havel und Spree sozusagen...
Beiträge: 187
Boot: ehemals CombiSport, Smallcraft Sportsman 5
113 Danke in 72 Beiträgen
Standard Kennzeichnungspflicht

Hallo,

genau steht es hier:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zKV-BinSch.pdf

Das Schild mit den Eigentümerangaben muss wohl irgendwo fest angebracht sein...

Beim Namen gabs auch schon mal Stress, wenn der zu klein gemalt war!

Da wiehert der Amtsschimmel !!

Gruß, Mike
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 04.08.2010, 22:11
Der_Ostfriese Der_Ostfriese ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.08.2010
Ort: Leer
Beiträge: 6
Boot: eigenbau Kajak "Gabi"
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Also wenn ich das da richtig verstehe muss ich an meinem Kajak auch ein AMtliches Kennzeichen führen, das ist aber irgendwie doch alber für die par Stunden die ich auf dem Wasser bin. Und ich hab auch noch kein gekennzeichnetes Kanu oder Kajak gesehen. MfG Der_Ostfriese
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 04.08.2010, 22:30
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.418 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der_Ostfriese Beitrag anzeigen
Also wenn ich das da richtig verstehe muss ich an meinem Kajak auch ein AMtliches Kennzeichen führen, das ist aber irgendwie doch alber für die par Stunden die ich auf dem Wasser bin. Und ich hab auch noch kein gekennzeichnetes Kanu oder Kajak gesehen. MfG Der_Ostfriese
Moin,
Nix brauchst Du mit Deinen 2 PS.
Die Kennzeichen, sofern erforderlich, müssten in 10 cm grossen Buchstaben sein, (weil der Entenschutz so schlechte Augen und Ferngläser hat). Fällt bei Dir aber nicht an.
Eigentümerangaben sind auf seegehenden Fahrzeugen vorgeschrieben, und da auch nur in Grösse einer Visitenkarte nah am Steuerstand. Lass Dich nicht verückt machen.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 04.08.2010, 23:25
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.133 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
die BinSchStrO ist da schon recht eindeutig,
Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

  1. Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
    1. mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
      Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
    2. mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
      Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
  2. Beiboote eines Fahrzeugs müssen jedoch an der Innen- oder Außenseite nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet.
Das sagt doch recht klar aus, dass Dein Boot einen (von dir selbst gewählten) Namen oder z.B. auch alternativ möglich, den Vereinsnamen außen tragen und innen Dein Name und deine Anschrift angebracht sein muss.
Dafür braucht man zu keiner Behörde, sondern braucht nur Pinsel und Farbe oder Klebefolie oder Edding.
Das mag jetzt für manchen albern klingen, aber hat seine Gründe und ist auch bei Nichterfüllung bußgeldbewehrt.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.