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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi ich bin ein ziemlicher Anfänger was Boote und alles was schwimmt angeht
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#2
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Moin,
Kennzeichen benötigst Du erst ab 2,21 KW, also 3 PS
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Gruss Vestus |
#3
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also ich hatte mal von der WSP am MLK gehört das selbst ein Badeboot angemeldet werden muss,..(was ich quatsch finde),is das so??
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Gruß Dave |
#4
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Das war früher mal so.
Es muß die Adresse irgendwo rein geschrieben sein. |
#5
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![]() Zitat:
ansonsten wie Wolf schon sagte: Adressschild im Boot - und schreib dir ans Boot einen Namen. ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilft gegen ''unötige'' Kontrollen (jedenfalls bei uns in der Ecke)
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schöne Grüße Tommi ![]() Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit... |
#6
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Danke, also der Name "Gabi" steht schon drauf. Dann werde ich mal ein kleines Schild anfertigen mit der Adresse und das sollte dann also reichen.
MfG Der_Ostfriese |
#7
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![]() Zitat:
Das macht auch Sinn wenn es einmal abgetrieben werden sollte oder anderweitig verloren geht. |
#8
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Hallo,
genau steht es hier: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zKV-BinSch.pdf Das Schild mit den Eigentümerangaben muss wohl irgendwo fest angebracht sein... Beim Namen gabs auch schon mal Stress, wenn der zu klein gemalt war! Da wiehert der Amtsschimmel ![]() Gruß, Mike |
#9
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Also wenn ich das da richtig verstehe muss ich an meinem Kajak auch ein AMtliches Kennzeichen führen, das ist aber irgendwie doch alber für die par Stunden die ich auf dem Wasser bin. Und ich hab auch noch kein gekennzeichnetes Kanu oder Kajak gesehen. MfG Der_Ostfriese
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#10
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![]() Zitat:
Nix brauchst Du mit Deinen 2 PS. Die Kennzeichen, sofern erforderlich, müssten in 10 cm grossen Buchstaben sein, (weil der Entenschutz so schlechte Augen und Ferngläser hat). Fällt bei Dir aber nicht an. Eigentümerangaben sind auf seegehenden Fahrzeugen vorgeschrieben, und da auch nur in Grösse einer Visitenkarte nah am Steuerstand. Lass Dich nicht verückt machen.
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Gruss Vestus |
#11
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Hallo,
die BinSchStrO ist da schon recht eindeutig, Zitat:
Dafür braucht man zu keiner Behörde, sondern braucht nur Pinsel und Farbe oder Klebefolie oder Edding. Das mag jetzt für manchen albern klingen, aber hat seine Gründe und ist auch bei Nichterfüllung bußgeldbewehrt. Bis dann Dominic |
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