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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 27.07.2010, 07:40
weltraumcowboy weltraumcowboy ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Boot nach Kroatien

Hallo Boote-Freunde,

hab schon mehrmals gelesen, dass nur der Eigentümer selbst ein Boot mit Trailer nach Kroatien mitnehmen kann. Leider wird eine ganz wichtige Frage nie ausführlich beantwortet....

Kann ich mit einer Vollmacht das Boot meines Vaters mit nach Kroatien nehmen, oder muss mein Vater unbedingt dabei sein?

Gruss
M
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  #2  
Alt 27.07.2010, 07:44
Kami Kami ist offline
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Standard

Also mein Vater ist schon öfters mit meinem Boot und Trailer nach HR gefahren, gab noch nie Probleme..!
__________________
Karnic SL 702 + Suzuki 250PS
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  #3  
Alt 27.07.2010, 10:50
Benutzerbild von T.R.
T.R. T.R. ist offline
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Hallo M (wie heißt Du eigentlich wirklich?)
Zitat:
Kann ich mit einer Vollmacht das Boot meines Vaters mit nach Kroatien nehmen, oder muss mein Vater unbedingt dabei sein?
Ja, grundsätzlich gibt es kein Problem. Wenn Du aber an einen "pingelichen" Hafenkapitän gerätst,
könnte er unter Umständen die nicht beglaubigte Vollmacht bemängeln!
Diese Beglaubigung kostet nur einiges extra!

Ich würde es so (nur m. Vollmacht) versuchen!
__________________
Grüße Thomas
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  #4  
Alt 27.07.2010, 14:44
Fallschirm Fallschirm ist offline
Commander
 
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Eine Vollmachtsformular sowohl für Autos als auch für Boote gibt es beim OeAMTC. Glaube auch beim deutschen Club. (Mit Stempel des Clubs) GF.
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  #5  
Alt 27.07.2010, 15:38
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Cyberrat Cyberrat ist offline
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Wenn du deinen Vater (hoffentlich) vertraust, dann lass über den ADAC einen Internationalen Bootsschein ausstellen oder ändern....und zwar in eine Eignergemeinschaft....(Schnell und günstig). Geht im übrigen auch wenn du ne Zulassung vom WSA hast (WSA Zulassung geht auch mit "Miteigentümer"). Dann einfach die zugeteilte WSA Nummer mit eintragen....(Setzt natürlich vertrauen voraus).

Grüsse aus Nürnberg,

Gernot

Geändert von Cyberrat (27.07.2010 um 15:43 Uhr)
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  #6  
Alt 28.07.2010, 10:44
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CSS191 CSS191 ist offline
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129 Danke in 77 Beiträgen
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Hi,

ich fahre schon einige Jahre nach Kroatien mit dem Boot, und hatte noch nie Probleme damit. Ich bin zwar auch der Eigner, aber das hatte auch immer nur den Hafenkapitän beim Anmelden interessiert. Dieses Jahr war das erste Jahr wo sie an der Grenze nach Kroatien auch die Bootspapiere sehen wollten, war aber auch kein Akt, kurz das Kennzeichen verglichen und fertig. Bei der Ausreise genau das Gleiche, kurzer Blick aufs Kennzeichen und weiter ging es.

Wie Thomas oben schon sagte, eigentlich interessiert es nur den Hafenkapitän.

Gruß
Bernd
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Viele Grüße Bernd
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  #7  
Alt 28.07.2010, 15:30
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Cyberrat Cyberrat ist offline
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219 Danke in 151 Beiträgen
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...hm, nicht ganz...

ich bin letztes Jahr bei der Ausreise von Kroatien von den Slovenen "kontroliert" worden.....Da wurde alles verglichen....Kennzeichen....Motornummer vom Außenborder...und wer in den Bootspapieren eingetragen ist.....darum habe ich meinen kleinen "4 PS Notmotor" als "2. Motor mit eintragen lassen"......
Es kann passieren, und solche Diskussionen bzw. der Zeitaufwand sind mir keine 10 € wert......(Was das umschreiben der Bootspapiere vom WSA kostet)

Grüsse an alle

Gernot
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  #8  
Alt 30.07.2010, 14:49
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Sudija Sudija ist offline
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Nein es geht nicht.:
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1. Ergänzung der "Nautischen Basis-Informationen Kroatien", Fassung 6-2010 von Juli 2010 01.08.2010
Zur Vermeidung eines vollständigen Neudrucks können diejenigen Skipper, die die Version 6-2010 ausgedruckt hatten, ihren Ausdruck gegenüber der neuen Fassung 7-2010 durch diese "Ergänzung" aktualisieren

Seit dem letzten Jahr haben jedoch die kroatischen Zollbehörden für Boote, die über Land eingeführt werden, eine neue Regelung erlassen:
Entweder muß der Besitzer selbst beim Grenzübertritt anwesend sein, um die mündliche Deklaration durchzuführen, oder der Transport muß von einem berechtigten Spediteur durchgeführt werden.
Ein Transport durch einen Beauftragten, auch wenn dieser über eine notariell beglaubigte Vollmacht des Eigners verfügt, wird an der Grenze zurückgewiesen.
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Hoffe geholfen zu haben.
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sudija
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  #9  
Alt 05.01.2011, 18:01
jackkkk jackkkk ist offline
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Wir hätten mit Bekannten ausgemacht, dass wir im Sommer 2011 ihr Boot für 14 Tage bekommen würden. Vorgestellt hätten wir uns, dass sie das Boot von Österreich nach Kroatien überstellen und die ersten 2 Wochen das Boot haben. Anschließend würden wir das Boot 2 Wochen haben und wieder zurück nach Österreich mitnehmen.

Beim Boot handelt es sich um ein 5m Sportboot, ohne Kabinen, mit 6 Sitzplätzen. Angemeldet ist das Boot in Österreich.

Welche Papiere brauchen wir?
Welche Steuern sind zu entrichten?
Wie sieht es mit der Rücküberstellung des Bootes aus, also Abmeldung beim Hafenamt bzw Grenzübertritte?

Danke!
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  #10  
Alt 05.01.2011, 22:37
Benutzerbild von Sudija
Sudija Sudija ist offline
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Habe mal gelesen, dass der Grenzübertritt wirklich nur dem Eigner erlaubt ist.
Was nicht bedeutet, dass es etliche auch so geschafft haben.

Habe aber auch von großen Problemen bei der Einfuhr von Hilfsmotoren gehört.
Das Boot war dabei schon in Kroatien.
__________________
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Allen eine Handbreit...
sudija
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  #11  
Alt 05.01.2011, 22:55
bilderfuerst bilderfuerst ist offline
Commander
 
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Hallo,
Es ist bei der Anmeldung Eigner oder Verwanter 1. Grades, also Vater kein Problem.
Beim Zoll auch kein Problem.
Der Bezitzer des Bootes kann jederzeit anmelden.
Es muss nicht der Eigentümer selber sein.
Eine Vollmacht ist aber sicherer.

Es gibt ja einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer und das ist das wichtige was Ihr übersehen habt.

Ich hatte noch nie Probleme wenn ich Boote mit über die Grenze genommen habe, auch wenn Sie mir nicht gehört haben.

Gruß
Jan
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  #12  
Alt 06.01.2011, 15:10
jackkkk jackkkk ist offline
Ensign
 
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Ort: Salzburg
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Nach österreichischem Recht ist zuerst der Eigentümer, sodann folgt der Besitzer (zB Mietwohnung) und schließlich die Innehabung (man hat lediglich Verfügungsgewalt). Nach österr. Recht hätten wir daher lediglich eine Innehabung.

Mit dem Eigentümer sind wir nicht verwandt. Auch hat das Boot keinen Hilfsmotor.

Wie sieht es beim Rücktransport aus? Die Eigentümer sind ja dann schon in Österreich.
Wie sieht es mit den Steuern in Kroatien aus?

lg
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  #13  
Alt 06.01.2011, 16:01
Benutzerbild von jonny der depp
jonny der depp jonny der depp ist offline
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Boot: Keines zur Zeit :-) :-(
2.036 Danke in 806 Beiträgen
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Kann nur bestätigen, dass der Eigentümer bei der Grenze von Vorteil ist.
Meine 38er wurde von einem Spezialtransporteur für Boote (macht das zigmal pro Saison) nach Kroatien gebracht und ich mußte beim Grenzübertritt dabei sein - war von Vorteil, hat dann nur von 24.00 - 2.00 gedauert !
Beim Lucka Kapitano, hatte ich den Sohn eines Eigners vor mir, mit einer französischen Vollmacht beglaubigt - er wollte das Boot anmelden, etc. - no Change !Also ohne Eigner in Kroatien glaube ich hast du nur Probleme.
Steuern bezahlst du keine extra.
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert
(Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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