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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Heute mittag in NL/Leukermeer. Tucker mit meinem Sportboot im Vorhafen herum, hier Vmax = 9km/h. Anderes Sportboot kommt von StB, hat natürlich Vorfahrt, Fahrt ganz weggenommen, anderes Sportboot fährt vorbei, ich fahre weiter, anderes Sportboot gibt Gas und plötzlich sehe ich im letzten Augenblick eine Leine die sich strafft und hätte um ein Haar einen Schwimmer unter dem Boot gehabt, der hing doch tatsächlich am Seil, etwa 10m lang und war vorher absolut nicht zu sehen, kein Wasserskifahrer!!! Sofort ausgekuppelt, zum Glück ist nichts passiert. Wie wäre da die Rechtslage wenn doch was passiert wäre? War mitten auf dem Wasser, weit weg vom Ufer.
Gruss Hank |
#2
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Ach Du mein lieber Herr Gesangsverein. Ich denke das ist der Horror für jeden Sportbootfahrer (das Ihm jemand unters Boot kommt). Also bei uns ist baden im Hafenbecken/Hafeneinfahrt verboten. Allerdings weiss ich nicht ob man davon ausgehen darf das 10m als Sicherheitsabstand mindestens erforderlich wären.
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#3
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Miese Sache!
![]() Ist wohl der Albtraum eines jeden Skippers, einen Schwimmer/Taucher zu überfahren! Jetzt mal meine Meinung und Halbwissen: Der andere hätte eigentlich keine Vorfahrt gehabt, da er einem Wasserskigespann gleichzusetzen ist! War in dem anderen Boot eine zweite Person vorhanden die den geschleppten beobachtet? Meiner Meinung nach hat der andere Bootsführer grob fahrlassig gehandelt und den geschleppten Schwimmer in große Gefahr gebracht. Aber in Rechtlichen Dingen gehen die Uhren in Holland doch etwas anders und ich lasse mich gern belehren!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#4
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Nein, ein zweiter Mann war nicht an Bord und das Seil war auch überhaupt nicht zu sehen, erst als er Gas gegeben hat, hat es sich gespannt und da war es fast zu spät...
Gruss Hank |
#5
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Echter Horror. Aber bei der Rechtslage bin ich auch überfragt.
Einerseits kam er von rechts und hatte Vorfahrt, andererseits könnte er tatsächlich als Gespann gewertet werden. Aber bei Personenschäden urteilen die Gerichte doch oftmals recht lastig für den Geschädigten. Ein Glück das nichts passiert ist, das hätte Dir schlaflose Nächte bereitet. |
#6
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Aus dem BPR (Binnenvaart Politie Reglement)
Water-Almanak 2001-2002, den Aktuellen habe ich nicht zuhause , kann sich aber nicht viel verändert haben In Artikel 8.06.1 ist die Rede von Wasserskien oder ähnliche Arten der Benutzung der Fahrwege Dass lässt doch schliessen auf jede Art von Personen schleppen ob Gummireifen, Gummibot oder Schwimmer Laut Artikel 8.06.2 muss beim Wasserskien ein Ausguck an Bord sein Artikel 8.06.3 der Wasserskifahrer soll sich so verhalten, dass keine Gefahr oder Behinderung für ander Benutzer der Fahrweg(oder Wasserstrasse) entstehen kann. Also laut Gesetz liegt die Verantwortung beim Skipper des ziehendes Bootes. Gruss Ton |
#7
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Nochmal gelesen:
"Anderes Sportboot kommt von StB, hat natürlich Vorfahrt, Fahrt ganz weggenommen" "War mitten auf dem Wasser, weit weg vom Ufer" Na ja, im Fall des Falles urteilt der Richter auch nach gute Seemannschaft, da habe ich hier doch Zweifel. In die Segelschule hat man mir letztes Jahr gesagt Beidrehen oder Fahrt wegnemen genügt nicht, ich muss ganz deutlich hinter dem anderen Schiff steuern (war ein Grossschiff hatte also Vorfahrt). Du hast gemeint er hätte Vorfahrt, da sind weniger als 10 meter Sicherheitsabstand doch eher wenig wenn Platz genug da ist. Gruss Ton |
#8
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Sowas Ähnliches ist einem Arbeitskollegen gerade wiederfahren. Er war gerade beim Wasserskistart, da fährt ihm ein anderer zügig über die Leine. Die Leine wurde gleich durchtrennt, das war bestimmt sein Glück und Schlimmeres wurde verhindert! Der Verursacher hats dann gemerkt und kehrte zurück um sich nach den Folgen zu erkundigen. Er entschuldigte sich 88 mal und meinem Kollegen hat das ausgereicht.
Der Knackpunkt bei Hanks Geschichte ist garantiert der zu geringe Abstand zum Kurshaltepflichtigen (wie es in der Skippersprache lautet)! Insofern hätte er nach einem Unfall schlechte Karten. Allerdings glaube ich, daß der mit dem "Gespann" und seiner fehlenden 2. Person auch einen gewissen Mitanteil an der Schuld zugesprochen bekäme, insofern sich herausstellen würde, daß die "Auskuckperson", insofern sie vorhanden gewesen wäre, den Unfall hätte definitiv verhindern können (unwahrscheinlich). Grüße! |
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