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  #1  
Alt 05.07.2010, 21:14
Benutzerbild von derbigu
derbigu derbigu ist offline
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Standard Haftung - rein theoretisch

Hi, hab einfach mal ne generelle frage:

nehmen wir mal an ich habe mir von einem fachbetrieb eine Bilgenpumpe einbauen lassen (sachgemäss). Dieses teil versagt und mein boot säuft ab...
wer muss dann haften?
Der typ der es eingebaut hat?
Der Hersteller der Pumpe?
Der Händler oder Vertrieb von dem der Mechaniker das teil gekauft hat?

Und wie wäre es wenn ICH sie eingbaut hätte?

das teil hat natürlich noch garantie - sagen wir es ist paar monate alt...

wie würde ich mich als geschädigter in diesem moment verhalten müssen?

Keine sorge, meinem böötchen geht es super, aber mein nachbar hat einige probleme - ist aber nicht abgesoffen....

cheers
uwe
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  #2  
Alt 05.07.2010, 21:22
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Emotion Emotion ist offline
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Keiner denn für die Folgeschäden wird nicht gehaftet, die zahlen dir eine neue Pumpe (Hersteller) - den Rest zahlt deine Versicherung!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #3  
Alt 05.07.2010, 21:27
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Hallo Uwe,
die Haftung des Händlers, Herstellers endet bei den Garantieleistungen für die Pumpe.
Für aufgetretene Folgen durch ein evtl Versagen der Pumpe hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Die Firma, die die Pumpe montiert hat, haftet für den fachgerechten Einbau, auch hier sind Folgeschäden ausgeschlossen.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #4  
Alt 05.07.2010, 21:33
matthes81 matthes81 ist offline
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Naja, das sind ja mal wieder alle Argumente in einem Topf geworfen.

Die erste Frage ist: Warum sinkt der Kahn????

Sollte es etwa daran liegen, dass der dazugehörige Bilgenschalter an der Reling des deines Bootes anstatt im tiefsten Punkt der Bilge von einem Fachbetrieb installiert wurde, dann ist eine Haftung des Betriebes nicht unwahrscheinlich.

Man muss den Fall detailliert betrachten, auch eine Haftung des Herstellers im Rahmen der Produzentenhaftung kann in Fällen erwägenswert sein.

ALso bitte nicht alles wie ein Gastwirt (Der letzte zahlt, usw.) betrachten.
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  #5  
Alt 05.07.2010, 21:39
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derbigu derbigu ist offline
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ja schon klar
warum das ding sinkt weis ich jetzt auch nicht, war ja nur rein theoretisch...
danke für die antworten )))
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  #6  
Alt 05.07.2010, 22:19
Benutzerbild von AlexH
AlexH AlexH ist offline
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Dann könntest du auch den Hersteller deiner Transomdichtung verklagen weil diese undicht geworden ist, die Bilgepumpe ist ja nicht der wirkliche Grund für das sinken des Bootes

Wenn dein Haus abbrennt weil deine Kafeemaschine einen Kurzschluss hatte, dann bekommst du wenn du Glück hast vom Hersteller eine neue Maschine.
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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