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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe gerade zum ersten Mal einen im Internet bestellten Artikel zurückgeschickt, weil er nicht meinen Vorstellungen entsprach. Der Verkäufer hat zwar die Kosten der Rücknahme übernommen, jedoch nicht die Portokosten, die er ursprünglich für den Artikelversand berechnet hatte. Konkret: Artikelwert 80 €, zusätzlich Versandkosten 7 €. Rückversand für 5 €. Ich habe dann erstattet bekommen 85 € (statt 92 €, die ich gezahlt hatte), da er die Kosten für den Hinversandweg nicht erstattet hat. Ist das rechtens, oder muß er die kompletten Kosten erstatten? Beim Googeln finde ich immer nur, das er das Rückporto erstatten muß - wo steht was vom ersten Versandporto, also sozusagen den Kosten für den "Hinweg" zu mir? Gruß, Volker |
#2
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Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrichtlinie
"... denn der Unternehmer muss im Falle des Widerrufs nicht nur den Kaufpreis und regelmäßig die Rücksendekosten erstatten (§ 357 Abs. 2 BGB). Auch seine eigenen Versandkosten muss er nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil des OLG Karlsruhe vom 5. September 2007, A.Z. 15 U 226/06) an den Käufer zurückzahlen..."
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Beste Grüße John
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#3
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Die Kosten für den Hinversand sind noch immer strittig geregelt. ( genauer: Hinsendekosten ja - aber Expresskosten - Kosten durch unfreie Rücksendungen etc. sind strittig )
http://www.telespiegel.de/news/07/10...sten-wide.html Es hängt auch von den AGB des Händlers ab. Es gibt Widerrufsrecht ( hier widerrufe ich den Kauf und sende dann meinen Artikel zurück ). Beim Rückgaberecht übe ich den Widerruf direkt durch die Rücksendung der Ware aus. Das ist natürlich bei sperrigen Gütern nicht ganz so einfach. Ich vergleiche oft mit dem Kauf vor Ort. Bekomme ich die Parkgebühren und Spritkosten erstattet wenn ich einen defekten Artikel im Ladengeschäft umtausche? Geändert von makana (30.06.2010 um 14:59 Uhr)
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#4
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![]() Zitat:
Sollte letzteres der Fall sein würde ich fairerweise die Versandkosten tragen, Rechtsprechung hin oder her.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#5
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![]() Zitat:
Sollte die Rechtsprechung eindeutig sagen, das mir auch das Hinporto zusteht, ärgere ich mich einfach etwas über den Verkäufer, das er dieses stillschweigend ignoriert (habe den Artikel am selben Tag zurückgeschickt, und auch noch einen günstigeren Versender rausgesucht als er). Auch wäre das für mich ein Geschäftsgebahren, welches mich in Zukunft diesen Laden meiden lassen würde, deshalb will ich halt wissen, wie es rechtlich ist. Ob er moralisch Geld zu bekommen hätte, weil er ja Aufwand und Kosten hat, steht auf einem anderen Blatt. Gruß, Volker |
#6
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Wir erstatten in unseren Shops schon immer die Hinsendekosten. Rechtlich ist es lt. EuGH-Urteil Pflicht.
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