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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nabend!
Ich wende mich an die Gemeinde mit einem (wie ich finde) eigenartigen Fall: in meinem Hause habe ich einem Studenten eine 35m²-Wohnung untervermietet. Er ist sauber, ordentlich, macht sogar freiwillig Gartenarbeit und hilft, wo er kann. Eigentlich also ein Traummieter. Er ist Student und lebt von einem Studienkredit. Dazu hat er Wohngeld beantragt und die ersten sechs Monate auch bewilligt bekommen. Das war vor eineinhalb Jahren. Da er fleißig studiert (Bachelor-Studiengang) und sich keine großen Extzras leistet, sein Auto verkauft hat und recht sparsam lebt, kommt er damit hin. Bis die Wohngeldstelle ihm vorwarf, er hätte Einkommen, die er nicht offengelegt hätte. Er sollte also alle Einnahmen und Ausgaben per Kontoauszug belegen. Das tat er. Dann passierte erstmal nichts. Wohngeld bekam er keines mehr, weil man ja den Fall prüfen muss. Das dauerte 4 Monate. Nach Prüfung des Falles kam ein weiteres Schreiben. Jetzt- haltet Euch fest- warf man ihm nicht mehr vor, zu viel zu verdienen, sondern er würde zuwenig Geld zur Verfügung haben (!!!). Sein belegtes Einkommen läge unter dem Existenzminimum. Deshalb müssen man weitere Prüfungen durchführen (Wohl gemerkt: Wohngeld gibt es seit einem Jahr keines mehr). Jetzt soll er angeben, wieviel Geld er an jedem einzelnen Tag zum Frühstück investiert, zum Mittagessen, zum Abendessen, MIT KASSENBELEG. Dito für Bücher, Unterwäsche etc. Kann es eigentlich sein, dass jemand einem Amt ALLES preisgeben muss, um, während er anerkanntermaßen unter dem Existenzminimum lebend, kein Wohngeld hat und quasi obdachlos wäre, wenn ich als Vermieter seine Lage nicht verstünde? Allerdings kostet mich die Wohnung auch- auch wenn ich den Aufschub verschmerze, wäre es schön, in absehbarer Zeit Geld zu sehen. Ein befreundeter Anwalt riet, vor dem Sozialgericht zu klagen, das sei für ihn ja kostenfrei. Das kann die Lösung doch wohl nicht sein??? Weiss jemand Rat? Achso: einfach rausschmeißen kommt nicht in Frage.
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der frühe Vogel kann mich mal... |
#2
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Das ist doch der Hammer.
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#3
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Ist bei mir als Student genausooooooo passiert.
Habe mich dann mit dem Trick frei geschwommen, daß ich angegeben habe,daß ich ab und zu finanziell eine kleine Spende von meinem Onkel bekomme. Muß man aber wieder aufpassen, daß diese nicht zu hoch ist , damit er nicht über den Satz für Wohngeldanspruch kommt.Hat bei mir hat es funktioniert. Sie haben Ruhe gegeben und neu bewilligt.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#4
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Wenn es nicht so traurig wäre, sollte man sie auslachen! Original Hauptmann von Köpenick! Aber leider gibt es keine Lösung ausser dem Rechtsweg! Und mit einem versiertem Anwalt und Prozesskostenbeihilfe kommt er relativ schnell weiter. Sobald sich ein Richter den Fall ansieht, wird etwas passieren. Parallel solltest Du dem Gericht dann Deinen Unwillen bekunden, weiterhin "gratis" zu vermieten. Ersatzweise kommt evtl. auch ALG II in Frage. Trifft zwar nicht auf seine Situation zu, geht aber vieleicht nicht anders!?
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Gruß Micha ![]() Wenn alle das täten, was sie mich können, bräuchte ich ein Stehpult um noch arbeiten zu können! ![]()
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#5
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![]() Zitat:
![]() an den Unis gibt es Studentenwerke, Beratungsstellen und Juristen (Dein Student soll sich mal kundig machen zu wem hingehen) - vereinbart mal dort einen Beratungstermin und geht zu zweit, mit dem ganzen Papierkram, hin (die Gartenarbeit würde ich Dritten gegenüber nicht erwähnen ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]()
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#6
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das studentenwerk erklärt sich für nicht zuständig, weil er keinbafög bekommt (zu alt). dass er die mülltonnen (unentgeltlich) rausstellt und sogar ab und an mit unszusammen ein bier aus unserem bestand zu sich nimmt, würde ich nie zu erwähnen wagen, wer weiss, was da wieder draus gedreht wird- nachher sind wir dadurch mittäter beim erschleichen von leistungen oder haben steuern hinterzogen, wer weiss das schon. ich werd ihm mal einen anwalt empfehlen, mal sehen, was draus wird.
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der frühe Vogel kann mich mal... |
#7
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Die Wohngeldstelle geht davon aus, wenn jemand unter Existenzminimum lebt, das er dann ja nicht existieren könnte --> ergo er/sie muss Zusatzeinkommen haben. Dass jemand unter Existenzminimum leben kann interessiert nicht, dies ist ja mit H4-Regelsatz quasi auch nach oben gedeckelt. Ein fürchterliche Behördenwillkür, aber gesetzlich kaum zu "knacken". Wenn z.B. jemand Schulden auf dem Giro anhäuft, kann er damit sein ungedecktes Existenzminimum begründen. Gelegentliche! Schenkungen sind auch eine Möglichkeit, ... bei regelmäßigem Zufluss gelten die auch als Zusatzeinkommen und könnten einen Wohngeldanspruch begründen, weil damit das Existenzminimum erreicht wäre. Wichtig für die Wohngeldstelle ist, ist das Existenzminimum nach ihren Kriterien erreicht , gibt es Wohngeld, sonst nicht. Sie darf nach Gesetz alles verlangen, Kontoauszüge usw. sonst wird der Bescheid wegen mangelnder Mithilfe sowieso abgelehnt. In jedem Einzelfall ein Kampf gegen das selbstgewählte Leben unterm Existenzminimum. Riesenunding meiner Meinung nach. Die Wohngeldstelle versucht jeden in H4 zu drücken... Wichtig in dem Zusammenhang, liege ich mich Wohngeld über H4, dann darf ich frei wählen. Bin selbst nicht begünstigt, kämpf das aber alle paar Monate für ne Freundin durch, war vor ein paar Jahren noch einfacher, inzwischen nur noch §-Krieg, aber bisher immer mit Erfolg, wenn auch mit Nachzahlung nach Monaten !! , danach muss sie nachweisen, das sie sich wegen fehlender Wohngeldzahlungen verschuldet hat, sonst wieder ""siehe oben, weiterlesen""
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Gruß Jürgen Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ?? |
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