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  #1  
Alt 15.07.2004, 10:26
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Standard 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Moin zusammen,

habe für meinen Trailer die 100 Km/h Zulassung erhalten, aber der nette Herr der es mir eingetragen hat konnte mir nicht sagen ob dises Regelung auch im Ausland besteht.
Am nächsten Do. geht es nach HR und es wäre natürlich nicht so dolle wenn die Kelle kommt.

Deshalb die Frage an die Spezialisten: Ausland ja oder nein ?

Gruß Michael
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  #2  
Alt 15.07.2004, 10:34
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Guckst Du hier
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit
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  #3  
Alt 15.07.2004, 10:41
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Standard Re: 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Zitat:
Zitat von Don
Moin zusammen,

habe für meinen Trailer die 100 Km/h Zulassung erhalten, aber der nette Herr der es mir eingetragen hat konnte mir nicht sagen ob dises Regelung auch im Ausland besteht.
Am nächsten Do. geht es nach HR und es wäre natürlich nicht so dolle wenn die Kelle kommt.

Deshalb die Frage an die Spezialisten: Ausland ja oder nein ?

Gruß Michael
Das ist Deutsches Recht - gilt nur in Deutschland.
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Viele Grüße Dieter
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  #4  
Alt 15.07.2004, 11:00
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Schnelle Antworten,

ging ja fix...

Auf dem Link von Seekreuzer habe ich gesehen, dass man in A auf den Autobahnen und Freiland unter bestimmten Voraussetzungen auch 100 Km/h fahren kann.

Zitat ÖAMTC

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger, etc. gezogen werden.
Auflaufgebremste Anhänger dürfen aber - trotz B + E -Führerschein - nur dann gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers (Eigengewicht und Zuladung) das höchste zulässige Gesamtgewicht (bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 das 1,5fache höchste zulässige Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Weiters dürfen auch die in der Typengenehmigung angegebenen Werte nicht überschritten werden.

Ich hoffe ich liege richtig, wenn ich meinen Trailer als schweren Anhänger interpretiere

Gruß Michael
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  #5  
Alt 15.07.2004, 11:05
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Hallo Michael,
wie schon gesagt, die Bestimmung gilt nur in Deutschland, aber in Österreich darfst Du mit Hänger (bis zu 3,5t Gesamtgewicht) ja sowieso 100 km/h fahren.
In SLO, HR gilt die deutsche Ausnahmegenehmigung nicht!
Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen, dass so gut wie niemand daran Anstoß nimmt, dass Du mit 100 km/h oder etwas mehr unterwegs bist, weil die meisten nicht wissen, dass die 100 km/h-Schilder am Heck Deines Hängers im Ausland nicht gelten!
(Mit Ausnahme der deutschen [Oberlehrer-]Touristen, die sich manchmal aufregen, dass Du sie überholst.
Natürlich gilt dies nicht für die Polizisten, die dürften das schon wissen!
__________________
Grüße Thomas
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  #6  
Alt 15.07.2004, 11:31
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Zitat:
Zitat von T.R.
Hallo Michael,
wie schon gesagt, die Bestimmung gilt nur in Deutschland, aber in Österreich darfst Du mit Hänger (bis zu 3,5t Gesamtgewicht) ja sowieso 100 km/h fahren.
In SLO, HR gilt die deutsche Ausnahmegenehmigung nicht!
Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen, dass so gut wie niemand daran Anstoß nimmt, dass Du mit 100 km/h oder etwas mehr unterwegs bist, weil die meisten nicht wissen, dass die 100 km/h-Schilder am Heck Deines Hängers im Ausland nicht gelten!
(Mit Ausnahme der deutschen [Oberlehrer-]Touristen, die sich manchmal aufregen, dass Du sie überholst.
Natürlich gilt dies nicht für die Polizisten, die dürften das schon wissen!
Das mit Österreich und 100 gilt nur bis 750 kg !!
siehe hierzu:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...3040&highlight
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Gruß Manfred
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  #7  
Alt 15.07.2004, 11:40
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Zitat:
Zitat von balimara
Das mit Österreich und 100 gilt nur bis 750 kg !!
siehe hierzu:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...3040&highlight
Moin Manfred,

wenn ich deinen Beitrag vom 07. Juli richtig verstehe, darf ich auf der Autobahn mit meinem Hänger über 750 kg doch 100 Km/h fahren ! Oder ?

Gruß Michael
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  #8  
Alt 15.07.2004, 11:51
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Ja, aber nur auf der Autobahn (max 3,5t).
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Gruß Manfred
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  #9  
Alt 15.07.2004, 11:58
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Standard Re: 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Zitat:
Zitat von Mutiny
Zitat:
Zitat von Don
Moin zusammen,

habe für meinen Trailer die 100 Km/h Zulassung erhalten, aber der nette Herr der es mir eingetragen hat konnte mir nicht sagen ob dises Regelung auch im Ausland besteht.
Am nächsten Do. geht es nach HR und es wäre natürlich nicht so dolle wenn die Kelle kommt.

Deshalb die Frage an die Spezialisten: Ausland ja oder nein ?

Gruß Michael
Das ist Deutsches Recht - gilt nur in Deutschland.

Nein , stimmt so nicht !!!!

Das Thema wurde schon im Yacht-Forum, glaube letztes Jahr angesprochen.
Kurzfassung: wenn du mit deinen Anhänger schneller als in Deutschland fährst z.B Frankreich 120 km/h und ein Unfall passiert, kann die Versicherung sich rauswinden .
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  #10  
Alt 15.07.2004, 12:27
Frank
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In der Schweiz gilt 80 km/h generell, 100km/h kosten nach dem Anhalten durch die Polizei bei sofortiger Zahlung ca. 400 CHF in bar oder Kreditkarte. Wenn das nach De nachgeschickt werden muss, kommen noch ca. 150 - 250 CHF Bearbeitungsgebühr hinzu. Ab 105 km/h werden auch Fahrverbote ausgesprochen und die Busse bemisst sich ab 2005 definitiv nach dem Jahreseinkommen ( ist heute schon in einigen Kantonen Gerichtspraxis). Vor allem auf der Nord-Süd Route sind sie heute recht aktiv und beobachten mit Zivilwagen und Radarmessungen den Schwerverkehr.

Gruss
Frank
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  #11  
Alt 15.07.2004, 13:32
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Da war doch mal was

http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=40

saludos
Carlos
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  #12  
Alt 15.07.2004, 14:26
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Zitat:
Zitat von Frank
In der Schweiz gilt 80 km/h generell, 100km/h kosten nach dem Anhalten durch die Polizei bei sofortiger Zahlung ca. 400 CHF in bar oder Kreditkarte. Wenn das nach De nachgeschickt werden muss, kommen noch ca. 150 - 250 CHF Bearbeitungsgebühr hinzu. Ab 105 km/h werden auch Fahrverbote ausgesprochen und die Busse bemisst sich ab 2005 definitiv nach dem Jahreseinkommen ( ist heute schon in einigen Kantonen Gerichtspraxis). Vor allem auf der Nord-Süd Route sind sie heute recht aktiv und beobachten mit Zivilwagen und Radarmessungen den Schwerverkehr.

Gruss
Frank
Na das sind ja Kurse, aber ich denke in den anderen Ländern um uns herum sieht es nicht viel anders aus. Nur bei uns ist man humaner

Deshalb in etwa die Geschwindigkeit halten und gut is

Gruß Michael
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  #13  
Alt 15.07.2004, 14:32
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Zitat:
Zitat von Don
Na das sind ja Kurse, aber ich denke in den anderen Ländern um uns herum sieht es nicht viel anders aus. Nur bei uns ist man humaner

Gruß Michael
Aber, aber, versuchs mal in Belgien oder Frankreich, da wirst du auch ganz schnell recht kräftig zur Kasse gebeten. +20 km/h (und mehr) liegt so bei 350 Euronen (Steigerungsrate exponentiell)!!
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Gruß Manfred
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  #14  
Alt 15.07.2004, 15:50
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le loup le loup ist offline
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Standard Re: 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Zitat:
Zitat von Schiebsy
.......
Kurzfassung: wenn du mit deinen Anhänger schneller als in Deutschland fährst z.B Frankreich 120 km/h und ein Unfall passiert, kann die Versicherung sich rauswinden .
moin
wie sollte sie das denn tun,
wenn ich mich an die örtlichen vorschriften halte?

le loup
**********
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  #15  
Alt 15.07.2004, 15:53
Benutzerbild von Seekreuzer
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Standard Re: 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Zitat:
Zitat von le loup
wie sollte sie das denn tun,
wenn ich mich an die örtlichen vorschriften halte?
Naja, vielleicht weil der Trailer eine Zulassung bis 100km/h hat, also quasi bauartbedingt nicht "höher" belastet werden darf???

Man kriegt ja eine eingetragene "Zulassung bis 100km/h"... und schneidet sich in F damit ins eigene Fleisch... oder?
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  #16  
Alt 15.07.2004, 17:04
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Standard Re: 100Km/h für Trailer nur in D oder auch im Ausland ??

Zitat:
Zitat von Seekreuzer
Man kriegt ja eine eingetragene "Zulassung bis 100km/h"... und schneidet sich in F damit ins eigene Fleisch... oder?

So ist es. Die Versicherungen werden dahin argumentieren, dass der Trailer für diese " hohen" Geschwindigkeiten bei der Belastung nicht geeignet ist. Ergo: mit einem Trailer höhsten 100 km/h fahren, wo man es auch ohne " 100 " Zulassung fahren darf.
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