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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.05.2010, 23:01
swissmot swissmot ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.05.2010
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Boot: Campion Allante 195 CC
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Überführen mit dem Trailer als Ausländer (Rechtliches)

Ich drehe mich mit meiner Recherche ein wenig im Kreis, aber ev. kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Wäre sehr froh, aber kurz um was es geht:

Ich möchte als Schweizer ein Boot inkl. Trailer in Deutschland kaufen und das Boot und den Trailer innerhalb Deutschland von A nach B fahren.
Wie mache ich das am Besten?:

-Deutsches Kurzzeitzeichen geht nur als Deutscher in D (logisch)
-Einloesen des Trailers in der Schweiz geht nicht
(muesste in CH dann zuerst verzollt und vorgefuehrt werden.)

Die einzige Loesung, die ich bis jetzt gefunden habe, ist den Trailer in der Schweiz zu kaufen und dann in D nur das Boot zu ueberfuehren.
Gibts da wirlich keine andere Möglichkeit?
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  #2  
Alt 26.05.2010, 23:55
Zacc Zacc ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.01.2008
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Beiträge: 29
Boot: Regal 2000
13 Danke in 8 Beiträgen
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Das Kurzzeitkennzeichen kann jeder Mensch erwerben. In den meisten Kennzeichen-Buden an den Strassenverkehrsämtern werden Versicherungen dafür verkauft (40 - 70 Euro) und dann lässt du dir ein Kurzzeitkennzeichen erstellen. Also ich bin mir doch relativ sicher, dass das so geht. Und ansonsten fragst du halt einen Freund aus D-Land, der so'n Ding eben für dich holt. Oder den Besitzer des Bootes vielleicht. Sollte eigentlich keine Probleme geben.

Viele Grüsse,


Marco
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  #3  
Alt 27.05.2010, 18:21
oli4 oli4 ist offline
Cadet
 
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Ort: Drusenheim (Elsass)
Beiträge: 6
Boot: Sea Ray 175 STC
4 Danke in 2 Beiträgen
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Es geht, auch als nicht Deutscher!
Bin selber Belgier und wohne in Frankreich (Elsass) und habe so meinen in Deutschland gekauften Trailer nach Frankreich überfuhrt.
Gruß
Olivier
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  #4  
Alt 27.05.2010, 19:30
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
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Sicher geht es als Schweizer.. wie sollen denn sonst die Polen, Russen, Littauer, Slowenen usw usw die Kurzzeitkennzeichen bekommen ???
Die Jungs sprechen ja meistens noch nicht mal Deutsch .. die gehen zur Schilderbude .. die auch zufällig Infozettel in allen Sprachen dieser Welt haben . Versicherung unterschrieben, die es auch dort gibt .. zum Straßenamt gegenüber und dann zurrück Schilder holen .. sehe ich jedes mal die Rudel wenn ich auch mal dort bin..
__________________

By Karsten
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  #5  
Alt 27.05.2010, 19:40
Iceman2455 Iceman2455 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 14.04.2010
Ort: Geesthacht
Beiträge: 57
Boot: Crusader
9 Danke in 8 Beiträgen
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Hey,
Kurzkennzeichen, und laß dir keine Versicherrung aufschwatzen die brauchst du nicht !!!!!!!!!!!!!
Das Boot und der Hanhänger sind über das Zugfahrzeug versicherrt ! weil es ein Sportanhänger ist.
Gruß Rene
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  #6  
Alt 28.05.2010, 07:10
rsegler rsegler ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 96
32 Danke in 27 Beiträgen
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wegen der versicherung würde ich doch noch nachfragen; auto und hänger haben ja wohl unterschiedliche zulassungsländer!
gruss
bert
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  #7  
Alt 11.06.2010, 07:23
sprayman sprayman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 277
Boot: Neptun 22
102 Danke in 59 Beiträgen
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Kein Problem!

Auch in der Schweiz ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug halftpflichtversichert. Kasko natürlich nicht....

Habe selbst auch ein in D angemeldeten Trailer samt Schiff mit "Schweizer" Zugfahrzeug von D nach CH importiert.
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