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  #1  
Alt 14.05.2013, 12:05
chris-in chris-in ist offline
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Standard Dhingi Anmeldepflichtig ???

Hallo Leute
fahre dieses Jahr das erste mal mit Dhingi nach Rab d.h. mein Boot ist natürlich beim Hafenmeister gemeldet, muß ich das Beiboot(2m) mit 4Ps AB auch melden? Kann sein das einer von uns mal ein paar Meter zur Insel damit unterwegs ist.
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  #2  
Alt 14.05.2013, 12:40
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von chris-in Beitrag anzeigen
Hallo Leute
fahre dieses Jahr das erste mal mit Dhingi nach Rab d.h. mein Boot ist natürlich beim Hafenmeister gemeldet, muß ich das Beiboot(2m) mit 4Ps AB auch melden? Kann sein das einer von uns mal ein paar Meter zur Insel damit unterwegs ist.
Dann musst Du es anmelden mit allen damit verbundenen Konsequenzen - siehe meine Homepage.
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 14.05.2013, 13:02
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dieter dieter ist offline
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wobei es auch diese Regelung noch gab (oder vielleicht nicht mehr gibt?)

Keine eigene Kennzeichnung und Vignette ist für ein „tender to….“ notwendig, wenn das Beiboot tatsächlich nur auf direkten Weg zwischen dem Mutterschiff und der Küste eingesetzt wird. Dieses Beiboot trägt das Kennzeichen des Mutterschiffs, unabhängig von der Größe und Motorstärke.
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dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #4  
Alt 14.05.2013, 16:20
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matisbad matisbad ist offline
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ALso bei Fred steht, dass nur Boote Vigniettenplichtig sind die über 3 Meter und mehr als 5KW haben.

Das Boot ist 2 METERi, 4 PS sind aber keine 5kw

Also nicht Vigniettenpflichtig

ODER
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  #5  
Alt 14.05.2013, 18:40
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
ALso bei Fred steht, dass nur Boote Vigniettenplichtig sind die über 3 Meter und mehr als 5KW haben.

Das Boot ist 2 METERi, 4 PS sind aber keine 5kw

Also nicht Vigniettenpflichtig

ODER
Da hast Du natürlich recht - die Bootsmaße habe ich völlig übersehen.
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  #6  
Alt 14.05.2013, 20:12
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen

Keine eigene Kennzeichnung und Vignette ist für ein „tender to….“ notwendig, wenn das Beiboot tatsächlich nur auf direkten Weg zwischen dem Mutterschiff und der Küste eingesetzt wird. Dieses Beiboot trägt das Kennzeichen des Mutterschiffs, unabhängig von der Größe und Motorstärke.
diese Variante ist mir auch geläufig

der Tender darf in diesen Fällen nur zu Versorgungsfahrten benutzt werden
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  #7  
Alt 18.05.2013, 09:02
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
diese Variante ist mir auch geläufig

der Tender darf in diesen Fällen nur zu Versorgungsfahrten benutzt werden

So war auch meine Meinung.

Zählt es denn wirklich als "Versorgungsfahrt" wenn ich die Besatzung incl. Zubehör (Sonnenschirm, Matten, Grillzeug..etc...)zum Strand an der Insel Karre, und später wieder retour?
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  #8  
Alt 18.05.2013, 09:27
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dieter dieter ist offline
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... wenn dies nicht mehr zählen würde, bräuchte man kein Dinghi mehr....!!

Auch eine Fahrt zum Essen an Land usw. zähle ich zu Versorgungsfahrten ... ich versorge meinen Magen !!
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Alt 18.05.2013, 10:50
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Auch eine Fahrt zum Essen an Land usw. zähle ich zu Versorgungsfahrten ... ich versorge meinen Magen !!
und die Kehle
seh ich auch so


Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
So war auch meine Meinung.

Zählt es denn wirklich als "Versorgungsfahrt" wenn ich die Besatzung incl. Zubehör (Sonnenschirm, Matten, Grillzeug..etc...)zum Strand an der Insel Karre, und später wieder retour?
das wird Auslegungssache sein, in diesem speziellen Fall wohl nicht

am besten eine Angel mitnehmen, dann kann man ja die Versorgungsfahrt begründen
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  #10  
Alt 18.05.2013, 11:16
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
Auslegungssache


Das Wort kann ich nimmer hören!!!!
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  #11  
Alt 18.05.2013, 11:26
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Ich bin ganz froh, dass es das Wort gibt.
In den meisten Fällen sind auch Behörden und Beamte nette und verständnissvolle Menschen.
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Gruß Karl-Heinz

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Alt 18.05.2013, 14:08
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
.... am besten eine Angel mitnehmen, dann kann man ja die Versorgungsfahrt begründen
Klar, dann kriegst ein Bußgeld wegen Schwarzfischerei.

Dich möchte ich sehen wie du beim rausreden erklärst, daß du die Angel dabei hast um das Dingi nicht anmelden zu müssen.
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