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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#1
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Ahoi! Das habe ich im Netzt gefunden und hätte gerne Eure Bestätigung und Verneinung dazu weil es einfach Fragen aufwirft die ich gleich noch stelle.
Reichweite des SFB See: Wenn man mit dem eigenen Boot unterwegs ist und in allen nautischen Disziplinen mehr als gut ist, gibt es vom Gesetzgeber keine Grenzen, denn nach den 3-Seemeilen finden keine Kontrollen mehr statt und auf Hoher See bestehen keine Bootsführerscheinpflicht. Allerdings sollten die Boots-Versicherungen weltweite Gültigkeit haben. Soweit jedenfalls geht die Theorie zum Thema: Wie weit darf ich mit einem Bootsführerschein fahren. Heißt das wirklich das nach den 3sm ich lustig weiterfahren kann weil ich ja dann aus dem Hoheitsgebiet raus bin? Mal angenommen ich gerate außerhalb der 3sm in Seenot. Irgendwas passiert wo meine Versicherung aufkommen soll. Könnte ich dann Probleme mit der Versicherung bekommen? Ich frage mal Euch und nicht meine Bootsschule denn die Antwort kenne ich schon: Nach dem SBF See mach mal den SBF Küste dann darfst Du auch 12sm raus. Ich glaube nicht das alle die weiter wie 3sm fahren erweiterte Führerscheine haben. Was sagt Ihr hierzu? Grüße Chris |
#2
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Versicherungs- und Haftungsfragen sind der wesentliche Grund, weshalb ich auch als reiner MoBo-Fahrer aktuell den SKS mache. Dürfen tust du alles mit dem SBF See, aber ein höherwertiger Schein ist immer ein Argument bei allen Angelegenheiten, die mit Versicherungen oder gar einer amtlichen Seeunfalluntersuchung zu tun haben. Jetzt, wo ich zumindest schonmal die Theorie des SKS bestanden habe, bin ich auch unabhängig von Rechtsfragen sehr dankbar für das vermehrte Wissen. Das Geld ist gut angelegt, finde ich.
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Viele Grüße Joachim ![]() |
#3
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Ich hab den SBF See gemacht, damit ich nach der Atlantiküberquerung legal anlegen kann.
In der Tat habe ich mal ein Boot von NL nach DE überführt. Damals musste man noch einklarieren. NL brauchte man keinen Schein. Gab aber nur eine mündliche Verwarnung.. ist schon ewig her. Das mit der Atlantiküberquerung wird wohl nix mehr.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#4
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Mein Fahrtengebiet (Versicherung) hatte im N auf jeden Fall noch Svalbard, und im W eine senkrechte Linie; die witzigerweise auf Nordafrika traf; im Atlantik als Grenze. Meiner Versicherung sind meine wenigen "Scheine" bekannt. |
#5
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Bei dem Thema Kamm man ruhig schon Mal Bier und Chips holen.
Da nur der SBF-See gesetzlich vorgeschrieben ist und alle anderen "Scheine" nur empfohlen sind, kann es strafrechtlich keine Auswirkung haben, wenn man nur den SBF-See hat. Keine Strafe ohne Gesetz. Versicherungstechnisch sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen. "Meine" Versicherung sagt in der Führerscheinklausel, dass der gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweis vorliegen muss Gesetzlich vorgeschrieben ist außer dem SBF-See genau null-Komma-nix. Gruß Lutz P S. Gilt nur für D
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#7
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Wenn wir uns jetzt noch darauf verständigen können, dass man nach drei Seemeilen zwar "lustg" weiterfahren darf, aber keineswegs das Hoheitsgebiet verlassen hat, dann haben wir´s.
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#8
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also es ist ganz einfach...
innerhalb der drei Meilen Zone benötigt man den SBF See außerhalb gibt es nur Empfehlungen ... daher ist dort auch kein Führerschein vorgeschrieben... wer also den SBF See hat darf damit auch die Atlantiküberquerung oder die Weltreise machen... zum THema Versicherung... in den Versicherungsbeingungen ist das Fahrgebit je nach VErsicherung begrenzt... z.B: bei meiner Versicherung kann man mehrere Fahrbeiete auswählen. Fahrtgebiet A: Europäische Binnengewässer. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens.) Fahrtgebiet B: Europäische Binnengewässer, Nord und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land's End / Quessant. (Inkl. 6 Wochen pro Jahr bei Verdoppelung des Selbstbehaltes: Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen im Zeitraum vom 01.04. bis 01.10. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.) Fahrtgebiet C: Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens. Fahrtgebiet D: Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen/Wick und Land's End / Quessant. Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (mitversichert sind jedoch die Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko), des Nahen Osten und Albaniens. Seegebiete: westafrikanische Atlantikküste 25° - 36° N, 20° W. Europäische Atlantikküste 36° - 60° N, 12° W. In der Zeit vom 01.11. - 01.03. eines jeden Jahres besteht jedoch kein Versicherungsschutz an der europäischen Atlantikküste. die Versicherung schreibt in ihren Bedingungen in der Regel nur den gesetzlichen Führerschein vor (wurde ja von Lutz schon angemerkt)... keinen Empfohlenen ... aber auch hier gilt es die Verisicherungsbedingungen zu lesen... aber auch das Thema wurde schon einige male hier diskutiert... und findet man über die Suchfunktion ausreichend lesestoff..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#9
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Moin moin,
Zitat:
Das hat aber alles nichts mit den benötigten Führerscheinen für ein Wasserfahrzeug zu tun - außerhalb von Hoheitsgewässers gilt auf einem Schiff das Recht des Flaggenstaats, auf einem deutschen Schiff (auch auf einem Sportboot) also deutsches Recht. Und genau das fordert für die private Nutzung auf Seeschiffahrtsstraßen den SBF-See und nicht mehr - bei gewerblicher Nutzung hingegen abhängig vom Fahrgebiet SKS, SSS oder SHS und dazu Mindest-Besatzungsgrößen. Das gilt selbstverständlich auch außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer - dort kann zwar niemand kontrollieren, aber ein bekanntgewordener Verstoß kann selbstverständlich nach Rückkehr entsprechend verfolgt werden. lg, justme |
#10
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Wenn man mangels seemänischer Fertigkeiten seinen Dampfer versenkt, bekommt man keine Bonuspunkte blos weil man SKS, SSS oder SHS besitzt. Allein der Besitz solcher Scheine hat nur geringe Aussagekraft.
Ich habe vor 45 Jahren meinen Motorradführerschein auf einer 125er Honda gemacht und bin jetzt schon 40 Jahre kein Motorrad gefahren. Ich könnte mich jederzeit auf so ein 150Ps Monster setzen und durch die Gegend ballern. Völlig legal. Mit meinen Sportbootfüherschein ist es ähnlich. Meine Hochsseezeit unter Segeln, liegt auch schon über 30 Jahre zurück. (Von einigen kleinen Ausflügen einmal abgesehen). Am Ende bleibt jeder für sein eigenes Handeln verantwortlich und es liegt im eigenen Ermessen, was man bereit ist zu verantworten. Was Versicherungs- und Haftungsfragen betrifft, sind die weiteren Scheine jedenfalls völlig belanglos. Von der Verantwortung für sein Handeln, wird man durch Scheine jedenfalls nicht entbunden.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#11
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![]() Zitat:
So ähnlich würde es mir wahrscheinlich auch mit einem kleinen Boot auf dem Meer gehen ![]()
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#12
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![]() Zitat:
Seeschifffahrtstraßen sind die Wasserflächen bis zu einem Abstand von drei Seemeilen seewärts von der Basislinie. Auch wenn es den Begriff offiziell vielleicht nicht gibt, kann man DAS m.E schon als Drei-Meilen-Zone bezeichnen. Von 3 bis 12 Seemeilen ist dann KEIN SBF mehr erforderlich, obwohl man sich noch auf deutschem Staatsgebiet befindet, aber eben nicht mehr auf deutschen Seeschifffahrtstraßen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#13
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Vgl. § 1 Nr. 3 SpFV, § 1 SeeSchStrO
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Meine Pronomen: Told/you/so. Geändert von karaya (21.03.2023 um 18:09 Uhr)
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