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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruß Sylvio
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#27
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Wenn du einen Fischereischein hast ,dann müsstest du auch Wissen ,dass der Fischereiaufseher bei solch einem Verstoß dazu berechtigt ist und des weiteren sogar deinen Fischereischein einziehen darf. Ich finde solche Angler zum kotzen .Kauft euch eine Fischbüchse aber keine Angel. Petri Heil
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#28
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Gruß Sylvio
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#29
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Gruß Sylvio
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#30
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Das Frage ich mich ab und zu auch .Aber wie ich sehe kommst du aus Thüringen.Wenn du dort so angelt ,und an den richtigen Gewässerwart kommst dann kann dir das ganz sicher pasieren.Bei uns in Sachsen verstehen die keinen Spaß. Und ich hoffe das es auch so bleibt. Petri Heil
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#31
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§ 41 LFischG – Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufseher Zu allem Andern bedarf es die Polizei oder das Gericht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#32
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ich denke der Diensther des Gewässerwartes wird dann sauer. |
#33
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Ich habe es auch schon als private Nachricht versucht einem der proAngelplatz-Verlasser zu erklären, wo der Sinn dieser Regelung liegt.
Da er aber auch weiterhin Applaus in diese Richtung spendet hier mal MEINE Sicht des Warums: Wenn ich mich zu weit entferne, also keinen Kontakt zur Angel habe, dann kann kein Anhieb so sitzen, dass er im Bereich des Mauls des Fisches sitzt. Das wiederum führt dazu, dass nahezu jeder Fisch zu tief schluckt und untermaßige wie auch unerwünschte Fische nicht mehr zu retten sind. Diese Fische verrecken dann nach dem Zurücksetzen jämmerlich. Aus der bequemen Fernsehecke der Datsche heraus angeln??? Habt bitte Respekt vor der Kreatur, auch wenn es "nur" ein Fisch ist. Es ist doch logisch, dass man vom eigentlichen Thema abschweift wenn man lesen muß, dass der eine vom Stammtisch seines Vereins angelt und der Themenersteller von seiner Datsche aus angelt. Das ist echt traurig meine lieben Petrijünger!!! Geändert von GunKraus (08.05.2017 um 19:37 Uhr) |
#34
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Ein Gewässerwart ist kein Fischereiaufseher und hat nur bürgerliche Rechte auf einem Privatbesitz (sozusagen Hausmeister eines privaten Angelteichs).
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#35
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Gruß Sylvio
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#36
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Zitat:
1. Angle ich nicht (also bin ich kein Petrijünger) 2. habe ich es nirgends gut geheisen, wie dies mein Vereinskamerad macht. Wusste nicht mal ob es erlaubt ist oder nicht ist mir auch egal. 3. ist hier eine Frage gestellt worden und dann direkt angefangen zu zerlabern und es wurde bis auf wenige Ausnahmen nicht auf die FRage geantwortet worden. Ob man es gut heißt ist erst mal nebensächlich. die FRage lautet: Welche Bissanzeige geht 100m weit? |
#37
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ich finde die eine Art nicht rechtens und die andere schon gar nicht
Wobei Sachbeschädigung und "Diebstahl" nur das kleiner übel ist. Und wer so angelt hat echt das Ziel verfehlt Sorry meine Meinung P.S habe auch noch keinen Jäger mit Selbstschussanlage gesehen
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Mit besten Grüßen Andreas
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#38
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Es gibt auch Gewässerwarte die Fischereiaufseher sind. Ebenso hat er auch Rechte auf öffentlicher Fläche da er der Vertreter des Fischereirechtsinhabers ist. Somit hat auch Aufgaben und Pflichten.
Zum Auszug aus dem LFischG. Das L bedeutet Landes-Fischerei-Gesetz. Die Fischerei ist auf Länderebene geregelt. Das wissen unsere Angelkollegen vom Bodensee nur zu gut. Da gelten insgesammt 4 LFischG und dazu noch die Bodenseefischereiverordnung. Bevor wir aber weiter den eigentlichen Pfad des Tröts weiter verlassen, möchte ich die Anglerkollegen bitten sich vor weiteren Aussagen sich Ihre Fischereigesetzte erst einmal durchzulesen und dazu noch die entsprechenden Gewässer- und Angelbestimmungen. Dannach dürfte sich die Diskussion, welche vom Tröt inzwischen weit abgestreift ist wieder etwas beruhigen. In Bayern wird ein Verstoß gegen die Angelbestimmungen als Fischwilderei gewertet und hat den Entzug aller Hilfsmittel der Fischerei zur Folge. Wenn da vom Boot geangelt wird, ist auch das Boot dabei. Bitte keine weiteren Diskussionen darüber. Alle Nichtangler möchte ich doch bitten sich aus der Diskussion herauszuhalten.
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Viele Grüße Frank ------------------ Ein Boot - mehr als auf dem Wasser fahren. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256388 |
#39
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wenn jemand das Angelgerät einziehen darf dann die Ordnungsbehörden und nicht ein Gewässerwart. |
#40
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Gruß Sylvio
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#41
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Ich denke Ihr habt genau verstanden, wohin die Kritik zielt. Die Bißanzeiger sind es jedenfalls nicht. |
#42
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Ich weis zwar nicht auf welches Landesfischereigesetz sich bezogen wird, aber auch in diesem Bundesland wird weder ein
nebenamtlich bestellter Fischereiaufseher oder der amtlich verpflichtete Fischereiaufseher die Schnur durchschneiden, noch die Ausrüstung an sich nehmen... Vielleicht das ganze noch auf einem nicht öffentlichen (privaten) Grundstück??? Ein Vereinsbestimmter Fischereiaufseher (Gewässerwart Sportwart) wird dies auch nicht machen.....
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#43
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#44
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Zitat:
Wenn 1 und 2 bei Dir zutreffen, halt Dich doch einfach raus. Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#45
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warum ?
Ich war der erste der einen Beitrag zur Frage brachte und das Thema nicht zerrredet hat, Ich hatte zwar keine genaue Typangabe aber diese wird nachgereicht. du hast noch keinen TIp zur Frage geben..... halte dich an deine eingen Anweisung. |
#47
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Zitat:
und warum wohl? Um solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Hatte dann noch drum gebeten den Tröt nicht zu zerlegen. Stehe aber dennoch zu meiner Aussage. So long, ich habe selber Bissanzeiger, die liegen seit 4 Jahren in der Kiste im Keller, bin inzwischen die meiste Zeit ohne Angel am Gewässer.
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Viele Grüße Frank ------------------ Ein Boot - mehr als auf dem Wasser fahren. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256388 |
#48
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Einen echten Hinweis hast Du nicht gebracht , also ... Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#49
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Zitat:
aber das war ja schon oben schwer zu verstehen für dich. |
#50
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Jaja... verstanden habe ich es nachdem ich nachgefragt hatte. Konnte solch eine Verzögerung bei der banalen Fragestellung nicht ganz glauben.
Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
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