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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 08.05.2017, 18:14
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Zitat:
Zitat von frabo Beitrag anzeigen
Wenn ich als Gewässerwart bei mir am Gewässer solche Angeln finde, wo weit und breit kein Angler zu sehen ist, schneide ich, (nach kurzer Warterzeit) die Schnur ab und kassiere das Angelgerät komplett ein.
Die Begründung ist Herrenlos und unbeaufsichtigt!


Weiterhin Petri Heil.
Da bewegst Du dich aber auf sehr dünnem Eis! Da kommt zum Diebstahl auch noch Sachbeschädigung dazu. Nichts gegen Fischereiaufseher aber so manche wissen nicht so richtig wie weit sie gehen dürfen!
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Gruß Sylvio
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  #27  
Alt 08.05.2017, 18:29
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Da bewegst Du dich aber auf sehr dünnem Eis! Da kommt zum Diebstahl auch noch Sachbeschädigung dazu. Nichts gegen Fischereiaufseher aber so manche wissen nicht so richtig wie weit sie gehen dürfen!
Wenn du einen Fischereischein hast ,dann müsstest du auch Wissen ,dass der Fischereiaufseher bei solch einem Verstoß dazu berechtigt ist und des weiteren sogar deinen Fischereischein einziehen darf. Ich finde solche Angler zum kotzen .Kauft euch eine Fischbüchse aber keine Angel. Petri Heil
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  #28  
Alt 08.05.2017, 18:35
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Moin,

ich suche empfehlenswerte elektronische Bissanzeiger.
vorzugsweise mit hoher Reichweite.

Ich hab ein neuwertiges 4rer set, aber damit komm ich bei ner Steigung vom Wasser auf 10m höhe nur auf eine Entfernung von 30m.
Haben sollen sie aber 100.

Kann wer irgendwas empfehlen???
Kann dir die FOX Micron NTX empfehlen. Habe ich auch und bin sehr zufrieden.
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  #29  
Alt 08.05.2017, 18:38
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Zitat:
Zitat von Schubiduh Beitrag anzeigen
Wenn du einen Fischereischein hast ,dann müsstest du auch Wissen ,dass der Fischereiaufseher bei solch einem Verstoß dazu berechtigt ist und des weiteren sogar deinen Fischereischein einziehen darf. Ich finde solche Angler zum kotzen .Kauft euch eine Fischbüchse aber keine Angel. Petri Heil
Denke nicht das er berechtigt ist mein Eigentum zu beschädigen oder zu entwenden. Wo lebst Du eigentlich?
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  #30  
Alt 08.05.2017, 18:54
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Denke nicht das er berechtigt ist mein Eigentum zu beschädigen oder zu entwenden. Wo lebst Du eigentlich?
Das Frage ich mich ab und zu auch .Aber wie ich sehe kommst du aus Thüringen.Wenn du dort so angelt ,und an den richtigen Gewässerwart kommst dann kann dir das ganz sicher pasieren.Bei uns in Sachsen verstehen die keinen Spaß. Und ich hoffe das es auch so bleibt. Petri Heil
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  #31  
Alt 08.05.2017, 19:08
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§ 41 LFischG – Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufseher
(1) Den Dienstkräften der für die Fischereiaufsicht zuständigen Behörden sowie den Fischereiaufsehern nach § 40 Abs. 3 sind auf Verlangen die Fische, Köder und Fanggeräte, auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, jederzeit vorzuzeigen.

(2) Wer beim Fischfang angetroffen wird oder Fische oder Fischereigeräte bei sich führt, hat sich auf Verlangen gegenüber den Fischereiaufsehern auszuweisen und seine Personalien anzugeben. Die Führer von zum Fischen benutzten Wasserfahrzeugen und Fahrzeugen, die zur Beförderung von Fischen gebraucht werden, haben auf Anruf ihr Fahrzeug anzuhalten, bis sie der Fischereiaufseher zum Weiterfahren ermächtigt. Auf Verlangen haben sie den Fischereiaufseher an Bord zu holen und wieder an Land zu bringen sowie ihm jede sonstige Hilfe zur Durchführung seiner dienstlichen Obliegenheiten zu gewähren, namentlich auch die an Bord befindlichen Kescher zur Durchsuchung der Fischbehälter zu überlassen.

(3) Die Fischereiaufseher haben bei der Durchführung der Fischereiaufsicht die Rechte nach § 17 und sind befugt, soweit nicht wasserrechtliche Vorschriften entgegenstehen, Gewässer jederzeit zu befahren.

(4) Die Fischereiaufseher nach § 40 Abs. 3 sind befugt, Personen, die unberechtigt fischen, die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden, oder die sonstige Zuwiderhandlungen gegen fischereiliche Vorschriften begehen, den Fischereierlaubnisvertrag und die Fischereiausübungsberechtigung (Fischereischein) vorläufig abzunehmen und diese den Ausstellern zur weiteren Veranlassung zu übersenden.



Zu allem Andern bedarf es die Polizei oder das Gericht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #32  
Alt 08.05.2017, 19:12
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
§ 41 LFischG – Pflichten und Befugnisse der Fischereiaufseher
(1) Den Dienstkräften der für die Fischereiaufsicht zuständigen Behörden sowie den Fischereiaufsehern nach § 40 Abs. 3 sind auf Verlangen die Fische, Köder und Fanggeräte, auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, jederzeit vorzuzeigen.

(2) Wer beim Fischfang angetroffen wird oder Fische oder Fischereigeräte bei sich führt, hat sich auf Verlangen gegenüber den Fischereiaufsehern auszuweisen und seine Personalien anzugeben. Die Führer von zum Fischen benutzten Wasserfahrzeugen und Fahrzeugen, die zur Beförderung von Fischen gebraucht werden, haben auf Anruf ihr Fahrzeug anzuhalten, bis sie der Fischereiaufseher zum Weiterfahren ermächtigt. Auf Verlangen haben sie den Fischereiaufseher an Bord zu holen und wieder an Land zu bringen sowie ihm jede sonstige Hilfe zur Durchführung seiner dienstlichen Obliegenheiten zu gewähren, namentlich auch die an Bord befindlichen Kescher zur Durchsuchung der Fischbehälter zu überlassen.

(3) Die Fischereiaufseher haben bei der Durchführung der Fischereiaufsicht die Rechte nach § 17 und sind befugt, soweit nicht wasserrechtliche Vorschriften entgegenstehen, Gewässer jederzeit zu befahren.

(4) Die Fischereiaufseher nach § 40 Abs. 3 sind befugt, Personen, die unberechtigt fischen, die auf oder an Gewässern, in denen sie nicht zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, mit Fanggeräten angetroffen werden, oder die sonstige Zuwiderhandlungen gegen fischereiliche Vorschriften begehen, den Fischereierlaubnisvertrag und die Fischereiausübungsberechtigung (Fischereischein) vorläufig abzunehmen und diese den Ausstellern zur weiteren Veranlassung zu übersenden.
Zu allem Andern bedarf es die Polizei oder das Gericht.
Also wer eine Angelschnur durchschneidet begeht Sachbeschädigung und wer eine Angel einzieht Diebstahl.

ich denke der Diensther des Gewässerwartes wird dann sauer.
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  #33  
Alt 08.05.2017, 19:18
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Ich habe es auch schon als private Nachricht versucht einem der proAngelplatz-Verlasser zu erklären, wo der Sinn dieser Regelung liegt.
Da er aber auch weiterhin Applaus in diese Richtung spendet hier mal MEINE Sicht des Warums:

Wenn ich mich zu weit entferne, also keinen Kontakt zur Angel habe, dann kann kein Anhieb so sitzen, dass er im Bereich des Mauls des Fisches sitzt.
Das wiederum führt dazu, dass nahezu jeder Fisch zu tief schluckt und untermaßige wie auch unerwünschte Fische nicht mehr zu retten sind.

Diese Fische verrecken dann nach dem Zurücksetzen jämmerlich.

Aus der bequemen Fernsehecke der Datsche heraus angeln???

Habt bitte Respekt vor der Kreatur, auch wenn es "nur" ein Fisch ist.

Es ist doch logisch, dass man vom eigentlichen Thema abschweift wenn man lesen muß, dass der eine vom Stammtisch seines Vereins angelt und der Themenersteller von seiner Datsche aus angelt.

Das ist echt traurig meine lieben Petrijünger!!!

Geändert von GunKraus (08.05.2017 um 19:37 Uhr)
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  #34  
Alt 08.05.2017, 19:21
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Ein Gewässerwart ist kein Fischereiaufseher und hat nur bürgerliche Rechte auf einem Privatbesitz (sozusagen Hausmeister eines privaten Angelteichs).
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #35  
Alt 08.05.2017, 19:24
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Zitat:
Zitat von Schubiduh Beitrag anzeigen
Das Frage ich mich ab und zu auch .Aber wie ich sehe kommst du aus Thüringen.Wenn du dort so angelt ,und an den richtigen Gewässerwart kommst dann kann dir das ganz sicher pasieren.Bei uns in Sachsen verstehen die keinen Spaß. Und ich hoffe das es auch so bleibt. Petri Heil
Natürlich angle ich hier mit elektronischen Bissanzeigern wie die meisten Angler. Und ich möchte behaupten, das wir dadurch den Fisch schonender behandeln als die meisten Angler mit dem Überraschungsei an der Hauptschnur. Eh die registriert haben das ein Fisch gebissen hat, hat der den Haken bis zum A... geschluckt. Die liegen zwar im Zelt neben ihren Ruten nur den Biss verschlafen die meisten. Wäre mit Bissanzeigern nicht passiert auch wenn der Angler einige Meter entfernt ist. Hatte noch nie einen Fisch mit tiefen sitzenden Haken. Also bitte verteufelt nicht die Angler welche auf moderne Technik setzen.
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Gruß Sylvio
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  #36  
Alt 08.05.2017, 19:27
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Ich habe es auch schon als private Nachricht versucht einem der proAngelplatz-Verlasser versucht zu erklären, wo der Sinn dieser Regelung liegt.
Da er aber auch weiterhin Applaus in diese Richtung spendet hier mal MEINE Sicht des Warums:

Wenn ich mich zu weit entferne, also keinen Kontakt zur Angel habe, dann kann kein Anhieb so sitzen, dass er im Bereich des Mauls des Fisches sitzt.
Das wiederum führt dazu, dass nahezu jeder Fisch zu tief schluckt und untermaßige wie auch unerwünschte Fische nicht mehr zu retten sind.

Diese Fische verrecken dann nach dem Zurücksetzen jämmerlich.

Aus der bequemen Fernsehecke der Datsche heraus angeln???

Habt bitte Respekt vor der Kreatur, auch wenn es "nur" ein Fisch ist.

Es ist doch logisch, dass man vom eigentlichen Thema abschweift wenn man lesen muß, dass der eine vom Stammtisch seines Vereins angelt und der Themenersteller von seiner Datsche aus angelt.

Das ist echt traurig meine lieben Petrijünger!!!
Du hast mir diese NAchricht geschickt und ich habe dir geantwortet.
1. Angle ich nicht (also bin ich kein Petrijünger)
2. habe ich es nirgends gut geheisen, wie dies mein Vereinskamerad macht. Wusste nicht mal ob es erlaubt ist oder nicht ist mir auch egal.

3. ist hier eine Frage gestellt worden und dann direkt angefangen zu zerlabern und es wurde bis auf wenige Ausnahmen nicht auf die FRage geantwortet worden.

Ob man es gut heißt ist erst mal nebensächlich. die FRage lautet:

Welche Bissanzeige geht 100m weit?
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  #37  
Alt 08.05.2017, 19:28
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ich finde die eine Art nicht rechtens und die andere schon gar nicht
Wobei Sachbeschädigung und "Diebstahl" nur das kleiner übel ist.

Und wer so angelt hat echt das Ziel verfehlt
Sorry meine Meinung

P.S habe auch noch keinen Jäger mit Selbstschussanlage gesehen
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #38  
Alt 08.05.2017, 19:31
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Es gibt auch Gewässerwarte die Fischereiaufseher sind. Ebenso hat er auch Rechte auf öffentlicher Fläche da er der Vertreter des Fischereirechtsinhabers ist. Somit hat auch Aufgaben und Pflichten.
Zum Auszug aus dem LFischG. Das L bedeutet Landes-Fischerei-Gesetz. Die Fischerei ist auf Länderebene geregelt. Das wissen unsere Angelkollegen vom Bodensee nur zu gut. Da gelten insgesammt 4 LFischG und dazu noch die Bodenseefischereiverordnung.
Bevor wir aber weiter den eigentlichen Pfad des Tröts weiter verlassen, möchte ich die Anglerkollegen bitten sich vor weiteren Aussagen sich Ihre Fischereigesetzte erst einmal durchzulesen und dazu noch die entsprechenden Gewässer- und Angelbestimmungen. Dannach dürfte sich die Diskussion, welche vom Tröt inzwischen weit abgestreift ist wieder etwas beruhigen.
In Bayern wird ein Verstoß gegen die Angelbestimmungen als Fischwilderei gewertet und hat den Entzug aller Hilfsmittel der Fischerei zur Folge. Wenn da vom Boot geangelt wird, ist auch das Boot dabei. Bitte keine weiteren Diskussionen darüber.
Alle Nichtangler möchte ich doch bitten sich aus der Diskussion herauszuhalten.
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Viele Grüße
Frank
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Ein Boot - mehr als auf dem Wasser fahren.

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=256388
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  #39  
Alt 08.05.2017, 19:37
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Zitat:
Zitat von frabo Beitrag anzeigen
Es gibt auch Gewässerwarte die Fischereiaufseher sind. Ebenso hat er auch Rechte auf öffentlicher Fläche da er der Vertreter des Fischereirechtsinhabers ist. Somit hat auch Aufgaben und Pflichten.
Zum Auszug aus dem LFischG. Das L bedeutet Landes-Fischerei-Gesetz. Die Fischerei ist auf Länderebene geregelt. Das wissen unsere Angelkollegen vom Bodensee nur zu gut. Da gelten insgesammt 4 LFischG und dazu noch die Bodenseefischereiverordnung.
Bevor wir aber weiter den eigentlichen Pfad des Tröts weiter verlassen, möchte ich die Anglerkollegen bitten sich vor weiteren Aussagen sich Ihre Fischereigesetzte erst einmal durchzulesen und dazu noch die entsprechenden Gewässer- und Angelbestimmungen. Dannach dürfte sich die Diskussion, welche vom Tröt inzwischen weit abgestreift ist wieder etwas beruhigen.
In Bayern wird ein Verstoß gegen die Angelbestimmungen als Fischwilderei gewertet und hat den Entzug aller Hilfsmittel der Fischerei zur Folge. Wenn da vom Boot geangelt wird, ist auch das Boot dabei. Bitte keine weiteren Diskussionen darüber.
Alle Nichtangler möchte ich doch bitten sich aus der Diskussion herauszuhalten.
Weiter oben werde ich zitiert und daher brauch ich mich auch nicht raushalten. Wenn du eine Schnur abschneidest und eine Angel klaust ist dies Diebstahl.
wenn jemand das Angelgerät einziehen darf dann die Ordnungsbehörden und nicht ein Gewässerwart.
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  #40  
Alt 08.05.2017, 19:38
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Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Moin,

ich suche empfehlenswerte elektronische Bissanzeiger.
vorzugsweise mit hoher Reichweite.

Ich hab ein neuwertiges 4rer set, aber damit komm ich bei ner Steigung vom Wasser auf 10m höhe nur auf eine Entfernung von 30m.
Haben sollen sie aber 100.

Kann wer irgendwas empfehlen???
Mucke ich glaube wir greifen auf die Überraschungseier zurück und schnitzen uns ein paar Ruten aus stabilen Ästen. Gibt bestimmt hier einige die ein paar gute Anregungen haben
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  #41  
Alt 08.05.2017, 19:43
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Mucke ich glaube wir greifen auf die Überraschungseier zurück und schnitzen uns ein paar Ruten aus stabilen Ästen. Gibt bestimmt hier einige die ein paar gute Anregungen haben
Bißanzeiger sind eine feine Sache, wenn man sie nicht zweckentfremdet einsetzt.

Ich denke Ihr habt genau verstanden, wohin die Kritik zielt.
Die Bißanzeiger sind es jedenfalls nicht.
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  #42  
Alt 08.05.2017, 20:00
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Ich weis zwar nicht auf welches Landesfischereigesetz sich bezogen wird, aber auch in diesem Bundesland wird weder ein

nebenamtlich bestellter Fischereiaufseher oder der amtlich verpflichtete Fischereiaufseher die Schnur durchschneiden, noch die Ausrüstung an sich nehmen... Vielleicht das ganze noch auf einem nicht öffentlichen (privaten) Grundstück???

Ein Vereinsbestimmter Fischereiaufseher (Gewässerwart Sportwart) wird dies auch nicht machen.....
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  #43  
Alt 08.05.2017, 20:02
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von frabo Beitrag anzeigen
Wenn ich als Gewässerwart bei mir am Gewässer solche Angeln finde, wo weit und breit kein Angler zu sehen ist, schneide ich, (nach kurzer Warterzeit) die Schnur ab und kassiere das Angelgerät komplett ein.
Zitat:
Zitat von sharky01 Beitrag anzeigen
Ich weis zwar nicht auf welches Landesfischereigesetz sich bezogen wird, aber auch in diesem Bundesland wird weder ein

nebenamtlich bestellter Fischereiaufseher oder der amtlich verpflichtete Fischereiaufseher die Schnur durchschneiden, noch die Ausrüstung an sich nehmen... Vielleicht das ganze noch auf einem nicht öffentlichen (privaten) Grundstück???

Ein Vereinsbestimmter Fischereiaufseher (Gewässerwart Sportwart) wird dies auch nicht machen.....
Einer machts
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  #44  
Alt 08.05.2017, 20:07
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast mir diese NAchricht geschickt und ich habe dir geantwortet.
1. Angle ich nicht (also bin ich kein Petrijünger)
2. habe ich es nirgends gut geheisen, wie dies mein Vereinskamerad macht. Wusste nicht mal ob es erlaubt ist oder nicht ist mir auch egal.

?[/B]

Wenn 1 und 2 bei Dir zutreffen, halt Dich doch einfach raus.






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Viele Grüße
Michael
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  #45  
Alt 08.05.2017, 20:10
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Wenn 1 und 2 bei Dir zutreffen, halt Dich doch einfach raus.
warum ?
Ich war der erste der einen Beitrag zur Frage brachte und das Thema nicht zerrredet hat, Ich hatte zwar keine genaue Typangabe aber diese wird nachgereicht.

du hast noch keinen TIp zur Frage geben..... halte dich an deine eingen Anweisung.
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  #46  
Alt 08.05.2017, 20:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Einer machts
aber gewiss nicht da, wo ich angle
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  #47  
Alt 08.05.2017, 20:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum ?
Ich war der erste der einen Beitrag zur Frage brachte und das Thema nicht zerrredet hat, Ich hatte zwar keine genaue Typangabe aber diese wird nachgereicht.

du hast noch keinen TIp zur Frage geben..... halte dich an deine eingen Anweisung.
Und ich hatte nur eine Frage gestellt,
und warum wohl? Um solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
Hatte dann noch drum gebeten den Tröt nicht zu zerlegen. Stehe aber dennoch zu meiner Aussage.
So long, ich habe selber Bissanzeiger, die liegen seit 4 Jahren in der Kiste im Keller, bin inzwischen die meiste Zeit ohne Angel am Gewässer.
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Frank
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  #48  
Alt 08.05.2017, 20:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum ?
Ich war der erste der einen Beitrag zur Frage brachte und das Thema nicht zerrredet hat, Ich hatte zwar keine genaue Typangabe aber diese wird nachgereicht.

du hast noch keinen TIp zur Frage geben..... halte dich an deine eingen Anweisung.


Einen echten Hinweis hast Du nicht gebracht , also ...


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  #49  
Alt 08.05.2017, 20:23
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Einen echten Hinweis hast Du nicht gebracht , also ...


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ich hab doch gesagt ich reiche nach sobald ich meinen Vereinskollegen wieder treffe... das wird wohl frühestens nächsten Montag sein.
aber das war ja schon oben schwer zu verstehen für dich.
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  #50  
Alt 08.05.2017, 20:32
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Jaja... verstanden habe ich es nachdem ich nachgefragt hatte. Konnte solch eine Verzögerung bei der banalen Fragestellung nicht ganz glauben.


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Michael
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