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Alt 02.03.2015, 13:28
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Standard Fähren - Vorfahrt auf dem NOK

Moin, Moin,

ein Bekannter wollte per se schon jetzt sein Segelschiff auswintern und von Heiligenhafen via NOK nach Cuxhaven überführen. So geschehen am WE.

Als langjähriger Scheininhaber – das Prüfungswissen ist lang schon im Stammhirn abgelegt - stellen sich mir dann schon Fragen bezügl. desNOK, insbesondere bezügl. der Fähren.

Ja ich habe auch gegoogelt und nix Brauchbares gefunden außer:

Der NOK unterliegt der SeeSchStrO, auch dort gibt es „Ausweichpflicht“und „Vorfahrt“, einschl. besonderer Regelungen des NOK.

Auf dem NOK gibt es:

1.) frei fahrende Fähren im Kanal

2.) frei fahrende Fähren in den Hafengebieten Brunsbüttel u. Kiel-Holtenau

3.) eine (kabelgebundene) Schwebefähre bei Rendsburg



Nach meinem Kenntnisstand haben Fahrzeuge – egal obBerufsschifffahrt oder Freizeit, egal ob kleiner/größer 20m vor all den o.g.Fähren Vorfahrt (wg. Fahrwasser folgend, Tiefgang-behindert bzw. Fähren „kreuzen“das Fahrwasser etc. etc.).

Im NOK kann man beobachten, dass dies von 1.) auch sobeherzigt wird.

Die Schwebefähre 2.) scheint dies auch zu beherzigen, obwohl über kabelgebundene Fähren auf SeeSchifffahrtsstraßen nichts zu finden ist (und sie hölleknapp hinter uns vorbei gesaust ist).

Das Hafengebiet von Brunsbüttel und Kiel-Holtenau ist entweder rechtsfreier Raum oder hier fährt man nach dem Motto: „Lieber tot als Zweiter“, d.h. hier wird wohl von den Fähren der Weg erzwungen. Gehört das Hafengebietggf. nicht der SeeSchStrO?

Frage also: Kann mir ein Sach- und/oder Ortskundiger mal kompetent verraten, ob mein Wissenstand o.k. ist oder ob ich was übersehen habe?



Gruß

Martin

Geändert von Heaven Can Wait (02.03.2015 um 13:45 Uhr)
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  #2  
Alt 02.03.2015, 13:43
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Eine Frage: Wie kann die Schwebefähre "hölleknapp" hinter euch vorbeisausen, wenn ihr nicht zuvor hölleknapp vor ihr vorbei gesaust seid?
Im übrigen habe ich mir die Frage noch nie gestellt, ob ich da Vorfahrt habe.
Wenn mir die Fähre wirklich vor den Bug fährt, mache ich halt einen kleinen Schlenker und passiere sie achtern.
Unter normalen Umständen kann man mit einem Sportboot keinerlei Probleme mit den Fähren bekommen.
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Gruß Karl-Heinz

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Alt 02.03.2015, 13:53
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Passageverkehr hat zwar Vorfahr, aber die Sportschifffahrt macht idR einen großen Bogen um die Berufsschifffahrt.
Und: die Fähren kommen stellenweise seeehr dicht, dass ist aber kalkuliert. Ich kann mich an keiner Karambolage in den letzen 40 Jahren erinnern.

http://kielkanal.de/Merkblatt.pdf

Falls Du dir mit irgendetwas unsicher auf dem Wasser bist, rufst Du Kiel-Kanal I über 13
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Alt 02.03.2015, 15:01
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Die Fähren kreuzen das Fahrwasser und haben keinerlei Wegerecht.

Das Wissen die auch und fahren nicht in Dich rein. Kurze Wege nehmen sie aber nie nahe genug um abzuschlagen.
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Gruß
Christoph
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Alt 02.03.2015, 16:37
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Und bloß nicht Gas wegnehmen, wenn kurz vor dir die Fähre ablegt, der hat das so kalkuliert, dass er knapp hinter dir passiert, wenn du Gas wegnimmst, bringst du ihn in Schwulitäten (der hat ganz schön mit mir gemeckert aus seiner Kabine),
Siggi
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  #6  
Alt 02.03.2015, 17:29
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Ja Danke für die Antworten.

Inzwischen ist es sonnenklar, rein rechtlich hat die kreuzende Fähre kein Wegerecht.

Kurs und Geschwindigkeit beibehalten ist ebenso ratsam, dann bleibt man kalkulierbar.

Um ganz klar zu sein, ich gehe eigentl. sehr defensiv mit der Berufsschifffahrt um, dies ist gesünder.


............mal so zum Abschluß des Thread zum Thema Wegerecht (beides Küste, beides fällt unter international gültige KVR):

https://www.youtube.com/watch?v=AlZSF8akYlg

http://segelreporter.com/panorama/video-fundstueck-18-footer-kollidiert-im-sydney-harbour-mit-einer-faehre/
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  #7  
Alt 02.03.2015, 17:36
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Ich bin erst zwei mal durch den NOK, aber beide Male waren die Fähren absolut unkritsch.
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  #8  
Alt 02.03.2015, 18:01
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Als Kurshalter bist du verpflichtet Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten.
Das gilt aber nicht nur im NOK. Eine anständige Kreuzpeilung kann helfen.
Im Notfall halt das Manöver des letzten Augenblicks fahren oder den Ausweichpflichtigen auf Kanal 16 anrufen.
Gruß Jens
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  #9  
Alt 02.03.2015, 18:17
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Zitat:
Zitat von Woodstock Beitrag anzeigen
oder den Ausweichpflichtigen auf Kanal 16 anrufen.
Gruß Jens
hihi, bei der Fährdichte ist der Funk dann aufm NOK erst mal geblockt
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Gruß
Christoph
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  #10  
Alt 02.03.2015, 18:44
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Ich bezog meine Aussage nicht nur auf den NOK sondern auch auf andere seeschifffahrtsstrassen. Ein Funkkontakt zu den Sportbootfressenden Schnellfähren im Kattegat oder sonstwo beruhigt ungemein.
Gruß Jens
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  #11  
Alt 02.03.2015, 18:50
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Passageverkehr hat zwar Vorfahr,T aber die Sportschifffahrt macht idR einen großen Bogen um die Berufsschifffahrt.
...
Nur fürs Protokoll, mit :".. Bogen machen" meinte ich, dass man der Fähre beim Ablegen nicht einsfuffzig vor der Nase fährt, sondern Abstand hält.
Auch bei WSA, Schlepper, Lotsen, Fahrgast usw. die ihren Job machen, legt man Kurs und Fahrt deutlich und früh so fest, dass der Verkehrsfluss nicht getrübt bzw. behindert wird.

Oft sehe ich eien Pulk SpoBos die in der Fährlinie kreisen und auf Schleusung warten.
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Ich meine den linken Raum vor der Südschleuse (wo jetzt kein Boot zu sehen ist). Dort kann es unter Umständen turbulent zu gehen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #12  
Alt 02.03.2015, 18:54
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Ich wollte da auch gar nichts gegen sagen. Das ist der absolut richtige Weg und der einzige Grund warum ich auf meiner kleinen Eierfeile überhaupt Funk habe.

Trotzdem fand ich die Vorstellung den Funkverkehr im NOK zum Erliegen zu bringen lustig
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Gruß
Christoph
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  #13  
Alt 02.03.2015, 19:02
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Auf 13 haste ja den Schleusenmeister. Der beantwortet lieber eine doofe Frage, bevor die Zufahrt gestört oder ein meldepflichtiger Beinaheunfall statt findet. Man natürlich auch das Handy nehmen...
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  #14  
Alt 02.03.2015, 19:25
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Und bloß nicht Gas wegnehmen, wenn kurz vor dir die Fähre ablegt, der hat das so kalkuliert, dass er knapp hinter dir passiert, wenn du Gas wegnimmst, bringst du ihn in Schwulitäten (der hat ganz schön mit mir gemeckert aus seiner Kabine),
Siggi
Zu Klarstellung für mich, bitte: das oben Geschriebene bezieht sich auf die Berufsschiffahrt, oder? Als Sportbootler habe ich doch gar kein Wegerecht gegenüber Fähren und muss davon ausgehen, dass die nicht auf mich warten und muss entsprechend vorsichtig fahren. Oder sehe ich das falsch?
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  #15  
Alt 02.03.2015, 19:30
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Alt 02.03.2015, 20:10
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Danke, jetzt erinnere ich mich auch wieder, ich war gedanklich noch in der BinSchStrO.
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  #17  
Alt 02.03.2015, 21:41
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Zitat:
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Oft sehe ich eien Pulk SpoBos die in der Fährlinie kreisen und auf Schleusung warten.

Ich meine den linken Raum vor der Südschleuse (wo jetzt kein Boot zu sehen ist). Dort kann es unter Umständen turbulent zu gehen.
Ich denke es ist ja Brunsbüttel gemeint......und genau dies meine ich.

Da ist gar kein Platz zum Anlegen für Sportboote zum Warten und auch eigentl. kein Platz zum Warten "frei schwimmend". Ergo fährt man Kreise oder - so wie ich - liegt dort mit Heck im Wind möglichst auf der Stelle in irgendeiner Ecke.
In der Hochsaison geht es dort sicher sehr turbulent zu - gestern waren wir die Einzigen, trotzdem 1,5h Wartezeit "frei schwimmend".
Wenn dann da die Fähren zügig queren, bleibt im Schadensfall schlussendlich die Frage: Wer war ausweichpflichtig?

Ich jedenfalls sehe die Situation mit gemischten Gefühlen, wenn ich im kommenden Sommer wieder 2x da durch gehen werde.
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  #18  
Alt 03.03.2015, 08:11
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Früher gab es zwischen den Schleusen auf der Kanalseite eine Anlegestelle für Sportboote.(Gebührenanleger)
Weiß aber nicht ob es die noch gibt. Besonders gut lag man da auch nicht.
Ich warte wenn nötig an der Kaimauer vor der alten Schleuse, bevorzugt längsseit eines Berufsschiffes.
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