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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.06.2023, 08:03
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Standard Kennzeichen auf AB Haube?

Es geht um ein kleines Schlauchboot, 2,6m lang mit 5PS. Das hat ein eigenes WSA Kennzeichen. Normale Klebebuchstaben taugen nix auf PVC Schläuchen mit wechselndem Luftdruck, diese Gummidinger sind mir viel zu teuer und man bekommt sie auch nie wieder ab.
Bisher hatte ich einfach links und rechts ein Schild mit Kabelbindern an der umlaufenden Leine befestigt, da ich das Beiboot aber hinten quer auf die Badeplattform kippe, ist das auch nicht optimal.

Also warum nicht auf die AB Haube? Wäre am Heck des Bootes, links und rechts. Spricht nichts gegen, oder?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #2  
Alt 05.06.2023, 08:05
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Standard

Wenn du auf 3ps runtergehst brauchst du garkeine kennzeichnung.

Davon abgesehen sagt die Vorschrift entweder am heck oder vorn an den seiten. Muss halt groß genug sein aber am Motor gehts nicht.

Zitat:
Gemäß Vorgaben muss eine Bootskennzeichnung mindestens zehn Zentimeter hoch sein und aus lateinischen Buchstaben bzw. Zahlen bestehen. Auf einem hellen Grund muss die Schrift dunkel sein und umgekehrt. Das Kennzeichen muss am Boot beidseitig entweder am Bug, am Heck oder am Spiegelheck angebracht sein
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?

Geändert von Føx (05.06.2023 um 08:58 Uhr)
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  #3  
Alt 05.06.2023, 08:13
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Ich habe es bei meinem 2,3m ans Heck gemacht. 10cm hoch, aber sehr schmal [emoji16][emoji16]

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Gruß Marco

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  #4  
Alt 05.06.2023, 08:33
DLK&OCK DLK&OCK ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Spricht nichts gegen, oder?
DOCH, die Vorgaben!
Das Bootskennzeichen muß auch AUFS BOOT nicht den Motor!
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  #5  
Alt 05.06.2023, 09:07
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von DLK&OCK Beitrag anzeigen
DOCH, die Vorgaben!
Das Bootskennzeichen muß auch AUFS BOOT nicht den Motor!
Und die Zeichenhöhe ist auch vorgegeben, mindestens 10cm.

Die Bootskennzeichen müssen mindestens 10 cm hoch sein und aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern bestehen. Die Kennzeichen müssen dauerhaft entweder an beiden Bug- oder Heckseiten oder aber am Spiegelheck angebracht werden.

Grüße

Totti
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  #6  
Alt 05.06.2023, 09:18
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Leute, das weiss ich doch alles, 10cm hoch, beidseitig Bug oder Heck oder Spiegel usw..
Auch dass die NLer das am Spiegel nicht mögen.
Mein Gedanke, der Motor gehört zum Boot, steht ja auch in der Kennzeichenzuteilung. Wenn das Boot motorisiert fährt, ist er logischerweise auch montiert und bildet damit einen Teil des Bootshecks.
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  #7  
Alt 05.06.2023, 09:19
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Leute, das weiss ich doch alles, 10cm hoch, beidseitig Bug oder Heck oder Spiegel usw..
Dann verstehe ich deine Frage nicht.


Gruß

Totti
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  #8  
Alt 05.06.2023, 09:54
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Mein Gedanke, der Motor gehört zum Boot, steht ja auch in der Kennzeichenzuteilung. Wenn das Boot motorisiert fährt, ist er logischerweise auch montiert und bildet damit einen Teil des Bootshecks.
Das kannst du auslegen wie du willst, rechtens ist das Trotzem nicht. Der Motor ist der Motor und nicht das Boot.

Der Motor ist auch einfach zu demontieren, insbesondere die Haube. Der Spiegel oder Schlauch nicht.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #9  
Alt 05.06.2023, 10:10
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Mal ganz simpel: geht das nicht mit dem Edding oder Pinsel und Farbe? Kriegt man doch auch wieder ab und kostet fast nix.
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  #10  
Alt 05.06.2023, 10:56
Korsar22 Korsar22 ist offline
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Da ist doch niemals nicht genug Platz auf dem AB, um 10cm hohe Buchstaben anzukleben.
mein Schriftzug (Arial) am Bootsspiegel ist mind. 50cm lang
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  #11  
Alt 05.06.2023, 10:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Korsar22 Beitrag anzeigen
Da ist doch niemals nicht genug Platz auf dem AB, um 10cm hohe Buchstaben anzukleben.
mein Schriftzug (Arial) am Bootsspiegel ist mind. 50cm lang
du must in ja nicht so Lang machen.. die Breite der Schrift kann man ja auch einstellen..

und es gibt noch andere Schriften wie Arial

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  #12  
Alt 05.06.2023, 11:02
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Idee:
Laut WSP Brandenburg:

An einem Beiboot eines Fahrzeuges genügt nach
§ 2.02 Nr. 2 der BinSchStrO ein innen oder außen
angebrachtes Kennzeichen, welches die Feststellung
des Eigentümers gestattet und sei es nur durch einen
eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug, zu dem
es gehört
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  #13  
Alt 05.06.2023, 11:14
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Korsar22 Beitrag anzeigen
Idee:
Laut WSP Brandenburg:

An einem Beiboot eines Fahrzeuges genügt nach
§ 2.02 Nr. 2 der BinSchStrO ein innen oder außen
angebrachtes Kennzeichen, welches die Feststellung
des Eigentümers gestattet und sei es nur durch einen
eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug, zu dem
es gehört
ja TT ist möglich aber dann darf s nur in Sichtweite bewegt werden...

ein Kennzeichen ist meiner Meinung nach besser...
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  #14  
Alt 05.06.2023, 11:15
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Mal ganz simpel: geht das nicht mit dem Edding oder Pinsel und Farbe? Kriegt man doch auch wieder ab und kostet fast nix.
Edding funktioniert gut... hatte mein Onkel über Jahre... muss ab und an nachgezeichnet werden...
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  #15  
Alt 05.06.2023, 11:20
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10cm hoch und vielleicht 25cm breit. Ich denke das genügt.

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Gruß Marco

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  #16  
Alt 05.06.2023, 11:25
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Marco, ich glaube, das wird mein Backup
Wenn da jetzt noch ein Motor dranhängt und das Ding ein bischen Welle macht, kann das kein Mensch mehr lesen.
Auf der AB Haube ist es wenigstens sichtbar. Aber wenn dann einer moppert, kann ich auf das Kennzeichen am Heck verweisen.



Zitat:
Zitat von continente Beitrag anzeigen
10cm hoch und vielleicht 25cm breit. Ich denke das genügt.

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  #17  
Alt 05.06.2023, 11:49
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Die Verordnung spricht von „dauerhaft“ kennzeichnen. Daher gehört dann Kennzeichen ans Boot und nicht an Anbauteile wie den Motor oder auf Schilder, die man an dem Boot festbindet (Ausnahme sind die Wechselkennzeichen).

Wenn kein Kennzeichen erforderlich ist, muss Name und Anschrift am/im Boot angebracht sein.

Am Ende geht es u. a. auch darum, ein gesunkenes/vertriebenes Boot identifizieren zu können.

Gruß
Andreas
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  #18  
Alt 05.06.2023, 11:59
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Zitat:
Zitat von DLK&OCK Beitrag anzeigen
DOCH, die Vorgaben!
Das Bootskennzeichen muß auch AUFS BOOT nicht den Motor!
Wenn du magst schneid ich dir am Plotter ein paar Maskierfolien. Die klebst du aufs Gummi und sprühst mit Acrylfarbe aus der Dose rüber. Dann die Maske wieder runter und du hast eine permanente Beschriftung.Das alle gegen frankierten Umschlag per Post. Kannst du dir auch online bestellen bei diversen Schilder/Aufkleber Shops. Geht wahrscheinlich schneller.
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Gruß
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  #19  
Alt 05.06.2023, 12:00
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Wenn kein Kennzeichen erforderlich ist, muss Name und Anschrift am/im Boot angebracht sein.
Das ist mir neu, damit müsste ja jede jolle beschriftet sein was nicht der fall ist. Mein altes Segelboot brauchte auch keine Kennzeichnung weil <3ps und <5,5m.

Zitat:
Wenn da jetzt noch ein Motor dranhängt und das Ding ein bischen Welle macht, kann das kein Mensch mehr lesen.
über die idiotie mancher vorschriften brauchen wir uns nicht unterhalten
geht ja nur um den seltenen Fall das die wsp einen anhält. allein das ist ja eher eine seltenheit, aber im fall der fälle sollte man schon im recht sein.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #20  
Alt 05.06.2023, 13:27
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Wenn da jetzt noch ein Motor dranhängt und das Ding ein bischen Welle macht, kann das kein Mensch mehr lesen.
Abhauen kannst du damit eh nicht [emoji28]
Wenn sie dich stoppen, können sie in Ruhe lesen.

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Gruß Marco

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  #21  
Alt 05.06.2023, 13:36
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Kennzeichen auf Motorhaube habe ich schon oft gesehen und sind auch schon WAPO Boote dran vorbeigefahren...ich würde es so machen...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #22  
Alt 05.06.2023, 13:39
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Hallo Fox,

die von Dir genannten Boote sind keine Kleinfahrzeuge im Sinne der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung und müssen daher kein Kennzeichen tragen.

Daher gilt dann aber die Vorschrift aus § 2.02 BinSchStrO. Das Boot braucht danach einen Namen und der Name und die Anschrift des Eigentümers muss angebracht sein (natürlich nicht in 10 cm hohen Buchstaben).

Wir reden natürlich nur von Binnen.

Gruß
Andreas
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  #23  
Alt 05.06.2023, 13:40
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Daher gilt dann aber die Vorschrift aus § 2.02 BinSchStrO. Das Boot braucht danach einen Namen und der Name und die Anschrift des Eigentümers muss angebracht sein (natürlich nicht in 10 cm hohen Buchstaben).
Glaub ich dir alles, macht halt nur keiner :<

edit. also schiffsnamen schon...aber name und anschrift eher selten/nie
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #24  
Alt 05.06.2023, 16:26
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Glaub ich dir alles, macht halt nur keiner :<

edit. also schiffsnamen schon...aber name und anschrift eher selten/nie
Ich hab an meinen Booten schon immer Name und Adresse gehabt. Auch am Jetski.
Früher Oldschool mit Pinsel (irgendwo innen unter der Sitzbank), jetzt lasse ich mir für nen paar € vom Schildermacher nen Schild in 5cm x 3cm machen.

Sieht man hier auch im „eigenes Bild des heutigen Tages“-Thread (das kleine schwsrze Schild).
https://www.boote-forum.de/showthrea...6&#post5329906

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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #25  
Alt 06.06.2023, 13:48
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Neben dem Außenborder ist genug Platz. Es gibt keine Vorschrift das Kennzeichen in der Form

AB-XX 123

abzubilden.

Es geht auch:

AB-XX
123

Spiegel ist hoch genug, aber meistens in der Breite etwas eng.

Viele Erfolg

Gruß Carsten
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