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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#41
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Die Frage verstehe ich nun nicht. Ein Segelboot (in diesem Fall ca. 35 Fuß, Durchfahrtshöhe vermutlich 12 Meter) kann die geschlossene Brücke (Durchfahrtshöhe vielleicht 4 Meter) nicht passieren. Bis zu welchem Punkt bleibt es Vorfahrtsberechtigt? (jaja, ich weiß, es gibt keine Vorfahrt, nur Ausweichpflicht....)
Übertrieben dargestellt: wenn ein Boot direkt vor der Brücke quer langfahren würde, müsste es dann immer noch dem annahenden Sportboot ausweichen, das dann einen Zentimeter vor der Brücke aufstoppen würde, da es dort nicht durchkommt? Wäre es strenggenommen so? Wenn ja, dann habe ich ja meine Antwort ![]()
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Gruß Nils |
#42
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Übertrieben und streng: ja, da Du dann immer noch das Fahrwasser kreuzt...
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Tot ziens vom Zeelandfan Christian In der Ruhe liegt die Kraft www.cvr-sailing.de
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#43
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Stimmt so auch nicht... es gibt eine Ausweichpflicht UND eine Kurshaltepflicht
![]() ![]() ![]() ![]() *jetztabernixwiewech* |
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