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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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https://www.deutsche-rentenversicher...tailseite.html Grüße Daniel |
#27
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#28
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Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung haben ja nichts mit der Pflegestufe zu tun und sind daher in einem Heim unabhängig von der Pflegestufe gleich. Der Zuschuss der Pflegekasse bezieht sich nur auf die Pflegekosten und variiert mit der Pflegestufe. Gibt es tatsächlich Menschen, die mit Pflegestufe 1 in ein Pflegeheim ziehen? |
#29
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Darf ich allgemein antworten?
ICH sehe zunächst das Hauptproblem, dass man HEUTE Dinge regeln möchte, die vielleicht erst in 10 Jahren nach den DANN geltenden Gesetzen akut werden, wenn überhaupt.... Also wie soll man heute wissen, wer in 10 Jahren was zahlen hat? Die Legislative ist ja nicht doof. Natürlich haben die die Umschichtung von Kapital oder Vermögen bei den in Frage kommenden gesetl. berücksichtigt. Sieht man ja an der 10-Jahres-Regelung. So einfach ist eben nicht. Im Übrigen hilft das Umschreiben auch nicht weiter. Der Sohn hätte dann Miteinnahmen (auch wenn du keine bezahlst, werden fiktive Einnahmen angerechnet) und schwupps steigt das Einkommen deines Sohnes. So darf er sich gleich höher an den Pflegekosten beteiligen. Oder kommt z.B. über die in Zukunft geltende 100.000er Marke. Die Unwägbarkeiten, die entstehen können, wenn plötzlich die Kinder (und deren Partner, die dein Kind beeinflussen?) das Vermögen beherrschen sind da mal außen vor. Im Grunde ist es so, wie Hendrick es schreibt. Der, der die Kohle verjückt, ist fein raus. Der, der sich ein paar Kröten auf die Kante legt, darf zunächst an seine Reserven. Der eine findet das sozial gerecht, der andere findet das ungerecht. Je nachdem, was man so auf der Kante hat... ICH halte es wichtiger, JETZT den Sohn auf die Konten zugreifen zu lassen (Bankvollmacht) und eine Vorsorgevollmacht in vollem Umfang (s. JURIS) auszustellen. Denn sollte es doof laufen, bist du nächste Woche krank, und das Amtsgericht setzt einen netten Betreuer/Bevollmächtigten ein, der deinen Sohn noch nicht mal seinen alten Teddy aus DEINEM Haus holen lässt. Und die Fälle sind nicht selten. Dann ist die Bude schneller verlebt, als man gucken kann. Alles andere ist eine Sache der dann aktuellen Gesetze und kann nicht vorgeplant werden. Zumal in 10 Jahren die Zeit anbricht, in der viele, viele andere ebenso ins Heim kommen oder gepflegt werden müssen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#30
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In der heutigen Zeit muss man ganz schön bekloppt sein um erst an die Allgemeinheit (Staatsfinanzen) zu denken und zweitrangig an seine Nächsten.
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#31
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#32
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Ja, natürlich. Aber bitte unterscheide Unterbringung/Verpflegung von Pflegekosten. Die Kosten für die Unterbringung (Zimmer, Verpflegung, etc.) haben nichts mit dem Pflegegrad zu tun (nicht das Zimmer wird teurer, wenn der Patient neu eingestuft wird, sondern der Pflegeaufwand).
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#33
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Der Sohn kann das Haus verkaufen, aber wär kauft ein kleines Haus auf dem ein Nießbrauch eingetragen ist?
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#34
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Aber die Allgemeinheit bezahlen zu lassen, wenn Vermögen vorhanden ist, finde ich persönlich nicht in Ordnung. Da sollte der Staat restriktiver vorgehen. Die neue 100 k Regelung ist für Familien eine gute Lösung, weil sie damit eine Planungssicherheit für ihre eigenes Leben haben. Nur mal so nebenbei: die durchschnittlich Verweildauer in einem Pflegeheim beträgt ca. 6 Monate. |
#35
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Frage am Rande: Will Dein Sohn das Wochenendhaus überhaupt?
Wenn ja, kann er doch das Haus von Dir übernehmen (wie, vollkommen egal, ob nun geschenkt, verkauft oder sonstwas) und trägt dort auch seinen ersten Wohnsitz ein. Dann sollte es auch in keine (Pflege-) Berechnung später einfließen.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#36
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und was passiert danach ?
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#37
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#38
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Gute Frage. Was mit mir danach passiert ist klar. Wurmfutter.
Aber was ist in der Zeit meines Aufenthaltes mit dem Häuschen passiert.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#39
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Verkaufe es ihm für 10.000 Euro und gut ist. Was soll da passieren? (wenn er dort offiziell wohnt)
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#40
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Irgendwann ist eben einfach auch mal schluss. Gruß Axel |
#41
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Grundsätzlich ist es ja ein Privileg der dummen Menschen, davon auszugehen, dass alle anderen Menschen ebenso dumm sind.
Hier im Forum ist doch niemand so dumm . Also gibt es doch auch keinen Grund anzunehmen, dass eine Überschreibung einer Immobilie zu einem nicht marktgerechten Preis bei einer Prüfung durch die Sozialbehörden niemandem auffällt. Das fällt auf! Und dann wird der tatsächliche Wert der Immobilie nachträglich geschätzt. Und so weiter, und so fort...
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#42
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Ferner kann man seinen Hauptwohnsitz natürlich verlegen. Wenn die Gemeinde des bisherigen Wohnsitzes aber mibekommt, dass man nicht verzogen ist, und keine Steuern für den (alten) Nebenwohnsitz entrichtet hat, ist man dran. Und zwar der Sohn wegen Steuerhinterziehung. Ich bin wirklich kein Freund des Beamtentums, aber diese Leute für dämlich zu halten, oder zu meinen, man wäre schlauer als der Gesetzgeber.... Im Leben nicht! Nochmal. Vermögen kann man seit einigen Jahren weder verstecken, noch vernebeln. Und sollte jemand in die Sozialabhängkeit fallen, prüft der Staat, von wo Transferdeckungen erbracht werden können.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#43
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Für das Geld das ich Laufe meines Berufslebens einzahle, dürfen die nach erfolgter Ausbeutung meiner Arbeitskraft gerne auch mal was für mich tun.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#44
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#45
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worden, in welche Richtung man denken könnte. Genauers sollte ein darauf spezialisierter Anwalt erbringen. Eine mögliche Konstellation wäre zum Beispiel: Kaufpreis des Hauses beträgt 40.000 Euro (oder auch 30.000). Davon sind in Bar/Überweisung zu leisten 10.000 Euro. Die restliche Summe wurde/wird durch Gegenleistungen ausgegleichen/erbracht. Das waren bis zum aktuellen Datum: Gartenarbeiten, Dachreparaturen, Pflasterarbeiten zum Haus, Zaun instandgesetzt. Im Jahre 2020 - 2023 verpflichtet sich der Käufer 4 x die Woche a`4 Stunden für die Pflege des Verkäufers, Einkäufe, Fahrdienste und Erledigungen zur Verfügung zu stehen. Wie gesagt, da was schönes draus zu "stricken", sollte man einen Anwalt überlasen. Mal kurz dazu gegooglt: Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#46
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Zitat:
Dem kannst du dich auch nicht entziehen. Wenn du verheiratet bist und du Pflege brauchst (die deine Frau nicht leisten kann) und du in eine Pflegeeinrichtung mußt, wird sie zahlen müssen. |
#47
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Zitat:
wie einfach es ist unseren Sozialstaat zu verarschen! Mehr sage ich nicht, sonst ist hier auch gleich wieder zu (Remmo, Al-Zair, Miris, Abou-Chaker lassen grüßen)!
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#48
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Zitat:
Für deutschen Rentner und seine Nachfolger funktionieren die Gesetze noch sehr gut. (wenn es um Forderungen von diesen geht) Geändert von Eugen_wue (26.08.2019 um 14:47 Uhr)
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#49
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Zitat:
Immerhin müssen sie dort nicht putzen, kochen usw., ist also schon weniger mühsam als ein eigener Haushalt. Und wenn dann die Pflege nötig wird, ist man schon da und muss sich nicht erst um Heinplatz, Umzug und ähnliches kümmern.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#50
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Zitat:
Ich hab da nämlich auch keinen Bock drauf. |
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