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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.03.2017, 22:43
Täuberich Täuberich ist offline
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Standard 16 Tonnen Bootstrailer für Sattelzugmaschine vor der Verschrottung retten

Hilfe, ich verzweifle!

Ich habe einen Bootspezialanhänger für eine Sattelzugmaschine.

derartige Hänger sind eigentlich nie im Angebot, wer aber grade einen braucht, kann richtig viel Freude daran haben.

Mein Boot wird nächste Woche gekrant, danach ist der Hänger übrig. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: den Hänger verschrotten (wofür er viel zu schade ist) oder es findet sich ganz kurzfristig jemand, der das Teil gebrauchen kann.

Zwei Links dazu:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?p=3597710

und:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=213364

Dieser Hänger darf auch hinter einer 7,5 t Sattelzugmaschine mit alter Führerscheinklasse 3 mit insgesamt 18,75 Tonnen Gesamtmasse legal gefahren werden! regelmässige ärztliche Untersuchung ab 50 Jahre Lebensalter vorausgesetzt

Aufgrund der kurzen Zeit bis zur Entsorgung wähle ich bewußt nicht den Weg über die Rubrik Verkauf Bootszubehör, mir gehts nicht ums Geld sondern um die Erhaltung des Nutzens dieses aussergewöhnlichen Hängers.

Wer Interesse hat: mein Preis liegt beim angebotenen Schrottwert (rund 1.000 € für 5 - 6 t Altmetall), Bedingung ist Abholung mit Sattelzugmaschine innerhalb der nächsten 2-3 Wochen in Heilbronn (50 km nördlich von Stuttgart).

Am Trailer hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert, alle Angaben der Links gelten noch.

Schnelle Anfragen beantworte ich sehr gerne via persönliche Nachricht.

Andreas



Liebe Mods, bitte nicht wegen falscher Rubrik löschen, mir ist es egal ob der Verschrotter das Teil kriegt oder eben hoffentlich ein Bootsfreak, dem das Teil noch viele Jahre dient!

Geändert von Täuberich (29.03.2017 um 22:51 Uhr)
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  #2  
Alt 30.03.2017, 07:04
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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Aso für den Schrott wäre der Hänger wirklich viel zu schade.

Schreib mals Dirk S hirr aus dem BF an. Der macht Bootstransporte und kann den Hänger vllt. gebrauchen.
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  #3  
Alt 30.03.2017, 09:19
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Ich melde mal Interesse an, muss aber noch den Transport klären.
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  #4  
Alt 30.03.2017, 09:32
Hehehe Hehehe ist offline
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Ich stelle mich hinter Ring18 in die Schlange ...
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  #5  
Alt 30.03.2017, 10:28
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
... mit alter Führerscheinklasse 3 ..
Bist du dir da sicher?

Auf den Fotos sieht es nämlich so aus, als ob die Achsen mehr als 1 m auseinander sind, dann wärs ein 2-Achser und nicht mehr mit dem alten 3er zu fahren.
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  #6  
Alt 30.03.2017, 11:12
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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Zugfahrzeug unter 7,5 t, Anhänger das 1,5 fache, somit 18 t ZGG, Achsen sind unter 1 Meter.
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  #7  
Alt 30.03.2017, 11:20
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piranha miura piranha miura ist offline
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ich würde ihn auch nehmen, Abholung kein Problem, wofür hat man 'ne Spedition
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  #8  
Alt 30.03.2017, 11:49
RING18 RING18 ist offline
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Ich bin raus.

Abholen kein Problem aber legal ein Boot damit zu transportieren geht wegen der geänderten Regelung für Kurzzeitkennzeichen nur wenn der Trailer angemeldet ist und TÜV/SP hat.

Damit ist es für mich einfacher und günstiger einen Tieflader zu mieten.
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  #9  
Alt 30.03.2017, 12:46
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Zugfahrzeug unter 7,5 t, Anhänger das 1,5 fache, somit 18 t ZGG, Achsen sind unter 1 Meter.
Das sieht auf den Bildern aber ganz anders aus und in der BE steht eindeutig "2 Achsen".

Also nix mit Kl3.
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.

Geändert von jessig1 (30.03.2017 um 12:53 Uhr)
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  #10  
Alt 30.03.2017, 12:47
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Kielerjunge Kielerjunge ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Zugfahrzeug unter 7,5 t, Anhänger das 1,5 fache, somit 18 t ZGG, Achsen sind unter 1 Meter.



Die Achsen in dem Bild , erste Link, sollen weniger als 1 Meter haben
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  #11  
Alt 30.03.2017, 13:09
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Sorry, wenn ich einige entäusche, aber der Satteltrailer ist definitiv ein Doppelachser (Zweiachser) und KEIN Tandemachser.
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  #12  
Alt 30.03.2017, 13:49
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Kielerjunge Kielerjunge ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Sorry, wenn ich einige entäusche, aber der Satteltrailer ist definitiv ein Doppelachser (Zweiachser) und KEIN Tandemachser.


Genau so ist es .....
Steht ja schon in der Überschrift .... 16 Tonnen , und in dem Gutachten,
erster Link, sind die Daten ersichtlich.
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  #13  
Alt 30.03.2017, 14:48
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Also in meinem Klasse 3 Füherschein steht bei Klasse 2:
Zitat:
Züge mit mehr als drei Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs - das Mitführen der nach §18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO zulassungsfreien Anhänger bilden keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift -
Und bei Klasse 3:
Zitat:
alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören
Und §18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO gibts in dieser Form nicht mehr, ist ersetzt durch Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3:
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[…] 2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
[…]
Meine Interpretation (müsste man mal juristisch überprüfen): wird der Trailer als Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten zugelassen - zulassungsfrei mit grünem Kennzeichen - unterliegt er nicht der 3-Achsen-Auflage des alten Klasse 3.

Und schon fährst Du ihn legal mit Klasse 3.

(Habe ich herausbekommen, weil Kumpel Olli seinen Bootstrailer mit drei Achsen gebaut hat, also auch kein Tandemachser, und ich ihn trotz altem Klasse 3 noch fahren darf.)

Achtung: wer seinen Führerschein auf die neue Karte umschreiben lässt, muss aufpassen, dass er sich die Klasse C1E79 rettet - die umfasst die Lücke zwischen Klasse 3 (max. 3 Achsen, damit indirekt max. 18,75to) und C1 (max. 12 Tonnen, aber beliebig viele Achsen).
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Andreas
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  #14  
Alt 30.03.2017, 14:56
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
zulassungsfrei mit grünem Kennzeichen
Zulassüngsfrei ist was anderes.
Grünes Kennzeichen = Zulassungspflichtig aber Steuerfrei.
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  #15  
Alt 30.03.2017, 15:03
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piranha miura piranha miura ist offline
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den hier angebotenen Sattelauflieger/Bootstransporter bewegt niemand mit der "alten Klasse 3" legal auf öffentlichen Strassen, Punkt. Die ganze Diskussion aus geballtem Halbwissen und sinnfrei aneinander gereihten Paragraphen und deren beliebigen Kombination/Interpretation hatten wir schon x-mal und führt zu nichts. In meinen Augen ist es auch besser, dass solch Geschleuder nicht von Leuten gefahren wird/werden darf, die sonst nur einen PKW mit Anhänger bewegen. Nur meine bescheidene Meinung...
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Geändert von piranha miura (30.03.2017 um 15:11 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler beseitigt...
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  #16  
Alt 30.03.2017, 15:05
Hehehe Hehehe ist offline
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Mit der alten Klasse 3 sind Sattelzüge generell auf max. 7,5 t zGm begrenzt. Was Lala0 beschreibt, geht erst nach dem Umschreibung auf die Karte und auch da gibt es seitens des Verkehrsministeriums keine eindeutige Aussage. Genauer gesagt - da gibt es seitens des Verkehrsministeriums zwei widersprüchliche, eindeutige Aussagen.

Hintergrund ist, dass für den alten 3er der komplette Sattelzug das Fahrzeug ist. Und das ist auf 7,5 t begrenzt. Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um ein Zugfahrzeug mit Anhänger.
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  #17  
Alt 30.03.2017, 15:15
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So ist es, bin früher auch mal einen Sattelzug gefahren mit 7,5t zGG. Den durften alle Kollegen mit dem 3er fahren.
Alles mehr wie 7,5t ist nur mit 2er zu bewegen.
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  #18  
Alt 30.03.2017, 15:51
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Ich hab übrigens die Klasse 2, und 3, und 4, und, und, und .......
würde zu lange dauern, die alle aufzuzählen........

Aber um hier noch ein bisschen Feuer reinzubringen .....
wie sieht es denn mit der Mautgebühr auf Autobahnen und bestimmten
Landstraßen aus, soll ja ab 12 Tonnen richtig teuer werden .......

Das muss beim Kauf ja alles einberechnet werden.
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  #19  
Alt 30.03.2017, 16:19
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von Kielerjunge Beitrag anzeigen
aber um hier noch ein bisschen Feuer reinzubringen .....

Zitat:
Zitat von Kielerjunge Beitrag anzeigen
wie sieht es denn mit der Mautgebühr auf Autobahnen und bestimmten
Landstraßen aus, soll ja ab 12 Tonnen richtig teuer werden .......
Maut zahlste natürlich, ab 11,99t ist aber leider Geschichte, geht jetzt ab 7,5t los
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  #20  
Alt 30.03.2017, 16:20
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
den hier angebotenen Sattelauflieger/Bootstransporter bewegt niemand mit der "alten Klasse 3" legal auf öffentlichen Strassen, Punkt. Die ganze Diskussion aus geballtem Halbwissen und sinnfrei aneinander gereihten Paragraphen und deren beliebigen Kombination/Interpretation hatten wir schon x-mal ....
Absolut richtig geschrieben!

Was das schlimme dabei ist, etliche ältere Zeitgenossen fahren Gespanne, die sie so gar nicht mehr fahren dürften nur weil sie es nicht wissen und soo stolz auf ihren behaltenen "grauen/rosa Lappen" sind.

Viel Vergnügen bei der nächsten Kontrolle od., noch schlimmer, Unfall.
Die Versicherung wird sich freuen nicht zahlen zu müssen, weil es ein "fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" war.

Und nochwas, um die Verwirrung noch zu steigern: Ein Anhänger ist zum anhängen und ein Auflieger ist kein Anhänger!
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  #21  
Alt 30.03.2017, 16:21
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Eigentlich wollte Andreas nur was gutes tun.
Die Frage war ,wer will den Auflieger vor dem verschrotten retten.

Gruß Wolfgang
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  #22  
Alt 30.03.2017, 16:24
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hatte mich ja schon gemeldet....
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  #23  
Alt 30.03.2017, 16:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zulassüngsfrei ist was anderes.
Grünes Kennzeichen = Zulassungspflichtig aber Steuerfrei.
Ich präzisiere mich: "ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren", aus dem gem. §3 KraftStG unmittelbar die Steuerfreiheit folgt.

Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Mit der alten Klasse 3 sind Sattelzüge generell auf max. 7,5 t zGm begrenzt. Was Lala0 beschreibt, geht erst nach dem Umschreibung auf die Karte und auch da gibt es seitens des Verkehrsministeriums keine eindeutige Aussage. Genauer gesagt - da gibt es seitens des Verkehrsministeriums zwei widersprüchliche, eindeutige Aussagen.

Hintergrund ist, dass für den alten 3er der komplette Sattelzug das Fahrzeug ist. Und das ist auf 7,5 t begrenzt. Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um ein Zugfahrzeug mit Anhänger.
Sattelauflieger hatte ich übersehen. Dann wird das in der Tat nichts mit Klasse 3.
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Andreas
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  #24  
Alt 30.03.2017, 17:06
Täuberich Täuberich ist offline
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Sorry, bin grade erst heimgekommen, ich bedanke mich für die PNs, die ich inzwischen beantwortet habe.

Über die rechtliche Situation mit FS3 will ich mangels exakter Kentnisse lieber nicht diskutieren.

Andreas
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  #25  
Alt 30.03.2017, 18:24
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Und nochwas, um die Verwirrung noch zu steigern: Ein Anhänger ist zum anhängen und ein Auflieger ist kein Anhänger!
Du, für die - auch deine - Verwirrung habe ich auch noch was: das stimmt nämlich so nicht mehr. Es gilt eben nur noch für den alten 3er (und evtl. für den CE79, das ist unklar). Im heutigen, deutschen Zulassungsrecht gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, da musste D sich an die EU anpassen. So wie mit den vielen neuen FS-Klassen.

Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Über die rechtliche Situation mit FS3 will ich mangels exakter Kentnisse lieber nicht diskutieren.
Keine Sorge, das machen wir schon für dich
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