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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
In diesen Yacht-Haftpflicht-Bedingungen und in diesen Bedingungen zu Skipper-Haftpflicht-Versicherung steht im §4 Führerscheiklausel: Ist für das Führen eines Wassersport-Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Es kommt halt auch auf die richtige Versicherung an . Mehr als der SBF-See ist nun mal behördlich nicht vorgeschrieben. . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#77
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Das wäre wie wenn ich zur Kartbahn gehe und mir einen Kart leihe.
Bei einem Unfall wird die Rennlizenz eingefordert. Es gibt nur einen Pflichtschein und nur diesen kann die Versicherung fordern. |
#78
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Zitat:
Sicher kann der Verchartere fordern was er möchte, ist ja schließlich sein Boot. Aber in erster Linie will der Vercharterer verchartern oder warum wurde der Charterschein erfunden Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#79
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Liebe Grüße Mattze
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#80
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Karibik: Meiner bescheidenen Erfahrung nach sind die Vercharterer nur an einem Schein intersesiert: Master oder American EXpress?. Damit bekommst du bei gefühlt 95% der Karibischen Charterbetriebe das Boot, welches du möchtest.
Die meisten Kunden kommen da wohjl aus USA, die gucken bei der Frage nach nem vorgechriebenem Segel(Motor)schein nur häh?e mässig aus der wäsche. Wenn ich allerdings in D bei nem deutschen Vercharterer buche kann es sein das selbiger nen Segelschein fordert. (Könnte damit zu tun haben, das die Karibik hier noch segeltechnisch in nem "exklusiven" Ruf steht. (mM zu unrecht)
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#81
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Zitat:
Auch deutsche Vercharterer werden wohl vorrangig an Geld-Scheinen interessiert sein, der Rest wird ggf. mit der Kaution und der Verischerung geregelt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#82
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Zitat:
Welchen Segelschein sollte der Vercharterter den deiner Meinung nach einfordern? |
#83
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hier mal die Charterbedingungen von Kiriacoulis (einer der größten Vercharterer im Mittelmeer: http://www.kiriacoulis.com/charter.html (unter Sailing Qualification). Habe über 15 Jahre bei verschiedenen Anbietern im gesamten Mittelmeer gechartert und musste immer neben dem SFS-See den BR/SKS-Schein nachweisen.
Die Kaskoversicherungen der Charteryachten (also Boote der Vercharterer) verlangen mitunter den SKS, SSS oder SHS als formalen Befähigungsnachweis, eine Segelyacht führen zu können. Unabhängig davon sollte der Prüfungsumfang dieses Scheins beherrscht werden, der im Bereich Seemannschaft und Navigation deutlich über die Anforderungen des SBF See hinausgeht. Es geht nicht um die Haftpflicht-/Kaskoversicherung für das eigene Boot. Gruß Roland |
#84
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Karibik ohne SBF, nur Kreditkarte ;-)
Zitat:
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
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Bis jetzt wollten die immer nur Geld oder die Amex sehen, nach einem Schein hat niemand gefragt egal wo wir Gechartert haben.
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#86
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na ja vielleicht ist der Unterschied ob ich 32 Füsse oder 52 Füsse chartere so wie in meinen Fällen.
Gruß Roland |
#87
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Charter in Griechenland bei 40 Fuß Katamaran brauchst du nur SBF und ich hab noch nie einen Funkschein gezeigt hab ich auch nicht.
Aber wenn die zu fahrende Länge auf 20 m steigt dann werden die Charterkäne weiter wachsen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#88
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#89
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Wenn ich das richtig gelesen habe, ist dieser Artikel auch vom Zeitpunkt der ersten Euphorie, die nun gesunder Skepsis gewichen ist...
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Gruß Andreas
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Leider ist bislang der eigentliche Verordnungstext noch nicht veröffentlicht. Auch ein paar spezielle Einzelpunkte werden noch diskutiert bzw. sind noch nicht genau bekannt. Da es zum anvisierten Termin nun nur noch 1 Monat hin ist, wird es immer weniger wahrscheinlich, dass dieser Termin tatsächlich gehalten wird/werden kann. Ist aber alles Kaffeesatzlesen - warten wir es ab.
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Liebe Grüße Mattze |
#91
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Noch 5 Tage und ich höre die Buschtrommeln... :-D
Es scheint zu werden...
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Gruß Andreas |
#92
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Naja es wird sich ja kaum was Ändern außer dem Aussehen des Scheins.
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#93
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Was hörst Du denn? Noch ist kein Verordnungstext veröffentlicht.
Meiner Meinung ist der Termin 1.5. unhaltbar! Checkkartenformat, nur noch ein Schein mit Fahrtbereichen (Küste(See)/Binnen), Binnen Längengrenze von 15 auf 20 m, deutlich höhere Gebühren, Prüfungen für den Bereich See auch im Ausland, Praxis und Theorie See auch bei zwei verschiedenen PAs, ...
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Liebe Grüße Mattze |
#94
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Zitat:
Ich als nur Binnen Inhaber darf nach dem Umschreiben nicht auf See und umgekehrt. (Ich denke aber das hast du gemeint) Längenbegrenzung ist ebenfalls nicht auf allen Gewässern aufgehoben. Auf dem Rhein bleibt die 15m Begrenzung. Darüber raus benötigt man spezielle Patente. Die anderen Dinge werden sich zeigen.... Sind teilweise Erleichterungen. Das es teurer wird ist ja klar... |
#95
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Hi!
Mich hat es auch interessiert und ich habe mal vor ein paar Tagen das Bundesgesetzblatt gewälzt. Haha, habe nix gefunden. Im Ankündigen haben sie immer eine grosse Fresse. Die Umsetzung zieht sich dann lange hin (Wie war das noch mit der Reformierung der Prüfung für den SBF?)
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#96
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Da sich für Führerscheininhaber nichts wesentliches Ändert ist diese Reform für mich relativ uninteressant.
Da ich nur den SBF Binnen besitze darf ich auch nach der Reform nicht auf See Fahren. Die Friegabe auf 20m Betrifft mich als Rheinfahrer auch nicht. Also ist es für mich nur ein anderes Aussehen des Führerscheins wenn ich ihn den tauschen sollt (was ich nicht vor habe). |
#97
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Es soll aber Leute geben, die gern ein größeres Boot fahren würden, die Ausbildung betrieben, ... und insbesondere die, die den Schein erst machen möchten, und die interessiert überhaupt nicht das Alt-Führerscheininhaber keine Änderungen sehen.
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Liebe Grüße Mattze |
#98
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Wenn die es jetzt noch schaffen die ganzen Funkscheine, das Radarpatent, Pyroschein und Sachkunde mit auf das gleiche Plastik zu bekommen kann man das Boot gleich ein paar Fuß kleiner kaufen wenn man nicht den Riesenstapel Papier mitschleppen muss Da braucht man dann auch die 20m auf dem Rhein nicht.
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Gruß Jürgen |
#99
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Zitat:
Was macht man wenn man den Führerschein macht? Man geht zu einer Bootsfahrschule und macht dort den Schein. Entweder macht man dort den Binnenschein, den Seeschein oder halt beide. Dies ist nach wie vor möglich. Da hat sich ja nichts geändert. Wenn man dann statt der Faltkarte die der Kumpel hat ne Plastikkarte bekommt ist eventuell das Erstaunen groß aber sonst nicht mehr. Ich mach doch nicht bei einer Fahrschule in Hamburg die Theorie und in Mannheim die Praxis.... Daher sind die Änderungen Großteiles zwar ok aber für die meisten wohl uninteressant. |
#100
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Ja, für viele sind die Änderungen wenig interessant, aber einige werden ihren Nutzen daraus ziehen können. Allein schon die Möglichkeit, bei einem Durchfaller kurzfrisig wiederholen zu können ohne einen Monat Wartezeit dürfte dem einen oder anderen schon nützlich sein. Auch die Möglichkeit, bei zwei verschiedenen Prüfungsausschüssen Theorie und Praxis ablegen zu können, macht es manchmal leichter - und kann auch Geld sparen helfen.
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Gruß Ewald |
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