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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3551  
Alt 26.07.2016, 16:00
Rainerli Rainerli ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Wenn du das Boot in Spanien von einen nicht EU Eigner kaufst, führst du es formal nach Spanien ein, also geht hier auch eine Versteuerung.

Das Boot kann immer nur dort versteuert werden, wo es physisch auch anwesend ist.

Nach der Versteuerung kannst Du das Boot dann nach HR überführen.
Klasse - danke! Das heisst für mich 4% Steuerersparnis (E vs. HR)
Aber wenn ich die Beiträge richtig interpretiere, wird auch noch Zoll fällig. Insofern, weiss jemand, wieviel die Spanier an Zoll verlangen, wenn ein "Nicht-EU" Boot plötzlich den Besitzer wechselt und der neue Eigner (ich) ein EU Bürger ist?
Wenn die Spanier erstmal 10% Zoll verlangen (vom KP) und dann noch 21% EUmST, dann gute Nacht...

Seufz

Rainer
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  #3552  
Alt 26.07.2016, 16:08
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Rainerli Beitrag anzeigen
Klasse - danke! Das heisst für mich 4% Steuerersparnis (E vs. HR)
Aber wenn ich die Beiträge richtig interpretiere, wird auch noch Zoll fällig. Insofern, weiss jemand, wieviel die Spanier an Zoll verlangen, wenn ein "Nicht-EU" Boot plötzlich den Besitzer wechselt und der neue Eigner (ich) ein EU Bürger ist?
Wenn die Spanier erstmal 10% Zoll verlangen (vom KP) und dann noch 21% EUmST, dann gute Nacht...

Seufz

Rainer
Das ist ein EU geregelter Zoll ....also überall gleich...welches Boot ist es denn....vielleicht fällt gar nix an........eine niedrige Rechnung wäre von Vorteil.....😉😉😉😉
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  #3553  
Alt 26.07.2016, 16:19
Rainerli Rainerli ist offline
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Rechnung werd ich von Privat eher nicht bekommen, mehr einen Kaufvertrag. Und bei einer 58 ft. Yacht, BJ 2013 wird der Betrag leider auch nicht gerade klein
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  #3554  
Alt 26.07.2016, 16:23
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Mit der niedrigen Rechnung wäre ich vorsichtig, Doof sind die ja auch nicht

Zu klären ist auf alle Fälle, wie die Spanier das handhaben, Zeitwert oder Rechnungsbetrag

Zoll sollte in der EU gleich sein 1,7 % - aber halt von was ?

In HR zählt auf alle Fälle der Zeitwert nach deren Listen bei unserem damaligen Boot eine Katastrophe
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  #3555  
Alt 26.07.2016, 16:31
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Zitat:
Zitat von Rainerli Beitrag anzeigen
Rechnung werd ich von Privat eher nicht bekommen, mehr einen Kaufvertrag. Und bei einer 58 ft. Yacht, BJ 2013 wird der Betrag leider auch nicht gerade klein
Lese dir mal diesen Beitrag durch, würde das mal lieber 100%ig abklären, nicht dass es noch die 12 % Zusatzsteuer gibt, hab leider nix neueres gefunden.

http://www.rechtsanwalt-spanien-steu...achteigner-624

Geht es ja doch um einige Taler

Große Jachttransporteure sollten das wissen
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  #3556  
Alt 26.07.2016, 16:46
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In Malta würdest soviel ich weiß weniger zahlen..aber da würde ich mit Spezialisten reden.....vielleicht kann man es mit einem Spediteur abklären.....bei der Preisklasse lohnt sich ein Preisvergleich.....der wichtigste Punkt ist ob es eine etwaiger Luxussteuer und welcher Preis wird akzeptiert....einen niedrigen Kaufvertrag kannst immer schreiben.....es soll halt doch realistisch sein, der Zoll sagt seh, ob ers akzeptiert......ich würde mit eine. Spediteur in verschieden Ländern fragen....wer machts billiger....wenn Kroatien durch einen niedrigen Bemessungspreis billiger kommt, machst beim Spediteur das T-Papier....klarierst aus, fährst in eine kroatische Zollmarina und verzollst in Kroatien...
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  #3557  
Alt 26.07.2016, 17:03
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Die Versteuerung dürfte ja geklärt sein. Denk aber auch an die CE sonst bekommst das Boot niergends angemeldet.
WEnn der Voreigner kein EU-Bürger war brauchte er auch keine CE.
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  #3558  
Alt 26.07.2016, 21:48
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Bei 58 Fuss aus 2013 ist Malta die einzige vernünftige Lösung !
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  #3559  
Alt 26.07.2016, 21:50
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http://yachtregistrationmalta.com/
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  #3560  
Alt 26.07.2016, 21:51
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Bei uns hier in der OIM sind viele große Pötte mit Malta Flagge unterwegs
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  #3561  
Alt 29.03.2017, 14:11
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Hallo,

ich nutze mal diesen Fred...
Die Frage steht sicher schon auf den 178 Seiten, aber da blick ich nicht mehr durch.

Will ein Trailerboot, das in Kroatien in einer Trockenmarina steht (seit Jahren) kaufen.
Boot Bj. ca. 96 in Österreich zugelassen.
Will es nach D ziehen und hier Zulassen.

Was muss ich beachten, bzw. was wo nachzahlen?


Schönen Gruß

Michi
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  #3562  
Alt 29.03.2017, 17:13
Sandman Sandman ist offline
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Nachdem Österreich seit 01.01.1995 in der EU ist sollte ein CE Zertifikat dabei sein. Nachzahlen musst du nichts.


Grüße

Sandman
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  #3563  
Alt 29.03.2017, 17:15
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Das Boot ist Baujahr 1996. 😉

Gruß Wolfgang
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  #3564  
Alt 29.03.2017, 17:31
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Nachdem Österreich seit 01.01.1995 in der EU ist sollte ein CE Zertifikat dabei sein. Nachzahlen musst du nichts.


Grüße

Sandman
Unsinn.

CE Kennzeichnung bei Sportbooten ist erforderlich, wenn das Boot nach dem 16.6.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde/wird.
Das Boot ist offenbar VOR 1998 in Ö zugelassen worden, daher in der EU in Verkehr gebracht worden. Eine CE-Kennzeichnung ist daher nicht erforderlich und könnte auch nur nachträglich von einem benannten Körper gemacht werden, jedenfalls nicht vom Hersteller.

Wenn es einen Nachweis gibt, dass das Boot vor dem 16.6.98 in der EU zugelassen war (zB Ö Zulassungskopie), dann ist die CE Sache gegessen.

Da, wie bekannt, HR inzwischen EU ist und auf dem Weg zwischen HR und DE man normalerweise die EU nicht verlässt, sollte - ganz pragmatisch - an keiner Stelle nach einem Versteuerungsnachweis gefragt werden, der genau genommen vorhanden sein müsste.
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Gruss Andreas

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  #3565  
Alt 29.03.2017, 17:52
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michei1 michei1 ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Unsinn.

CE Kennzeichnung bei Sportbooten ist erforderlich, wenn das Boot nach dem 16.6.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde/wird.
Das Boot ist offenbar VOR 1998 in Ö zugelassen worden, daher in der EU in Verkehr gebracht worden. Eine CE-Kennzeichnung ist daher nicht erforderlich und könnte auch nur nachträglich von einem benannten Körper gemacht werden, jedenfalls nicht vom Hersteller.

Wenn es einen Nachweis gibt, dass das Boot vor dem 16.6.98 in der EU zugelassen war (zB Ö Zulassungskopie), dann ist die CE Sache gegessen.

Da, wie bekannt, HR inzwischen EU ist und auf dem Weg zwischen HR und DE man normalerweise die EU nicht verlässt, sollte - ganz pragmatisch - an keiner Stelle nach einem Versteuerungsnachweis gefragt werden, der genau genommen vorhanden sein müsste.
Danke!
Dachte jetzt eigentlich eher dran, dass das Boot ja schon vor dem EU Beitritt HRs dort gelegen war und erst jetzt wieder zurück gefahren wird. Nix mit der CE.
Die Zöllner an der HR Grenze kontrollieren schon öfters die Papiere.

Muss ich eigentlich ein Überführungskennzeichen am Ö Trailer anbringen, oder reicht das Ö Kennzeichen. Ich bin ja deutscher, da ist der Trailer doch mit dem Zugfahrzeug versichert, oder?

Schönen Gruss

Michi
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  #3566  
Alt 29.03.2017, 17:57
Sandman Sandman ist offline
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@ghaffy: bitte genau lesen: ich hab nicht geschrieben, dass man die CE unbedingt braucht!

@michei: wenn du durch Ö mit einem österreichischen Kennzeichen am Trailer fährst, dann muss dieser auch versichert sein.



Grüße

Sandman
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  #3567  
Alt 29.03.2017, 18:32
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
@ghaffy: bitte genau lesen: ...
Ja, ich habe eh genau gelesen. Wie gefühlte 7.245.321 mal hier im Forum beschrieben, geht die CE-Kennzeichnung bei Sportbooten auf RL 94/25/EG zurück, die auf den Tag vier Jahre nach ihrem Beschluss inkraft trat. Zwischen 1994 (Beschlussfassung) und 1998 (Inkrafttreten) wurde sie in Details ausgearbeitet.

Es gibt daher kein Boot vor dem genannten Datum, das über eine CE Kennzeichnung verfügen könnte (von den Fällen, die aufgrund der RL vorgesehen sind, abgesehen). Der EU-Beitritt Österreichs hat damit nichts zu tun.

Es kann den Fall nicht geben, dass ein Hersteller zB schon 1996 gültig CE-gekennzeichnet hätte.
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Gruss Andreas

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  #3568  
Alt 29.03.2017, 19:20
diri diri ist offline
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Meine mich erinnern zu können, dass der CE-Konform-Schrieb bei Anmeldung in Germany nicht mehr erforderlich ist, also wo ist das Problem, auch noch bei Baujahr 96, ich sehe keines,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #3569  
Alt 29.03.2017, 19:43
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ja, ich habe eh genau gelesen. Wie gefühlte 7.245.321 mal hier im Forum beschrieben, geht die CE-Kennzeichnung bei Sportbooten auf RL 94/25/EG zurück, die auf den Tag vier Jahre nach ihrem Beschluss inkraft trat. Zwischen 1994 (Beschlussfassung) und 1998 (Inkrafttreten) wurde sie in Details ausgearbeitet.

Es gibt daher kein Boot vor dem genannten Datum, das über eine CE Kennzeichnung verfügen könnte (von den Fällen, die aufgrund der RL vorgesehen sind, abgesehen). Der EU-Beitritt Österreichs hat damit nichts zu tun.

Es kann den Fall nicht geben, dass ein Hersteller zB schon 1996 gültig CE-gekennzeichnet hätte.
Die CE wurde geändert und danach kräht kein Hahn mehr. Nur beim Import in die EU und darum geht es ja hier nicht.

CE ist nicht mehr erforderlich.
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  #3570  
Alt 29.03.2017, 19:51
monetaer monetaer ist offline
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Du brauchst eine Nachweis, das irgendwann mal die MWST in der EU gezahlt wurde. Kaufe kein Boot wo dir ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann.

VG
Hans
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  #3571  
Alt 29.03.2017, 20:00
Benutzerbild von HighlineCasy
HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Am besten du erkundigst dich bei deiner Zulassungsstelle.
Die können dir am besten sagen was sie dann von dir sehen wollen.
Am besten wäre schriftlich geben lassen.
(Habe Abenteuerliches in Österreich mit ehem. D Boot erlebt, 5 Monate bis Zulassung BJ 2008 +CE)

Bzgl. Trailer: da nimmst dir aus Deutschland Kurzkennzeichen mit, der Verkäufer kann seine Kennzeichen mitnehmen und Abmelden. Oder du lässt dir die Papiere vom Trailer geben und meldest ihm gleich fix auf dich an.


LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy

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  #3572  
Alt 29.03.2017, 20:24
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...

CE ist nicht mehr erforderlich.
Wo hast du das her?

94/25/EG ist außer Kraft und wurde durch 2013/53/EU "überraschend" (nämlich seit 2013 angekündigt ) ersetzt.
Diese neue Direktive wurde mit der 10. ProdSV in deutsches Recht transformiert (29.11.16).

Was sich meines Wissens geändert hat: Bei der Registrierung (WSA usf.) in DE muss man die Konformitätserklärung nicht mehr vorlegen.


Wie kann man daraus ableiten, dass CE nicht mehr erforderlich sei?

Gem. dieser neu gefassten Verordnung interessiert das in bestimmten Teilen auch den Privaten, auch wenn das WSA Kennzeichen ohne CE-Nachweis hergibt und CE nun in die alleinige Verantwortung des Bürgers legt.

Nur so als Beispiel: Der Betrieb von Sportbooten ab BJ 1998 ohne CE ist zB auf Seeschifffahrtsstraßen und in dt. Küstengewässern nach wie vor nicht erlaubt. (§ 3 SeeSpbootV).

Also CE gibt's, ist erforderlich, beim Kennzeichenantrag braucht man es nicht mehr vorlegen.

Oder hast du da neuere Quellen?
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  #3573  
Alt 29.03.2017, 20:39
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wo hast du das her?

94/25/EG ist außer Kraft und wurde durch 2013/53/EU "überraschend" (nämlich seit 2013 angekündigt ) ersetzt.
Diese neue Direktive wurde mit der 10. ProdSV in deutsches Recht transformiert (29.11.16).

Was sich meines Wissens geändert hat: Bei der Registrierung (WSA usf.) in DE muss man die Konformitätserklärung nicht mehr vorlegen.


Wie kann man daraus ableiten, dass CE nicht mehr erforderlich sei?

Gem. dieser neu gefassten Verordnung interessiert das in bestimmten Teilen auch den Privaten, auch wenn das WSA Kennzeichen ohne CE-Nachweis hergibt und CE nun in die alleinige Verantwortung des Bürgers legt.

Nur so als Beispiel: Der Betrieb von Sportbooten ab BJ 1998 ohne CE ist zB auf Seeschifffahrtsstraßen und in dt. Küstengewässern nach wie vor nicht erlaubt. (§ 3 SeeSpbootV).

Also CE gibt's, ist erforderlich, beim Kennzeichenantrag braucht man es nicht mehr vorlegen.

Oder hast du da neuere Quellen?
Lt neuem Produktsicherheitsgesetz ist der Importeur einer Ware in die EU verantwortlich dass das Teil eine CE hat.
Da dies hier nicht der Fall ist (Boot ist ja schon in der EU) und das Boot vor 1998 gebaut wurde ist die CE hier nicht erforderlich.
Für die Anmeldung ist sie eh nicht releevant.
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  #3574  
Alt 29.03.2017, 20:41
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Zitat:
Zitat von monetaer Beitrag anzeigen
Du brauchst eine Nachweis, das irgendwann mal die MWST in der EU gezahlt wurde. Kaufe kein Boot wo dir ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann.

VG
Hans
Stimmt nicht ganz....die Aufbewahrungspflicht endet mit 7-10 Jahren...deshalb fragt keiner innerhalb der Eu bei 20 Jahre alten Booten....wichtiger sind Papiere, das das Boot die letzten Jahre im Eu-Gebiet war.....Marinaplatzrechnungen, Reperaturrechnungen und Anmeldebestättugungen sind auch hilfreich.....lag das Boot in einer kroatischen Marina reichen die Verzollungspapiere...

Trotz MWSt- Nachweis kann das Boot wieder steuerpflichtig werden wenn das Boot drei Jahre außerhalb der EU war....oder wenn das Boot vor dem Eu Beitritt Kroatiens Zollmarina lag und nicht ordnungsgemäß wieder eingeführt wurde...

Ich will damit nur sagen dass man sich auf den Mehrwertsteuernachweis nicht blind verlassen sollte.....bei so alten Booten ist eine Historie der letzten 10 Jahre wichtiger....wenn da alles passt kann man auch ein älteres Boot ohne MWSt Nachweis kaufen
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  #3575  
Alt 29.03.2017, 20:54
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Boot: Grand 650 RIB
3.053 Danke in 1.512 Beiträgen
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Bei so eine alten Gruke fragt kein Mensch nach der Steuer
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