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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.12.2002, 12:04
VirginWood
Gast
 
Beiträge: n/a
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Soooooooooooooory Gerd
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  #27  
Alt 02.12.2002, 12:19
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Gut, damit ist die Sache für mich erledigt
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #28  
Alt 02.12.2002, 13:06
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Beiträge: 3.571
1.832 Danke in 726 Beiträgen
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Aber Gerd,

da hättest Du das gesamte forum einladen können
__________________
Charly
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  #29  
Alt 02.12.2002, 15:27
Benutzerbild von Wolfgang B.
Wolfgang B. Wolfgang B. ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Neustadt am Rbg. MY Sealine 220 Family - LUNA - DJ5977 - DSC 211 387 910 - Binnen, Ostsee, Adria
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30 Danke in 21 Beiträgen
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So, hier das erste Angebot aus dem Boote-Magazin-Service
Kennt jemand den
Yachtversicherungsvermittlung Frank Dawideit :?:

@ Charly
Wenn ich es Richtig verstehe, sind hier keine Ausschlüsse drin, denn es wird ja von Allgefahren Abdeckung gesprochen.
Der Kasko Betrag ist 0,72% von 25000,- Versicherungssumme.



Yachtversicherungen vom Spezialisten



Yachtversicherungsvermittlung Frank Dawideit
2. Dezember 2002



Herrn
Wolfgang Biedermann





Angebot


Name der Yacht / Hersteller / Typ :Sealine, 220 Family, Baujahr 1991

Zeitwert Ihrer Yacht inkl. Zubehör und Trailer € 25.000,00
Persönliche Effekten Wert bis € 500 mitversichert € 2.000,00
Kaskoversicherung ( Feste Taxe ) mit € 1.000,00 Selbstbeteiligung
Geltungsbereich : Ost- Nordsee, alle Binnengewässer Europas und Mittelmeer
Allgefahrendeckung
Schadenfreiheitsrabatt 40 %
Haftpflichtversicherung 205 PS € 3,5 Millionen Pauschal für Personen und Sachschäden
Segelfläche qm
Beitrag Kaskoversicherung € 180,00 p.a.
Beitrag Maschinendeckung € 25,00 p.a.
Beitrag persönliche Effekten € 14,40 p.a.
Beitrag Haftpflichtversicherung € 148,28 p.a.
Beitrag Trailerhaftpflichtversicherung € p.a.


Gesamtprämie netto € 367,68 p.a.
Zzgl. Versicherungssteuer z.Z. 16 % € 58,82 p.a.

Gesamtprämie brutto € 426,50 p.a.

Sollten Sie zu meinem Angebot noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gern unter o.g. Rufnummern zur Verfügung. Ich hoffe, Ihnen ein interessantes Angebot unterbreitet zu haben und würde mich freuen, den Auftrag von Ihnen zu erhalten.



Mit freundlichen Grüßen

Frank Dawideit




Grundlage des Angebotes sind die AVB
( Allgemeine Bedingungen für die Kasko- Versicherung von Wassersportfahrzeugen 01.01.1985 )
und die besonderen Bedingungen zur Kasko- Versicherung für Wassersportfahrzeuge ( Stand 1.99 )
( AUSZUG )

Maschinenklausel 01/99
(Gilt nur, wenn sie bei Antragstellung vereinbart wurde!)
Für Motorboote gegen Zuschlag von € 25,- netto.
Entgegen Klausel 3.3.1 der AVB leistet der Versicherer Ersatz für Schäden an maschinellen und technischen Einrichtungen des Schiffes, die entstanden sind als Folge :
= einer versicherten Gefahr
= eines verborgenen Mangels, der auf einem Material- oder Konstruktionsfehlers beruht
= eines Konstruktionsfehlers oder Mangels
= eines Wellenbruchs
Versicherungstaxe 01/99
Die angegebene Versicherungstaxe gilt als Versicherungswert auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung. Für Boote nicht älter als 2 Jahre ist der Neuwert Grundlage der Taxe. Die Klausel 5 der AVB
( Versicherungssumme / Versicherungswert / Unterversicherung ) gilt als aufgehoben
Wrackbeseitigungsklausel 01/99
Der Versicherer leistet bei einem durch diese Versicherung zu entschädigenden Versicherungsfall Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der Bergung und/oder Beseitigung/Vernichtung des versicherten Bootes bis zur vereinbarten Kasko-Versicherungssumme, mindestens aber bis
€ 125.000,- . Die Höchstentschädigung für Kosten dieser Art beträgt
€ 500.000,- je Schadenfall. Voraussetzung ist, daß die Aufwendungen durch die Befolgung behördlicher Anordnung entstanden sind oder
die Aufwendungen durch die Befolgung der Weisungen des Versicherers entstanden sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zur Verhinderung oder Beseitigung von Umweltschäden, insbesondere der Verunreinigung von Wasser, Luft oder Boden. Der Versicherer leistet nur insofern Ersatz, als eine Ersatzleistung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Ein Übergang der Rechte an dem zerstörten Boot auf den Versicherer findet mit der Ersatzleistung für die Aufwendungen gemäß Nr. 1 nicht statt. Insbesondere übernimmt der Versicherer keine Haftung aus dem Vorhandensein des zerstörten Bootes.
Rückreisekosten
In Ergänzung zu Ziffer 3.7 der AVB ersetzt der Versicherer bei Vorliegen eines im Rahmen dieser Police ersatzpflichtigen Schadenfalls auch die Kosten
= für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers und für alle zum Schadenzeitpunkt an Bord befindlichen Personen.
= für die Rückfahrt zum Schadenort oder zur nächstgelegenen Werft für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde.
Die maximale Höchstentschädigung beträgt je Schadenfall
€ 2.500,-
Winterliegezeit / Transporte
In Ergänzung zu Ziffer 2 der AVB gelten auch Fährtransporte
( Transport des getrailerten Fahrzeugs per Fähre ) und alle üblichen Aufenthalte an Land
( z.B. Winterlager und Werftaufenthalt ) mitversichert
Fahr- und Seeuntüchtigkeit
Der Versicherer wird sich nicht auf Ausschluß der Fahr- und Seeuntüchtigkeit gemäß Ziffer 3.4.1 und 3.4.2 berufen, sofern der Versicherungsnehmer oder der verantwortliche Bootsführer diese nicht zu vertreten hat.

Rabattretter
Nach 5 aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren entfällt einmalig die Rückstufung im Schadenfall.

Fahrtgebiet
Europäische Binnengewässer, Ostsee, Nordsee, Mittelmeer einschließlich Dardanellen.


Schadenfreiheitsrabatt – Klausel 01/99
Es wird ein Schadenfreiheitsrabatt nach folgenden Rabattklassen gewährt:
1.) SFR I nach einem schadenfreien Versicherungsjahr. 15 %
2.) SFR II nach zwei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren. 25 %
3.) SFR III nach drei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren. 30 %
4.) SFR IV nach vier aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren. 40 %

Schadenfreiheitsrabatte werden übernommen !

Die Rückstufung erfolgt je Schaden um eine Rabattstufe. Bei mehreren Schäden in einem Versicherungsjahr wird die entsprechende Anzahl von Rabattstufen bis maximal SFR 0 % zurückgestuft.
Der SFR wird nach Erfüllung der Voraussetzungen automatisch bei den nächsten Folgebeiträgen berücksichtigt.
Nach 8 schadenfreien Versicherungsjahren erhöht sich für Dieselschiffe und Verdränger der SFR auf 50 % der Jahresnettoprämie. Für die Gewährung dieses Rabattes gelten die jeweils aktuellen Tarifierungsvorschriften.
Der Schadenfreiheitsrabatt ist personengebunden und nicht auf fremde Personen übertragbar.


Erweiterte Zubehördeckung
In Ergänzung zu Ziffer 1 der AVB gelten Inventar, Ausrüstungsgegenstände und Zubehör auch dann gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch versichert, wenn sie sich innerhalb geschlossener Räumlichkeiten am ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers befinden.
Stilliegen vor offener Küste
Der Versicherer beruft sich abweichend von Ziffer 3.4.4. der AVB nicht auf den Ausschluß für unbemanntes Stilliegen vor offener Küste, sofern sich das versicherte Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt in einem dafür vorgesehenen Bojenfeld befunden hat.
Allgefahrendeckung mit fester Taxe
Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
In eigener Sache
Falls Sie sofortige Deckung benötigen, rufen Sie uns an.
Auch im Schadensfall sind wir jederzeit unter den angegebenen Rufnummern zu erreichen.
Vergleichs- Angebote und Beratung in anderen Versicherungssparten können Sie auch gern anfordern.

Hochglanzwerbung macht Versicherungsschutz nicht besser, aber teurer !

Wir verwenden aus Umwelt- und Kostengründen keine Hochglanzprospekte.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Verständnis.
__________________
Gruß Wolfgang


Eins kann mir keiner nehmen,
und das ist die pure Lust am Leben
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  #30  
Alt 02.12.2002, 16:23
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Beiträge: 3.571
1.832 Danke in 726 Beiträgen
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Hallo Wolfgang,

wollen wir wetten, dass in den Versicherungsbedingungen Ausschlüsse gemacht sind :?: :?:

Schau mal beispielhaft in den Thred den ich weiter oben angegeben habe. 70 % aller Versicherungsunternehmen die ein Angebot abgegeben hatten, hatten diesen Ausschluß drin.
Du mußt jede Bedingung genau durchlesen wenn Du nicht Gefahr laufen willst "auf die Schnauze" zu fallen. Natürlich mußt Du eine Versicherung nach Deinen Bedürfnissen aussuchen. Bei mir war es so, dass ich keine Versicherung gebrauchen konnte, die z.B. Frost-Folgeschäden ausschliesst.
__________________
Charly
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  #31  
Alt 03.12.2002, 00:09
Benutzerbild von provence
provence provence ist offline
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Beiträge: 848
Boot: Hasla 21
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@Sailor17


Eerdmans (NL) hat mein Boot (8m Gleiter, Bj. 72) ohne Auflagen wie Sachverständigen und so versichert! Kann sein das ich denen ein Foto des Bootes hab zukommen lassen, bin mir da aber nicht mehr so sicher!
Jahresprämie unter 200 Euro.

Gruss
Ricky
__________________
Grüße vom Pottkind
Ricky
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