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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.07.2018, 15:42
sct sct ist offline
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Standard Wasssersporthaftpflichtversicherung : Verhalten wenn's "passiert" ist

Hallo Leute,


am Samstag ist es nun passiert und ich bin jemandem ins Boot gesegelt. So wie es aussieht, habe ich wohl auch Schuld. Da es keinen Personenschaden und nur wenig Sachschaden gab haben wir auf die Polizei verzichtet.

Ich habe eine Wassersporthaftpflichtversicherung. Ich habe den Vorgan dort bereits angezeigt und der Geschädigte hat dies mit meiner Schadennummer auch getan.

Nun will die Versicherung noch einen Unfallbericht von mir. Das macht mich ein bisschen stutzig. Was will die damit? Kann ich da etwas so doll falsch machen das die dem Geschädigten den entstandenden Schaden nicht ersetzt?

Mein Ziel ist es dass der Geschädigte seinen Schaden durch die Versicherung ersetzt bekommt und ich für nichts aufkommen muß.

Ciao
SCT
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  #2  
Alt 18.07.2018, 15:52
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
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Standard

Die wollen natürlich die Schuldfrage klären. Solltest Du keine Schuld, oder nur Teilschuld haben, wird sich das auf die Schadenzahlung auswirken.

Da fällt mir auch gleich eine Frage ein: war der Andere unter Fahrt oder vor Anker ?
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  #3  
Alt 18.07.2018, 15:57
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Standard

Ein Unfallbericht ist doch Standard und auch kein Problem, du darfst nur nie dem Gegner gegenüber deine Schuld vorab einräumen. Das gefällt der Versicherung nicht so gut.

Gib einfach alles so an wie es war, die Spezialisten prüfen dann wer Vorfahrt hatte usw und regulieren i.d.R. dann den Schaden.

Gruß
Chris
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  #4  
Alt 18.07.2018, 16:00
uli07 uli07 ist offline
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Standard

Was wundert dich daran? Das ist doch bei sämtlichen Schäden an denen man verschuldet oder unverschuldet beteiligt ist. Egal ob mit Auto, bei Freunden was umschmeißen, mit Fahrrad jemanden umfahren oder umgefahren werden usw.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 18.07.2018, 16:59
Akaija Akaija ist offline
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Standard

Also ein Unfallbericht ist ja wohl normal bei jeder Art von Versicherung.
Solltest Du aber eine finden, bei der man nur sagen muss, dass man dem Max Mustermann einen Schaden von 5000 Euro zugefügt hat und der darauf hin Geld überwiesen bekommt würden wir uns über den Namen der Versicherung hier sehr freuen.
Ich wünsche wenig Stress bei der Regulierung des Schadens.
__________________
Gruß Ralf

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  #6  
Alt 18.07.2018, 18:58
Benutzerbild von ReneBenischka
ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Hast du keinen Versicherungsmakler? Die wissen wie man das ausfüllt ohne in die Falle zu tappen.
__________________
Gruß, Rene

Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir:
"Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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  #7  
Alt 19.07.2018, 07:56
Benutzerbild von Tomber42
Tomber42 Tomber42 ist offline
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Na ja sie würden zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit nicht oder weniger zahlen. Insofern wollen sie anhand eines Berichts wissen, wie es passiert ist.

Grüße vom Tomber
__________________
Gruß vom Tomber

----
Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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  #8  
Alt 19.07.2018, 08:49
sct sct ist offline
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Hallo Leute,


vielen Dank für Eure Antworten.

Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Na ja sie würden zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit nicht oder weniger zahlen. Insofern wollen sie anhand eines Berichts wissen, wie es passiert ist.
Ja genau auf die grobe Fahrlässigkeit wollte ich hinaus. So wie ich das persönlich einschätze, wird das als Ergebnis zur Folge haben dass meine Schuld festgestellt wird. Die Frage ist nun wo fängt die grobe Fahrlässigkeit an? Ich habe schlichtweg nur einen Vorfahrtsfehler unter Seglern begangen; den Geschädigten einfach nicht bemerkt der da noch in meinem Luv segelte und dann leider eine Wende gemacht.

Ich möchte ja einfach nur dass der Geschädigte sein Geld bekommt und ich nichts zahlen muss.


Ciao
SCT
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  #9  
Alt 19.07.2018, 09:19
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Da würd ich mir mal keine Gedanken machen - genau für solche Fälle ist eine Haftpflicht ja da.
Grobe Fahrlässigkeit wäre eher, wenn du stockbesoffen gefahren wärst, unter Drogen oder du zum Unfallzeitpunkt unter Deck gepennt hättest, während der Autopilot oben alleine gewerkelt hat. Irgend so etwas in der Art.

Hört sich aber bei dir nicht so an - das war schlicht ein normaler Fehler. Blöd wenns passiert - kann aber jedem mal passieren.

Die Versicherung muss schlichtweg alles schriftlich dokumentieren und die Schuldfrage selbst bewerten - auch, um zB. eventuellen Versicherungsbetrügereien vorzubeugen. Deshalb Unfallbericht von beiden Beteiligten - dann wird geprüft, ob das alles plausibel ist und ob eine eventuelle Mitschuld des Geschädigten vorliegt. Hört sich laut deiner Beschreibung ja nicht so an.
Dann schaut die Versicherung unter Umständen, ob sie sich an dir schadlos halten kann (grobe Fahrlässigkeit) - das hört sich aber nach deiner Beschreibung auch nicht danach an.

Schöne Grüße,
Jan
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  #10  
Alt 19.07.2018, 09:30
sct sct ist offline
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Hallo Jan,

das hört sich ja schon mal nicht so schlimm an. Ich schreibe dann in den Unfallbericht rein, dass ich den "Geschädigten übersehen habe und dann leider die Wende eingeleitet habe." in der Hoffnung dass die mir da nicht einen Strick draus drehen.

Und nein, ich fahre nicht unter Drogen, Alkohol oder mit Autopilot. Es war ein ganz "normaler" Unfall, ein "Augenblicksversagen" meinerseits.

Ciao
SCT
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  #11  
Alt 19.07.2018, 09:50
Benutzerbild von Käpt'n Alex
Käpt'n Alex Käpt'n Alex ist offline
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Moin,
bist du sicher das du schuld hattest?

Er segelte in Luv und du Lee ... Lee vor Luv...?

Nur mal so gefragt ... Bin je kein Profi Segler.

LG Alex
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  #12  
Alt 19.07.2018, 09:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sct Beitrag anzeigen
Hallo Jan,

das hört sich ja schon mal nicht so schlimm an. Ich schreibe dann in den Unfallbericht rein, dass ich den "Geschädigten übersehen habe und dann leider die Wende eingeleitet habe." in der Hoffnung dass die mir da nicht einen Strick draus drehen.

Und nein, ich fahre nicht unter Drogen, Alkohol oder mit Autopilot. Es war ein ganz "normaler" Unfall, ein "Augenblicksversagen" meinerseits.

Ciao
SCT
naja was passiert.....


du hattest einen Unfall und wirst um einen Unfallbericht gebeten... diesen gibst du Wahrheitsgemäss an.
Der Unfallgegner wird ebenfalls um einen gebeten und gibt das gleiche an (Könnt euch ja bissel absprechen damit der Unfallhergang passt.

Die Unfallversicherung sagt du bist Schuld und deckt den Schaden an deinem Kontrahenten.
Die Versicherung sagt du bist nicht schuld und dein Kontrahent bekommt kein Geld.... Dann muss er sich an seine Versicherung (Kasko) wenden und den Schaden bezahlen lassen (hat er bestimmt schon gemacht...
In dem zweiten Fall kannst du aber deinen Schaden bei seiner Haftpflicht geltend machen.
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  #13  
Alt 19.07.2018, 10:19
sct sct ist offline
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Alex Beitrag anzeigen
Moin,
bist du sicher das du schuld hattest?
Er segelte in Luv und du Lee ... Lee vor Luv...?
Nur mal so gefragt ... Bin je kein Profi Segler.
LG Alex
Ganz sicher bin ich mir ja auch nicht. Beide Boote hatten vor meiner Wende Backbord Segelstellung. Der Geschädigte fuhr an meiner 5 Uhr Position in etwa 15m Abstand. Nach der Wende, also im Moment des Zusammenstosses, war mein Großsegel natürlich in Steuerbord Segelstellung. Keine Ahnung was jetzt zählt.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In dem zweiten Fall kannst du aber deinen Schaden bei seiner Haftpflicht geltend machen.
Das ist auch so kurios, denn mein Boot hat, bis auf einen Bolzen, gar keinen Schaden davon getragen.


Ciao
SCT

Geändert von sct (19.07.2018 um 10:25 Uhr)
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  #14  
Alt 19.07.2018, 10:38
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo SCT,

ohne dass ich jetzt juristisch bewandert bin und meine Meinung demnach nicht juristisch fundiert ist, gibt es einen, der den Kurs halten muss. Wenn man jetzt 100 ms davor eine andere Situation schafft, in welcher der in der alten Situation kurshaltepflichtige plötzlich Raum schaffen muss, wäre das unpraktikabel. In meinen Augen gilt die ursprüngliche Situation.

Wenn beide Boote Backbord-Segelstellung hatten, kam der Wind von Steuerbord. Die 5 Uhr-Position des anderen ist also auf deiner Luv-Seite, du auf seiner Lee-Seite. Er ist "näher am Wind" - müsste also sicherstellen, dass du deinen Kurs halten kannst. Hingegen bist du Kurshaltepflichtig - er darf sich darauf verlassen, im Gegensatz zum Straßenverkehr, wo eine Vorfahrt auch bedeutet, dass du abbiegen darfst. Ich denke, dass hier spätestens der Knackpunkt ist.

Kann das mal jemand im Forum gegenlesen ?

Grüße
Tycho
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  #15  
Alt 19.07.2018, 11:39
sct sct ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo SCT,

ohne dass ich jetzt juristisch bewandert bin und meine Meinung demnach nicht juristisch fundiert ist, gibt es einen, der den Kurs halten muss. Wenn man jetzt 100 ms davor eine andere Situation schafft, in welcher der in der alten Situation kurshaltepflichtige plötzlich Raum schaffen muss, wäre das unpraktikabel. In meinen Augen gilt die ursprüngliche Situation.

Wenn beide Boote Backbord-Segelstellung hatten, kam der Wind von Steuerbord. Die 5 Uhr-Position des anderen ist also auf deiner Luv-Seite, du auf seiner Lee-Seite. Er ist "näher am Wind" - müsste also sicherstellen, dass du deinen Kurs halten kannst. Hingegen bist du Kurshaltepflichtig - er darf sich darauf verlassen, im Gegensatz zum Straßenverkehr, wo eine Vorfahrt auch bedeutet, dass du abbiegen darfst. Ich denke, dass hier spätestens der Knackpunkt ist.

Kann das mal jemand im Forum gegenlesen ?

Grüße
Tycho
Wahrscheinlich hast Du Recht. So gesehen habe ich meine "Kurshaltepflicht" verletzt. Aber ist das grob fahrlässig? Doch wohl nicht, oder?
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  #16  
Alt 19.07.2018, 11:40
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sct Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich hast Du Recht. So gesehen habe ich meine "Kurshaltepflicht" verletzt. Aber ist das grob fahrlässig? Doch wohl nicht, oder?
die Haftpflicht zahlt auch bei fahrlässigkeit nur nicht bei Vorsätzlich....

mach doch mal ne SKizze vom Unfall....
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  #17  
Alt 19.07.2018, 11:48
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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...neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche hat die Haftpflichtversicherung auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Aus diesem Grund wird der Bericht gefordert.

Ohne Verschulden- Keine Haftung. Hast Du nichts falsch gemacht wird der Schaden abgelehnt. Notfalls bis vors Gericht. Die Haftpflichtversicherung ist dann gleichzeitig eine Art Rechtsschutzversicherung.

Ob nun Fahrlässig oder Grob Fahrlässig (die Definitionen stehen im BGB)- Genau dafür ist die Haftpflichtversicherung ja da! Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Schreib wie es war... und fertig. Alles andere ist sowieso Betrug.

Viel Erfolg und Gruß

Carsten
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  #18  
Alt 19.07.2018, 11:52
sct sct ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Haftpflicht zahlt auch bei fahrlässigkeit nur nicht bei Vorsätzlich....

mach doch mal ne SKizze vom Unfall....
Vorsätzlich wäre ja Absicht. Aber es gibt ja noch die Abstufung grobe Fahrlässigkeit und dann erst fahrlässig.


Skizze ist schwierig hier. Hier nochmal die Gegebenheiten:
- Hart am Wind, gleicher Kurs (beide Boote)
- Segelstellung Backbord (beide Boote)
- Geschädigter an 5 Uhr Position des Versicherten, Abstand ca. 15m
- Dann Wende des Versicherten ohne zu gucken
- Aufprall


Ciao
SCT
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  #19  
Alt 19.07.2018, 11:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sct Beitrag anzeigen
Vorsätzlich wäre ja Absicht. Aber es gibt ja noch die Abstufung grobe Fahrlässigkeit und dann erst fahrlässig.


Skizze ist schwierig hier. Hier nochmal die Gegebenheiten:
- Hart am Wind, gleicher Kurs (beide Boote)
- Segelstellung Backbord (beide Boote)
- Geschädigter an 5 Uhr Position des Versicherten, Abstand ca. 15m
- Dann Wende des Versicherten ohne zu gucken
- Aufprall


Ciao
SCT
Vor was hast du Angst.... die Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit... nur nicht bei Vorsatz...

Also entweder du hast schuld dann zahlt deine Versicherung
oder deine Versicherung sagt du hast keine Schuld dann zahlt diese nicht.... du bist auf jeden Fall raus.... an dich kann keiner gehen und Geld verlangen.

Dafür ist die Versicherung da..
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  #20  
Alt 19.07.2018, 12:14
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Bei grober Fahrlässigkeit zahlen Sie aber deutlich weniger.. Und du dann den Rest vom gegnerischen Schaden. Und grob fahrlässig wird unter Umständen sehr eng ausgelegt, siehe Beispiele hier https://www.finanztip.de/sinnvolle-v...hrlaessigkeit/

Es grüßt der Tomber
__________________
Gruß vom Tomber

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Geändert von Tomber42 (19.07.2018 um 12:20 Uhr)
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  #21  
Alt 19.07.2018, 12:37
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Zitat:
Zitat von sct Beitrag anzeigen
... So gesehen habe ich meine "Kurshaltepflicht" verletzt....

Dein Kurs ging in dem Augenblick ja nach Steuerbord.

Kam er von hinten auf oder hast Du ihn überholt?
__________________
Gruß, Jörg!
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  #22  
Alt 19.07.2018, 13:09
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Dein Kurs ging in dem Augenblick ja nach Steuerbord.

Kam er von hinten auf oder hast Du ihn überholt?
Hallo Jörg,

das dürfte unerheblich sein, da die Regeln gelten, egal ob überholt wird oder nicht. Der Kurs ging vorher mehr oder weniger voraus, und dann plötzlich Steuerbord - was nicht mehr der Haltepflicht entspricht.

Grüße
Tycho
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  #23  
Alt 19.07.2018, 14:02
sct sct ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

das dürfte unerheblich sein, da die Regeln gelten, egal ob überholt wird oder nicht. Der Kurs ging vorher mehr oder weniger voraus, und dann plötzlich Steuerbord - was nicht mehr der Haltepflicht entspricht.
Ja genau. Der Kurs des Versicherungsnehmers ging plötzlich nach Stb. Unsere Boote trafen sich dann ganz vorne am Bugspriet. Das ist echt blöd gelaufen. Aber so ist es nun. Die Hauptsache ist das das die Versicherung nicht als grob fahrlässig einstuft.
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  #24  
Alt 19.07.2018, 14:13
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo nochmal,

locker bleiben, wenns nur der Bugspriet ist dann steht eh nicht so viel auf dem Spiel. Eine Versicherung ist da, um Dinge zu regulieren. Sonst bräuchte man sie nicht, wenn alles grob fahrlässig wäre.... blöd ist es wenn der andere Bericht plausibler wäre als deiner, also würde ich es in drei vier Sätzen zusammenfassen und gut ist.

Grüße
Tycho
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  #25  
Alt 20.07.2018, 09:27
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Bei grober Fahrlässigkeit zahlen Sie aber deutlich weniger.. Und du dann den Rest vom gegnerischen Schaden. Und grob fahrlässig wird unter Umständen sehr eng ausgelegt, siehe Beispiele hier https://www.finanztip.de/sinnvolle-v...hrlaessigkeit/

Es grüßt der Tomber
Es besteht Versicherungsschutz in voller Höhe, da hier nur fahrlässig gehandelt wurde. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße verletzt.

Vor 2008 gab es für Schäden die grob fahrlässig herbeigeführt wurden nichts. Seit der Neuregelung muss sich der Versicherer je nach Verschuldensgrad am Schaden beteiligen.

Entscheidend für sct ist aber, wann er den Vertrag abgeschlossen hat und wie alt das Bedingungswerk ist.

Desweiteren haben gute Versicherer bzw.bessere Verträge die Klausel: "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" mitversichert. Da gibt es dann auch immer volle Leistung.

Also immer Augen auf beim Versicherungskauf

Gruß Carsten
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