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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wasssersporthaftpflichtversicherung : Verhalten wenn's "passiert" ist
Hallo Leute,
am Samstag ist es nun passiert und ich bin jemandem ins Boot gesegelt. So wie es aussieht, habe ich wohl auch Schuld. Da es keinen Personenschaden und nur wenig Sachschaden gab haben wir auf die Polizei verzichtet. Ich habe eine Wassersporthaftpflichtversicherung. Ich habe den Vorgan dort bereits angezeigt und der Geschädigte hat dies mit meiner Schadennummer auch getan. Nun will die Versicherung noch einen Unfallbericht von mir. Das macht mich ein bisschen stutzig. Was will die damit? Kann ich da etwas so doll falsch machen das die dem Geschädigten den entstandenden Schaden nicht ersetzt? Mein Ziel ist es dass der Geschädigte seinen Schaden durch die Versicherung ersetzt bekommt und ich für nichts aufkommen muß. Ciao SCT
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#2
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Die wollen natürlich die Schuldfrage klären. Solltest Du keine Schuld, oder nur Teilschuld haben, wird sich das auf die Schadenzahlung auswirken.
Da fällt mir auch gleich eine Frage ein: war der Andere unter Fahrt oder vor Anker ?
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#3
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Ein Unfallbericht ist doch Standard und auch kein Problem, du darfst nur nie dem Gegner gegenüber deine Schuld vorab einräumen. Das gefällt der Versicherung nicht so gut.
Gib einfach alles so an wie es war, die Spezialisten prüfen dann wer Vorfahrt hatte usw und regulieren i.d.R. dann den Schaden. Gruß Chris
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#4
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Was wundert dich daran? Das ist doch bei sämtlichen Schäden an denen man verschuldet oder unverschuldet beteiligt ist. Egal ob mit Auto, bei Freunden was umschmeißen, mit Fahrrad jemanden umfahren oder umgefahren werden usw.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#5
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Also ein Unfallbericht ist ja wohl normal bei jeder Art von Versicherung.
Solltest Du aber eine finden, bei der man nur sagen muss, dass man dem Max Mustermann einen Schaden von 5000 Euro zugefügt hat und der darauf hin Geld überwiesen bekommt würden wir uns über den Namen der Versicherung hier sehr freuen. Ich wünsche wenig Stress bei der Regulierung des Schadens.
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Gruß Ralf
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#6
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Hast du keinen Versicherungsmakler? Die wissen wie man das ausfüllt ohne in die Falle zu tappen.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#7
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Na ja sie würden zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit nicht oder weniger zahlen. Insofern wollen sie anhand eines Berichts wissen, wie es passiert ist.
Grüße vom Tomber
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
#8
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Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten. Zitat:
Ich möchte ja einfach nur dass der Geschädigte sein Geld bekommt und ich nichts zahlen muss. Ciao SCT |
#9
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Servus!
Da würd ich mir mal keine Gedanken machen - genau für solche Fälle ist eine Haftpflicht ja da. Grobe Fahrlässigkeit wäre eher, wenn du stockbesoffen gefahren wärst, unter Drogen oder du zum Unfallzeitpunkt unter Deck gepennt hättest, während der Autopilot oben alleine gewerkelt hat. Irgend so etwas in der Art. Hört sich aber bei dir nicht so an - das war schlicht ein normaler Fehler. Blöd wenns passiert - kann aber jedem mal passieren. Die Versicherung muss schlichtweg alles schriftlich dokumentieren und die Schuldfrage selbst bewerten - auch, um zB. eventuellen Versicherungsbetrügereien vorzubeugen. Deshalb Unfallbericht von beiden Beteiligten - dann wird geprüft, ob das alles plausibel ist und ob eine eventuelle Mitschuld des Geschädigten vorliegt. Hört sich laut deiner Beschreibung ja nicht so an. Dann schaut die Versicherung unter Umständen, ob sie sich an dir schadlos halten kann (grobe Fahrlässigkeit) - das hört sich aber nach deiner Beschreibung auch nicht danach an. Schöne Grüße, Jan |
#10
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Hallo Jan,
das hört sich ja schon mal nicht so schlimm an. Ich schreibe dann in den Unfallbericht rein, dass ich den "Geschädigten übersehen habe und dann leider die Wende eingeleitet habe." in der Hoffnung dass die mir da nicht einen Strick draus drehen. Und nein, ich fahre nicht unter Drogen, Alkohol oder mit Autopilot. Es war ein ganz "normaler" Unfall, ein "Augenblicksversagen" meinerseits. Ciao SCT |
#11
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Moin,
bist du sicher das du schuld hattest? Er segelte in Luv und du Lee ... Lee vor Luv...? Nur mal so gefragt ... Bin je kein Profi Segler. LG Alex
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#12
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Zitat:
du hattest einen Unfall und wirst um einen Unfallbericht gebeten... diesen gibst du Wahrheitsgemäss an. Der Unfallgegner wird ebenfalls um einen gebeten und gibt das gleiche an (Könnt euch ja bissel absprechen damit der Unfallhergang passt. Die Unfallversicherung sagt du bist Schuld und deckt den Schaden an deinem Kontrahenten. Die Versicherung sagt du bist nicht schuld und dein Kontrahent bekommt kein Geld.... Dann muss er sich an seine Versicherung (Kasko) wenden und den Schaden bezahlen lassen (hat er bestimmt schon gemacht... In dem zweiten Fall kannst du aber deinen Schaden bei seiner Haftpflicht geltend machen. |
#13
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Zitat:
Zitat:
Ciao SCT Geändert von sct (19.07.2018 um 10:25 Uhr) |
#14
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Hallo SCT,
ohne dass ich jetzt juristisch bewandert bin und meine Meinung demnach nicht juristisch fundiert ist, gibt es einen, der den Kurs halten muss. Wenn man jetzt 100 ms davor eine andere Situation schafft, in welcher der in der alten Situation kurshaltepflichtige plötzlich Raum schaffen muss, wäre das unpraktikabel. In meinen Augen gilt die ursprüngliche Situation. Wenn beide Boote Backbord-Segelstellung hatten, kam der Wind von Steuerbord. Die 5 Uhr-Position des anderen ist also auf deiner Luv-Seite, du auf seiner Lee-Seite. Er ist "näher am Wind" - müsste also sicherstellen, dass du deinen Kurs halten kannst. Hingegen bist du Kurshaltepflichtig - er darf sich darauf verlassen, im Gegensatz zum Straßenverkehr, wo eine Vorfahrt auch bedeutet, dass du abbiegen darfst. Ich denke, dass hier spätestens der Knackpunkt ist. Kann das mal jemand im Forum gegenlesen ? Grüße Tycho |
#15
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Zitat:
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#16
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Zitat:
mach doch mal ne SKizze vom Unfall.... |
#17
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...neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche hat die Haftpflichtversicherung auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Aus diesem Grund wird der Bericht gefordert.
Ohne Verschulden- Keine Haftung. Hast Du nichts falsch gemacht wird der Schaden abgelehnt. Notfalls bis vors Gericht. Die Haftpflichtversicherung ist dann gleichzeitig eine Art Rechtsschutzversicherung. Ob nun Fahrlässig oder Grob Fahrlässig (die Definitionen stehen im BGB)- Genau dafür ist die Haftpflichtversicherung ja da! Nur Vorsatz ist ausgeschlossen. Schreib wie es war... und fertig. Alles andere ist sowieso Betrug. Viel Erfolg und Gruß Carsten |
#18
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Zitat:
Skizze ist schwierig hier. Hier nochmal die Gegebenheiten: - Hart am Wind, gleicher Kurs (beide Boote) - Segelstellung Backbord (beide Boote) - Geschädigter an 5 Uhr Position des Versicherten, Abstand ca. 15m - Dann Wende des Versicherten ohne zu gucken - Aufprall Ciao SCT |
#19
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Zitat:
Also entweder du hast schuld dann zahlt deine Versicherung oder deine Versicherung sagt du hast keine Schuld dann zahlt diese nicht.... du bist auf jeden Fall raus.... an dich kann keiner gehen und Geld verlangen. Dafür ist die Versicherung da.. |
#20
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Bei grober Fahrlässigkeit zahlen Sie aber deutlich weniger.. Und du dann den Rest vom gegnerischen Schaden. Und grob fahrlässig wird unter Umständen sehr eng ausgelegt, siehe Beispiele hier https://www.finanztip.de/sinnvolle-v...hrlaessigkeit/
Es grüßt der Tomber
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft Geändert von Tomber42 (19.07.2018 um 12:20 Uhr) |
#21
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Dein Kurs ging in dem Augenblick ja nach Steuerbord. Kam er von hinten auf oder hast Du ihn überholt?
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Gruß, Jörg! |
#22
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Zitat:
das dürfte unerheblich sein, da die Regeln gelten, egal ob überholt wird oder nicht. Der Kurs ging vorher mehr oder weniger voraus, und dann plötzlich Steuerbord - was nicht mehr der Haltepflicht entspricht. Grüße Tycho |
#23
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Ja genau. Der Kurs des Versicherungsnehmers ging plötzlich nach Stb. Unsere Boote trafen sich dann ganz vorne am Bugspriet. Das ist echt blöd gelaufen. Aber so ist es nun. Die Hauptsache ist das das die Versicherung nicht als grob fahrlässig einstuft.
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#24
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Hallo nochmal,
locker bleiben, wenns nur der Bugspriet ist dann steht eh nicht so viel auf dem Spiel. Eine Versicherung ist da, um Dinge zu regulieren. Sonst bräuchte man sie nicht, wenn alles grob fahrlässig wäre.... blöd ist es wenn der andere Bericht plausibler wäre als deiner, also würde ich es in drei vier Sätzen zusammenfassen und gut ist. Grüße Tycho |
#25
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Zitat:
Vor 2008 gab es für Schäden die grob fahrlässig herbeigeführt wurden nichts. Seit der Neuregelung muss sich der Versicherer je nach Verschuldensgrad am Schaden beteiligen. Entscheidend für sct ist aber, wann er den Vertrag abgeschlossen hat und wie alt das Bedingungswerk ist. Desweiteren haben gute Versicherer bzw.bessere Verträge die Klausel: "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" mitversichert. Da gibt es dann auch immer volle Leistung. Also immer Augen auf beim Versicherungskauf Gruß Carsten |
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