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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 05.05.2021, 17:52
amorepersempre amorepersempre ist offline
Ensign
 
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Boot: Mariah Z 246 Talari
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard Funke richtig abklemmen

Hi,
da bei uns noch nicht jeder einen Funkschein hat, werden wir unser Funkgerät erstmal abklemmen müssen, s. beigefügtes Foto...
Ich glaube bei dem einen Kabelstrang (rechts) ist das relativ easy, weil es ausreichen dürfte, eine Lüsterklemme aufzuschrauben. Was ist mit dem anderen Kabelstrang links; kann ich das einfach so abziehen oder benötige ich eine Art Abdeckelung für das Kabel (z.B. um Kurzschlüsse zu verhindern)??
Ist vielleicht eine einfache Frage, aber ich bin elektrotechnisch TOTAL erfahrungs- und talentfrei....
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  #2  
Alt 05.05.2021, 17:57
Tamino Tamino ist offline
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Standard

Das linke Kabel ist das Antennenkabel, das einfach abgeschraubt werden kann. Die Lüsterklemme kann geräteseitig getrennt werden. Lüsterklemmen haben auf Booten eigentlich nichts zu suchen...
__________________
Handbreit Jens
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  #3  
Alt 05.05.2021, 17:59
menschmeier menschmeier ist offline
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Boot: beruflich von A bis Z
1.593 Danke in 1.211 Beiträgen
Standard

IdR genügt es, entweder die Sicherung der Stromversorgung für die Funke zu ziehen, oder das schwarz/rote Kabel von der Funke an der Lüsterklemme abzuschrauben
__________________


M.f.G.
Bo
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  #4  
Alt 05.05.2021, 17:59
Benutzerbild von rottweiler
rottweiler rottweiler ist offline
Admiral
 
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Standard

Lüsterklemme ist die Spannungsversorgung und links ist der Antennenanschluß .
Letzterer muß an der Rändelhülse aufgeschraubt und dann abgezogen werden !
VG Frank
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  #5  
Alt 05.05.2021, 18:15
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Standard

Was habt ihr durch das abklemmen gewonnen? Wofür soll das gut sein?
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #6  
Alt 05.05.2021, 18:19
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Was habt ihr durch das abklemmen gewonnen? Wofür soll das gut sein?
Jemand ohne funkschein kann das boot fahren
__________________
Gruß Volker
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  #7  
Alt 05.05.2021, 18:22
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

Da wird das reine abklemmen aber nichts nützen, da muss die Rufnummernzuteilungsurkunde auch zurückgehen zur BnetzA.
Nur abklemmen macht das Boot rein gesetzlich damit unbenutzbar. Streng genommen.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #8  
Alt 05.05.2021, 18:25
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Da wird das reine abklemmen aber nichts nützen, da muss die Rufnummernzuteilungsurkunde auch zurückgehen zur BnetzA.
Nur abklemmen macht das Boot rein gesetzlich damit unbenutzbar. Streng genommen.
Abklemmen, ausbauen und in ein Schapp legen
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Grüsse Ulli
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  #9  
Alt 05.05.2021, 18:30
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Ich würde das Funkgerät abklemmen und irgendwo einlagern. Hauptsache außerhalb vom Boot. Wenn ich mich richtig erinnere an meinen UBI, dann darf das Funkgerät nicht mehr an Bord sein.

Abmelden bei der Bundesnetzagentur...naja das würde ich nicht machen...wenn du das Boot irgendwann weiterverkaufst, dann gib es einfach dem neuen Käufer mit. Wenn das Boot gelegentlich von Personen genutzt wird, die einen UBI haben, dann kann es schnell wieder eingebaut werden.
Oder du machst einfach selbst den UBI.
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  #10  
Alt 05.05.2021, 19:04
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zunächst mal Herzlichen Dank an alle!! - Man muss schon mal nebenbei erwähnen, wie geil dieses Forum ist: Man postet was und in weniger als einer Stunde knapp zehn Antworten, und alle sehr brauchbar - DAUMEN HOCH!!
- Richtig, die Frage "warum abklemmen?" rührt daher, dass man zwingend einen UBI-Schein benötigt, wenn eine Funke an Bord ist.
(Das Thema, was man nun alles machen muss, um einem Bußgeld zu entkommen, ist hier im Forum schon x-Mal diskutiert worden - ich meine aber summa summarum wird es ausreichen müssen, wenn ich das Teil abklemme und rausnehme - da kann dann keine Behörde der Welt ein Bußgeld verhängen).
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  #11  
Alt 05.05.2021, 19:19
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen
... wenn ich das Teil abklemme und rausnehme - da kann dann keine Behörde der Welt ein Bußgeld verhängen).
Doch, die Zuteilungsurkunde ist ja an das Schiff gebunden. Das Schiff darf somit weder ohne Funke noch ohne UBI-Besitzer (binnen einer an Bord, buten der Schiffsführer) bewegt werden. Der Danyel mit y hat vollkommen recht.
Sicher wird kein Entenschützer in Hamburg anrufen, ob zu dem Schiff ein Funkgerät gehört. Aber ein abgeklemmtes Funkgerät und/oder eine Antenne (!) weckt natürlich Misstrauen.
Aus eigener Erfahrung: Schiffe mit Antenne (die sieht man so gut) werden gern mal angerufen. Wenn du dich nicht meldest, ist das erste Bußgeld schon mal fällig.
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Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #12  
Alt 05.05.2021, 19:32
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Doch, die Zuteilungsurkunde ist ja an das Schiff gebunden. Das Schiff darf somit weder ohne Funke noch ohne UBI-Besitzer (binnen einer an Bord, buten der Schiffsführer) bewegt werden. Der Danyel mit y hat vollkommen recht.
Sicher wird kein Entenschützer in Hamburg anrufen, ob zu dem Schiff ein Funkgerät gehört. Aber ein abgeklemmtes Funkgerät und/oder eine Antenne (!) weckt natürlich Misstrauen.
Aus eigener Erfahrung: Schiffe mit Antenne (die sieht man so gut) werden gern mal angerufen. Wenn du dich nicht meldest, ist das erste Bußgeld schon mal fällig.
Warum soll dann das erste Bußgeld fällig sein?

Nur wenn die in Hamburg nachfragen ob das boot mit funk eingetragen ist... aber wir du schreibst werden sie das nicht tun...
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 05.05.2021, 19:48
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NIDO NIDO ist offline
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Hehe. Es kommen die richten Antworten (z.B. von Jan) aber keiner will sie hören. Die WSP hat vollen Zugriff auf die MRCC Datenbank oder sie geben den Schiffsnamen in die ITU Datenbank ein und haben sofort alle fälligen Kandiaten vor sich und dann kontrollieren die erst recht, da dies u.U. ein Straftatbestand ist, ein angemeldetes Funkgerät aus einem benutzen Schiff zu entfernen ohne das Anzuzeigen.

Gruß,
Udo

Geändert von NIDO (05.05.2021 um 19:53 Uhr)
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  #14  
Alt 05.05.2021, 19:48
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Rowöle Rowöle ist offline
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Da gebe ich auch mal kurz mein gefährliches Halbwissen dazu: Das Funkgerät muss ausgebaut werden, abklemmen reicht nicht! Zusätzlich ist die Antenne ebenfalls zu entfernen. Nur so ist man auf der sicheren Seite bezüglich Ordnungswidrigkeit. Bezüglich der "Ship Station License" ist das Funkgerät mit dem Schiff verbunden und darf nicht woanders betrieben werden. Zu Hause liegen darf es natürlich. Im Boot nicht.
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  #15  
Alt 05.05.2021, 19:49
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Doch, die Zuteilungsurkunde ist ja an das Schiff gebunden. Das Schiff darf somit weder ohne Funke noch ohne UBI-Besitzer (binnen einer an Bord, buten der Schiffsführer) bewegt werden. Der Danyel mit y hat vollkommen recht.
Sicher wird kein Entenschützer in Hamburg anrufen, ob zu dem Schiff ein Funkgerät gehört. Aber ein abgeklemmtes Funkgerät und/oder eine Antenne (!) weckt natürlich Misstrauen.
Aus eigener Erfahrung: Schiffe mit Antenne (die sieht man so gut) werden gern mal angerufen. Wenn du dich nicht meldest, ist das erste Bußgeld schon mal fällig.
...also zum einen haben wir die Antenne "geknickt" (die entsprechende Plastikhalterung ist abgebrochen) und dann nahezu komplett demontiert, weswegen man von außen kaum erkennen kann, dass da mal etwas antennenähnliches war. - Zum anderen haben wir das Schiff ja neu zugelassen in Hamburg mit Kennzeichen (nur für Binnen erforderlich); im entsprechenden Antrag musste ich zwar alle möglichen Dinge angeben, aber nicht, ob da nun Funk drin ist oder nicht). Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine vielleicht früher mal vorhandene "Zuteilungsurkunde" einen Schiffsverkauf überdauert (übrigens werden wir ja nicht nur abklemmen, sondern die Funke auch von Bord nehmen).
Ich bin zwar kein Hochseeschifffahrtsfachanwalt, aber ich möchte die Behörde sehen, die auf so einer Grundlage ein Bußgeld verhängt... - Dennoch Danke natürlich für die Hinweise!!
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  #16  
Alt 05.05.2021, 19:50
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zitat:
Zitat von Rowöle Beitrag anzeigen
Da gebe ich auch mal kurz mein gefährliches Halbwissen dazu: Das Funkgerät muss ausgebaut werden, abklemmen reicht nicht! Zusätzlich ist die Antenne ebenfalls zu entfernen. Nur so ist man auf der sicheren Seite bezüglich Ordnungswidrigkeit. Bezüglich der "Ship Station License" ist das Funkgerät mit dem Schiff verbunden und darf nicht woanders betrieben werden. Zu Hause liegen darf es natürlich. Im Boot nicht.
...genau, wir werden es natürlich ausbauen..!
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  #17  
Alt 05.05.2021, 19:50
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Hehe. Es kommen die richten Antworten (z.B. von Jan) aber keiner will sie hören. Die WSP hat vollen Zugriff auf die MRCC Datenbank oder sie geben den Schiffsnamen in die ITU Datenbank ein und haben sofort alle fälligen Kandiaten vor sich und dann kontrollieren die erst recht, da dies ein Straftatbestand ist, ein angemeldetes Funkgerät aus einem Schiff zu entfernen ohne das Anzuzeigen.

Gruß,
Udo
Sogar die wsp gibt den Tipp einfach das funkgerät auszubauen damit jemand ohne funkscheinn das boot fahren darf
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  #18  
Alt 05.05.2021, 19:50
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Aus eigener Erfahrung: Schiffe mit Antenne (die sieht man so gut) werden gern mal angerufen. Wenn du dich nicht meldest, ist das erste Bußgeld schon mal fällig.
Aus dem Vorhandensein einer Antenne kann man aber schlecht ein vorhandenes Funkgerät ableiten, die Antenne kann genauso gut für den AIS Empfang oder AIS Senden/Empfangen montiert sein. Und da kann man sich schlecht auf einen Anruf melden.

Und ja, ich habe ein AIS Empfänger an sendefähigen Antenne, weil ich später noch ein Funkgerät installieren werde.
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Grüsse Ulli
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  #19  
Alt 05.05.2021, 20:15
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Aus dem Vorhandensein einer Antenne kann man aber schlecht ein vorhandenes Funkgerät ableiten, die Antenne kann genauso gut für den AIS Empfang oder AIS Senden/Empfangen montiert sein. Und da kann man sich schlecht auf einen Anruf melden.

Und ja, ich habe ein AIS Empfänger an sendefähigen Antenne, weil ich später noch ein Funkgerät installieren werde.
Ja, das hast du wohl recht und wenn du bei einer Begutachtung belegen kannst, dass es nur AIS an Bord gibt ist es ja auch ok. Tendenziell ist die Antenne aber nun mal ein schöner Hinweis darauf, dass mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit eine Funke verbaut ist. Kommt bei dir ja auch noch
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  #20  
Alt 05.05.2021, 20:57
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NIDO NIDO ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sogar die wsp gibt den Tipp einfach das funkgerät auszubauen damit jemand ohne funkscheinn das boot fahren darf
Mag alles sein. Rein rechtlich ist die ausgebaute aber weiterhin angemeldete Funke unterm Sofa immer noch mit dem Boot über die SSL "verbunden".

Ich sage nicht mehr und nicht weniger. Sollte eine "fähige" WSP das aufdecken gibts bestimmt keinen Schulterklapps

Was jeder macht ist ja sein Bier

Gruß,
Udo
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  #21  
Alt 05.05.2021, 21:12
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen
....Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine vielleicht früher mal vorhandene "Zuteilungsurkunde" einen Schiffsverkauf überdauert (übrigens werden wir ja nicht nur abklemmen, sondern die Funke auch von Bord nehmen)....
In der Zuteilungsurkunde steht der Name (+Adresse) des Zuteilungsnehmers - beim Verkauf also des Vorbesitzers - und der Schiffsname. Wenn du mein Boot kaufst und es unbenennst, wird kein Zusammenhang mehr mit dem Boot und dem Funkgerät zu ziehen sein. Du könntest ja nichts dafür, wenn ich vorm Verkauf alles abbaue, die Zuteilungsurkunde aber nicht zurück gebe.

Geändert von Pepper (05.05.2021 um 21:20 Uhr)
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  #22  
Alt 05.05.2021, 21:50
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Aus dem Vorhandensein einer Antenne kann man aber schlecht ein vorhandenes Funkgerät ableiten, die Antenne kann genauso gut für den AIS Empfang oder AIS Senden/Empfangen montiert sein. Und da kann man sich schlecht auf einen Anruf melden.

AIS Senden geht nicht, da ist zwingend ein Funkgerät vorgeschrieben.
Ein Empfänger ist aber ok.
Ich benutze die Antenne auch für das UKW Radio mit.
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Gruß
Jörg
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  #23  
Alt 06.05.2021, 06:35
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen
- Richtig, die Frage "warum abklemmen?" rührt daher, dass man zwingend einen UBI-Schein benötigt, wenn eine Funke an Bord ist.
(Das Thema, was man nun alles machen muss, um einem Bußgeld zu entkommen, ist hier im Forum schon x-Mal diskutiert worden - ich meine aber summa summarum wird es ausreichen müssen, wenn ich das Teil abklemme und rausnehme - da kann dann keine Behörde der Welt ein Bußgeld verhängen).
wie schon von mehreren Anderen angemerkt reicht das tatsächlich u.U. nicht aus, es steht allerdings die Frage im Raum, wer konkret gegen welche Vorschriften verstößt.

-Wenn für ein Schiff eine Ship Station License bzw. eine Frequenzzuteilungsurkunde existiert muß ein Funkgerät an Bord und betriebsbereit sein
-Wenn ein Funkgerät an Bord und betriebsbereit ist muß binnen irgendjemand an Bord einen UBI bzw. ein passendes altes Funksprechzeugnis besitzen und auf See der Fahrzeugführer (!) ein zur Bedienung des Gerätes berechtigendes Funkzeugnis
-Wenn man ein solches Boot verkauft muß die SSL bzw. Frequenzzuteilungsurkunde entweder zurückgegeben oder umgeschrieben werden - diese Pflicht trifft den Verkäufer

Wenn ihr jetzt also ein gebrauchtes Boot gekauft habt, auf dem sich ein Funkgerät befindet muß der Verkäufer die auf ihn ausgestellte Zulassungsurkunde entsprechend der BNetzA zurückgeben oder aber in Zusammenarbeit mit Euch sie umschreiben lassen (falls ihr Rufzeichen und MMSI übernehmen wolltet) - es klingt so, als ob ihr kein Interesse daran habt. Dann würde ich an Eurer Stelle, neben dem bereits offenbar erfolgten Ausbau des Funkgeräts, nochmal beim Vorbesitzer anfragen, ob er genau dieses denn auch getan hat - danach seid ihr dann definitiv auf der sicheren Seite.

lg, justme
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  #24  
Alt 06.05.2021, 08:18
SeaSprite SeaSprite ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Das linke Kabel ist das Antennenkabel, das einfach abgeschraubt werden kann. Die Lüsterklemme kann geräteseitig getrennt werden. Lüsterklemmen haben auf Booten eigentlich nichts zu suchen...
Dann hat bei meinem Revisionsobjekt mein Voreigner was falch Verstanden. Ne Kiste Lüsterklemmen , Stromdiebe und fliegende Sicherungen irgendwo im Kabelgewiir unter den Verkleidungen entdeckt und entsorgt
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Gruß Kurt
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Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #25  
Alt 06.05.2021, 08:24
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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So ist das bei gebraucht Booten. Wenn ein der Preis zum Anfang noch etwas hoch erschien. Von dem Geld bekommt man einbauten Teil zurück wenn man das überschüssige Kupfer zum Verwerter bringt und die ganzen Klemmen bei eBay vertickt
__________________
Gruß
Jörg
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