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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#151
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Brief und Schein gibt es eigentlich schon seit längerem nicht mehr, nur noch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 auf denen auch vermerkt ist, das der Inhaber NICHT als Eigentümer des Fz ausgewiesen wird
Bei Verlust reicht oft (nicht immer) eine Erklärung bei der Zulassungsstelle, manchmal wird dort eine notariel beglaubigte Versicherung verlangt, aber wie gesagt - nicht immer. So ist mir zB mal die ZulBesch 1 eines Kunden verloren gegangen, und ich bekam ohne großes Trara eine Neue (eine Woche drauf fand sich die verlorene wieder...) Auch von einem eigenem Fz wurde der Teil2 problemlos neu ausgefertigt. Achso, um gleich vorzugreifen- natürlich mag das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle etwas unterschiedlich gehandhabt werden, aber die Erklärung unseres Amtsstellenleiters der die Erklärung "abnahm" besagt das es zumindest hier in BY so erfolgt.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#152
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Vor Jahren habe einen Unfallwagen verkauft und der Brief war weg ... obwohl ich einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer hatte, er war der letzte eingetragener Halter, musste er eine Eidesstattliche Erklärung abgeben bei dem KBA.
Auch bekam er den Brief neu ausgestellt und nicht ich als rechtmäßiger Eigentümer.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#153
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Der Vorbesitzer war der letzte, eingetragene Halter -wie kommst du dann drauf, das es zwingend ist, das du nur Aufgrund eines Kaufvertrages der rechtmäßige Eigentümer wärst?
So ein Vertrag ist ruckzuck geschrieben - ohne das Wissen des Vor(B)esitzers, dem das KFZ evtl entwendet wurde. Daher ist es vollkommen logisch, das dir keine neuen Papiere ausgestellt wurden. Hier musste erst einmal das rechtmäßige Eigentum des FZ festgestellt werden.....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#154
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Hallo nochmal!
Heute lag nun endlich ein Brief von der Polizei im Briefkasten. Ich dachte ja, dass mir darin lediglich mitgeteilt wird, dass das Verfahren gegen den Käufer meines Autos eingestellt wird, da er ja nun seine Schulden bei mir beglichen hat. Stattdessen werde ich um eine schriftliche Zeugenaussage gebeten, weil gegen den Käufer wegen Paragraph 263 StGB ermittelt wird (mein Strafantrag wurde jedoch wegen Paragraph 246 StGB aufgenommen). Zugegeben, ich habe der Polizei noch nicht mitgeteilt, dass ich mein Geld inzwischen bekommen habe. Die Zahlung erfolgte ja stillschweigend und ich selber gucke nur einmal im Jahr auf meine Kontoauszüge. Ich soll nun folgende Fragen beantworten: Oder ist es vollkommen latte, ob ich nun meinen Strafantrag zurückziehe, weil gegen den Käufer trotzdem weiter ermittelt wird (strafrechtlich, nicht zivilrechtlich), auch wenn ich jetzt keine offene Forderungen mehr habe? |
#155
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Zitat:
Evtl. ist deine Aussage ja für eine andere Baustelle interessant, die er noch am Hals hat, darum die gezielten Nachfragen. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#156
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Ich finde es grob fahrlässig eine erstellte Strafanzeige nach Eingang der kompletten Zahlung den Behörden nicht anzuzeigen !
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Gruß Bully
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#157
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Hier scheint es nicht um Geld sondern um persönliche Rache zu gehen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#158
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Zitat:
Anscheinend hat der Käufer aber auch kein schnelles Interesse daran, die Sache aus der Welt zu bringen, denn er hat ja auch nicht die Polizei darüber informiert, um sich selbst zu entlasten. Er hat einfach stillschweigend überwiesen, also selber schuld. Ich bin nicht verpflichtet, zwei Mal täglich mein Konto zu checken. Ich habe nach Eingang des Brief nun die Sachbearbeiterin angerufen und sie sagte, dass ich in den Antwort-Brief nur reinschreiben brauche, dass ich den Strafantrag zurückziehe. Habe ich heute gemacht. |
#159
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Ich hätte es nicht gemacht , und mir erst einmal die Zinsen ausgerechnet.....
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#160
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Das Geld hast du. Die Straftat selber besteht ja weiterhin. Ich hätte es laufen lassen.
Solche Leuten hören ja nicht auf, da hilft nur immer feste drauf. |
#161
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Zumindest was den Weiterverkauf betrifft, den der Käufer noch nicht hätte tun dürfen, stimmt das schon irgendwie.
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