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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Sie dürften dann aber immerhin gebührenfrei nicht parken
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#27
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...geht auch andersrum - alles unter 10 Meter Abstand kann der Bauer nicht ran...
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#28
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Zitat:
Du hast offensichtlich nur das Schild des Anwohnerparkplatzes verstanden oder wahrgenommen, da Du Dich zu den weiteren Schildern überhaupt nicht geäußert hast. Deine Aussage, dass Du in einer Anwohnerparkzone wohnst, war hier nicht gefragt! Wolf hatte gefragt: Was sagen mir diese Schilder ? Norbert, der es hasst wenn ein User Andere kritisiert, ohne selbst etwas sinnvolles beizutragen Norbert, der auch in einer Anwohnerparkzone wohnt. Es hier aber nicht schreiben wollte, da es mit dem Thema nix zu tun hat
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#29
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Und was genau war jetzt dein sinnvoller Beitrag
zur Sache? Klaus, verwundert
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! |
#30
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Zitat:
Zitat:
Wenn Du der Verkehrsguru bist, dann kläre uns auf. Aber lasse es, pauschal zu kritisieren, wenn Du keine Ahnung hast oder diese nicht aufzeigen willst. Norbert, der sich fragt ob Klaus Politiker ist (viel reden, aber nix sagen)
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#31
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Was machen Leute die kein Amtsdeutsch verstehen?
Oder Nichtdeutsche die gar kein Deutsch verstehen? Oder dumme Leute die nix verstehen? https://www.lachschon.de/item/1531-sicheristsicher/
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#32
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Zitat:
wenn ich das Schild oben sehe... denke ich auch dass man auf dem Parkplatz außerhalb der Zeiten frei parken darf.... nimm doch mal das unterste Schild mit den Anwohnern weg... dann heißt ja das Schild eindeutig das dort in der genannten Zeit nur mit Parkschein geparkt werden darf und außerhalb der Zeit kein Parkschein benötigt wird.... so ist es in vielen Städten und gemeinden zu finden... das jetzt dieses Anwohnerschild (welches ja Berechtigt in der genannten Zeit kostenlos zu stehen) plötzlich auch die Bedeutung der anderen Schilder eine ganz andere Bedeutung setzt halte ich für Unwahrscheinlich. Da würde ich mal einen Fachmann fragen... |
#33
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Norbert,
ja, auch du warst mit "einige" gemeint , da du mit deiner freien Interpretation von ... Zitat:
Lesen wir mal die Schilder von oben nach unten gemeinsam: 1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO). 2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen 2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur (als Ausnahme) von 9-22 Uhr parken 3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist. * das ist ja auch Sinn und Zweck einer Anwohnerparkzone. Deshalb mein Hinweis, dass ich Anwohnerparker bin und mich auch uffgeregen könnte, wenn Ortsfremde nach 22 Uhr "meinen" Parkplatz vor dem Haus zuparken. Die Parkflächen sind grundsätzlich rund um die Uhr nur den Anwohnern vorbehalten. Das Parken von 9-22 Uhr für Jedermann ist die Ausnahme(!). Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist. Deshalb ist ein Up-Date/Nachschulung/Auffrischung/Follow-up-Praxistraining durchaus wohlwollend gemeint. (Und die Überlegungen der EU bzgl. der Befristung von Führerscheinen durchaus ein Gedanke ... guck mal auf deinen neuen kleinen Plastikführerschein. Na, was fällt dir auf? ) Aber dann zahlt man eben seine 15 EUR und lernt daraus. Aber gleich den Fehler bei anderen (Ordnungsamt oder den Schilderaufstellern) zu suchen ist eine typische menschliche Reaktion, die jedoch das Lernen verhindert. Klaus, der damit mal wieder den Erklärbär gemacht hat
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (21.09.2018 um 07:19 Uhr) |
#34
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Zitat:
Wenn dieses Schild nicht da wäre dürfte ich ja von 22-9 Uhr als Nichtanwohner auch dort gebührenfrei parken... für mich drückt das dritte Schild nur aus, dass die Anwohner dort auch von 9-22 Uhr gebührenfrei parken dürfen... |
#35
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Zitat:
Ich lese das so: Zitat:
Mach doch mal bitte ein Bild von eurem Anwohnerparkzone Schild. Wenn dort "Anwohnerparkzone" steht, sieht die Sache schon anders aus. Nach meinem Verständnis geht es bei dem Schild darum, daß Anwohner die Parkzeiteinschränkung durch den Parkschein nicht haben, sondern dauerhaft stehen bleiben dürfen. |
#36
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Hier kann man das auch googeln (wundert mich, das Billi das nicht schon lange gemacht hat ):
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/stvo/anlage3.html#a3in Klaus, derzeit an Bord und nicht in einer Anwohnerparkzone liegend
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#37
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Zitat:
9-22 Uhr ist ein Parkschein zu ziehen ... Anwohner mit Parkausweis sind davon ausgenommen. 22-9 Uhr ... alle frei |
#38
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Wolf, wenn du Lust und Zeit drauf verwenden möchtest, nimm das von die eingestellte Foto und zeig das verschiedenen Polizisten, Ordnungsamtmitarbeitern.....Lass dir deren Interpretation bestätigen und setze das in den Widerspruch fürs Knöllchen ein. Wäre mir aber zuviel Streß, ich würds höchstens mal per Mail an den ADac schicken mit der Bitte um Aufklärung.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#39
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Ich würde mich an den Hotelchef wenden und ihn das klären lassen. Schließlich kam die Aussage von seinem Mitarbeiter!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#40
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Zitat:
Ich will nur verstehen, was ich falsch gemacht habe, bzw. bin noch gar nicht so sicher daß das so ist und evtl. der Knöllchenverteiler nur 10 Minuten vorher zu arbeiten begann. |
#41
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Zitat:
IMHO: 1. Schild: Hier darf grundsätzlich geparkt werden. 2. Schild: Einschränkung "Nur mit (gültigem) Parkschein" 3. Schild: Nur notwendig zw. 09:00 und 22:00 Uhr. 4. Schild: Gebührenfrei (=> kein Parkschein nötig) für Anwohner XYZ. Da steht nirgends, dass von 22:00 bis 09:00 NUR Anwohner da parken dürften (insbesondere auch durch das "gebührenfrei" zu erkennen). Widerspruch einlegen, ggfs. eskalieren.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. Geändert von mcgrymelon (21.09.2018 um 08:59 Uhr) Grund: Typo |
#42
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Interessant ist hier der § 39 der StVO, insbesondere Absatz 3:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht. Da auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind, bezieht sich ein zweites (oder drittes) Zusatzzeichen dann auch nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzzeichen. Das bedeutet m.E. 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken. 2. Wer hier Parken möchte, darf dies nur mit Parkschein machen. 3. Bewohner mit Parkausweis Ortsviertel sind von der Parkscheinpflicht befreit. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Zitat:
aber dein Interpretation stimmt so weit... bei Wolf war ja die Parkscheindauer begrenzt... was ja bedetuet das man außerhalb dieser Zeit keinen Parkschein benötigt... drt steht ja nicht das 24h nur mit Anwohnerparkschein geparkt werden darf, sondern auf dm Schild steht "gebührenfrei" was für mich bedeutet, das in der Zeit in der Jeder einen Parkschein benötigt der Anwohner Gebührenfrei parken darf... außerhalb dieser Zeit gibt es keine Beschränkung der Parkplatznutzung... bei dem Schild dürfen nur Anwohner parken... |
#44
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Zitat:
Die Entwässerungskanäle in der Straße müssen neu. Da die Stadt kein Geld hat, wird den Anwohnern erklärt, die Straße ist marode und muss neu. Anlieger müssen die Straße finanzieren, der Kanal sitzt da finanziell mit drin. Zufällig plant man die "Parkraumbewirtschaftung" gleich mit, kommen ein paar Bäume und Parkbuchten. Danach vermietet man den Anwohnern, die das alles mit bezahlt haben, die Parkplätze im Rahmen von Parkberechtigungsscheinen. Da die aber tagsüber arbeiten sollen, brauchen die den Platz ja nur Abends, also kann man die Flächen tagsüber an Andere vermieten. Fertig! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc Geändert von Rauti (21.09.2018 um 10:03 Uhr)
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#45
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Zitat:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#46
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Zitat:
In manchen Kommunen brodelt es schon, da werden die Straßenbeitragssatzungen wieder aufgehoben, ist vielleicht ein kleiner Anfang.
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#47
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Zitat:
jetzt zahlen wir halt durch höhere Steuern, ganz toll
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Mit besten Grüßen Andreas |
#48
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Ich sehe es auch so.
Nachts darf dort jeder frei Parken. @Klaus, nach deiner Interpretation dürtfen dort die Anwohner nachts auch nicht parken. Die brächten lediglich von 9-22 Uhr keinen Parkschein ziehen. Schau Dir die Schilder bitte noch einmal an. Da steht lediglich "Anwohner Gebürenfrei"
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Grüße von Remo
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#49
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#50
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Zitat:
Da liegst du wohl falsch. Ein wenig weit aus dem Fenster gelegt.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
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