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  #26  
Alt 24.02.2009, 07:30
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Reiner Reiner ist offline
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@Ralf
Nur die Antenne abbauen dürfte nicht ausreichen.
Die WSP weiss genau, dass du dann in begrenztem Umfang immer noch funken kannst.

@Libertad
Der Druck fängt bei dir an.
Wenn du in einem Verband bist, dann gehe zu deinem Ansprechpartner!
Wenn sich dort immer nur die gleichen 3 Querulanten melden, wird nix passieren.
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  #27  
Alt 24.02.2009, 10:18
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Zitat:
Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
@Libertad
Der Druck fängt bei dir an.
Wenn du in einem Verband bist, dann gehe zu deinem Ansprechpartner!
Wenn sich dort immer nur die gleichen 3 Querulanten melden, wird nix passieren.
Das Thema ist notiert!
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Gruß
Ewald
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  #28  
Alt 24.02.2009, 11:17
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Hallo!
Meint Ihr nicht, dass man das ganze eher pragmatisch betrachten sollte?
Ich bin schon recht lange auf dem Wasser unterwegs und habe noch nie wegen Dingen,die so geregelt sind, dass man ewig und drei Tage diskutieren könnte, Ärger gehabt. Ich habe ein nichtzugelassenes Handfunkgerät, das in einer Halterung neben der festen Funkanlage steht. Bei einer Prüfung dieser Funkanlage, wurde das Handgerät durch die Bundesnetzagentur überhaupt nicht beachtet.
Gleiches gilt für die Sipi Cal. 4 Da heißt es auch immer wieder,die dürfe in bestimmten Ländern nicht an Bord sein. Regelungen über Hund, Almanach und was weiß ich noch,ziehe ich mir gar nicht erst rein.
Ich bin so ausgerüstet, wie ich es vernüftig halte und damit bis jetzt noch nie angeeckt.
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Gruß Karl-Heinz

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  #29  
Alt 24.02.2009, 12:11
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Karl Heinz,

leider ticken in Belgien die Uhren anders.

Ein Bootskollege ist von Frankreich kommend in der 1. belg. Schleuse von der Waschpo kontrolliert worden. Es gab heiße Diskussionen weil er keinen Ersatzmotor an Bord hatte.

Ein belgischer Bootsnachbar bekam sein Boot nicht angemeldet, weil er keinen Funkschein und keine 2 Funkgeräte hatte.

Unser Hafen warnt vor Kontrollen bez. Funk

Der Weg über die Maas nach Frankreich führt bekanntlich über Belgien. An der 1. Schleuse muß man mit den Bootspapieren zum Schleusenmeister. Dort wird alles in den Computer aufgenommen, man muss sein Reiseziel angeben und bekommt dann einen Ausdruck.
Diesen Ausdruck muss man in allen nachfolgenden Schleusen beim Schleusenmeister vorlegen und abstempeln lassen. Bis auf die 1. Schleuse sprechen alle Schleusenmeister nur französisch. Flämisch(was ich einigermassen spreche), englisch oder deutsch versteht keiner oder will keiner verstehen.
Bei 2 Schleusen war ich wegen der Papiere noch nicht wieder an Bord als der Schleusenvorgang eingeleitet wurde. Beide Male musste ich ca. 2 meter runter aufs Bootsdach springen. Einmal musste ich dabei die Heckleine kappen weil sie schon nicht mehr lösbar war.

Die Waschpo, die vor 2005 nicht vorhanden zu sein schien, macht seit Einführung des geänderten Binnenfaartpolitiereglements verstärkt Kontrollen. Insbesondere werden Bootspapiere, Führerschein, Alkohol und Ausrüstung kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen oder fehlender Ausrüstung wird kräftig abkassiert.
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Charly
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  #30  
Alt 24.02.2009, 12:47
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Sind die aus der EU wieder ausgetreten?
So wie Du das beschreibst, sind die Polen und baltischen Staaten ja schon deutlich besser integriert wie die Belgier.
Ich glaube das ich besser noch ein Weilchen abwarte, bis ich da mal hinfahre.
Aber soviel ich mich erinnere, waren die schon zu meiner Berufsschiffzeit etwas eigenartig.
Was würde jetzt wohl Asterix sagen?
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  #31  
Alt 24.02.2009, 16:12
Wepi Wepi ist offline
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wenn man sich noch daran erinnert, wie damals die belgischen Behörden bei den Schwerverbrechen an Kindern reagiert bzw. nicht reagiert haben, nun diese Alleingänge bezüglich Zweitmotor und Funkanlage, dann kommen schon starke Zweifel auf, ob man dieses eigenartige Land mit teilweise sehr ungepflegten Kanälen nicht besser meidet. Aber wie ohne den langen und langsamen Umweg über den Rhein binnen von den Niederlanden nach Frankreich kommen?
Gruß
Wepi
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  #32  
Alt 24.02.2009, 16:19
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Mal ganz vorsichtig nachgefragt ?

Zweitmotor ? Was soll das ? Auch vorgeschrieben ?
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  #33  
Alt 24.02.2009, 17:05
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Hallo!
Meint Ihr nicht, dass man das ganze eher pragmatisch betrachten sollte?....................
Ich bin so ausgerüstet, wie ich es vernüftig halte und damit bis jetzt noch nie angeeckt.
Moin,
das geht solange gut (und das kann sehr lange sein), bis es schief geht. Und wenn Du dann an die Richtigen geräts, ist der Verdruss garantiert. Ganz besonders bim Ausland. Mir selbst ist auch, bei ähnlich pragmatischer Betrachtungsweise, noch nichts Schlimmes passiert, mal nen Rüffel von der Coast guard und wilde Drohungen von Immigration in den USA. Aber einen Bekannten hat man unlängst 16 Stunden lang verhört, das Boot mit allen Mitteln untersucht usw. Nur weil er nicht perfekt ausklariert hatte.
Und bei Signalpistolen habe ich festgestellt, das es in Deutschland ne extra Behörde gibt, die Deutsche, welche im Ausland leben und eine deutsche Waffenbesitzkarte haben, verfolgt und tausend Sachen will (vom Führungszeugnis (so einfach mittendrin, keine Begründung) bis zum Einsenden der WBK etc. Schon spannend, wer sich da plötzlich für mich interessiert hat. Verlief dann im Sande, weil ich das Teil vorher bei der NL Polizei abgegeben hatte. Und die haben mir ne Bescheinigung ausgestellt und nicht mal gefragt, wie die Sipi nach NL gekommen ist.
Also erst checken, wie gross der Verdruss werden kann und dann beschliessen, was man macht. Dein Vierbeiner könnte zB in UK (wegen der Quarantänebestimmugen dort) wenig willkommen sein, der resultierende Äreger evt. sehr gross.

gruesse
Hanse
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  #34  
Alt 24.02.2009, 17:13
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
Hallo Karl Heinz,

leider ticken in Belgien die Uhren anders................

Der Weg über die Maas nach Frankreich führt bekanntlich über Belgien. An der 1. Schleuse muß man mit den Bootspapieren zum Schleusenmeister. Dort wird alles in den Computer aufgenommen, man muss sein Reiseziel angeben und bekommt dann einen Ausdruck.
Diesen Ausdruck muss man in allen nachfolgenden Schleusen beim Schleusenmeister vorlegen und abstempeln lassen. Bis auf die 1. Schleuse sprechen alle Schleusenmeister nur französisch. Flämisch(was ich einigermassen spreche), englisch oder deutsch versteht keiner oder will keiner verstehen.
Bei 2 Schleusen war ich wegen der Papiere noch nicht wieder an Bord als der Schleusenvorgang eingeleitet wurde. Beide Male musste ich ca. 2 meter runter aufs Bootsdach springen. Einmal musste ich dabei die Heckleine kappen weil sie schon nicht mehr lösbar war...............
.
Moin,
seit wann sind die denn da so komisch. Als ich da vor fünf Jahren langgefahren bin, hat mir der zweite Schleusenmeister, dem ich den Zettel erstmals zum Stempeln zeigen wollte, erklärt, das ich mir den Unsinn sparen sollte. Nur bei der letzten Schleuse in Belgien sollte ich mich mal melden. Und so ging es dann auch.
Beim Schleusen haben die aber sowieso nie Zeit und Rücksichtnahme ist eher ein Fremdwort.
@Konteradmiral: ja, das steht auch in der komischen belgischen Verordnung (BVPR)
Gruesse
Hanse

Geändert von jannie (24.02.2009 um 22:33 Uhr) Grund: zwanzig Tipfehler
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  #35  
Alt 24.02.2009, 17:23
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Ist der 5 KW Ab an meinem Schlauchi ausreichend ?

Wie soll ich an den alten Kahn denn einen zweiten Motor drankriegen ?


Die spinnen doch, die B.....r
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  #36  
Alt 24.02.2009, 17:34
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Libertad Libertad ist offline
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Ich bin Ende der 90iger über die Maas von Holland nach Frankreich. An der 1. Schleuse in Belgien gab es dann gegen Gebühr (umgerechnet ca. 1,65 DM!) ein großes Formular in 3 facher Ausfertigung. Es wurde in den Schleusen erst geschleust, wenn alle schön brav zum abstempeln waren. Nur an einer Schleuse war das überhaupt nicht nötig. Da fragt man sich schon, was das soll.
Dazu diese neckische Maschinenflagge (gibts die eigentlich noch?). Wir hatten keine, gabs bei keinem Ausrüster. Also sicherheitshalber bei der ersten belgischen Wassertankstelle eine gekauft. Und da meint der Verkäufer noch, das wäre gut so gewesen - der da drüben mit dem Fiesta ist von der Kanalverwaltung und hat euch schon im Visier! Was glauben die Belgier eigentlich, wie sich ein Motorboot fortbewegt?
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Gruß
Ewald
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  #37  
Alt 24.02.2009, 18:07
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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zum Hilfs,-Ersatz,-Reservemotor gibt es hier was.

Es muss übrigens nicht definitif ein Ersatzmotor sein sondern "irgendwas" womit man das Boot weiter bewegen kann.

Das ganze ist sehr schwammig gehalten und bleibt letztendlich dem Gutdünken der Polizei überlassen.




Die Gebühr im wallonischen Teil Belgiens ist weg gefallen und die "Maschinenflagge" wird in der geänderten BVPR nicht mehr erwähnt.
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Charly
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  #38  
Alt 24.02.2009, 22:21
joefloki joefloki ist offline
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Ich staune und staune was ich hier so alles lese: Zweitmotor, Flagge, Papiere stempeln........

Also bei uns im Juni 2008 hat man zwar bei der ersten Schleuse alle Papiere verlangt und uns irgendein Papier ausgehändigt hat, das ich aber nicht lesen konnte, von Abstempeln wußte ich nichts und habe daher auch nicht abstempeln lassen, selbst wenn ich es gewußt hätte, wär´s mich egal gewesen.
Von der Motorflagge wußte ich zwar, dachte mir aber, diese für die bloße Durchfahrt sparen zu können, wurde auch nie wo beanstandet und hab die Flagge auch auf fast keinen anderen Booten gesehen.
Von Zweitmotor ist mir nichts bekannt, unser 2,5 PS AB fürs Dingi hätte aber kaum unser etwa 7 Tonnen Schiff schieben können - außerdem hätte ich ihn auch kaum in der Hand haltend gebrauchen können, wäre mir auch egal gewesen.

Also an korrekte Klarierungen würde ich mich auch strikt halten, aber andere Kleinigkeiten ? Ich glaube, man sollte da nicht alles so ernst nehmen.
SiPi habe ich keine, also damit hätte ich auch kein Problem.
Aber wie gesagt, ich habe nicht die Mentalität, mich an ALLE UNWESENTLICHEN VORSCHRIFTEN zu halten. Da mag vielleicht jetzt jemand sagen "na dann zahlst du halt einem Strafe", worauf ich ihm antworten würde, "ja vielleicht, das ein oder andere mal, aber ich lasse mich halt nicht durch Vorschriften tyrannisieren". Ich gebe auch zu, in manchen "deutschprachigen Gegenden" hält man sich gerne an Vorschriften, liebt sie vielleicht auch, von der Tradition und Geschichte her.........
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  #39  
Alt 24.02.2009, 22:57
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von joefloki Beitrag anzeigen
Ich staune und staune was ich hier so alles lese: Zweitmotor, Flagge, Papiere stempeln........

........Also an korrekte Klarierungen würde ich mich auch strikt halten, aber andere Kleinigkeiten ? Ich glaube, man sollte da nicht alles so ernst nehmen........
SiPi habe ich keine, also damit hätte ich auch kein Problem.
........... Ich gebe auch zu, in manchen "deutschprachigen Gegenden" hält man sich gerne an Vorschriften, liebt sie vielleicht auch, von der Tradition und Geschichte her.........
Moin,
da sind wir uns in der Mentalität schon etwas ähnlich, ich bin nur dafür, vorher, wenns denn geht, die Folgen abzuschätzen.
Und zum Ausklarieren noch ein Wort. Als wir zB in von Puerto Rico weiterwollten, Richtung Bahamas und Florida, war da zwei Tage lang kein Mensch zubekommen, der das Ausklarieren abwickeln konnte (war ein richtiger port of entry usw.) Und das Fahrwetter für die nächsten 450 sm war gerade brauchbar. Am Ende habe ich das telefonisch gemacht, sicher nicht erlaubt, weil der Beamte einfach zu faul war, in sein Büro zukommen. Und die Aufenthaltsgenehmigung vom Einklarieren an die ausstellende Dienststelle zurückgeschickt, mit ein paar Kommentaren. Das war mein Glück, denn als wir ein paar Monate später in West Palm Beach ankamen, kannten die den Fall. Ich hatte zwar ordentliche Papiere aus den Bahamas, aber nicht aus Puerto Rico (das von den Amis gehütet wird). Viele schlaue Fragen beantwortet, am Ende haben die meine Version abgekauft, weil es den Brief an die Dienststelle vom Einklarien gab. Da stehst Du sonst schon mal im Regen und brauchst plötzlich das deutsche Konsulat, ohne wirklich was angestellt zu haben. Und die Knilche können völlig humorlos sein., nicht nur bei den Terroristen.
Da helfen dann auch gute Vorsätze nix.
gruesse
Hanse
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  #40  
Alt 03.03.2009, 20:28
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NamaraII NamaraII ist offline
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98 Danke in 45 Beiträgen
Standard Zulassung Handfunke

Hallo,
so, ich habe heute meine Frequenzzuteilung aus Hamburg erhalten.

1. Funkgerät ist eine Kombianlage See/Binnen mit DSC und ATIS
2. Funkgerät ist eine Handfunke, siehe folgendes Bild.

Die Handfunke ist mit der ATIS-Nummer der 1. Funke versehen.
Das bedeutet für mich, dass ich in Deutschland die Handfunke nicht betreiben darf. Allerdings auf See und in Belgien/Holland, da die Entenpolizei nur überprüft ob die Handfunke das ATIS-Signal überträgt und ob die Funke in der Zulassungsurkunde aufgeführt ist.
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  #41  
Alt 06.03.2009, 20:41
Amigo Amigo ist offline
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124 Danke in 66 Beiträgen
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Hallo, letzter Stand für Funk in Belgien.

Wie Ihr verfolgen könnt, bin ich schon seit dem 14.4.2008 mit diesem Thema befasst.
Inzwischen sind zahlreiche Meldungen und Forumsdiskusionen hierüber geführt worden.
Hatte in meinem letzen Schreiben angekündigt, daß ich mich umgehend mit der FVT-WSV in Koblenz wieder in Verbindung setzen würde und mich auch über die Zulassung von Handfunkgeräten inormieren wolle.

Heute nachmittag (6.3.09) erhielt ich von der FVT WSV Herrn Weiler einen Interessanten Anruf.
Er teilte mir mit, daß er ab sofort aus der Sache heraus ist, da diese Angelegenheit jetzt Sache auf der Abteilungsleiterebeneweiter verfolgt wird.
Zweimal im Jahr ist ein Treffen der sogenannten Rheinwart (Anliegerstaaten Rhein usw) diese finden jeweils im Frühjahr und Herbst statt.
Auf Grund meines letzten Schreibens und der Hinweise zum nachlesen im Boote Forum hat die Deutsche FVT jetzt auf oberster Ebene das Thema Funk in Belgien als erstes Thema auf die Tagesordnung gesetzt um mit einer Grundsatzdiskussion das Thema zum Abschluß zu bringen. Denn die Belgier waren so link, daß sie das Thema geheimgehalten haben auf der Frühjahrstagung. Erst durch meine losgetretene Lawine in dieser Sache konnte die Deutsche Vertretung etwas unternehmen und das zum erstaunen aller Anlieger bzw. Mitglieder der Rheinwart. Mitlerweile sind auch die Franzosen hell wach geworden, nur die Niederländer halten sich noch bedeckt.
Aber alle sind sich einig, daß dies ein Verstoß gegen die beschlossenen Internationalen Regeln der Rheinwart von Basel 2000 verstößt. Dieses, auch von den Belgier unterzeichnete Dokument gilt als EU-Recht.
Allerdings ist man von Deutscher Seite der Sache schon ein wenig näher gekommen und zwar liegt das an Folgendem.
Belgien ist einmal Wallonisch und einmal Flämisch. Die Flämische Abordnung hat seinerzeit die Unterschrift unter den Vertrag geleistet. Die Wallonen aber haben für Belgien die Funkhoheitspflicht zu vertreten. Hier herrscht ein Krieg auf interner Ebene und jede Seite versucht, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen.
In meiner Antwort vom 22.2.2009 hatte ich nochmal den mir vom belg.öffentlichen Dienst Mobilität u.Transportwesen von Juni 2008 gesendeten Satz in Französischer Sprache (Dir Sir usw.) angeführt, wo nach der Übersetzung hervorging, daß es sich nicht auf deutsche Schiffe bezieht.
In der Mitteilung und dem Schreiben von Herrn Straßburger (Booteredaktion) bestätigt genau diese Abteilung jetzt, daß das Gesetz für "Alle" auch "Gastboote" gilt.
Hier ist eindeutig zu erkennen, daß es innerhalb belgiens nicht mit rechten Dingen zugeht.
Mir wurde zugesagt, daß die FVT sich mit den anderen Ländern bespricht und man in Erwägung zieht, entweder vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, oder Belgien aus der Europäischen Gemeinschaft der Rheinwart auszuschließen. Dieses hätte dann ungeahnte noch nicht überschaubere Nachteile für alle.

Nun nochmal auf die Frage nach Handsprechfunken zu kommen:
Herr Weiler von der FVT hat ausdrücklich daraufhingwiesen, daß Handfunken im Binnenbereich verboten sind. Er hat mich gebeten, dies auch im Forum nochmals ausdrücklich zum Ausdruck zu bringen.
Er weis natürlich, daß Handfunken mit See und Binnen auf dem Markt angeboten werden. Fakt ist, daß grundsätzlich keine Genehmigungsurkunde hierfür erteilt wird. Im Seebereich aber wohl.
Ich habe die Frage in den Raum gestellt, ob man denn nicht bei einem Nachweis, daß das Boot in Belgien liegt, (Dokument vom Hafen als Nachweis) Handfunken mit einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen möglich ist.
Eine eindeutige klare Antwort war Nein. Grund: Man würde dann ja den Belgiern genau in den Schoß fallen und das machen was sie wollen.
Ein wichtiger Hinweis noch von Herrn Weiler war, sollte man trotzdem mit einem nicht angemeldeten Funkgerät von der Waschpo erwischt werden, so ist nicht nur die Strafe in Belgien zu entrichten, sondern es ist eine vorsätzliche Manipulation an Funkeinrichtungen die von der Belg. Waschpo nach Deutschland gemeldet wird.
Dies zieht dann hier in Deutschland noch ein Verfahren mit sich und den Einzug der Lizenz.
Es bleibt uns daher nichts anderes übrig als den Gesetzen der Belgier folge zu leisten, auch auf den Verdacht hin, daß sich dies mal wieder ändern könnte.
Leider ist es so und ich bin sehr traurig darüber, daß trotz der vielen Schreiben und Zeitaufwandes nichts positiveres herausgekommen ist.
Nur wissen wir jetzt, was wir von den belgiern zu halten haben.
Die holländer (bisher die meisten die ich gesprochen habe) sagen über die Belgier: Die sind dooooof.

Amigo
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  #42  
Alt 07.03.2009, 07:10
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islandhopper islandhopper ist offline
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Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
Hallo,
so, ich habe heute meine Frequenzzuteilung aus Hamburg erhalten.

1. Funkgerät ist eine Kombianlage See/Binnen mit DSC und ATIS
2. Funkgerät ist eine Handfunke, siehe folgendes Bild.

Die Handfunke ist mit der ATIS-Nummer der 1. Funke versehen.
Das bedeutet für mich, dass ich in Deutschland die Handfunke nicht betreiben darf. Allerdings auf See und in Belgien/Holland, da die Entenpolizei nur überprüft ob die Handfunke das ATIS-Signal überträgt und ob die Funke in der Zulassungsurkunde aufgeführt ist.
Zitat:
Zitat von Amigo Beitrag anzeigen
...Fakt ist, daß grundsätzlich keine Genehmigungsurkunde hierfür erteilt wird. ...

Ääähhh, habe ich was nich verstanden???
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Gruß Georg
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  #43  
Alt 07.03.2009, 08:48
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Hallo Georg,

wenn Du es genau wissen möchtest, dann setze Dich doch bitte mit Herrn Beyer von der BNetzA, Außenstelle Mülheim in Verbindung. Frage nach, aber sage erst mal nicht, daß es bei Dir so gemacht wurde.
Die Zulassungsstelle in Hamburg ist bei der Handfunke davon ausgegangen, daß Du die auf See einsetzt. Daher ist die Genehmigung auch oK. Ob Du mit der Genehmigung auch das Ding in Belgien Bereich Binnen benutzen darfst kann ich Dir nicht beantworten.
Ich persönlich würde mit dem Ding unter dem Arm und der Urkunde auf die belgische Waschpo zugehen und einfach fragen, ob das alles so ok ist. Die werden Dir dann die entsprechende Antwort geben können.
Bisher habe ich desöfteren mit der Waschpo gesprochen und Fragen zum Fahrtgebiet gestellt wenn die bei uns in Ophoven ihr Boot geslipt haben. Ich muß sagen, die waren immer sehr zuvorkommend wenn man auf sie zuging. Habe einmal von einem Polizist seine persönlichen Unterlagen bekommen -allerdings auf flämisch- mit der Bemerkung, wenn ich zurück in der Dienststelle bin nehme ich mir für mich wieder neue.
Der Versuch ist es meiner Meinung wert, und bestimmt für alle hier im Forum Lehrreich.

Gruß Amigo
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  #44  
Alt 07.03.2009, 14:03
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islandhopper islandhopper ist offline
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Das mit der Handfunke war nicht ich.
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  #45  
Alt 07.03.2009, 17:27
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Pardon, hab ich mich geirrt. War Namara II. Aber der liegt ja auch in der Spanjeerd in Ophoven. Da kann er sich mal so verhalten wie von mir geschildert. Bisher habe ich von den Jungs der Waschpo eine Positive Einstellung. Gaben auf jede Frage eine Antwort und waren hilfsbereit. Das kommt auch vielfach daher wie man sie anspricht und wie man sich in ihren Augen verhalten soll.
Bin mal gespannt auf die Saison.
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  #46  
Alt 08.03.2009, 11:26
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Zitat:
Zitat von Amigo Beitrag anzeigen
Pardon, hab ich mich geirrt. War Namara II. Aber der liegt ja auch in der Spanjeerd in Ophoven. Da kann er sich mal so verhalten wie von mir geschildert. Bisher habe ich von den Jungs der Waschpo eine Positive Einstellung. Gaben auf jede Frage eine Antwort und waren hilfsbereit. Das kommt auch vielfach daher wie man sie anspricht und wie man sich in ihren Augen verhalten soll.
Bin mal gespannt auf die Saison.
Kein Problem, ao wie ich das verstanden habe, hat er eine Frequenzzuteilung für die Handfunke bekommen mit der gleichen ATIS Kennung in der Handfunke wie in der Kombianlage. Also ist eine Frequenzzuteilung für Binnen mit ATIS Kennung doch möglich. Das weicht dann doch etwas von Deiner Info ab?!
(So meinte ich das)
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Gruß Georg
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  #47  
Alt 21.03.2009, 20:31
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ein bisschen was zum schmunzeln
habe irgendwie nen dicken hals aber eher auf mich selbst, weil ich so doof bin und mich nicht zuerst erkundige ,sondern zuerst kaufe und dann schlau mache
als wir unser boot bekamen war ein ami funk drauf und der händler sagte mir beim kauf des bootes den funk kann ich hier vergessen ,wegen atis und bla bla bla ich soll mir nen neuen kaufen
auf der messe in dd hab ich mir son paar dinger angesehen und auch hier im forum war immer von icom geräten die rede ,dass die gut sind uuuuu.
also hab ich mir das icom 411 ein sogenanntes kombigerät gekauft (noch nicht angemeldet )und gedacht hurra das ist ja alles prima
da ich noch keinen funkschein habe dachte ich so laienhaft das ist ja toll das ist ja genau das was ich wollte -da ist ein knopf für den notfall (distress) und wenn ich in not bin drücke ich den knopf und alles wird gut (übertrieben ausgedrückt )
ich wollte eigentlich kein funkgerät zum quatschen sonder wirklich nur ein funkgerät falls ich echt mal in not komme und wiederum übertrieben gesagt ich wollte das vorhandene loch der antenne und des fungerätes nicht haben oder zumauern
das war der eigentliche grund warum ich mir eines gekauft habe
da ich ein technisches wunderkind bin(lach) was technische geräte einbau und programieren angeht war ich stolz wie oskar als ich es eingebaut und angeschlossen hatte
dann begann ich langsam zu begreifen dass das was ich eigentlich wollte gar nicht ging
ich muß kurz erklären dass ich auf anraten einer großen zubehör fa in deutschland das gerät in nl gekauft habe weil das boot in nl registriert ist und da auch liegt (roermond)
beim programieren stellte ich dann fest dass verschiedene dinge nicht zu programieren sind und mir vom händler erklärt wurde dass zwei oder 3 kanal überachung in nl verboten ist und deshalb gesperrt sind
klasse hab ich gedacht da kaufst du dir extra son kombigerät und dann geht dies nicht und jenes ist verboten
da hier ja schon von belgien die rede war und von roermond aus ja mal belgien angesteuert werden könnte hab ich den nächsten irrglauben aufgesessen und gedacht was soll das ganze du hast ja ein kombigerät also brauchst du kein zweites lach
auch der gedanke war schließlich ein fall für den a....
heute hab ich bei diesem traumwetter begonnen meinen ubi zu machen war richtig geil vom schulungsfenster in oolderhuuske zuzusehen wie einige mit dem forumswimpel rumgedüst sind
der kurs ist natürlich bezahlt und trotzdem bin ich am überlegen wozu brauche ich den ganzen schei........ wenn ich das alles nicht machen kann was ich wollte -um nach belgien fahren zu können kaufe ich bestimmt nicht nochn gerät- dann fahre ich eben in die andere richtung -
???????????????????????????????????????????????? was tun ,den blöden schein machen wozu eigentlich ??? den funk an board lassen und es drauf ankommen lassen wenn sie mich ohne schein erwischen ??ist wahrscheinlich die blödeste idee denke ich oder den ganzen krempel rauswerfen und die löcher zubetonieren ??
wenn jemand ein nagelneues icom braucht ,ich habe letzte woche 229€ bezahlt das gerät ist wie gesagt noch nicht angemeldet -bei einem vernünftigem angebot denke ich werf ich den ganzen krempel raus und fahre ohne funk ????
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  #48  
Alt 22.03.2009, 09:54
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NamaraII NamaraII ist offline
Lieutenant
 
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Hallo,
Dein Problem verstehe ich jetzt nicht so richtig.
Warum willst Du auf die Funke verzichten ??
Melde das Teil an und programmiere die ATIS Nummer ein.
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  #49  
Alt 23.03.2009, 07:33
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ist ganz einfach das problem namara
ich habe mir ein gerät gekauft, ohne zu wissen dass ich dies und das nicht so machen kann ,wie ich es mir laienhaft vorgestellt hatte,(eigene schuld ist ) und mich aus diesem grund frage ,ob ich dieses teil überhasupt brauche .
ich habe am sa mal mit dem kurs begonnen mal sehen ob ich meine meinung noch überdenke das ding raus zu werfen
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  #50  
Alt 07.04.2009, 10:35
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Ensign
 
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25 Danke in 15 Beiträgen
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Hy,
ich halte es wie NamaraII.....weil ich weiterhin durch belgische Gewässer schippern möchte, habe ich mir eine 2. Funke (Handfunkgerät) gekauft ,ordnungsgemäß angemeldet, Atis einprogrammieren lassen, fertig.
Die Bayern würden sagen : " aa Ruahh iss "
__________________
Gruß Ernst
http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668
no risk....not fun
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