boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.09.2017, 11:54
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard Trailer retten (Hafentrailer -> Straße)

Hab da mal ein Problem ...

Ich habe:
  • Heinemann BA 85 B Segelboottrailer, 900kg zul. GG (also gebremst), ohne jede Papiere, Baujahr ~1985
  • eine Zusage von Westfalia Trailer Österreich (haben Heinemann übernommen), mir eine "Herstellerbescheinigung mit Verweis auf die der Typgenehmigung zugrundeliegenden ABE" auszustellen (85,- EUR), aber keine ABE.
  • sonst nichts
Ich würde den Trailer gerne wieder auf die Straße bringen. Technisch ist ein bisschen was zu tun. Mir gehts aber um den Bürokratieteil.


Was muss ich besorgen, um das Teil in NRW wieder zuzulassen?
Und: ist es ggfs. eine Option, daraus einen Selbstbau mit Vollabnahme (ggfs. mit neuer, ungebremster Achse und Ablastung auf 750kg) zu machen? Dann muss ich allerdings Begrenzungsleuchten etc. nachrüsten.


Ich fürchte halt, dass ich nicht alle Papiere rekonstruiert bekomme - 30 Jahre her, Hersteller nonexistent, das wird nicht einfach.
Daraus einfach einen Selbstbau zu machen, klappt vielleicht nicht. Aber aus einem existierenden Rahmen und einer neuen Achse, mit demontierter Auflaufeinrichtung und Ablastung auf ungebremst, das wäre vielleicht ein neues Fahrzeug aus alten Teilen, und eine Vollabnahme für einen ungebremsten Trailer dürfte auch nicht soooo wild sein.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 18.09.2017, 18:48
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

ich würde mal mit der Zulassungsstelle sprechen ob die mit deiner Herstellerbescheinigung was anfangen können, wenn nicht dann Vollabnahme mit Bremsberechnung und angepasster Beleuchtung, wenn dir 750 KG reichen wird es natürlich billiger
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 18.09.2017, 19:56
indra indra ist gerade online
Fleet Captain
 
Registriert seit: 19.06.2009
Ort: Brandenburg
Beiträge: 899
Boot: Sessa Islamorada 23
641 Danke in 347 Beiträgen
Standard

Als letzte Möglichkeit Tüv Vollabnahme nach §21.
Waren bei mir 2006 ca.250,-Euro (Ami Trailer)

Gruß Uwe
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 18.09.2017, 21:23
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.188
Boot: No Name Kajütboot
778 Danke in 447 Beiträgen
Standard

Hallo,

Typ, Hersteller und FIN genügen. Damit findet der der TÜV alle erforderlichen Daten in seiner Datenbank um dir neue Papiere auszustellen. Falls der Prüfer nicht will - den Chef verlangen.

Einzig was der TÜV noch verlangen kann ist eine Bescheinigung des KBA, daß das Teil mit der FIN nicht als gestohlen gemeldet ist.
Diese Bescheinung gibts gegen Gebühr beim KBA oder mit Glück auch auf deinem Polizeirevier (die müssen das allerdings nicht)
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 18.09.2017, 21:24
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.304
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.835 Danke in 2.664 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Hab da mal ein Problem ...

Ich habe:
  • Heinemann BA 85 B Segelboottrailer, 900kg zul. GG (also gebremst), ohne jede Papiere, Baujahr ~1985
  • eine Zusage von Westfalia Trailer Österreich (haben Heinemann übernommen), mir eine "Herstellerbescheinigung mit Verweis auf die der Typgenehmigung zugrundeliegenden ABE" auszustellen (85,- EUR), aber keine ABE.
  • sonst nichts
Ich würde den Trailer gerne wieder auf die Straße bringen. Technisch ist ein bisschen was zu tun. Mir gehts aber um den Bürokratieteil.


Was muss ich besorgen, um das Teil in NRW wieder zuzulassen?
Und: ist es ggfs. eine Option, daraus einen Selbstbau mit Vollabnahme (ggfs. mit neuer, ungebremster Achse und Ablastung auf 750kg) zu machen? Dann muss ich allerdings Begrenzungsleuchten etc. nachrüsten.


Ich fürchte halt, dass ich nicht alle Papiere rekonstruiert bekomme - 30 Jahre her, Hersteller nonexistent, das wird nicht einfach.
Daraus einfach einen Selbstbau zu machen, klappt vielleicht nicht. Aber aus einem existierenden Rahmen und einer neuen Achse, mit demontierter Auflaufeinrichtung und Ablastung auf ungebremst, das wäre vielleicht ein neues Fahrzeug aus alten Teilen, und eine Vollabnahme für einen ungebremsten Trailer dürfte auch nicht soooo wild sein.

Die 85 € für die "Herstellerbescheinigung" kannst du dir sparen und lieber in die Vollabnahme (die du sowieso machen musst) investieren

Wenn du bei uns im Raum Wiesbaden wärst, dann könnte ich dir die Handynummer eines fähigen Prüfers vom TÜV Hessen geben, der solche Abnahmen macht. Der TÜV hat auch einen sehr großen Datenbestand. Wahrscheinlich haben die einen BA85 auch im Datenbestand.
Ist im Prinzip aber egal. Wichtig ist, dass es eine Fahrgestellnummer gibt (kann man auch selbst einschlagen), und die Komponenten (Achse, Auflaufeinrichtung, Kupplungsmaul) Typenschilder haben. Dann ist das kein Problem.

Sieh mal hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...FIGQ6CXSLH4D2Q

Und in NL fährt sogar auch noch einer: https://www.rdwdata.nl/kenteken/84WKHL

Was Tante google so alles weiß ist manchmal schon erstaunlich

Evtl. bekommst du hier die Herstellerbescheinigung für lau (hat 2008 bei meinem BA 35 funktioniert)

Heinemann hat die Bezeichnung 0404 (Nr. 2.1 im Schein/Gutachten)

KAV <krombacher-anhaenger-vertrieb@t-online.de>
Krombacher Anhänger Vertrieb
Hagener Str. 231
57223 Kreuztal-Krombach

Tel.: 02732/892747
Fax: 02732/892749
E-Mail: info@kav24.de
Homepage: www.kav24.de
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Gutachten Seite1.jpg
Hits:	1761
Größe:	88,9 KB
ID:	769984  
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 18.09.2017, 21:27
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.188
Boot: No Name Kajütboot
778 Danke in 447 Beiträgen
Standard

Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 19.09.2017, 06:35
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.05.2013
Beiträge: 495
743 Danke in 345 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
genau so ist es, dass wissen nur die wenigsten.
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 19.09.2017, 07:38
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Herzlichen Dank Euch, das hilft mir schon einmal weiter. Es scheint also nicht unmöglich zu sein, verloren gegangene Papiere zu ersetzen.
Ich habe hier eine fähige DEKRA-Station, die kennt unsere Autos und Trailer schon und war insbesondere bei den Trailern immer sehr kooperativ, die konfrontiere ich jetzt mal damit.
Anfrage nach Kreuztal ist auch schon 'raus.
Ich halte Euch auf dem Laufenden (auch, um es für die Nachwelt zu dokumentieren).
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 20.09.2017, 08:55
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 20.09.2017, 09:14
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.188
Boot: No Name Kajütboot
778 Danke in 447 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Das ist natürlich die einfachste Lösung

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...
Das ist bei allen Abnahmestellen die autorisiert sind die Krux:

mache Prüfer wollen - andere nicht und wieder andere wissen nicht was sie alles können/wissen sollten
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 20.09.2017, 12:13
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.304
Boot: Sea Ray 250 Sundancer 350 MAG MPI mit Bravo 3
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.835 Danke in 2.664 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Doof für den Thread, gut für mich: der Verkäufer hat gestern überraschend die ABE wiedergefunden, nachdem er den Trailer "ohne Papiere" verkauft hat . Das kürzt das natürlich ab.

Sehr konstruktiv war in diesem Zusammenhang die DEKRA Oberhausen/Rheinland, die mir ein Datenblatt für den Trailer ausstellen wollte, was nach ihrer Ansicht zur Zulassung gereicht hätte. Die DEKRA Mülheim (die dazu gehört) zweifelte das allerdings schon wieder an ...

In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 20.09.2017, 12:17
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."
Aber zumindest liegen dann alle Daten vor und müssen nicht aufwändig bestimmt werden, und außerdem werden die 1979 (EZ) gültigen Bestimmungen angewendet, wenn ich nachweisen kann, dass der Anhänger jemals zugelassen war.
Ja, in den alten Bundesländern (und damit auch NRW und Hessen) ist Vollabnahme eine Sache des TÜV, in den neuen ausschließlich eine der DEKRA.
Ob, bis wann und mit welchem Kennzeichen der Anhänger jemals zugelassen war, klärt sich noch. Ich kenne mittlerweile den Vor-Vorbesitzer namentlich.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 20.09.2017, 12:22
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Vollabnahme ist ein Geist von früher.

Wenn ein Fahrzeug eine Zulassung hatte, wird es immer wieder zugelassen ohne Vollabnahme, egal wie lange die letzte Zulassung her ist.
oder


Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
In Hessen darf AUSSCHLIESSLICH der TÜV Hessen das Gutachten nach §21 StvZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen, DEKRA, GTÜ, usw. NICHT!

Das heißt natürlich nicht, dass die DEKRA nicht doch ein Datenblatt im Bestand hat. Das hatte ich ja für den TÜV Hessen auch schon geschrieben )

Aber für die Wiederzulassung reicht das einfache Datenblatt nicht. Es muss auf jeden Fall ein Gutachten nach § 21 erstellt werden.


Die entscheidende Frage für dich Andreas ist nun. War der Trailer länger als 7 Jahre abgemeldet oder nicht. Wenn ja, musst du trotzdem eine Vollabnahme nach § 21 machen lassen und hast die selben Kosten am Bein

"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich."

was ist denn nun richtig?????????
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 20.09.2017, 12:34
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
[...]
"Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. [...]
Da bin ich unsicher.

§21 regelt sogar explizit:
Zitat:
(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
(Fettung von mir)

Ich interpretiere, dass mein Trailer zu einem genehmigten Typ gehört. Also wäre eine Vollabnahme sogar nur zulässig, wenn §19 greifen würde - kann andernfalls also auf keinen Fall notwendig sein.

§19 (2) wiederum regelt:
Zitat:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, [...]
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
(Fettung wiederum von mir)

§14 (6) FZV sagt:
Zitat:
(6) Soll ein nach den Absätzen 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend.
Im ganzen §14 steht nichts von sieben Jahren, in der STVZO finde ich auch nichts. Ich bin mir aber auch nicht immer sicher, die jeweils aktuellste Fassung eines Gesetzes zu zitieren.

Wir werden es sehen. Ich werde berichten, welchen Weg ich gehen musste, bis der Trailer wieder zugelassen unterm Boot steht.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 25.09.2017, 09:25
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Gestern war Übergabe.
Es scheint, als sei der Trailer noch nie zugelassen gewesen. Das sind gute und schlechte Nachrichten ...
Gut, weil dann eigentlich eine Zulassung ohne HU möglich sein müsste, um das Teil dann zur DEKRA fahren zu können. Praktisch wird das vermutlich an FZV §5 scheitern, weil die Zulassungsstelle auch bei Erstzulassung auf ein Gutachten bestehen darf, wenn Zweifel am Zustand bestehen (was nach 39 Jahren nicht ganz abwegig ist).
Schlecht, weil dann tatsächlich 2017er Regeln anzuwenden wären - Nebelschlussleuchte, seitliche Leuchten. Die müsste ich nachrüsten.

Ich denke, ich werde das Teil mal auf einen Autotransporter zur DEKRA karren, dann erfahre ich mehr.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 25.09.2017, 10:04
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Wo ist denn das Problem die paar Lichtlein an und einzubauen?
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 25.09.2017, 10:09
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2015
Ort: Randberlin Nordost
Beiträge: 4.022
Boot: Cruisers Yachts Rogue 2470 | Shetland 570
3.469 Danke in 2.031 Beiträgen
Standard

Bei Bj. '85 brauchst Du keine NSL.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 25.09.2017, 11:10
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Bei Bj. '85 brauchst Du keine NSL.
Das ist genau das Problem - es gilt wohl nicht BAUJAHR, sondern ERSTZULASSUNG. Und wenn das jetzt tatsächlich die EZ ist, bräuchte ich sie wohl.

Ein Problem ist das anbauen von Seitenleuchten natürlich nicht wirklich.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 02.10.2017, 11:14
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Ich habe eine gute Quelle zu den Vorschriften gefunden:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/s...ften_19.08.pdf

Ich habe jetzt eine NSL und 4 Seitenmarkierungsleuchten bestellt, die werde ich anbauen, und dann mal zur HU.

Den Kupplungskopf habe ich prophylaktisch getauscht, ebenso die Räder: 12-Zöller mit 155 D12 Reifen, offenbar noch die ersten, jedenfalls brutal verhärtet und gerissen.
Als Ersatz habe ich einen Satz 13-Zoll Stahlfelgen mit gleichem Lochkreis und fast gleicher ET gebraucht bekommen, auf drei davon kommen heute 185/60 R13 80H 122 (die haben nahezu exakt den gleichen Abrollumfang). Da in der ABE keine Reifen angegeben sind, geht das in Ordnung, kann ja keiner überprüfen (O-Ton DEKRA). Traglast ist 80 = 450kg, also großzügig.

Interessanterweise ist das alles gar nicht sooooo teuer:
  • Stahlfelgen gebraucht (5 Stück) - ebay 52 EUR inkl. Versand
  • Reifen: 30,90 EUR / St. + Montage ~10 EUR
  • NSL: <5 EUR inkl. Versand
  • 4x Seitenmarkierungsleuchten: ~25 EUR inkl. Versand
  • neuer Kupplungskopf 1.300kg 50mm rund, 40mm Bolzenabstand: ~22 EUR
Wenn das alles dran ist, fahre ich mit roten Nummern meiner Werkstatt zu eben jener, die guckt mal über die Bremse drüber, und dann probiere ich eine HU für eine Erstzulassung. Ich werde berichten.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 03.05.2018, 09:14
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.703 Danke in 2.049 Beiträgen
Standard

Also,
wie versprochen hier der Rest vom Bericht. Vielleicht auch für andere interessant.

Prinzipiell gibt es zwei zu unterscheidende Szenarien mit unterschiedlichen Konsequenzen:

a) der Trailer war noch nie zugelassen (weil er bspw. früher mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs lief)
In diesem Fall wäre 2018 die Erstzulassung, nach 2018er Regeln. Die umfassen Reflektoren (das ist einfach), Seitenbegrenzungsleuchten bei mehr als 6m Länge (das ist nicht ganz so einfach, zumal die letzte Reihe Leuchten max. 1m von hinten montiert sein muss, was bei einer ausziehbaren Lichtleiste fast automatisch bedeutet, dass der letzte Leuchtensatz an eben dieser montiert wird), Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer. Letzere bedeuten auch Umrüstung auf 13polige Stecker, weil der 7polige keine Leitung dafür vorsieht.
Die Zulassungsstelle darf bei Neuzulassungen auf eine HU bestehen, wenn das Baujahr lange her ist, um eben die Einhaltung der aktuellen Regeln sicherzustellen.

b) der Trailer war bereits zugelassen, aber lange abgemeldet (>7 Jahre, glaube ich)
In diesem Fall gelten zwar die 1979er Zulassungsregeln, aber es ist eine Vollabnahme erforderlich, die das ganze etwas unwirtschaftlich macht.

Tatsächlich war es bei unserem Trailer nicht einfach herauszubekommen, ob er jemals zugelassen war - die Arbeitshypothese ist a) - Erstzulassung.

Was war also zu tun?

Reifen
Die Reifen waren offenbar Erstausstattung auf 12-Zoll-Blechfelgen. In der ABE steht keine Reifengröße, also bei der DEKRA angerufen, die sagt "wenn da nichts drin steht, ist es mir auch egal", aktuell verfügbare 13-Zöller mit gleichem Umfang ausgerechnet, im eBay einen Satz Opelfelgen mit gleichem Lochkreis geschossen und umgerüstet. Steht jetzt auf 185/60 R13 80H. Die (ohnehin verrosteten) Kotflügel waren jetzt etwas zu schmal, also bei Amazon einen Satz Kunststoffkotflügel besorgt und montiert.

Kupplungskopf, Sicherungsseil
Beides war verrostet und sicherheitsrelevant, und gleichzeitig einfach und billig zu tauschen. Also neu.

Beleuchtung
So ziemlich alle Leuchten und Stecker waren Biotope. Also komplett neu: Stecker vorn, Stecker und Kupplung an der Lichtleiste, kombinierte Rückleuchten, sogar eine Nebelschlussleuchte hat er bekommen. Den Kabelbaum habe ich weiterverwendet, alles andere ist neu.
Seitenreflektoren, Front- und Heckreflektoren und die Dreiecke sind auch neu. Die Seitenbegrenzungsleuchten habe ich erstmal weggelassen (wg. Aufwand) - der Trailer hat 5,70-6,30m Länge, meine Hoffnung war, dass dem TÜV das nicht auffällt.

Bremse
Auflaufeinrichtung, Zugstange, Bowdenzüge alles mal gereinigt, gefettet, entrostet, mit Zinkstaublack lackiert und eingestellt. Bremst gut und gleichmäßig. Die Zähnchen der Handbremse, die in den Zahnkranz greifen, musste ich mit der Flex neu herausarbeiten, die waren abgerostet.


Die DEKRA hat dann mal eben HU gemacht - ohne Befund. Wobei ich den Verdacht habe, dass sie 1979er Regeln angewendet hat. Glück gehabt.

Gestern bei der Zulassungsstelle dann mal eben gescheitert: eine 1979er ABE enthält weder die Reifengröße (s.o.) noch die Leermasse noch die Anzahl Achsen, und da haben der Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst und ich mich verhakt. Das sind Pflichtfelder in seiner Software, also war ich in der Verantwortung, das beizubringen .
Einen Tag telefonieren mit DEKRA und Hauptsachbearbeiterin beim Amt brachte Erkenntnisgewinn: heute dann (bei einer Betreuungsquote von 4 zu 1 - vier Sachbearbeiter lassen einen Anhänger zu ) endlich die Zulassung bekommen.

Dabei die nächsten Kuriosa: ich habe jetzt EZ 11/1979 in den Papieren stehen (das ist strenggenommen das Datum, an dem die ABE erstellt wurde), aber 0 Vorbesitzer. Ich habe also im Alter von 5 Jahren diesen Anhänger auf mich zugelassen? Leermasse in den Papieren ist jetzt "-", was wohl Rückfragen vom Hauptzollamt nach sich ziehen wird - an die Zulassungsstelle, nicht mich. Reifengröße ist auch "-" - wenn ich jetzt 315er auf 22-Zoll-Felgen führe, kann mir immer noch niemand nachweisen, dass das nicht zulässig ist.

Also: einen tadellosen Trailer vor dem Schrottplatz und für die Seglerwelt gerettet - und den Wert mal eben vervielfacht. Wer etwas ähnliches vorhat, sei gut beraten, den engen Schulterschluss mit DEKRA/TÜV/GTÜ und Amt zu suchen.

Kosten:
2 EUR neuer Stützlastaufkleber
52 EUR fünf gebrauchte Stahlfelgen, 2 gehen zurück ins eBay
14 EUR Trailerschloss
22 EUR Kugelkopf
5 EUR Nebelschlussleuchte
120 EUR 3x Reifen inkl. Montage
5 EUR Abrissseil
8 EUR Reflektorenset
29 EUR Kotflügelset
13 EUR 2x Stecker, 1x Kupplung
13 EUR Zinkstaublack

Mit Zulassung, HU, Kennzeichen, neuen Gummibootsauflagen sind jetzt etwa 450 EUR in die Aufarbeitung geflossen.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mit Hafentrailer auf die Straße. Cordi Allgemeines zum Boot 32 03.05.2014 21:32
Trailer ohne Zulassung auf die Straße. alaska Allgemeines zum Boot 6 25.01.2010 22:54
Auf der Straße mit Boot nach DK bszocher Woanders 1 17.05.2008 12:24
XXL-Trucks: Mit Tricks von der Straße ? Akki Kein Boot 43 13.10.2007 01:20
Manchmal gehören Schiffe auf die STraße Esmeralda Kein Boot 0 20.03.2005 22:26


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.