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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Neues Funkgerät für Binnen notwendig?
Hallo zusammen,
ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser. Dies ist nun mein erster eigener Post. Also bitte nicht gleich steinigen. Auf meinem Boot ist eine DSC-fähige UKW-Funke eingebaut. Ship Station License, MMSI und SRC sind vorhanden. Das Gerät, ein Cobra Marine MR F55 EU+ kann kein ATIS. Ist das rechtlich ein Problem, wenn ich auf Binnengewässern unterwegs bin? Ich freue mich auf eure Antworten. Dank und Gruß Martin |
#2
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Kurze Antwort:
Binnen musst du ATIS haben
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#3
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Danke für die Antwort. Das heißt also: ich benötige ein neues Funkgerät. Ausgeschaltet lassen reicht nicht, korrekt?
Gruß Martin
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#4
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Moin,
und einen UBI ! Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#5
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Na, dann muss ich mich wohl wieder hinsetzen und lernen.
Danke euch. |
#6
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Deine Frage ist etwas allgemein gestellt. Wenn du mit deinem SRC-Schein u DSC-Gerät im Binnenbereich unterwegs bist, ist das grundsätzlich zunächst kein Problem, denn du hast kein ATIS-Funk an Bord und kannst somit auch nicht am Binnenfunk teilnehmen. Daher darfst du dich im Binnenbereich mit diesem verbauten Funkgerät bewegen (ohne UBI). Hast du ein Funkgerät, das ATIS-Funktionen hat, dann brauchst du auch den UBI-Schein. In Gebieten (z.B. Trave), in denen es sowohl DSC- und ATIS-Funkverkehr gibt, muss man deshalb bei Kombifunkgeräten beide Scheine haben. Der Erwerb des UBI-Scheins ist übrigens weniger anspruchsvoll als der SRC-Schein. Allerdings ist der UBI-Schein rechtlich etwas anders: Er gilt nämlich für die Binnenberufsschifffahrt und für die Sportbootschifffahrt gleichermaßen; der SRC-Schein ist dagegen ausschließlich auf die Sportbootschifffahrt begrenzt.
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#7
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Ich sehe das etwas anders als die ersten Kommentatoren. Das Gerät ist ein zulässiges und korrekt registriertes Seefunkgerät, das nicht für den Betrieb im Binnenfunk vorgesehen und ausgestattet ist.
Wenn man nun Binnen und See fährt aber kein Interesse am Binnenfunk hat und das Gerät dementsprechend Binnen auch nicht verwendet (also gar nicht erst anschaltet), würde ich es drauf ankommen lassen. Es ist schließlich kein Binnenfunkgerät, mir fehlt da gerade die Rechtsgrundlage für eine Ahndung. Geändert von Pepper (06.08.2022 um 21:27 Uhr)
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#8
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... aber nur, wenn er am Binnenfunkverkehr teilnehmen will. Mit seiner reinen See-Funke darf er problemlos Binnengewässer befahren. Da man sie nicht in den ATIS-Modus schalten kann, braucht er auch keinen UBI. Anders wäre es bei einer Kombianlage, aber die hat er ja nicht.
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#9
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Sehe ich ähnlich. Einfach auslassen die DSC Funke und gut ist.... wobei Binnenfunk auch nützlich sein kann in manchen Fällen. Wenn du den SRC in Deutschland erworben hast, brauchst du für den UBI nur die Zusatzfragen in der Prüfung zu beantworten. Stammt der SRC z. Bsp. von der RYA wird er in DE nicht anerkannt und du musst die komplette Prüfung ablegen. War aber alles zu schaffen und kein großes Problem. Bin drauf reingefallen und nur zum Teil zur UBI Prüfung gegangen, dort erfuhr ich das ich die komplette Prüfung ablegen muss, was ich dann auch geschafft hab.
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Gruß
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#10
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Meines Erachtens muss er sie nicht mal ausschalten. Ich würde auf Kanal 10 mithören
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#11
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Eventuell sollte der Themenstarter noch präzisieren ob er
1. Wissen möchte, ob er mit der Seefunke (mit vorhandenem SRC) im Binnenbereich fahren darf oder 2. am Binnenfunk teilnehmen möchte und nun wissen muss, wie das zu bewerkstelligen ist. Im Grunde wurden beide Fragen bereits beantwortet, allerdings wäre es ja nun doch schön zu wissen um des Rätsels Lösung zu erfahren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (07.08.2022 um 10:48 Uhr) |
#12
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Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Grundsätzlich möchte ich nicht am Binnenfunk teilnehmen. Aber ich möchte mich auf Binnengewässern rechtskonform bewegen dürfen. Dank und Gruß Martin
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#13
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Zitat:
Wie bereits erwähnt wurde, brauchst du bei einem Funkgerät, das nicht für den Binnenfunk tauglich ist, kein UBI-Sprechfunkzeugnis. Du kannst dich also rechtskonform im Binnenbereich bewegen. Allerdings vergewissere dich, ob dein Funkgerät tatsächlich nicht ATIS-tauglich ist. |
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