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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Käufer zahlt Raten nicht ab.
Hallo!
Hat jemand Ahnung oder eine Idee, wie ich jetzt vorgehen sollte? Folgendes: Ich habe vor über einem Jahr einem guten Bekannten mein Auto verkauft (wobei das mit dem ”guten Bekannten“ zumindest für mich jetzt nicht mehr zutrifft). Ich wusste vorher, dass er und seine Lebensgefährtin zwar nicht gerade die zuverlässigsten Leute sind, aber menschlich super Kumpels sind, die sich zuvor auch schon mal Geld von mir geliehen haben und auch immer bald anstandslos zurückgezahlt haben. Als Kaufpreis 1500,- Euro vereinbart, 500,- Euro wurden sofort gezahlt, die restlichen 1000,- Euro sollten in monatlichen Raten zu je 100,- Euro gezahlt werden. Die letzte wäre jetzt im Januar fällig geworden. Bei einem Fremden hätte ich sowas natürlich nicht gemacht, sondern die ganze Summe sofort oder der Kauf kommt gar nicht erst zustande. Von den Raten habe ich bisher nach wochenlanger Verzögerung insgesamt nur 300,- Euro erhalten. Es sind also noch 700,- Euro offen. Die beiden sind mittlerweile umgezogen und hoffen wohl nach dem Motto ”aus den Augen, aus dem Sinn“ dass ich endlich vergesse, dass die mir noch Geld schulden. Ich werde nur mit Ausreden hingehalten, ans Telefon gehen die schon gar nicht mehr. Soweit dazu. Nun habe ich durch Zufall von einem gemeinsamen Bekannten erfahren, dass die das Auto nicht mehr haben, es wohl weiterverkauft haben. Im Kaufvertrag, den ich damals aufgesetzt habe, steht natürlich wegen der Ratenzahlung drin, dass das Auto bis zur vollständigen Bezahlung mir gehört, also bis heute noch. Da ich aber über den Weiterverkauf nicht informiert wurde, gehe ich davon aus, dass der Käufer ebenfalls nicht davon weiß, dass ihm ein Auto angedreht wurde, auf dass noch eine dritte Person (also ich) Anspruch hat. Meine Frage: ist das jetzt nicht Hehlerei (Paragraph 259 StGB), weil er mein Auto weiterverkauft hat, obwohl es ihm (noch) nicht gehört? Wäre das ein eventuelles Druckmittel, dass ich endlich zu meinem Geld komme? Also ich ihn wegen Hehlerei anzeigen werde, wenn ich nicht endlich mein restliches Geld kriege? Bin ich als Zeuge nicht sogar verpflichtet, meinen Käufer meines Auto wegen Hehlerei anzuzeigen (zumindest solange, bis ich endlich meine 700,- Euro bekommen habe), weil ich mich sonst selbst wegen Strafvereitelung strafbar mache? Ich kenne mich damit leider nicht so aus. Viele Grüße! Christian
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#2
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das einfachste ist du gehst zu einem Anwalt.. nur der kann dich richtig beraten.... wenn der gütliche Weg nicht mehr geht dann muss die Keule raus..
So ein Schreiben nach dem Motto Restzahlung oder Heruasgabe .... ggf. Anzeige wegen Diebstahls/Hehlerei... von einem Anwalt wirken Wunder |
#3
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Spreche mal mit der Polizei, wenn er nicht zahlt würde es zur Betrugsanzeige kommen.
Wenn er die Vorladung bekommt und zur Polizei muss wird er eventuell Zahlen um es nicht zur Anzeige kommen zu lassen. Hatte mal einen Fall wo ein Kunde nicht zahlte, trotz Schriftlicher Mahung und Telefonischer zusage. Der hatte immer andere Ausreden, ein paar mal sagte er: ich zahle nächste Woche. Mein letzter Anruf war Abends um 21:00 Uhr, da machte er mich zur Sau, er sei schon am schlafen gewesen weil er sehr früh aufstehen müsste. Dann bin ich am nächsten morgen zur Polizei und habe Anzeige erstattet wegen Betrug. Nach 2 Wochen hatte ich das Geld. Anwalt ist mit Kossten verbunden. Polizei kostenlos. Wenn der nach der Anzeige nicht zahlen sollte, dann muss halt auch der Anwalt ran.
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Gruß Jogie
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#4
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Strafbar kannst Du Dich mit Deinem bisherigen Verhalten nicht. Bei der von Dir geschilderten Sachlage kommt natürlich ein Straftatbestand in Frage. Wahrscheinlich Veruntreuung. Die Anzeige kannst Du bei jeder Polizeidienststelle , bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht stellen.
Davon unabhängig besteht aber auch der zivilrechtliche Zahlungsanspruch auf Zahlung der 700,-€ mit den entweder vereinbarten oder gesetzlichen Zinsen jeweils ab Fälligkeitsdatum. Hierfür solltest Du ein gerichtliches Mahnverfahren beim Amtsgericht beantragen. |
#5
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Na das sind wir ja schon durch das halbe StGB - aber alles ist falsch.
Der Verkauf einer Sache mit Eigentumsvorbehalt wäre eine Unterschlagung.
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#6
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Zitat:
Einschreiben an die neue Adresse mit Fristsetzung zur Zahlung der Summe innerhalb von zwei Wochen. Nur das ist juristisch relevant. Wenn die rum sind, kann man weiteres machen. Gruß Axel |
#7
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Die Zahlungsvereinbarung steht doch im Kaufvertrag!
Damit ist eine Fristsetzung zur Zahlung gegeben. Die wird nicht eingehalten, das dürfte doch wohl reichen.
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Gruß Jogie
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#8
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Als erstes und einfachstes füllst du online die Unterlagen für einen Mahnbescheid aus, kost nur n Appel und ist ein richtiger Titel.
Daraus oder darauf aufbauend kannst du direkt die Vollstreckung beauftragen, wenn vorher keine Einigung bei rum kommt oder Geld fliest. Lies dich dazu mal ein. Mit beidem hast du direkt n Titel zur Pfändung (falls was da ist , aber auch egal) in der Hand. Alles andere ist teurer und dauert. |
#9
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Zitat:
Wenn er Wiederspruch einlegt , innerhalb von 14 Tagen, bist du wieder bei 0 .
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#10
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Die neue Adresse vom Käufer meines Autos habe ich ja.
Wäre auch gar nicht so weit, aber ich will nicht extra hinfahren (außer ich hätte die Aussicht, dass ich die zusätzlichen Fahrtkosten und eine Entschädigung für meine Zeit auch noch aus ihm rausprügeln kann). Aber ich wollte eben zusätzliche Kosten (Anwalt) auch vermeiden. Die Adresse ist in unmittelbarer Nähe meiner Slipanlage in Kolberg am Wolziger See (zwischen Königs Wusterhausen und Storkow). Vielleicht klingele ich dann mal. Mit rechtlichen Schritten habe ich mich in diesem Fall bisher zurückgehalten, weil ich das eigentlich gute Verhältnis zwischen uns nicht belasten wollte. Aber mittlerweile sehe ich das anders, meine Geduld ist am Ende, ich möchte mit dem Verkauf endlich abschließen, zumal ich bisher immer nachfragen muss. Eigentlich gehört es sich anstandshalber für einen Schuldner, dass er sich von alleine meldet und mitteilt, wie der Stand der Dinge ist. Und wenn ich dann auch noch bei Facebook sehe, dass er und seine Lebensgefährtin inzwischen wieder drei bis elf Hunde durchfüttern können... |
#11
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Zitat:
Widerspruch muss begründet sein. Geht zwar rächt sich aber später. Du versuchst die Kosten ja für beide Seiten gering zu halten Gesendet von meinem LG-H850 mit Tapatalk
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#12
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Oh jee, das hatte ich auch schon mal mitgemacht mit meinem eigenen Bruder.
Ging damals um ein Wohnmobil welches er bei mir in Raten zu 100 Euro abstottern wollte. Ich hatte Ihm damals Geld geliehen für den Kauf, da er gut handeln konnte hatte er Überschuss meines Kredites. Die erste paar Monate gingen ja noch, dann wurde das Geld mir in Raten in bei sein seiner Freunde gegeben mit dem Text, " hier hast Geld, damit nicht verhungern musst" 900 waren dann noch offen und er hat das Mobil wieder gut verkauft ohne Letztliches Eigentumsrecht zu haben. Glaub mal nicht das er die 900 im Stück bezahlt hat, schön weiter auf verspätete Raten und dann immer das blöde geblubber "welches Wohnmobil hab doch keins" Seid dem sind es nun schon mehr als 12 Jahre her und mein Bruder kann mich mal da wo die Sonne nicht reinscheint. So ein Arxxxx hat in meinem Umfeld nie nie wieder was zu suchen und es gibt auch für niemanden mehr Raten, Kredit oder sonst ein Blödsinn, lieber verbrenne ich alles vor den ihren Augen. Schmarotzer und Pichelsteiner.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#13
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Das ist leider falsch, der Widerspruch muss nicht begründet sein.
Und dann muss der Gläubiger klagen, sonst gehts nicht weiter
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#14
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Zitat:
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#15
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Ich verleihe kein Geld, bürge nicht und verkaufe nichts auf Raten und bin damit stets gut gefahren. Im vorliegenden Fall würde ich auch die Polizei einschalten
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Handbreit Jens
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#16
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Also wenn ich am Tel. schon Tacheles geredet habe und der dann nicht mehr ans Tel. geht. Dann reicht es mir und ich erspare mir den weg um zu dem zu fahren.
Wenn jemand mich so verarcht, dann fahre ich einen anderen weg mit dem. Wie ich schon geschrieben habe: zuerst mal zur Polizei, ist der kleinste Aufwand und kosstenlos.
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Gruß Jogie
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#17
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Zitat:
Kostenschuldner, ob MB o Anwalt ist erstmal Christian; ob er das zurück bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Auch ein MB ist an Voraussetzungen gebunden bzw muss der Anspruch fällig sein. Christian, ist die Ratenzahlungsbewilligung nach Höhe u Daten im Vertrag festgehalten? Wenn nicht, musst Du, bevor Du Weiterungen überlegst, erst mal in Verzug setzen. Alles andere würde ich dann überlegen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#18
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Zitat:
Zitat:
Den ganzen strafrechtlichen Trödel würde ich mir schenken.
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#19
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Wobei die Leute, die man noch mit einem Mahnbescheid beeindrucken kann, erfahrungsgemäß die sind, die zahlen wollen, aber nicht können. Die nicht zahlen wollen, machen ihr Kreuz und schicken das Ding zurück.
Und so eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Eingehungsbetrug wirkt vielleicht etwas mehr. Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#20
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Moin moin,
da es hier um ein KFZ geht wäre die erste Frage - war Dein Bekannter nicht nur im Besitz des Fahrzeugs, sondern auch der Zulassungsbescheinigung Teil II (vulgo 'Fahrzeugbrief')? Wenn er beides besaß und dem Käufer übergeben konnte besteht da durchaus die nicht ganz unrealistische Möglichkeit, daß es für den Käufer auf einen gutgläubigen Erwerb nach §932 BGB hinausläuft - in dem Fall hast Du ihm gegenüber weder einen Herausgabeanspruch noch sonst etwas. Die einzigen Ansprüche, die Du geltend machen kannst sind gegenüber Deinem Bekannten, je nach genauer Sachlage entweder rein zivilrechtlich oder ggf. strafrechtlich nach §246 StGB (Unterschlagung), das wäre aber genauer zu prüfen (und selbst wenn es zutrifft, eine strafrechtliche Verfolgung hilft Dir so ziemlich gar nicht, Dein Geld zu bekommen - das ist zunächst erstmal Zivilrecht). Ich würde Dir auch raten, einen Anwalt (nicht unbedingt die Polizei wg. potentiell fehlender Strafbarkeit) hinzuzuziehen, sofern Du vermutest oder weißt, daß bei Deinem Bekannten zumindest etwas Geld zu holen ist. Ansonsten bliebe erstmal der Mahnbescheid - der kostet 15€ und selbst bei Widerspruch besteht bei der im Raum stehenden Summe in der ersten Instanz kein Anwaltszang, d.h. Du könntest grundsätzlich vor dem Amtsgericht auch selbst klagen und Dich vertreten. Das wäre vermutlich aber nur sinnvoll, wenn Du Deine Ansprüche auch belegen kannst (also schriftlicher Vertrag über den Verkauf und die Ratenzahlung vorhanden, Quittungen über bereits geleistete Zahlungen etc...). lg, justme
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#21
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Es steht im Vertrag drin, dass monatlich 100,- Euro zu zahlen sind und zwar immer spätestens am 29. des Monats in bar oder Überweisung (am 29. März 2018 fand die Übergabe und die Anzahlung der ersten 500,- Euro statt).
Den Eingang der jeweiligen Zahlungen sollte ich dann auf deren Kaufvertrag mit meiner Unterschrift bestätigen. Wobei ich die ersten drei überwiesenen Raten ich auch per WhatsApp-Nachricht bestätigt habe, was für die in Ordnung war. Das Fahrzeug wurde noch auf mich zugelassen übergeben und die Ummeldung hat der Käufer auch gleich an dem Dienstag nach Ostern (3. April) gemacht. Erstaunlich schnell eigentlich, ich habe wegen deren ”Zuverlässigkeit” auch da noch mit ein paar Tagen später gerechnet. Geändert von ChrAK78 (05.06.2019 um 16:54 Uhr) |
#22
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Zitat:
und auch ein Anwalt kostet nicht unsummen sein Verdienst richtet sich nach dem Streitwert... |
#23
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Mit der Strafanzeige kannst du dir sparen, dass interessiert den Staatsanwalt einen Sch....
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani
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#24
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Moin moin,
Zitat:
Ich würde in dem Fall tatsächlich erstmal den Mahnbescheid beantragen und abwarten, ob Widerspruch eingelegt wird. Wenn nein, alles gut -> Vollstreckungsbescheid beantragen und nach Erlaß desselben Zwangsvollstreckung einleiten. Wenn ja kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du das Mahnverfahren ins streitige Verfahren überführen und klagen willst, das wäre auch der Zeitpunkt, an dem ich frühestens einen Anwalt einschalten würde (das Mahnverfahren kann der zwar auch abwickeln, aber gesetzt den Fall bei Deinem Bekannten ist de facto nichts zu holen mußt Du in Vorleistung treten ohne eine realistische Chance, das Geld wiederzubekommen - und der Anwalt macht das Mahnverfahren auch nicht für lau). lg, justme |
#25
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Zitat:
Hattest Du vorher schon zweimal geschrieben. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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