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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#226
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Zitat:
Und wenn schon: Kontrollieren und danach fragen können die ja auch, allerdings bleibt das Nichtvorlegen folgenlos. Gruß Totti
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#227
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Zitat:
Ein Schiff unter deutscher Flagge kann seinen Heimathafen nicht in Port Zeelande haben, das ist verdächtig. Ich weiß, das viele deutsche Eigner das nicht so eng sehen, aber sie setzten sich über gesetzliche Vorschriften hinweg und wundern sich dann, wenn die Niederländer mal nicht so tolerant sind und es einfach so laufen lassen.
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#228
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Grundsätzlich tritt Verjährung von Zollschulden nach drei Jahren ein. Insofern kann der Zoll noch 3 Jahre nach Entstehung der Zollschuld diese anfordern. Wird eine Ware eingeführt, so kann also noch drei Jahre nach der Einfuhr eine Zollnachforderung erfolgen. Dafür müsste die (Einfuhrumsatzsteuer) erstmal gefordert werden, was nie und nimmer passieren wird (von einem Boot, was sich in der EU, bzw. in Deutschland befindet). Grüße Totti
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Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com Geändert von Totti-Amun (14.12.2021 um 16:07 Uhr)
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#229
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Ich ziehe mich jetzt aus der "Penrose-Diskussion" zurück |
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Urheber für die Aktion war in der Tat nicht der Zoll, sondern lt. eigener Aussage der Beiden das Finanzministerium. Aber es ist tatsächlich auffällig, dass weder hier im Forum, noch bei uns im Hafen es eine überlieferte Erfahrung gibt, was passiert, wenn man tatsächlich nicht nachweisen kann oder will. Nächstes mal bin ich schlagfertiger und werde mal in die Diskussion gehen ... unser neues Boot kennen sie ja noch nicht ...
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Gruß von der Ostsee, Andreas --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#231
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Der Kaufbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer wurde gefordert auch wenn hier alle das Gegenteil behaupten. Dazu steht ja auch eindeutig im Gesetz das es erlaubt ist danach zu fragen. Ein nicht beibringen lässt die Herren Kontrolleure davon ausgehen dass sie nicht bezahlt ist und schon sitzt du in der Mühle. Wurde gerade ja sehr gut erklärt mit Gesetz Zitat. Ebenso kenne ich zwei skipper persönlich an der Ostsee wo im Sommer die Jungs den Nachweis kontrolliert haben. Ok ich kenne keinen der ne strafe oder gar steuern nachgezahlt hat weil beide Bekannten alles sauber versteuert hatten. Ich für meinen teil bin froh das ich son Ding habe. Sollte ich nochmal ein schiff kaufen wird es den Nachweis besitzen oder eben entsprechend weniger gezahlt. Ohne für mich nicht.... |
#232
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Zitat:
Von daher, zu deinem Zeitpunkt war das also noch vollkommen richtig und zu erwarten. Heutzutage würde ich nur auf einen entsprechenden Nachweis als Unionsware Wert legen, wenn ich in der Nähe der EU-Außengrenzen unterwegs bin oder tatsächlich z.B. mit Segelboot auf Langfahrt wäre.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#233
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Angenommen du gehst mit deinem Segler auf Weltumseglung und nimmst dir mehr als drei Jahre dafür Zeit. Am Besten noch schön in einem Blog dokumentiert. In so einem Fall bist du verpflichtet die MWSt. noch mal zu zahlen und bei der Ankunft in einem EU Hafen können die dich sehr wohl dazu verdonnern das auch zu blechen. Auch die EU Boote die länger vor dem EU Beitritt Kroatiens dort lagen mußten zahlen, war damals ein dickes Thema. Und das nicht zu unrecht. Du konntest dir bei der Ausfuhr ja auch die MWSt rückerstatten lassen. |
#234
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ich gehe mal ein wenig OT:
Ich hoffe ihr habt alle euren Mehrwertsteuernachweiß im Handschuhfach vom Auto OT wieder aus: weiter im Thema
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Mit besten Grüßen Andreas |
#235
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Nö Andreas, natürlich nicht.
Aber aus irgend welchen Gründen ist das bei Booten komplett anders gesetzlich geregelt. Das Auto bleibt auch bei längerem Auslandsaufenthalt Gemeinschaftsware, das Boot nicht. |
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
lg, justme |
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es war als OT gesetzt sorry kann ja sonst ein Fahrrad, Roller oder sonst was nehmen
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Mit besten Grüßen Andreas |
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Gesendet von meinem SM-G970F mit Tapatalk
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Ich hatte dieses Thema bis heute Morgen schon ganz vergessen..., bin ich froh, dass ich seit letztem Jahr ein "Neuboot" mit Rechnung habe, endlich ruhig schlafen...
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Gruß Berni |
#241
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trifft das wohl zu. Nimm mal ein Fzg mit ins Ausland, komme nur mit den Kennzeichen und Fahrzeugschildern zurück und lege es vorübergehend still; viel Freude bei der Wiedereinführung. Ich denke, wenn für Boote Steuern bezahlt werden müsste.................
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#242
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Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast, nicht bei einem Privatkauf. Und, was viele nicht wissen: Diese Erstattung ist zumindest in Deutschland eine freiwillige Sache des Händlers! Kein Händler ist dazu verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass es in anderen Ländern genauso ist, vor Allem in den laxen südlichen Ländern. Gruß Totti
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Es zählt(e) nun mal nicht der aktuelle Kaufbeleg, sondern der ursprüngliche Kaufbeleg der Erst-Auslieferung des Bootes durch einen Händler. Gruß Totti
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#244
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Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast - und beim "deutschen Kauf" die MWSt ausgewiesen worden wäre, nicht bei einem Privatkauf. Denn der Händler kann dir ja auch z. B. ein gebrauchtes Boot andrehen, das er vorher von einer Privatperson gekauft hat.. |
#245
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Mal noch ein anderer Aspekt: Wenn man sich in den Niederlanden ein Boot bauen lässt, zahlt man dort keine 21% BTW, sondern 19% Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen Fiskus, oder? Wie läuft das denn konkret? Bekommt man von der Werft eine Rechnung mit 21% BTW, die man erst mal zahlen muss, und lässt sich das dann vom niederländischen Fiskus erstatten, oder bekommt man gleich eine Nettorechnung?
Matthias |
#246
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Zitat:
Also wenn du in Holland kaufst, wird das Boot mit 19% ausgewiesen (auch ein Handy oder ein paar Turnschuhe). Es gibt eine Regelung für Boote (ich meine binnen Wochenfrist zur Vorlage beim heimischen Finanzamt), was den Nettokauf angeht. Der Vordruck wurde hier auch mal im Forum gepostet, hat aber nichts mehr mit der Besenrichtlinie und dem Blödsinn zu tun. Grüße Totti
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#247
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Bei unserem Boot kommt das Kasko von Aquastar von den Kanalinseln,
Importeur und offizieller Hersteller ist Jansma in Holland, Ausbau und Technik bei P. Valk in Holland. Sämtliche Teilrechnungen netto. Das Boot wurde vom Vorbesitzer netto in Holland bezahlt und dann anschließend beim Finanzamt in Deutschland nachträglich versteuert ... "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung". Stand 2005.
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Gruß von der Ostsee, Andreas --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#248
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Zitat:
Weiss sicher einer unserer FA-Strategen des Forums besser zu erklären. Gruß Totti
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#249
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Und die Bauwerft führt das dann wohin ab?
Matthias |
#250
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Gar nicht, wenn sie eine Exportbescheinigung hat ...
... Korrektur: ... wenn ausserhalb EU ... sorry, war gerade gedanklich bei unseren Exporten in Dritt-Länder.
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Gruß von der Ostsee, Andreas --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H. |
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