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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#201
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Ihr habt es doch selber alles in der Hand ob ihr das mit euch machen lasst oder nicht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#202
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So eine Neverending story muss man erstmal raushauen
Ich glaube der Mitarbeiter der Bundesfinanzdirektion Nord, der den Unsinn damals verzapft hat, lacht sich noch heute scheckig Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#203
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Die Reaktion der boote Redaktion kam schnell und gestern noch. Schön in dem Zusammenhang, wenn man direkte Ansprechpartner hat:
Guten Tag Herr Xxxxxxx, als ich die Antwort auf den Leserbrief in BOOTE 11/2021 las, bin ich fast vom Glauben abgefallen und habe dem verantwortlichen Kollegen sofort folgende e-mail geschrieben: Lieber *, zur Beantwortung der Leserfrage von Benjamin Schmitz in o.a. BOOTE-Ausgabe hast du einen uralten Text von mir verwendet, der leider Schnee von vorgestern ist. Das Zitat aus dem „Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen“ zur „Nachweispflicht“ stammt aus dem Jahr 2009. Schon in der Neuauflage des Merkblatts im März 2012 taucht diese Formulierung nicht mehr auf. Mit der dahinter steckenden Problematik habe ich mich in dem Beitrag „Das Ende einer Legende?“ in BOOTE 1/2020 auseinandergesetzt. Den sehr komplexen Sachverhalt will ich hier nicht wiederholen, den Beitrag aber zur Lektüre empfehlen -�� Solltest du künftig Fragen zur MwSt mit alten Texten von mir beantworten, wäre es gut, wenn du mich kurz anrufen würdest und wir die Sache auf den neuesten Stand bringen könnten. Danke dafür und beste Grüße, Xxxxxx *Name ist mir bekannt -�� Ich hoffe sehr, dass der Kollege meiner Bitte folgt und die Sache in BOOTE richtig gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
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#204
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Zitat:
Der Artikel beginnt mit dem Satz: In der BOOTE-Redaktion gehen monatlich im Durchschnitt zwei bis drei Anfragen zum Mehrwertsteuer ein. Bis zur Ausgabe 11/2021 also allein im Jahr 2021 rechnerisch bisher 27 Anfragen. Wurde denen der gleiche "Käse" erzählt und sind deshalb evtl. sogar Gebrauchtbootverkäufe "geplatzt" oder Kaufpreise gedrückt worden Mich würde es auch nicht wundern, wenn da noch ein Lücke gefüllt werden musste und es überhaupt keine Anfrage von einem Benjamin Schmitz gab Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#205
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Na, soviel Phantasie will ich jetzt nicht aufbringen müssen...
Wichtig ist doch erstmal für uns hier, dass wir wissen, was Sache ist und woran wir sind. Jahrelang hat sich auch niemand darum geschert und die Besenrichtlinie ist herum gegeistert. Grüße Totti
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#206
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Ist die Sache denn Europaweit vom Tisch / der Nachweis auch in den anderen europäischen Ländern nicht nötig?
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#207
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Zitat:
War das Boot während dieser Zeit nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU ist keine Steuer fällig. War das Boot während dieser Zeit länger als 3 Jahre außerhalb der EU ist, unabhängig von einer irgendwann gezahlten Steuer, erneut Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Laut EU-Zollkodex ist bei in der EU befindlichen Waren der Gemeinschaftscharakter anzunehmen, also dass die Mehrwertsteuer/ Einfuhrumsatzsteuer bezahlt ist. Steuerschulden verjähren nach 5 und auch bei Vorsatz (Steuerhinterziehung/ Schmuggel) nach 10 Jahren. Ansonsten, auf hoher See und vor Gericht ... Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#208
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Warum so umständlich, man kann doch zur Lückenfüllung einfach eine der echten Anfragen nehmen?
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#209
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Eine Frage habe ich allerdings noch:
Man kauft sich hier in Deutschland ein 10 Jahre altes gebrauchtes Boot. Der Verkäufer hat keinerlei Verkaufs-(Versteuerungsbelege) von seinem eigenen Kauf. Nun fährt man von Hamburg aus mit dem Boot ins Nicht-EU-Ausland und kommt 10 Tage später wieder zurück. Bei der Einreise zurück in die EU / nach Deutschland / nach Hamburg kann dann der Zoll den Versteuerungsnachweis verlangen? |
#210
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Das kommt auf die Zöllner an. Was du auf jeden Fall machen solltest, ist in einen Zollhafen einlaufen und ordentlich einklarieren. Schlauerweise hast du vor deiner Reise in einem Zollhafen ordentlich ausklariert.
Gruß, Udo |
#211
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Zitat:
wenn du das Boot ordentlich in Deutschland meldest und z.B. ein Kennzeichen vom WSA dran machst ist es und bleibt es Gemeinschaftsware... nur wenn du es länger als 3 Jahre außerhalb der EU bewegst musst du eine Mehrwertsteuer entrichten... und auch schon der Kaufvertrag der in Deutschland geschlossen wurde sagt ja aus, das das Boot nicht lange außerhalb der EU war und schon damit kannst du nachweisen, dass du keine MwSt. Nachweis benötigst... |
#212
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Zolltechnisch reicht schon der Fuselfelsen oder neuerdings auch England/Irland/Schottland.
Gruß, Udo |
#213
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Zitat:
Gegenfrage: nimmst du auf deinem Auslandstripp (außerhalb der EU) jeden MEhrwersteuernachweis der Klamotten, Armbanduhr, Smartphone, ... mit ? |
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Zitat:
Zitat:
Gruß, Udo |
#215
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Zitat:
auch der Kaufvertrag reicht dafür aus... wurde das Boot in Deutschland von privat verkauft dann reicht dies auch aus... und auch vom Händler... DER ZOLL KANN KEINEN MEHRWERSTEUERNACHWEIS VERLANGEN dies wurde schon 1000x diskutiert und von der BOOTE Redaktion auch klargestellt ..... |
#216
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sorry, möglicherweise ist meine selbst gemachte Erfahrung ja zu alt (2012) aber der Niederländische Zoll konnte das sehr wohl.
Ich kam von Den Helder war auf dem Weg zur Schleuse Den Oever. Boot Bj2006 war auf der Überführung, ich hatte es drei Monate vorher von einem deutschen Eigner über einen holländischen Makler gekauft und, zum Glück, den MwSt Nachweis in Form des Original ersten Kaufbeleges erhalten. Das Boot war nicht registriert, auf See reicht Name und Heimathafen (zu der zeit stand noch Port Zeelande dran) es wehte der Mutti Schlüpper am heck, die Besatzung war ausnahmslos deutsch. Es kam Richtung See ein recht gro0es Zoll Boot entgegen. Lutz nachdem es uns passierte Bewegung an deck, ein RIB wurde ausgesetzt, drei mann im Kampfanzug und MP's kamen längsseits und baten darum an Bord kommen zu dürfen. Was wollten sie sehen? 1 den MwSt Nachweis 2 die frequenzzuteilungsurkunde nebst Funkschein 3 das Diesel Schauglas... nein nicht mehr 1 und 2 konnte ich vorzeigen, in der zeit suchte ein andere Kollege im Motorraum. Da mein Schiff kein Schauglas hat war guter Rat teuer. Da viel mir ein, ich hatte etwa 3/4 den Tank voll, dass ich in Den Helder 80 Liter Diesel von der tanke mit dem Fahrrad geholt hatte, die 4 Belege hatte ich in meiner Art der Ordnung auf den Navi Tisch geschmissen und konnte sie vorweisen. Ah ja mehr ist ja nicht drin und 80 Liter vom Vortag waren denen beweis genug. Auf meine Frage ob sie meine Führerscheine nicht sehen wollen sagten sie wörtlich: wenn es mich glücklich macht dürfte ich, aber in Holland würden die keine sau interessieren. Auf meine vorlaute Frage was denn passiert wäre wenn ich 1 oder 2 nicht hätte vorweisen können sagten sie dass das wohl richtig ärger gegeben hätte wenn ich das nicht hätte nachweisen können. Die ganze Kontrolle war für mich beängstigend (Drei Männer in schwarzen Kampfanzügen mit Schuss sicherer Weste und MP im Anschlag) aber jederzeit sehr freundlich mit einem Lächeln von beiden Seiten. Wie gesagt wenn sich seit 2012 da was geändert hat ja dann vergesst es, sonst wäre ich zumindest im Ausland immer mit den Unterlagen unterwegs |
#217
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#218
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#219
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Direkt auf der Seite des Zoll findet man den Link zur VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK).
Und da steht im Art. 153 (Seite 91) warum das so ist: (1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, dass sie nicht Unionswaren sind. Gruß Lutz
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#220
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Zitat:
Gruß Totti
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#221
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Genau....
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#222
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Diese Aussage disqualifiziert dich eigentlich weiter an einer solchen Diskussion teilzunehmen. Sorry. Erst recht nicht wenn du beharrlich den Begriff Einfuhrumsatzsteuer vermeidest, obwohl dieser der EU Versteuerung in dem Fall am nächsten kommt. Und eine säumige Einfuhrumsatzsteuer verjährt auch nicht. Kann man alles nachlesen.
Zitat:
Gruß, Udo Geändert von NIDO (14.12.2021 um 15:29 Uhr)
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#223
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Zitat:
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#224
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Zitat:
ist doch durch den Artikel so gedeckt ... Fakt ist, im Sommer 2021 wurde in den Häfen der westlichen Ostsee vom Zoll aktiv kontrolliert, Vermutung hin oder her ... https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=309754 Aber bezüglich dieses Themas drehen wir uns in jeder Beziehung im Kreis ... soll jeder handhaben wir er möchte.
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Gruß von der Ostsee, Andreas --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#225
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Zitat:
Salü. |
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