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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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welche Strafzettl ca 18 Jahre in HR ca 8 Jahre in IT ca 4 Jahte in TR ca 6 Jahre in GR leider noch keinen Zettl bekommen
Bernd |
#27
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Glück gehabt, aber sei mal in einen Unfall verwickelt.....
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Gruß Ewald
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#28
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Zitat:
AUF einem Schiff unter deutscher Flagge gilt auch in ausländischen Gewässern das deutsches Strafrecht. FÜR ein Schiff unter deutscher Flage gilt in ausländischen Gewässern selbstverständlich das Recht des Jeweiligen (Aus-)landes. Die deutsche SchSV (Schiffssicherheitsverordnung) enthält z.B. etliche Regelungen für Schiffe unter ausländischer Flagge. In anderen Ländern wird das auch nicht anders sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#29
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Zitat:
du stellst hier fragen wie ein Anfänger und behauptest, dass du dort schon so lange fährst..... Du bist so unglaubwürdig.... |
#30
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Zitat:
Das ist schon gut, Du wartest bis einer deine Vorstellung bestätigt und alle anderen Antworten sind dann Käse. Wenn, wie deiner Meinung nach, dann immer in einem fremden Land die Vorschriften des eigenen Landes Gültigkeit haben, auf welcher Seite würdest Du dann mit deinem Auto fahren, wenn Du mal nach England fährst ? Dein Auto bleibt zwar auch in England weiter zugelassen, aber an die örtlichen Vorschriften, insbesondere das Linksfahren, wirst Du dich schon halten müssen. Gruß Ulf |
#31
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Hallo,
Zitat:
In erster Linie geht es darum mögliche Rechtlosigkeit zu vermeiden, wie es sowohl in internationalen Gewässern (also außerhalb jeglicher Staatsgrenzen) und auch in einem "failed stated", wo die örtlich zuständige Staatsgewalt ihrem Monopol nicht nachkommt, vorkommen kann. Daraus immer wieder interpretieren zu wollen, dass dies auf alle Rechtsgebiete anwendbar ist, oder gar andere Staaten an deutsches Recht bindet, finde ich schon witzig. Bis dann Dominic
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#32
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Ironie an: Das ist Deine Meinung
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#33
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Zitat:
Hättest Du vielleicht gleich bei der Frage dazu schrieben sollen, dass du nur bestätigende Antworten haben möchtest und das alles was das Gegenteil behauptet am Thema vorbei ist. Das hätte die Sache hier evtl. deutlich abgekürzt.
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Liebe Grüße Mattze |
#34
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Also wie jetzt?
So wie es der DMYV für das jeweilige Gebiet vorschreibt oder? > Rettungswesten mit Signalpfeife > Bilgenpumpe / Eimer > Signaleinrichtung / Handfackeln > Feuerlöscher > Erste Hilfe Ausrüstung > Festmacher sollten doch sowieso bei jedem im Boot sein...…
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Grüße Christian Geändert von riggele1 (13.06.2019 um 10:42 Uhr) |
#35
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Zitat:
Die unterscheide sind dabei minimal von Land zu Land.... |
#36
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Versicherung brauchst du auch nicht, ist in Deutschland ebenfalls nicht vorgeschrieben
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#37
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Hallo Bernd,
da ich mich ( und vermutliche andere auch ) von Dir ein weng vera...ht fühle, habe ich dich mal auf meine Ignorierliste gesetzt. Du brauchst sicher auch kein Google, Du weißt ja alles.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) Geändert von cularis (14.06.2019 um 23:54 Uhr) |
#38
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um die doch komplexe Frage neu anzustossen bin ich da auf die Paragrafen ab 90 bis 94 3 .a des Seerechtsübereinkommen der vereinten Nationen gestoßen.
Was meinen die Fachleute zu diesem Ansatz wegen der Ausrüstungspflicht, betrifft natürlich nur die Schiffe die im Register gelistet sind. Gruß Bernd |
#39
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Zitat:
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#40
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warum so gereitzt und polemisch für kompetente Antworten habe ich immer ein Ohr
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Bernd, ein Tipp von mir: der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Du hast die eine Antwort, die du hören wolltest, erhalten. Die anderen interessieren dich ja nicht. Ich denke mal, es reicht jetzt. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#42
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Hallo,
alleine schon der Ansatz. Die "hohe See" nach dem Seerechtsübereinkommen bezieht sich schon auf "internationale Gewässer", also das Meer außerhalb von Staatsgrenzen. Wenn Du auch nur den Anfang dieses Übereinkommens gelesen hättest, würdest Du unseren (richtigen) Denkansatz der rechtliche Souveränität der Staaten für ihr eigenes Küsten- und Seegebiet und damit die Gültigkeit von teretorialem Recht endlich einsehen. Bis dann Dominic
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#43
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Hallo domenic
habe gerade den gesamten Schriftsatz vor mit kann leider nix für die Ausrüstungspflichtikgeit der Küstenstaaten finden oder ich schnall es nicht kleiner Hinweis ab welchen Artikel das stehen soll, das mir der Flaggensache ist klar. Ich hab jetzt mehrmals die Artikel 1 bis 90 durchgelesen übersehe ich da was ? Sollte der Artikel 2 .3 gemeint sein würde ja dann wieder das Flaggenrecht greifen Gruß Bernd Geändert von sea114 (16.06.2019 um 20:45 Uhr) |
#44
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Zitat:
Hey Bernd, was an Lachshunters Worten war unklar? Es wurden erschöpfend korrekte Antworten gegeben. Entweder bist Du dickebarstig (kannst Du nicht googeln, bedeutet "stur") oder ein Low-Performer, gar ein Troll?
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Hier stand mal mein Name.
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#45
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Ich bitte nur den Auszug aus diesen Schriftsatz und nicht frei interpretiert dann wäre alles geklärt besten Dank im voraus
Gruß Bernd |
#46
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Art 2 (3) stellt weiterhin klar, dass sofern Inhalte des Seerechtsübereinkommens auf nationale Gewässer Anwendung finden könnten, die Staatsgewalt weiterhin durch den örtlich zuständigen Küstenstaat ausgeübt wird. Deshalb wäre es sogar erstmal unerheblich, was im Seerechtsübereinkommen zu Ausrüstungsvorschriften stehen würde, solange dieser Inhalt nicht durch den örtlichen Nationalstaat in eigenen Rechtsverordnungen ratifiziert wäre. Nochmal: Man unterliegt also innerhalb von Staatsgrenzen immer dem Recht dieses Staates. Also wirst Du die Ausrüstungspflichten weiterhin in den dort gültigen Rechtsverordnungen suchen müssen. Bis dann Dominic |
#47
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Der Thread ist schön und ich bewundere die Geduld von manchen hier ...
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Gruss Sven
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#48
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wir hatten gerade auf Samos mit dem deutschen Küstenwachboot "Börde" das im Dienst der Frontex steht das Thema angeschnitten nicht mal die Beamten der Bundespolizei die ja eigendlich die Grenzkontrollen durchführen konnten mir hirführ eindeutige Aussagen machen lt Bootsführer sollte das Flaggenrecht greifen ich bleib auf alle Fälle an der Sache dran
Gruß Bernd |
#49
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Ähhhm... ich sag’s jetzt mal auf dummblöd:
Wenn mein Knie weh tut frag ich auch nicht meinen Zahnarzt nach Rat... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#50
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Klar, klebe Dir die Bundesflagge ans Auto, dann darfst Du auf den griechischen Autobahnen auch mehr als 130km/h fahren - gilt ja das Flaggenrecht.
Manche sollten einfach nicht ins Ausland reisen. |
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