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  #1  
Alt 06.12.2021, 18:41
Legolas Legolas ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.10.2016
Ort: Wien
Beiträge: 52
Boot: noch keines
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Quicksilver Pilothouse 605 - Garantie oder Gewährleistung?

Hallo liebes Forum. Ich hab mal wieder eine Frage.

Unser Boot ist jetzt 2 Jahre alt und die lifewell/waschpumpe ist kaputt.
Ist das auch ein Fall für die Gewährleistung? Und wo bekomme ich eine passende Ersatzpumpe her? oder gibt es vll Modelle die besser funktionieren als die die Quicksilver verbaut?

Vielen Dank

Liebe Grüße aus Wien
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  #2  
Alt 06.12.2021, 19:55
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.10.2003
Ort: Oberbayern / Izola
Beiträge: 3.229
Boot: Beneteau, Oceanis 323
Rufzeichen oder MMSI: Prosecco!!!
3.997 Danke in 1.316 Beiträgen
Standard

Ich würde einfach mal freundlich Nachfragen, ob man da was machen kann. Hilft oft, auch wenn man vielleicht nur 50% bekommt."
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
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  #3  
Alt 06.12.2021, 20:33
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: Weisendorf / Bayern
Beiträge: 5.846
Boot: Sea Ray 21 MC, Bj. 1987 / Mercruiser 4.3L
3.529 Danke in 2.389 Beiträgen
Standard

Hallo,

laut Quicksilver-Homepage gibt es zwei Jahre Garantie.
https://www.quicksilver-boats.com/de...ahr%20Garantie.
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #4  
Alt 07.12.2021, 08:29
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist gerade online
Admiral
 
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.548
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.732 Danke in 2.854 Beiträgen
Standard

Ruf doch mal im Bootscenter Kiel an. Kevin Marquardt ist sehr hilfsbereit, er ist auch hier im Forum vertreten.
Vielleicht hättest du die Frage auch besser im "Quicksilver-Thread" gestellt, dann hätte er vermutlich schon geantwortet
__________________


Gruß

Berni
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  #5  
Alt 08.12.2021, 04:50
TeamM TeamM ist offline
Captain
 
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Ort: NRW
Beiträge: 545
Boot: Nordstar 24 Patrol
409 Danke in 247 Beiträgen
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... ich würde aus der Sache kein Drama machen - und lieber die defekte Pumpe durch ein hochwertiges Modell ersetzen. "Auf Garantie" gibt es wieder was billiges... Vielleicht macht ja der Händler einen guten Preis, wenn man sich und ihm den Papierkrieg eines Garantiefalles erspart...
Ggf. Ist nach zwei Jahren eh vorbei, eine Verlängerung der Garantie von Hersteller gilt sicher nicht für Zukauf-Teile...
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  #6  
Alt 03.02.2022, 15:29
thomasbaut thomasbaut ist offline
Commander
 
Registriert seit: 08.06.2011
Beiträge: 254
64 Danke in 48 Beiträgen
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Same Same bei mir...

gleiches Boot, gleich Pumpe hinüber, auch nach 2 Jahren.

Garantie geht, mein Händler ist aber im Ausland weit weg von mir, er meinte er behandelt den Garantiefall gerne, aber er benötigt die kaputte Pumpe bei sich und die Kosten für die Lieferung muss ich tragen.

Also Paket hin und zurück kostet bereits mehr als diese Pumpe kostet. Daher erspare ich ihm die Arbeit.

Ich kaufe mir jetzt noch einmal die gleiche und gebe ihr eine letzte Chance, wenn sie wieder drauf geht kommt was besseres rein!



Kurzer rechtlicher Exkurs:
Solange du in der Garantie von zwei Jahren bist, mach es als Garantiefall geltend

Wenn du nach 6 Monaten ab Übergabe eine Gewährleistung geltend machst, dann musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestanden hat. Wird er wohl nicht bzw. kannst du es nicht/schwer beweisen. Schon gar nicht wenn die Pumpe zuerst funktioniert hat.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler sich freibeweisen, da trifft ihn die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen ist.
Gewährleistung leistet die wie der Name sagt Gewähr für ein mangelfreies Produkt zum Übergabezeitpunkt. Wenn dir das Teil 2 Wochen später eingeht, dann hast du nur was wenn der Mangel zum Übergabezeitpunkt bestanden hat, nicht erst danach aufgetreten ist.

Für diesen Fall hat der Hersteller eine freiwillige Garantie auf die Qualität seiner Ware gegeben.

Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend, Garantie freiwillig wenn vorhanden.

Geändert von thomasbaut (03.02.2022 um 15:37 Uhr)
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  #7  
Alt 03.02.2022, 15:31
Benutzerbild von Mastiff-660
Mastiff-660 Mastiff-660 ist offline
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Beiträge: 1.587
Boot: Merry Fisher 925 / KAMD300-A
2.025 Danke in 1.041 Beiträgen
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Koennt ihr den das Fabrikat hier reinschreiben ?
Das schuetzt vielleicht andere vor unbedachtem Neukauf
Die 2 Jahre scheinen ja gesetzt ...
__________________
Gruessle,
Paetschi
---------
Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #8  
Alt 03.02.2022, 16:28
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
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Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.482
27.211 Danke in 6.452 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von thomasbaut Beitrag anzeigen
Same Same bei mir...

gleiches Boot, gleich Pumpe hinüber, auch nach 2 Jahren.

Garantie geht, mein Händler ist aber im Ausland weit weg von mir, er meinte er behandelt den Garantiefall gerne, aber er benötigt die kaputte Pumpe bei sich und die Kosten für die Lieferung muss ich tragen.

Also Paket hin und zurück kostet bereits mehr als diese Pumpe kostet. Daher erspare ich ihm die Arbeit.

Ich kaufe mir jetzt noch einmal die gleiche und gebe ihr eine letzte Chance, wenn sie wieder drauf geht kommt was besseres rein!



Kurzer rechtlicher Exkurs:
Solange du in der Garantie von zwei Jahren bist, mach es als Garantiefall geltend

Wenn du nach 6 Monaten ab Übergabe eine Gewährleistung geltend machst, dann musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestanden hat. Wird er wohl nicht bzw. kannst du es nicht/schwer beweisen. Schon gar nicht wenn die Pumpe zuerst funktioniert hat.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler sich freibeweisen, da trifft ihn die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen ist.
Gewährleistung leistet die wie der Name sagt Gewähr für ein mangelfreies Produkt zum Übergabezeitpunkt. Wenn dir das Teil 2 Wochen später eingeht, dann hast du nur was wenn der Mangel zum Übergabezeitpunkt bestanden hat, nicht erst danach aufgetreten ist.

Für diesen Fall hat der Hersteller eine freiwillige Garantie auf die Qualität seiner Ware gegeben.

Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend, Garantie freiwillig wenn vorhanden.
Die 6 Monate für die Beweislastumkehr wurde übrigens dieses Jahr auf 12 Monate verlängert
__________________
Grüße Richard
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  #9  
Alt 04.02.2022, 06:44
Benutzerbild von KevinFLT
KevinFLT KevinFLT ist offline
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Boot: Bayliner Ciera 8
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Nur mal zur Info: Die meisten Fischkasten Pumpen gehen kaputt, weil vergessen wurde das System einzuwintern

Im Winter Seeventil öffnen, damit das Wasser rauslaufen kann. Wenn das vergessen wird, steht in der Pumpe Wasser und dann kommt es zu Frostschäden. Am besten noch ein Schluck Frostschutz in die Pumpe geben.

Gruß
Kevin
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  #10  
Alt 04.02.2022, 11:43
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
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eine Lenzpumpe ist ja eigentlich ein Verschleißteil ,
wundert mich schon das es da noch welche mit Garantie gibt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #11  
Alt 07.02.2022, 08:02
UliH UliH ist offline
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560 Danke in 333 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
eine Lenzpumpe ist ja eigentlich ein Verschleißteil ,
wundert mich schon das es da noch welche mit Garantie gibt
Es geht zwar hier nicht um eine Lenzpumpe, aber:
Auch eine Lenzpumpe ist ein ganz normales techn. Teil, oder plädierst Du auch dafür, Aussenbordmotoren als solche von der gesetzlichen Gewährleistung auszunehmen? Manche Hersteller geben sogar Garantie drauf.
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