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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.01.2016, 09:01
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Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
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Standard Versicherungsfrage-> geplatzte Regentonne beschädigt Auto

An unserem Carport steht eine Regentonne. Die platzte jetzt durch Dauerfrost, am Boden auf, fiel vom Podest, schlug und rollte gegen unser Auto.

Da die Tonne doch ein Teil der Hausausrüstung ist, müsste doch die dementsprechende Hausrat / Gebäudeversicherung greifen?

Unsere Versicherungsfrau sagt allerdings: njet, höhstens die Kasko des Fz.`s.

Stimmt das wirklich?

Um sich ein Bild machen zu können, was geschah:

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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (07.01.2016 um 09:12 Uhr)
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  #2  
Alt 07.01.2016, 09:20
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Ich glaube nicht das DEINE Gebaudeversicherung DEINEN Kfz Schaden bezahlen wird.

Wäre ja auch zu einfach, ich habe auch eine Gebäudeversicherung und ein paar Kratzer und Dellen am Auto.

Evt. Zahlt deine Hausrat die defekte Regentonne.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #3  
Alt 07.01.2016, 09:24
uli07 uli07 ist gerade online
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Wenn du oder ein naher Familienangehöriger Halter des Fahrzeug ist und das Haus dir gehört tun sich Versicherungen schwer. Kannst ja zusätzlich bei einer anderen mal nachfragen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #4  
Alt 07.01.2016, 09:27
medo medo ist offline
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Schäden am eigenen Vermögen deckt so gut wie keine Haftpflicht, eventuell die Kasko des Fahrzeugs.
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  #5  
Alt 07.01.2016, 10:04
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Geh zum Beulendoc, da zahlst du weniger wie deine Selbstbeteiligung!
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Hendrik
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  #6  
Alt 07.01.2016, 10:06
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Die Beule vorne, glaube ich dir - die hinten nicht
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  #7  
Alt 07.01.2016, 10:20
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Keine Change, nur Vollkasko würde so etwas bezahlen. Das Auto ist ja kein Hausrat und kein Gebäudebestandteil. Dazu kommt noch das es keine versicherte Ursache ist- Feuer Leitungswasser, Sturm/Hagel, eventuell Vandalismus.
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  #8  
Alt 07.01.2016, 10:37
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Das einzige was man klären könnte:

Ursächlich war ja nicht das platzen der Tonne, sondern der Sturm der sie umgeweht hat!
Schaden am Auto durch beim Sturm umher fliegende Teile, kann durch die Teilkasko gedeckt sein. TK hat meistens weniger Selbstbeteiligung und keine Höherstufung.
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  #9  
Alt 07.01.2016, 10:41
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Die Beule vorne, glaube ich dir - die hinten nicht
Die Beulen war vorher nicht da... wie es passiert ist? Keine Ahnung. Wir hatten 9Bft und der Tonnekörper (sieht man nicht gut) ist derbe aufgebläht, sodass er selbst auf den gefrorenen Steinen super leicht zu bewegen ist.

Naja, Shit happens all times. Ich dachte halt, das Hausausrüstung, welche durch dritte Wirkung Schaden verursachen, durch die Versicherung gedeckelt ist.

Wenn die Doppelstegplatten unter Schneelast zusammenbrechen und das Auto begraben würden, wäre das auch ein Kaskoschaden?
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  #10  
Alt 07.01.2016, 11:04
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Selbst bei Dachziegeln die durch Sturm ( bei wohl den meisten Versicherungen ab 8 bf ) auf das Kfz stürzen, kommt die Teilkasko zu tragen. Dort erfolgt natürlich keine Hochstufung. Es ist lediglich der vereinbarte Selbstbehalt zu bezahlen. Je nach Umfang deiner Kfz Versicherung also ggf. sogar nix.

Grüße Daniel
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  #11  
Alt 08.01.2016, 07:13
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Die Beule vorne, glaube ich dir - die hinten nicht
Hmm.... ich seh die hintere noch realistischer.
Vorne sieht es so aus als ob da was spitzes von innen nach aussen gedrückt hat

Vorschaden durch z.B. defektes Türfangband
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  #12  
Alt 08.01.2016, 07:18
oggy oggy ist offline
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Glück das der Wagen nicht umgeschmissen wurde.
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  #13  
Alt 08.01.2016, 07:42
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...Ich dachte halt, das Hausausrüstung, welche durch dritte Wirkung Schaden verursachen, durch die Versicherung gedeckelt ist.

...
Grundsätzlich hast du ja Recht: Haftfplicht-Schaden aus Haus- und Grundbesitz könnte uU greifen.
Aber entsprechend den allgemeinen Haftpflichtbedingungen (Art. 7.5) sind Schäden, die nahen Angehörigen, die im selben Haushalt wohnen, nicht gedeckt. (Allenfalls gelten noch zusätzliche besonder Bedingungen; sollten bei deinen Versicherungsunterlagen ohnedies beiliegen.)

Wäre das dem Auto von Onkel Hans aus Paderborn passiert, der bei dir zu Besuch war, oder einem Besucher ohne Verwandtschaftsverhältnis, dann gäbe es vermutlich Deckung.
Die Haftpflicht würde aber in jedem Fall nur zahlen, wenn du zumindest fahrlässig (also schuldhaft) gehandelt hättest, was bei dem sprichwörtlich bei Sturm herabfallenden Dachziegel nicht der Fall ist, weshalb in diesem Fall nur (falls man hat) die KFZ-eigene Kasko zahlt, aber nicht die Haftpflicht des Hausbesitzers.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #14  
Alt 08.01.2016, 07:53
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Die Haftpflicht würde aber in jedem Fall nur zahlen, wenn du zumindest fahrlässig (also schuldhaft) gehandelt hättest,
Hmm. das könnte man dadurch herleiten, dass das Fass nicht gesichert war???
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  #15  
Alt 08.01.2016, 08:05
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Der Spotrepairdoctor nimmt für das Beseitigen des vorderen Lackschadens 60+ und der hinteren Beule 90€+ MwSt.


Alles gut, bevor hier die Fallanalysten mir noch Versicherungsbetrug unterstellen.


@ Oggy.
Ist ein "A" mit langem Radstand! (Fährt sich hervorragend und muss keine Angst vor Elchen haben.)
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #16  
Alt 08.01.2016, 08:10
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Der Spotrepairdoctor nimmt für das Beseitigen des vorderen Lackschadens 60+ und der hinteren Beule 90€+ MwSt.
Damit bist du auf alle Fälle im Bereich der SB
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  #17  
Alt 08.01.2016, 08:38
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Mir geht es gar nicht so um's Geld.
Die Tonne ist umgefallen und wir haben am Frühstückstisch diskutiert, dass wir Versicherungsgoldhelmkunden sind -die seit 28Jahren alles bei einer Gesellschaft haben und diese aber noch nie beanspruchten.
Also haben wir einfach nachgefragt.

Die Versicherungstante hat aber "gerekert" und uns schnippisch mitgeteilt das die Gesellschaft leistungsfrei bliebe und das sie zuhause selbstverständlich eine Füllstands -und Frostkontrolle zur Gefahrenabwehr eingeleitet hat, um solch einen Fall zu vermeiden.

Klar jeder geht bei Frost raus pumpt seine Regentonne leer und legt sie gesichert und abgespannt an einer windfreien Zone bis zum Eintreten des nächsten Regens ab. Machen hier an der Küste alle so. Schon seit Generationen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #18  
Alt 08.01.2016, 08:48
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Emotion Emotion ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Mir geht es gar nicht so um's Geld.
Die Tonne ist umgefallen und wir haben am Frühstückstisch diskutiert, dass wir Versicherungsgoldhelmkunden sind -die seit 28Jahren alles bei einer Gesellschaft haben und diese aber noch nie beanspruchten.
Also haben wir einfach nachgefragt.

Die Versicherungstante hat aber "gerekert" und uns schnippisch mitgeteilt das die Gesellschaft leistungsfrei bliebe und das sie zuhause selbstverständlich eine Füllstands -und Frostkontrolle zur Gefahrenabwehr eingeleitet hat, um solch einen Fall zu vermeiden.

Klar jeder geht bei Frost raus pumpt seine Regentonne leer und legt sie gesichert und abgespannt an einer windfreien Zone bis zum Eintreten des nächsten Regens ab. Machen hier an der Küste alle so. Schon seit Generationen.
Ja das ist so, habe mich letztens erst wieder gefreut als ich auf meiner KFZ-Versicherungsrechnung lass:

Wir empfehlen Ihnen Schäden bis 1136€ selbst zu bezahlen, da das für sie im Endeffekt günstiger ist!

So ein Mist, wenn man zu lange Schadensfrei ist
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Hendrik
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  #19  
Alt 08.01.2016, 09:30
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
"gerekert"
Was bedeutet das, immer eine Armlänge Abstand von der Tonne halten?
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  #20  
Alt 08.01.2016, 09:37
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Was bedeutet das, immer eine Armlänge Abstand von der Tonne halten?

Aus Opfer Täter machen, da sie keine unrealistischen Abwehrmaßnahmen ausüben.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #21  
Alt 08.01.2016, 09:40
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Ach so. Da hatte ich Frau Reker anders verstanden, aber ich habe das auch nicht intensiv verfolgt und außerdem ist es politisch.
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  #22  
Alt 08.01.2016, 11:47
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Skilsö Skilsö ist offline
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Bei Sturmschäden ist man nach meiner Kenntnis nicht schadensersatzpflichtig.

Auch sich selbst gegenüber kann man nicht schadensersatzpflichtig werden.

Und es gibt auch weitere Konstellationen bei denen der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Zitat:
Was sagt das Gesetz?
§ 832 BGB


(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Will man sich vor solchen Schäden finanziell schützen benötigt man eine entsprechende Kaskoversicherung, welche das Schadensereignis auch abdeck. In diesem Fall die Kaskoversicherung des Fahrzeugs, oder liege ich da falsch

Und da unser Rechtswesen bekanntlicherweise nicht nur aus "schwarz und weiß" besteht es gibt auch noch die:
Zitat:
Gefährdungshaftung:
Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden (Verschuldenshaftung) voraussetzt, sondern darauf beruht, dass der Ersatzpflichtige bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt.
weitere Informationen, auch dazu, können bei Bedarf im Internet gefunden werden.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #23  
Alt 08.01.2016, 11:52
frimeur frimeur ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Was bedeutet das, immer eine Armlänge Abstand von der Tonne halten?
Nur Armleuchter empfehlen Armlänge…..
__________________
Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit

https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/
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  #24  
Alt 08.01.2016, 13:08
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Nille72 Nille72 ist offline
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Wenn Deine Versicherung seit 28 Jahren nichts gezahlt hat und hier nicht bereit ist etwas zu tun, würde ich mal über einen Wechsel nachdenken.

Ich bin seit 25 Jahren bei der LVM und habe im Schnitt einen Schaden im Jahr. Ich bin aber recht sicher: diesen Schaden hätte meine lokale Agentur bestimmt reguliert....bis 2000 € muss die Agentur nicht mal nachfragen. Wichtig bei Schäden: immer erst mal bei der Agentur melden und nicht direkt bei der Versicherung....oft sind es Kleinigkeiten bei der Schadensmeldung die eine Regulierung verhindern.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #25  
Alt 08.01.2016, 13:30
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Wenn Deine Versicherung seit 28 Jahren nichts gezahlt hat und hier nicht bereit ist etwas zu tun, würde ich mal über einen Wechsel nachdenken.

...
Ich denke, es gibt viele Gelegenheiten und Anlässe, über einen Versicherungswechsel nachzudenken, aber bei aller Zurückhaltung: Der geschilderte Fall ist keiner davon.

So ein Fall käme nicht mal bis zur Sekretärin vom Innenrevisor:

Stell dir vor: Statt "mein Regenfass" steht "mein Fahrrad": Wenn mein Fahrrad in meinem Garten umfällt und mein Auto beschädigt, dann habe ich entweder eine Kasko fürs Auto oder muss den Schaden selber tragen. Dabei ist der Grund, warum das Fahrrad umfällt, völlig egal, sei es wegen Sturm, Dummheit oder Ungeschicklichkeit. Aus welchem Titel soll den die Versicherung sich selbst betrügen?
Das hat ja nichts mit "Kulanz" zu tun, das wäre einfach nur absurd.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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