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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Was für eine Sch.. Geschichte. Sowas möchte ich nicht erleben. Die Geprellten tun mir Leid.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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#27
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Unterer einstelliger Bereich wäre so 3-4€ ... Das wäre echt billig. 100€ wäre ja schon dreistellig
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#28
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Sollte natürlich dreistellig heissen. Trau Dir aber zu es auch so verstanden zu haben.
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Gruss Vestus
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#29
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Ich will mal einen anderen gedankenansatz gehen!
1. Das boot gehört dem Eigner und der bist du 2. Wie hier Egon gesagt wurde ändert sich das nicht wenn jemand dein boot in deinemnamen verkaufen darf. 3. It dies geschehen? 4. Du hast dein boot bei einem Händler ab gestellt mit Sicherheit warst du dabei nicht alleine und hattest zeugen 5. Mit unter existiert sogar ein vertrag darüber. Nun wird's wichtig! 6. Dir ist vom Händler nicht der Verkauf des Bootes mitgeteilt worden oder? 7. Schreibe den insomvenzverwalter mit Kopien die dein Eigentum belegen und verlange fristlose Herausgabe der Sache oder den Nachweis wo das boot ist. 8. Wenn du ein schrieb hast dem zu entnehmen ist, das dein boot sich nicht mehr auf dem gelände des Händler befindet. Dann sagst du das deiner Versicherung!!!!!! Wenn das boot irgendwo beacht rumm steht und mit einem mal weg ist, du aber nachweislich dieses boot nicht verkauft hast Dann ist das ein Versicherungsfall!!
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Grüße der Thorsten ________________________________________
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#30
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Eins ist gewiss, das Boot ist verkauft und mit amtl.-Kennzeichen B....behalte es erstmal für mich, gemeldt. Ich muss einen neuen Anlauf nehmen um weiter etwas heraus zu bekommen..also selbst etwas tun.....Wichtig ist erstmal den neuen Eigner zu ermitteln, sollte dieser einen regulären Kaufvertrag besitzen, wird es schwer zu beweisen, das der Kauf mit Wissen der Sachlage erfolgte, somit rechtswidrig erfolgte......Fakt ist in unserem Rechtswesen sind solche geschädigten/betrogenen Leute wie ich (und natürlich auch andere) nicht sonderlich interessant......Die Staatanwaltschaft hat sich nicht einmal die Mühe gemacht anhand meiner angegebenen Daten den neuen Eigner ausfindig zu machen....ich habe innerhalb von 48 Std. schon das amtl.- Kennzeichen heraus bekommem.........Die Staatanwaltschaft hat nach § 53, die weitere Ermittlung/Verfolgung eingestellt.......
Wir sind halt kleine Fische.....
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#31
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Moin,
bist ja schon weit gekommen. Nun ist wichtig wer im Kaufvertrag des "neuen" Eigners als Verkäufer angegeben ist. Ist es der Händler hast Du gute Karten, da ihm das Boot nicht gehörte. Bist Du es hast Du ebenfalls gute Karten, da Deine Unterschrift fehlt. Ist es ein Agenturvertrag so ist massgeblich ob dieser 1. vor oder 2. nach Insolvenzeröffnung geschlossen wurde. Bei 1.: Kohle futsch bei 2.: sh. # 13
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Gruss Vestus
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#32
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Hallo,
ich hoffe du bekommst dein Recht bzw. Geld noch! Wenn nicht sollten wir uns zusammenschließen und mal bei deinem Ex-Händler abends vorbei schauen... Viel Glück, von einem der die deutschen Ermittlungsbehörden zeitweise nicht mehr versteht! |
#33
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hi vestus,
dann habe ich wohl pech...habe mein neues boot auch beim bc-bielefeld als agenturboot erworben. gehe also davon aus, das das besagte boot auch als agenturboot verkauft wurde und zwar....vor der insolvenz...sch...e....bin ja auch (im nachhinein) ein idiot gewesen...denn ich habe mich über fast 1,5 jahre hinhaltenlassen. lt aussage des bc ist das boot erst in diesen jahres verkauft worden...meine nachforschungen haben ergeben, das das boot schon vor ca. 1 jahr verkauft wurde....mann bin ich blöd...denke halt immer an das gute im leben..jetzt und in zukunft allerdings nicht mehr... lg searayskipper |
#34
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hi condor50,
tja, denke das kann ich mir abschminken.....deine richtung hatte ich auch schon im visier.....hätte fast gesagt komme auf dein angebot zurück und drauf...denke aber, wir sollten uns nicht auf dieses niveau der a....löcher herunter begeben.... schade ist nur, das in unserem sogen. rechtsstaat, nicht das recht regiert, sondern der geldbeutel...und darauf schauen die meisten anwälte, die nur dann handeln.......nicht wahr.. lg searayskipper Geändert von Searayskipper (17.10.2011 um 20:35 Uhr) |
#35
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Moin,
Du hast noch die Möglichkeit Deine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. Bringt zwar i.d.R nicht viel, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Vielleicht gibt es wenigstens eine kleine Quote.
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Gruss Vestus |
#36
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So ganz verstehe ich das nicht?
Das Boot befindet sich rechtlich doch immer noch im Eigentum des Threadstarters, er hat ja keinerlei Unterschriften auf einem Kaufvertrag geleistet, also einem Verkauf (Eigentumsübergang) nicht zugestimmt. Andererseits sollte das Boot "im Kundenauftrag" verkauft werden, ist das geschehen und der VK, also der Kunde bekommt sein Geld nicht läge der Straftatbestand der Unterschlagung bzw. des Betruges vor. Bei der sicherlich nicht geringen Summe, um die es hier geht kann ich mir kaum vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da sie damit eine Straftat quasi "legalisieren" würde..... |
#37
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Moin,
wenn ich den TO richtig verstanden habe wurde das Boot im Kundenauftrag rechtmässig verkauft. Der Händler hätte normalerweise den Verkaufserlös abzüglich seiner Provision an den Verkäufer auskehren müssen. Da kam dann kam dummerweise der Insolvenzverwalter dazwischen und hat seinen dicken Daumen auf das Geschäftskonto gedrückt. Jetzt kann man vortrefflich darüber streiten wieviel Zeit zwischen Ein- und Auszahlung vergehen darf. Ein Kaufmann, dem das Wasser finanziell bis zum Halse steht, wird auch mit Kundengeldern versuchen seine Löcher vorläufig zu stopfen, schliesslich hat er i.d.R. auch Aussenstände von säumigen Zahlern. Daraus eine Betrugsabsicht zu konstruieren wird schwer sein, ist hier aber auch nicht zielführend, da nach Aussage der Staatsanwaltschaft schon andere und schwerwiegendere Straftaten vorliegen sollen.
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Gruss Vestus |
#38
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Gegen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft kann man innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel einlegen.
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#39
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Und was soll das bringen???
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Gruss Vestus |
#40
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Hallo,
bei dem gesamten Tatbestand dürfte es sich für die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich um eine verschleppte Insolvenz/ Bankrott handeln. Einzelne Tatbestände gehen wahrscheinlich dann darin auf. Der Rechtsstaat wird da schon zu seinem Recht kommen, insbesondere wird man kaum auf eine geklärte Tat statistsch verzichten wollen. Ermittlungen dauern nur ihre Zeit. Ansonsten sollte man sich bei solchen Geschäften immer vor Augen führen ( und das ist jetzt nicht ausdrücklich auf den Threadersteller gemünzt ) das Schnäppchen ihre Tücken haben. Bevor einen aufgrund der günstigen Angebote der Verstand verläßt - immer auf Zug um Zug Geschäfte - also sofortige Warenübergabe bei Bargeldleistung achten. Es gibt keinen Grund seine Kohle herzugeben, wenn die Ware nicht übernommen werden kann - und mein Boot übernimmt niemand "im Auftrag" wenn die Summe nicht vom Neupreis abgerechnet wird. Lieber mal verzichten.. Gruß HansH |
#41
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Hi,
ich habe seit gestern ein 5 stündiges Rechtstraining für Fahrzeug-/Bootshändler hinter mir, war sehr interessant. Für mich stellt sich die Frage auf Grund welchem Rechtsgeschäftes wurde das Boot verkauft. 1. Verkäufer verkauft Boot an Händler 2. Verkäufer gibt Boot an Händler als Vermittlungskauf. 3. Verkäufer übergibt Boot an Händler mit unterschriebenen Verkaufsvertrag, aber Käuferdaten sind noch blank. zu Punkt 1. Boot/Geld ist in oder nach der Insolvenz weg zu Punkt 2. Es sollte beim Händler und beim Käufer einen Kaufvertrag geben. Das Boot ist nicht in der Insovenzmasse zu Punkt 3. ist wie Verkauf von privat zu privat, der Händler kann nur wegen nicht Herausgabe des Geldes geklagt werden, wird aber wegen der Insolvenz schwierig sein dieses zu bekommen. Ich würde auf alle Fälle eine Rechtsauskunft einholen.
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#42
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Moin,
ich hab mein altes Dieselboot verkauft und bin nach längerer Suche auf Venatus Boats Bielefeld gestossen. Das Venatus open mit 80ps Diesel wäre ideal doch nachdem ich diesen Thread gelesen habe bin etwas irritiert. Das Boot kommt auf ca. 36.000 Euro und der Händler will im Falle des Kaufs eine Anzahlung von 12.000 Euro. Das Boot muss erst gebaut werden. Soweit so gut. Jetzt lese ich hier im Thread das der Geschäftsführer S.G. wohl ehemals als GF bei BC Bielefeld war . . . usw. . . Ich bin mir jetzt sehr unsicher geworden ob ich riskieren kann den Kaufvertrag abzuschliessen und die Anzahlung von 12.000.- zu überweisen. Wie könnte man sich absichern ? Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Dingen bzw. weitere Erfahrung aus jüngerer Zeit mit dem Händler. Danke |
#43
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Wie ist die Sache eigentlich ausgegangen?
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Bootssuche wegen Betrug
Zitat:
Als Käufer bist du dem Insolvenzrisiko des Händlers ausgeliefert. Das gilt für die Anzahlung vor der Auslieferung und der Gewährleistung nach der Auslieferung des Bootes. Mit einer Wirtschaftsauskunft des Unternehmens könntest du dir schon ein ersten Überblick verschaffen. Im Baugewerbe sind Anzahlungsbürgschaften nicht unüblich. Vielleicht wäre das auch in deinem Fall eine Möglichkeit sich abzusichern. Gruß Helge Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
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#45
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Ist das nach 7 Jahren noch wichtig???
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#46
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Nein, für mich nicht. Vielleicht für andere User...?...
Der TE hat ja um Hilfe und/oder Einschätzung gebeten und dann wäre es immerhin nett, wenn irgendwann mal ein Feedback kommt. Vielleicht war ja eine Hilfestellung dabei, die ihm helfen konnte. Offenbar hat der Unternehmer ja wieder in der selben Branche Fuß gefasst. Vielleicht ließ sich ja auch der Vorgang insofern klären, als dass der TE sein Geld bekommen hat. Dann muss der Vorposter, der das Thema wieder angeschoben hat, vielleicht weniger zittern...
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#47
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Ja, ist er. Ist auch in dem gleichen Gebäude in Bielefeld.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#48
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#49
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Nur vom TE wirst du es wohl nicht erfahren.
Letzte Aktivität: 09.02.2016 15:47
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer Geändert von herrmic (15.12.2018 um 13:07 Uhr) |
#50
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Zitat:
Ich finde nicht heraus ob überhaupt bzw. wann das BC Bielefled insolvent wurde. Liegt womöglich schon zu lange zurück? Aber das wäre nicht einmal so tragisch weil auch schon manch anderer Händler und nicht unbedingt immer selbst verschuldet in eine finanzielle Krise geraten ist. Mich beunruhigt da schon mehr der Betrug ansich vom S.G. wie es hier im Thraed geschildert wurde, falls es überhaupt alles auch wirklich so stimmt wie es der TE dargestellt hat. 12.000 bzw. 36.000 sind sehr viel Geld für mich und die will ich nicht verlieren. Ich würd auf jeden Fall gerne von weiteren Erfahrungen mit dem Händler lesen. Bekommt man denn von einer Wirtschaftsauskunft wie z.B Creditreform eine realististische Auskunft auf die man vertrauen kann? |
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