boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 09.09.2017, 18:02
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 3.975
Boot: Bayliner 2052LS 4,3LX Crownline250cr
3.002 Danke in 1.796 Beiträgen
Standard Notartermin Fristen?????

Hallo,

eine Frage an die wissenden, weil ich gestern eine Betrugsanzeige machen musste.

Ist es richtig, dass ein Termin beim Notar zwecks Kauf/Verkauf einer Immobilie 14Tage vorher angekündigt sein muss?

Das hat mir gestern ein Volkswirt gesagt, welcher auch bei einer Immobilienfirma arbeitet.

Wer weiss dazu etwas? Achja, ist dringend.
Gerne auch per PN

Gruß Mani
__________________
Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 09.09.2017, 19:18
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 6.000
7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

http://www.westfaelische-notarkammer...ngenbeurkg.htm

Also beim Privatverkauf musst du da nicht weiter drüber nachdenken.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 10.09.2017, 13:14
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.07.2008
Ort: In Mitteldeutschland
Beiträge: 520
Boot: Monterey 270 CR
Rufzeichen oder MMSI: Whatever
329 Danke in 226 Beiträgen
Standard

Hallo,

ja ist so sofern einer der Parteien als Privatperson auftritt.

Gruß
Stephan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 10.09.2017, 14:48
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.670 Danke in 2.405 Beiträgen
Standard

Ich kenne es so, dass nicht der Termin 14 Tage vorher angekündigt sein muss, sondern der Gesetzgeber
mit dieser Frist den Verbraucher davor schützen will, übereilt zu handeln - was natürlich den Termin nicht
berührt, sondern es ist wichtig, dass der Kaufvertragsentwurf bereits 14 Tage zur Ansicht beim Verbraucher
gewesen zu sein hat.

Beim Begriff ds "Verbrauchers" kommt einem ja dann schon in den Sinn, dass es hier nur um Geschäfte
gehen kann, in welchem eine Seite Verbraucher ist, was bedeutet, dass die andere Seite gewerblich auftreten
muss.

Sind beide Seiten gewerblich oder privat sieht es anders aus. Hier kann man das ausschließen, denn hier gibt
es in diesem Sinne keinen Verbraucher.

Dass es von Privat an Privat keine Frist geben muss weiß ich aus eigener Erfahrung sehr genau, weil in den
vergangenen Jahren einige Male praktiziert.

Dass Spannende ist, dass wohl nicht jeder Notar darüber Bescheid weiß, zwei hatten sich strikt geweigert, bei
dreien war es auf Nachfrage kein Problem und und einer, der zunächst nicht wollte, wollte nach Hinweis und
dem darauffolgenden sich Einlesen dann doch.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 10.09.2017, 20:44
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 3.975
Boot: Bayliner 2052LS 4,3LX Crownline250cr
3.002 Danke in 1.796 Beiträgen
Standard Neue Frage

Hallo zusammen

Danke für das bisherige Feedback.
Hat mir schon geholfen.

Nächste Frage wer muss den Notar bezahlen?
Normal ist bei Zustandekommen des Vertrages der Käufer. Wird ja meistens so vereinbart.

Wenn der Vertrag aber von einer Verkäuferpartei nicht unterschrieben wird und der Notar diesen schon vorgelesen hat und teilweise unterschrieben wurde?

1. Der Verkäufer
2. Der Käufer
3. Derjenige welcher den Notartermin vereinbart hat?

Finde nur was für richtig geschlossene Verträge.

Gruß Mani
__________________
Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 10.09.2017, 21:19
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 6.000
7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

Ohne jetzt die Regeln für Notare im Detail zu kennen zahlt erst mal derjenige der die Musik bestellt hat. Wenn in dem Vertrag dann was abweichendes vereinbart wurde, dann geht natürlich der Vertrag vor.

Siehe auch https://dejure.org/gesetze/GNotKG/29.html

Siehe aber auch 30 und 31. Also im Zweifel wahrscheinlich beide wenn der Notar die Beurkundung durchgeführt hat.

Meiner Meinung nach fährt der Käufer tendenziell besser wenn er den Notar beauftragt.
Wenn noch ein Makler im Spiel ist kommt es wiederum darauf an für wenn der Makler tätig geworden ist.

Kommt also auf den Einzelfall an.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 10.09.2017, 23:28
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.670 Danke in 2.405 Beiträgen
Standard

Wenn der Vertrag nicht von allen relevanten Parteien unterzeichnet wurde kommt
es doch keinesfalls zur Beurkundung, also ebensowenig zur Beurkundungsgebühr.
Dann fallen vielleicht ein paar Euro für den KV-Entwurf an und das war's.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Privatdarlehen Fristen wahren Fraenkie Kein Boot 63 05.11.2015 08:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.