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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.01.2024, 09:16
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T-Technik T-Technik ist offline
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Standard Autofüherschein in EU erwerben, aber von einer Person aus Drittland, also nicht EU

Guten Morgen geschätzte BF-ler .

Ich kenne mich in diesem Gebiet absolut nicht aus und hoffe hier
Tips oder von Erfahrungen zu hören .


Ich glaube zu wissen, das, zumindest zukünftig, jeder EU-Bürger
nur noch einen Führerschein eines Landes der EU haben kann .

Mein Beispiel, vor ein paar Jahren tauschte ich die Pappe gegen Karte aus .
Und auch mein spanischer Führerschein erledigt sich 2028 .

Es wird nur noch eine einzige Karte in der EU geben .

Ist ja auch richtig so . Z.B. wegen der Alkohol-Problemfälle


Folgendes Problem :

Eine nicht EU-Person möchte in Deutschland den Führerschein erwerben,
da die Drittland-Lizenz hier nicht anerkannt wird .
Ich sehe hier persönlich kein Hexenwerk, dennoch finde ich die heutige
Durchfallquote extrem hoch . Warum auch immer .
Das ganze kostet hier zu viel Geld . Ich finde irgendwie eine Gelddruckmaschine .

Und Übersetzungen kommen auch noch hinzu .

Ich mutmaße in einigen anderen EU-Ländern sollte dies deutlich einfacher
und kostengünstiger sein .


Frage :

Könnte dann nicht meine Person z.B. in CZ oder ....... die Karte,
welche dann folglich auch hier gilt, erwerben ?


Vielleicht kann ja auch jemand von Erfahrungen berichten .


Grüße : TOMMI
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  #2  
Alt 08.01.2024, 09:46
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Wohnsitzland ist meines Wissens Führerscheinland ....

D.h als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland kannst du nicht mit einem polnischen Führerschein fahren.

Wenn der Wohnsitz außerhalb der EU wird es schwer ... Ich glaube nicht das ein nicht EU Bürger ohne Wohnsitz in der EU einen EU Führerschein machen kann ...
Er muss dann in seinem Heimatland einen internationalen Führerschein beantragen... Genau wie du oder ich wenn wir in USA Auto fahren wollen..
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 08.01.2024, 10:05
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Du kannst deinen Autoführerschein auch in Irland absolvieren. Der gilt aber dann nur für ein Jahr und muss dann hier umgeschrieben werden. Das war ein Fall aus dem Bekanntenkreis.... der hatte Alkoholprobleme...Lappen weg und in Irland einfach einen neuen gemacht. Nach dem ersten Jahr war Ende mit der irischen Pappe. Zum Glück.... der gehörte nicht in einem Auto auf die Strasse.
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Gruß
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  #4  
Alt 08.01.2024, 10:09
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Du kannst deinen Autoführerschein auch in Irland absolvieren. Der gilt aber dann nur für ein Jahr und muss dann hier umgeschrieben werden. Das war ein Fall aus dem Bekanntenkreis.... der hatte Alkoholprobleme...Lappen weg und in Irland einfach einen neuen gemacht. Nach dem ersten Jahr war Ende mit der irischen Pappe. Zum Glück.... der gehörte nicht in einem Auto auf die Strasse.
Das war einmal auch in PL und ist nicht mehr.


Nicht EU Bürger, Wohnsitz außerhalb der EU = 1/2 Jahr fahren mit Internationalem Führerschein (max Verlängerung auf 1 Jahr).

Nicht EU Bürger, Wohnsitz in der EU = Führerschein machen im Land des Wohnsitzes.

Also müsste die Person ihren Wohnsitz (vorrübergehend) nach CZ verlagern um dort den Schein machen zu können und ihn auch in Deutschland zu nutzen.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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Alt 08.01.2024, 10:09
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Hallo Volker,

ist länger her, aber ich las mal von Deutschen Bürgern,
denen wegen Alkohol Problemen der Deutsch EU-Führerschein entzogen wurde .
Und auch eine mögliche Wiedererteilung in weiter Ferne lag .

Die haben dann in CZ die Fahrerlaubnis gemacht,
welche ebenso in der EU gilt .

Dem ist nun endlich ein Riegel vorgeschoben, meine ich .



Grüße : TOMMI
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  #6  
Alt 08.01.2024, 10:12
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

ist länger her, aber ich las mal von Deutschen Bürgern,
denen wegen Alkohol Problemen der Deutsch EU-Führerschein entzogen wurde .
Und auch eine mögliche Wiedererteilung in weiter Ferne lag .

Die haben dann in CZ die Fahrerlaubnis gemacht,
welche ebenso in der EU gilt .

Dem ist nun endlich ein Riegel vorgeschoben, meine ich .



Grüße : TOMMI
Genau... Man kann nur noch dort den Führerschein machen wo der Wohnsitz ist...
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 08.01.2024, 10:16
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Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Visum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



Grüße : TOMMI
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  #8  
Alt 08.01.2024, 10:19
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen


Nicht EU Bürger, Wohnsitz außerhalb der EU = 1/2 Jahr fahren mit Internationalem Führerschein (max Verlängerung auf 1 Jahr).
D.h. alle Schweizer dürfen in D nur mit Internationalem Führerschein fahren?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #9  
Alt 08.01.2024, 10:19
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Viesum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



Grüße : TOMMI
Das Zauberwort ...

Internationaler Führerschein
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  #10  
Alt 08.01.2024, 10:20
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
D.h. alle Schweizer dürfen in D nur mit Internationalem Führerschein fahren?
Es gibt Länder aus dehnen der Führerschein automatisch an erkannt wird
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 08.01.2024, 10:59
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Visum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



Grüße : TOMMI
A: Internationaler Führerschein (gilt in Kombination mit dem Führerschein aus dem Heimatland.

B1: Siehe A
B2: Wenn jemand zu schulungsszwecken für 12 Minate in einem Land ist, dann hat er hier auch eine Wohnung/Apartmen/Pension/Hotel.
Soweit mir bekannt ist, kann man sich dort auch „anmelden“ - also eine Art Meldebescheinigung ausstellen lassen, die dann für die FS-Stelle als Wohnsitz anerkannt wird. Dazu am besten beim entsprechenden Meldestelle/Landratsamt mal anfragen.

Als ich in China war, wurde mein erster chin FS ebenfalls auf meine „anschrift“ im Hotel geschrieben, da ich die ersten Monate keine Wohnung dort hatte (der internationale FS wird in china nicht anerkannt, daher der chin FS)

C: Ja, ist klar.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #12  
Alt 10.06.2025, 17:57
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Hallo hier zusammen .

Das Thema ist immer noch aktuell .


Es geht um meine Freundin aus Thailand . Sie hat dort ein Top Auto und fährt

wrklich sehr gut .

Letztes Jahr sind wir dort über 7000 km durch dieses schöne Land gefahren .

Ich mit meinem EU-Führerschein + der passenden internationalen Fahrerlaubnis .

Dieses Jahr war sie über 3 Monate hier und hatte das gleiche Paar Dokumente um

hier im Schengenraum fahren zu dürfen .


Soweit easy .


Der große Schwachsinn ist,

wenn wir verheiratet sind und sie das entsprechende Visum erlangt,

6 Monate Zeit bleiben, um einen EU gültigen Führerschein zu erwerben .

Folglich, sie dürfte nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug mehr hier führen .


Total krank aber das ist derzeit mein Kenntnisstand .


Der Aufwand bewegt sich wohl so 80-90 % von dem was Führerschein-Neulinge

hier so leisten müssen, auch die überteuerten Kosten .


Achtung ! Dies ist nicht gegen die Fahrschulbetreiber,

vielmehr gegen die d......... Macher des Regelwerk .


Nun meine große Frage ?

Genügt auch ein Zweitwohnsitz innerhalb der EU um die Fahrerlaubnis dort zu machen ?

Es gibt genug Länder wo das ganze deutlich günstiger gemacht werden kann .



Bin sehr gespannt, ob es vielleicht auch sogar schon Erfahrungen hierin gibt .

Grüße : TOMMI
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  #13  
Alt 10.06.2025, 20:27
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( Ich lasse Mal das Thema Staatsbürgerschaft bewusst aus! )

Kurz gesagt: es reicht nicht aus eine Zweitwohnung im entsprechenden Ausland zu haben. Man muss den gewöhnlichen Aufenthalt dort hin verlegen. Das erfolgt indem man sich 184 Tage ununterbrochen dort aufhält oder eben mehr als die Hälfte des Kalenderjahresres ( auch hier 184 Tage ) dort lebt.

Das ist überall in der EU gleich. Die Folgen sind: behördliche Anmeldung, Steuerpflicht, KFZ Ummeldung, eventuelle Zwangsversicherungen, Mietkosten usw.

Natürlich kann man auch zu Beginn dieser Frist, nachdem alle Anmeldungen erfolgt sind, den Führerschein machen. Aber an der 184 Tage Regelung kommt man nicht vorbei.

Ob man diesen Weg gehen will?
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Gruß Holger

Geändert von waterfront (10.06.2025 um 20:33 Uhr)
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  #14  
Alt 10.06.2025, 21:13
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Vielen Dank Holger,

ist denn der erste Wohnsitz immer und überall zwingend maßgeblich ?


Oder anders,

ohne Wohnsitz kann auch ein Besucher, Tourist niemals überhaupt irgendwo

innerhalb der EU diesen Führerschein machen ?
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  #15  
Alt 10.06.2025, 22:37
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Vielen Dank Holger,

ist denn der erste Wohnsitz immer und überall zwingend maßgeblich ?


Oder anders,

ohne Wohnsitz kann auch ein Besucher, Tourist niemals überhaupt irgendwo

innerhalb der EU diesen Führerschein machen ?
Leider ja, weil ein Tourist in der Regel auch nur ein Visum für 90 Tage erhält.

Ich wollte das Thema Staatsbürgerschaft bewusst nicht anfassen.
Wenn man nach: EU - Führerschein - MPU - usw. sucht, wird man schnell fündig. Da gibt es genügend Agenturen die das für Entgelt regeln. Und da gibt es genügend Möglichkeiten. Aber: das gilt nur für EU Bürger.

In deinem Fall, ist das ganze komplizierter.
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Gruß Holger

Geändert von waterfront (10.06.2025 um 22:43 Uhr)
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  #16  
Alt 10.06.2025, 22:46
OernieohneBert OernieohneBert ist offline
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Di kannst ja nicht mal als Deutscher dir aussuchen wo in DE du den Führerschein machst. Selbst das hängt innerländisch am Wohnort.
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Liebe Grüße,

Örni
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  #17  
Alt 10.06.2025, 23:08
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
… Wenn wir verheiratet sind und sie das entsprechende Visum erlangt,

6 Monate Zeit bleiben, um einen EU gültigen Führerschein zu erwerben .

Folglich, sie dürfte nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug mehr hier führen …
Das sehe ich auch so.

Die “Umschreibung” des auslaendischen Fuehrerscheins besteht eigentlich im wesentlichen aus dem Ablegen der theoretischen und der praktischen Pruefung. Das mag in anderen EU Laendern billiger sein, wird sich mit dem damit verbundenen Aufwand aber sicherlich nicht lohnen.

Deine derzeitige Freundin ist offensichtlich eine routinierte Fahrerin. Ich vermutete auch, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse fuer die Theoriepruefung vollkommen ausreichen. So it sehe ich keinen Grund fuer die angedachten “Verrenkungen”.

Meine Frau hat das alles hinter sich, und es war sehr problemlos. Uebersetzungen waren nicht notwendig, trotz seinerzeit nur “rudimentaerer” Deutschkenntnisse.

Natuerlich wird sie die Pruefungsboegen durcharbeiten muessen. Das muesste sie in einem anderen EU Land allerdings auch - wenn nicht in DACH, in einer weiteren Sprache?
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  #18  
Alt 10.06.2025, 23:30
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Leider nein, sie lernt aktuell für A1 .


Das ist alles ein so großer Schwachsinn,

welchen man vernünftig denkenden Menschen kaum erklären kann .

Denn aktuell darf sie ja überall hier fahren .
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  #19  
Alt 10.06.2025, 23:34
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Moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Es geht um meine Freundin aus Thailand . Sie hat dort ein Top Auto und fährt wrklich sehr gut .

Der große Schwachsinn ist, wenn wir verheiratet sind und sie das entsprechende Visum erlangt, 6 Monate Zeit bleiben, um einen EU gültigen Führerschein zu erwerben .

Folglich, sie dürfte nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug mehr hier führen.

Der Aufwand bewegt sich wohl so 80-90 % von dem was Führerschein-Neulinge hier so leisten müssen, auch die überteuerten Kosten .
"Erwerben" heißt ja nicht zwangsläufig, daß man den gesamten Sermon mit mittlerweile Dutzenden Zwangs-Fahrstunden usw. absolvieren und Unmengen an Geld verplempern muß. Die angehängte Liste vom ADAC weist zwar Thailand nicht mit aus und ich habe zugegebenermaßen auch nicht weiter gesucht, aber irgendwer beim Straßenverkehrsamt o.ä. sollte Dir wohl sagen können, ob das nicht vielleicht auch mit einer simplen Umschreibung zu erledigen ist.

Ich bin mit meinem deutschen Führerschein die ersten fünf Jahre hier völlig unbehelligt rumgekurvt und wurde in diversen Kontrollen selbst mit meiner rosa Pappe noch problemlos durchgewunken, nachdem mein internationaler abgelaufen war, habe mich dann allerdings dann doch irgendwann entschlossen, einen südafrikanischen FS zu "erwerben", da ich mittlerweile nunmal hier wohne. (Und weil man hier kein Auto angemeldet kriegt, wenn man nicht gleichzeitig einen gültigen FS vorlegen kann ).

Das hat mich letzten Endes eine beglaubigte Übersetzung des deutschen FS durch's hiesige Konsulat, rund 90€ an Gebühren und einen Tag Rumhängen bei der Führerscheinstelle gekostet, damit hatte es sich dann aber auch. Keine Fahrstunden, keine Prüfung. Sechs Wochen später konnte ich das Ding abholen.

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Genügt auch ein Zweitwohnsitz innerhalb der EU um die Fahrerlaubnis dort zu machen ?

Es gibt genug Länder wo das ganze deutlich günstiger gemacht werden kann .
Wie gesagt: Einen deutschen in einen südafrikanischen FS umzuschreiben erfordert ein wenig Geduld und eine amtlich beglaubigte Übersetzung vom Original, aber vergleichsweise wenig Geld. Theoretisch sollte das wohl auch mit einem Thailändischen funktionieren. Und gemäß der angehängten Liste könnte ein südafrikanischer FS auf simplen Antrag ohne Prüfungen in einen deutschen umgeschrieben werden. Mal so als Plan "C" angedacht ...

mfg
Martin
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Dateityp: pdf staatenliste-nach-anlage11-fev_ashnko.pdf (170,8 KB, 8x aufgerufen)
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #20  
Alt 10.06.2025, 23:39
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Leider nein, sie lernt aktuell für A1 .


Das ist alles ein so großer Schwachsinn …
Was ist mit „leider nein“ gemeint?

Schwachsinn ist das nicht. Wenn Du wüsstest, mit welchem „Aufwand“ Fuehrerscheine in manchen Ländern gemacht werden können …
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  #21  
Alt 11.06.2025, 05:28
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Tommy meint die Beherschung der deutschen Sprache, A1 ist so ein Prüfungsstandard, der für ein Familienzusammenführungsvisum nach D benötigt wird. Meine Frau macht gerade das selbe durch


Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Was ist mit „leider nein“ gemeint?

Schwachsinn ist das nicht. Wenn Du wüsstest, mit welchem „Aufwand“ Fuehrerscheine in manchen Ländern gemacht werden können …
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #22  
Alt 11.06.2025, 05:47
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Meine Frau ( aber das ist Tommi ja bekannt) ist aus Venezuela nach Deutschland gekommen.
Ihren venezolanischen FS haben wir für 12Monate in Deutschland für gültig erklären lassen. Die ersten 6 Monate automatisch, die Verlängerung auf 12Monate mit Papier ( Genehmigung) von der Führerscheinstelle.
Sie hat lediglich die Prüfungen ablegen müssen in Deutschland. Keine Theorie Stunden und keine Mindestfahrstunden.
Sie hat die Theorie mit der App gelernt ( auf Spanisch) und 2 Fahrstunden zum üben gemacht.
Prüfung beim ersten Anlauf bestanden und Führerschein abgeholt. Allerdings musste Sie Ihren venezolanischen FS abgeben bei der Führerscheinstelle!

Für die Verlängerung von 6 auf 12 Monate hat der ADAC eine beglaubigte Übersetzung ihres venezolanischen FS erstellt. Das hat ( als Mitglied) 35€ gekostet.
__________________
Stefan


Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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  #23  
Alt 11.06.2025, 11:38
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Leider nein, sie lernt aktuell für A1 .


Das ist alles ein so großer Schwachsinn,

welchen man vernünftig denkenden Menschen kaum erklären kann .

Denn aktuell darf sie ja überall hier fahren .
Stimmt ein Schwachsinn das man ohne die Kenntnis der deutschen Verkehrsregeln nachweisen zu müssen 1 Jahr lang in Deutschland Autofahren darf.

Eigentlich ist die Regel ja für Reisende gedacht....aber ja der Deutsche Staat ist doof...und es gibt überall auf der Welt solche tollen Sachen wie 30er Zone, Spielstraße, grüner Pfeil, Rechts vor links außer bei abgesenktem Bordstein usw....
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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Alt 11.06.2025, 12:16
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Das bringt uns zwar hier nicht wirklich weiter,

ich möchte aber richtig verstanden werden ,

ob wohl ich immer versuche mich möglichst gut auszudrücken .


Ganz richtig Hendrik,

wenn Drittstaatler gleich zu Beginn eine Prüfung machen müssten,

könnte ich es noch verstehen .


Ich bin selber weltweit auch schon in vielen Ländern problemlos gefahren

und hatte mich immer vorab über die örtlichen Besonderheiten informiert .


Meine Freundin hat mich in Thailand belehrt und genau so ich sie hier in Deutschland .

Ich bin ganz sicher, dass die meisten Verkehrsteilnehmer hier mit Führerschein

nicht besser und sicherer unterwegs sind .



Aber all das nutzt leider nichts .


Grüße : TOMMI
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  #25  
Alt 11.06.2025, 12:27
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Zitat:
Zitat von OernieohneBert Beitrag anzeigen
Di kannst ja nicht mal als Deutscher dir aussuchen wo in DE du den Führerschein machst. Selbst das hängt innerländisch am Wohnort.

Oh, das habe ich bisher niemals gehört .
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