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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Da bin ich aber froh das mein RIB "B"in der CE stehen hat, sonst dürfte ich ja nicht rüber nach Helgoland
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Gruß Heinz |
#27
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Kurz mal nachgefragt
Hat einer von euch Erfahrung mit einer Sea Ray SPX 190 mit Z- Antrieb bei Welle und Wind?
Habe mein Boot seit letzter Saison 05/2020. Daher noch nicht wirklich Wellenerfahrung oder wirklich Wind gesammelt. Bis jetzt Bodensee und Kroatien Insel Rab als Revier gewesen. Danke Marcus |
#28
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Zitat:
Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#29
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Damit kann ich tuen was ich will
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Für Dein Umfeld aber ist es hart. Genauso ist es wenn Du doof bist. |
#31
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...so isses - habe in den deutschen Randmeeren noch nie (dank halbwegs gutem Wetterbericht) mehr als gut 2m Welle gehabt - habe aber auch die "Estonia" im Hinterkopf, die in der "geschützten" Ostsee bei 15m Welle gesunken ist. + lieber 2m Welle links von Thyboroen als 1m Welle links von Göteborg. An die Geschichte der "Grimalkin" (meine Bootsgröße) beim Fastnet '79 denke ich lieber nicht
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#32
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Zitat:
Was bedeutet da links oder rechts?Wenn ich meine Ohren+Nase nach norden Ausrichte dann ist links von Tyboroen viel Wasser und weit weit wech GB.Da möchtest du mit einem Boot,egal welcher Kategorie,bei WNW 6Bft und ablaufendem Wasser nicht in der Ansteurung zum Limfjord sein wenn es nicht sein muss. Bei vielen Anfängern(zu denen du nicht gehörst) sugeriert der Begriff "küstennahe Gewässer"so etwas wie "ist ja nicht schlimm" und man kann das Land ja sehen,das ist speziell für die Flussmündungen unserer und der DK Westküste ein gefährlicher Trugschluss.Da nützt das gunnix sich auf die CE-Kategorie zu verlassen wenn auf dem Scharhörnriff aus den 2m Welle bei Helgoland plötzlich 3,5 bis 4m Grundsee werden und das Bötchen Purzelbäume schlägt. gruss hein |
#33
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Das habe ich ja schon gesehen Axel
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Gruß Heinz |
#34
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#35
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Ich habe auf der Seite vom Bundesamt der Justiz unter § 1 der SportSeeSchV folgendes gefunden:
. . (2) Küstengewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Küstennahe Seegewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere. . . 30sm oder die Ost- und Nordsee werden hier explizit aufgeführt. Heißt das tatsächlich, ich mache mich mit meinem Boot (CE Klasse C) unter entsprechenden Wettervoraussetzungen z.B. von Rügen aus in alle Richtungen auf den Weg? Ist das wirklich so gedacht?
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Gruß Christian |
#36
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Zitat:
Küstennahe Seegewässer erfordern Entwurfskategorie B. Wo du privat mit deinem Boot fährst ist Grundsätzlich deine Sache. Im Falle eines Falles solltest du erklären können, warum du den Kanal mit einem Paddelboot durchquert hast. Die Einhaltung der konstruktiven Grenzen obliegt immer der Verantwortung des Bootsführers, genau wie die gegenüber den Gästen an Bord. Das heißt bei schönem Wetter kannst du sicherlich auch mit einem CE C Boot nach Helgoland fahren, entsprechend ausgerüstet, versteht sich. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Gruß Thomas |
#37
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Also ich finde in der CE-Seetauglichkeitseinstufung unter C küstennahe Gewässer.
Sicher obliegt das meiner Einschätzung, ob die Verhältnisse ein Ausfahren zulassen. Aber ich bin doch schon ziemlich erstaunt, dass die Aufzählung in der der zitierten Verordnung alles küstennahe Gewässer sein sollen. Wir sind letztes Jahr bei einer guten 5, was ja wohl noch in die Kategorie C fällt, rund um Hiddensee gesegelt. Mit meinem jetzigen Motorboot hätte ich dort bei den Bedingungen nicht unterwegs sein wollen.
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Gruß Christian |
#38
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Küstennahe Gewässer sind die Gewässer hinter dem Deich Richtung Binnenland also Binnengewässer wo der Seewind noch zu spüren ist
Die seeseitigen Gewässer sind ja schon Küstengewässer! Ok , nicht ganz ernst gemeint Gruß Ralf
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! |
#39
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Zitat:
"Das gefährlichste am Meer ist seine Nähe zum Land" + wer sich den Totalverlust der "Taube" vor Marokko durchgelesen hat (6 Tote), der glaubt das sofort. Grüße, Reinhard Ach ja : meine Tochter hat mir das Buch von der "Grimalkin" geschenkt : die Mannschaft geht in die Insel + lässt 2 Mann zurück !!! => danach willste eigentlich nicht mehr segeln => gurgel mal. Hab mal n Zeitungsfoto angehängt, wo die Taube eine Flussmündung seewärts fährt : 8 Leute + 4 Kojen Geändert von Federball (08.04.2021 um 19:12 Uhr)
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#40
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Zitat:
Du hattest ja von küstennahen Seegewässern gesprochen, was etwas anderes ist, als küstennahe Gewässer. Hier kurz ein Auszug, wie das WSA Bremen das sieht: "Sehr geehrter Herr xxxxx, einem Sportboot der Entwurfskategorie C (Richtlinie 2013/53/EU) erteilen wir das Bootszeugnis lediglich mit der Einschränkung des Fahrtgebietes auf den Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung. Also bis max. drei Seemeilen Abstand zur Basislinie (siehe Anhang). Für darüber hinausgehende Fahrten bis max. zwölf Seemeilen Abstand zur Basislinie fordern wir den Nachweis über die Entwurfskategorie B der zuvor genannten Richtlinie. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxx xxxx Ordnung des Binnen- oder Seeschiffsverkehrs Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee Franziuseck 5 28199 Bremen Telefon +49 (0)421 5378-130" Hier ist der Bereich der Seeschifffahrtstrassen-Ordnung (schraffiert):
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Gruß Thomas
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#41
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Danke Thomas, für die Erläuterungen. Da hab ich wohl küstennahe Gewässer mit küstennahen Seegewässern gleichgesetzt. In der EU-Richtlinie 2013/53/EU tauchen gar keine Entfernungen von Land auf. Da wird sich nur auf Wind und Wellenhöhe bezogen.
Ich hoffe, ich interpretiere die Ausführungen deines WSA richtig und die Basislinie, auf die sich in deinem Schreiben bezogen wird, ist die etwas dickere schwarze Line in der .pdf Datei, also die seewärtge Grenze der Seeschifffartsstrassen nach der Seeschifffahrtsstrassenordnung. Das +3sm wären dann in deren Sinne also küstennahe Gewässer. Hab ich das jetzt so richtig gelesen? Schönen Abend
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Gruß Christian
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#42
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Bitte nicht die Entwurfskategorie eines Sportbootes mit dem von WSA genehmigten Fahrgebiet für ein "Bootszeugnis" verwechseln, welches darin für die Vermietung/Vercharterung festgelegt ist.
Wie schon richtig gesagt, die EU Richtlinie hat die leidigen Bezeichnung herausgenommen und durch Wind und Wellenwerte ersetzt. Mein Einwand hinsichtlich des Fahrgebiets sollte nur die Sichtweise der Behörden verdeutlichen (und eventuell der Versicherer oder Gerichte). Fakt ist, wenn ich ein Boot der CE Kategorie C miete und mich ausserhalb des genehmigten Bereichs aufhalte, sind im Schadenfall die Charterfirma und die Behörde aus dem Schneider.
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Gruß Thomas
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#43
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Zitat:
Gruß, Rainer |
#44
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Also ... Die Basislinie ist zentrales Element des SEERECHTSÜBEREINKOMMEN (SRÜ) und dort heißt es im Artikel 5 ff.: "Soweit in diesem Übereinkommen nichts anderes bestimmt wird, ist die normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers die Niedrigwasserlinie entlang der Küste, wie sie in den vom Küstenstaat amtlich anerkannten Seekarten großen Maßstabs eingetragen ist.". In den nachfolgenden Artikeln wird die Festlegung der Basislinie genauer denifiert, z.B. unter Berücksichtigung von der Küste vorgelagertne Inseln, in Meresbuchten usw. Eine Karte mit Darstellung der Basislinie findet sich in einem anderen Dokument "Deutschlands Meereszonen in Nordsee und Ostsee". Dort die dünne, blaue "gerade Basislinie" (gemäß Art. 7 SRÜ), anhand derer die vorgelagerten 3sm/12sm Grenzen gemessen werden. Nun sehe ich jedoch gleich die nächste Komplikation unseres Gesetzgebers: Die hier im Thread zitierte SportSeeSchV bezieht sich bei ihren Angaben auf Abstände von der Festlandküste. Doch was genau ist das, die Festlandküste? Ist es die Deichlinie, ist es der Kontinentalsockel? Gefunden habe ich dies hier MTNW = Basislinie MTHW = Landgrenze (= Festlandküste?) De 12sm Grenze für Küstengewässer (bezogen auf Landgrenze und im Sinne der SportSeeSchV) reicht also nicht an die 12sm Ländergrenze (SeeSchStrO, bezogen auf Basislinie) heran, oder interpretiere ich hier gerade etwas völlig falsch? Oder im Umkehrschluss, die 12sm Ländergrenze befindet sich per Definition der SportSeeSchV bereits im Bereich der Küstennahe Seegewässer (d.h. bis 30sm)? Gruß Ralf |
#45
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Mir fehlt vom Klaus eigentlich mal eine konkrete Fragestellung. Auch wenn hier schon mega viel und auch richtiges geschrieben wurde... worum gehts eigentlich?
Wo ist das Problem? Was ist dieCE Kat. E oder C oder B wert wenn man eh kein Boot hat? Was ist C wenn man bei klarem Wetter nach England fährt? All diese Fragen vermisse ich. CE Bedeute Certifice European oder so und heisst das ein "Produkt den Anforderungen genügt". Na und nu? Was wenn jemand mit seinem Fiesta die Nordschleife fährt? Was wenn jemand ... Wo ist das Problem? Ist das schon das Sommerloch? Das wäre rekordverdächtig früh! |
#46
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Meine konkrete Frage aus Posting #1 wurde bereits 2014 beantwortet
und von mir in Posting #20 zusammengefasst. Ein "Problem" gab es damals schon nicht, sondern nur die Frage nach der Definition von "küstennahen Gewässern". Nach England oder über den Atlantik wollte ich nie.
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#47
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Meine Antwort auf die Frage nach der Fragestellung bist du mir weiter schuldig. Lieben Gruß, Udo Nicht böse sein!
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#48
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#49
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Hehe gut okay! Die Antwort hehe die fehlt dennoch! Bist ein Netter! Komm damit fordere ich dich doch nicht oder?
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#50
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Tztztzt... . Statt Meine Eine und schon wird ein Schuh daraus.
Ja, es ist schon tödlich, wenn man hier im Forum sich beim Schreiben vertippt. Hoffentlich sind meine Buchstaben nicht verrutscht.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel |
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